Moin Fragen über Fragen?
Wie heißt es: " Ein Blick in das Gesetz hilft meistens weiter".
§ 18 Nachforschung
§ 21a es kostet nichts
§ 24 wer ist die Denkmalfachbehörde
Wenn im Gestz nichts über die Form eines Antrages steht, dann ist es immer formlos. Wenn Du aber einen formatierten Antrag möchtest, den gibt es bei
phoenixrheinmain@t-online.de per E-Mail.
Ob Deine Forschungsgründe ausreichen, sagt Dir die Denkmalfachbehörde, die gem. den §§ 23 und 24 des Verwaltungsverfahrensgesetz eine Beratungspflicht hat sowie ggf. fehlende Informationen, die für eine Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, von Dir aber nicht mit dem Antrag vorgelegt wurden, bei Dir anzufordern hat.
Viele Grüße
Walter