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 SPD Bayern hätte auch gerne das Schatzregal

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Avatar  SPD Bayern hätte auch gerne das Schatzregal  (Gelesen 3447 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. April 2017, um 18:10:31 Uhr

Die bedeutungslose SPD-Fraktion in Bayern will mal wieder das bürgerfeindliche Schatzregal einführen.
Quelle:
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https://www.landespressedienst.de/csu-schuetzt-raubgraeber
…/
 
Hier mein Kommentar zu diesem Unsinn:
 
Daß der Verzicht auf die Einführung eines Schatzregales - durch welche Regierung oder Partei auch immer - die Raubgräber begünstigen oder gar schützen würde, ist natürlich rechtlich betrachtet kompletter Unsinn und soll dem nicht aufgeklärten und für dumm zu verkaufenden Bürger mal wieder Sand in die Augen streuen.
 
Der Raubgräber, der in seinem „Erfolgsfalle“ eine Fundunterschlagung begeht, wird nicht durch den Verzicht auf das Schatzregal geschützt Unterschlagung bleibt Unterschlagung und stellt einen Strafgatbestand dar.
 
An die Politiker und Gesetzgeber in Bayern, die immer mal wieder auf den Gedanken kommen, das sog "Schatzregal" einführen zu wollen. - das bedeutet die sofortige Eigentumszuweisung von (weder Archäologen noch Politikern) entdeckten Schätzen an den Staat -.
 
Nach geltender Gesetzeslage (§ 984 BGB) teilen sich Entdecker und Grundstückseigner - oftmals die gleiche Person! - das Eigentum an Schätzen.
„Schatzregal“ nenne ich mal "Enteignung durch die Hintertür"!
 
Daß ein Bundesland Fundsachen mit erheblichen Geldmitteln aufkaufen müßte, weil es nicht (kraft Schatzregal) automatisch Eigentümer wird, soll suggerieren, daß mit dem Schatzregal erhebliche Geldmittel (natürlich aus dem Steuersäckl) eingespart werden könnten.
 
Mit dieser Denkweise soll der Sinn und Zweck des eingeforderten Schatzregales nur vorgegaukelt und die Einführung dieses Rechtsinstitutes dem Bürger als Wohltat verkauft werden.
 
Richtig ist hingegen, ...
 
...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er - wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),
 
...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten.
Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, bei Bedarf sich anläßlich der wissenschaftlichen Fundauswertung kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen,
 
...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist dabei unerheblich - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert und fest umschrieben ist) zu erwarten hat,
 
...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB zugunsten des Staates aufhebt,
 
...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers (hier: Entdecker und Grundstückseigner) schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird,
- bei ebenso schutzwürdigen Baudenkmälern käme ja auch niemand auf die Idee, daß ein hinreichender Schutz nur mit staatlichem Eigentum gegeben wäre, die Grundbesitzer entsprechend zu Enteignen sind.
Da kämen dann irrsinnige Erhaltungskosten auf den Staat zu, die - wie bisher – dem zum Schutze des Denkmales verpflichtenden Eigentümer auferlegt sind.
 
...daß archäologisch relevante Bodenfunde vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen, vorzugsweise dann sogar ins Ausland verschoben werden,
 
...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),
 
...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt, das doch eher zur Fundunterschlagung „anregt“,
 
...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 15 Bundesländern elf jeweils voneinander unterschiedliche(!) Varianten des Schatzregales zu „entwickeln“.
Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es in Bayern demnächst etwa weitere, natürlich noch weiter verschlimmbesserre Varianten geben?
 
Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).
 
Das Schatzregal ist kein Denkmal“schutz“instrument, es bewirkt das Gegenteil.
 
Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, mit der Option zu einem Schatzregal (gemäß Art. 73 des Einführungsgesetzes zum BGB – EGBGB) lediglich eine Ausnahmeregelung zum Grundsatz der Eigentumszuweisung gem. § 984 BGB (sog. „hadrianische Teilung“) geschaffen zu haben.
Dieser einem Bundesgesetz innewohnende Wille des Gesetzgebers wird durch die Landesgesetzgeber mit der bereits jetzt gegebenen Vielzahl von zudem auch noch unterschiedlichsten Abarten des Schatzregales faktisch gegenstandslos.
Das Schatzregal ist Mittel der Gier unserer Landes reGIERungen, dieden Hals nicht voll bekommen und dem Entdecker (beim Zufallsfund gleichzeitig im gleichen Augenblick auch Finder) seinen Lohn zugestehen wollen.
Die nicht einmal, wie es der Gesetzgeber zur Förderung der Ehrlichkeit und des Ablieferwillens ja auch unstrittig dem Finder verlorener Gegenstände zugesteht.
 
Von wegen, „Vor dem Gesetz ist jeder gleich!“ – in jedem Bundesland anders „gleich“.
Daher scheint mir auch die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
PS: Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Frau Hannelore Kraft - SPD-Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen - die das Schatzregal auch wirkungslos eingeführt hat.
_________
 
Rudolf Patzwaldt
- masterTHief -

« Letzte Änderung: 28. April 2017, um 18:13:14 Uhr von (versteckt) »

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#1
29. April 2017, um 08:50:52 Uhr

So ein Scheiß, wenn ich schon lese Vor dem Gesetz ist jeder gleich!.   Nono Das ist der größte Irrsinn wer das glaubt lebt hinter dem Mond   Kotzen

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#2
29. April 2017, um 10:49:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Daher scheint mir auch die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig. Mit freundlichen Grüßen

Sehr gut, so sehe ich das auch.

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#3
29. April 2017, um 12:37:43 Uhr

Ich bin auch entschiedener Gegner von Schatzregalen.

Im Grunde kann ich deren Argumentation verstehen. (Vorsicht, bitte zu Ende lesen. Zwinkernd)
Die besagt ja, was auch nicht unrichtig ist, dass unsere Geschichte uns allen gehört. Und allen zugänglich gemacht werden muss. Und da der Staat nun mal offiziell der gewählte Vertreter von uns allen ist, folgert man daraus, das es dem Staat gehört. Und er sich dann um Erhalt des geschichtlichen Kulturgutes kümmern muss und es zugänglich machen muss.
In einer Privatsammlung oder auf dem illegalen Markt nützt der Kram nur wenigen.

Aber genau da liegt schon ein Knackpunkt. Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln KANN der Staat diese Aufgabe gar nicht bewältigen. Dafür ist einfach zu viel da. Es gibt weder genug Geld noch genug Menschen, die daran arbeiten. Das öffentliche Interesse ist auch einfach nicht gross genug, um dem die gleiche Bedeutung zukommen zu lassen wie für Bildung, Rüstung, Infrastruktur etc. Und sollte es -meiner Meinung nach- auch nicht. Die Belange der heute Lebenden gehen da nun mal vor.

Das ist ein Teil der Realität.

Der andere ist, dass sich "echte" Raubgräber von Gesetzen noch nie haben abhalten lassen. Stattdessen werden durch solche Gesetze nur Menschen wie wir, die wir unser Hobby lieben und wohl auch nie aufgeben werden, in die illegalität gedrängt.

Der dritte Teil der Realität ist doch auch so, das echte "Schätze" nur einen verschwindend geringen Teil der täglichen Funde ausmachen. Finanziell gesehen. Wissenschaftlich gesehen, kann auch ein de facto finanziell wertloser Hort aus z.b. 10 angefressenen römischen Sesterzen einen "Schatz" darstellen, weil er, sofern richtig gemeldet und ausgewertet, viele Informationen liefern kann, z.B. wann eine Gegend besiedelt war, wie reich die Leute da waren, wo vllt. mal eine römische Villa, ein keltisches Dorf stand, etc.

Und damit ist so ein Schatzregal völlig realitätsfern. Weil es in dieser Realität genau eines von zwei Ergebnissen erzielt:

1. Es wird nichts mehr gemeldet und das Zeug verschwindet. Der einzige, der sich drüber freuen kann, ist der Finder.

2. Es wird gar nicht mehr gesucht und damit auch nichts mehr gefunden. Manche Archäologen, die auch so schon zu viel zu tun haben, wären darüber wohl nicht unbedingt traurig. Für einige ist das das erklärte Ziel. Aber auf die Dauer ist das ja auch nicht Sinn der Sache. Die reden sich zwar ein, das der Bodentresor schon auf das Zeug aufpasst, aber unsere moderne Land- und Forstwirtschaft stellt eine zunehmende Gefahr für Kulturgut im Boden dar. Der einzige Weg, dann noch an neue Fundstellen zu kommen, stellen dann ihre ehrenamtlichen Feldbegeher da, die oft aus lokalen Geschichtsvereinen mit im Schnitt überalterten Mitgliedern bestehen, die Sichtbegehungen machen. Manchen würde das reichen. Die aktuell für uns zuständige Archäologin hat mir das mehr oder weniger so als ihre Wunschvorstellung im Gespräch dargestellt.
Zum Glück sind die Gesetze bei uns noch anders.

Übrigens das beste Argument im Kampf gegen so ein Schatzregal ist tatsächlich die Gier des einzelnen. Jeder würde doch mal gerne einen Schatz finden. Wenn die breite Öffentlichkeit dann mitbekommt, das der Staat den sich ohne jeglichen Finderlohn etc. aneignen will...

« Letzte Änderung: 29. April 2017, um 12:38:55 Uhr von (versteckt) »

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#4
29. April 2017, um 13:39:44 Uhr

Sorry, Jungs und vor allem "masterschief" (nimm mir bitte das Wortspiel nicht übel. Es soll nur aufheitern und dich keineswegs beleidigen ^^), das ist eigentlich so nicht richtig..

Lest euch doch mal euer Schatzregal wirklich durch! Was besagt das eigentlich? I.d.R. steht drin, dass Funde aus "nichtgenehmigter Suche" Eigentum des Landes werden......also beileibe nicht Funde grundsätzlich!
Wer so ein Gesetz verfasst, dem unterstelle ich nicht grundsätzlich "bürgerfeindliche" Absichten, zumal in den darauffolgenden Paragraphen stets geregelt ist, welche Funde das Land beanspruchen darf. I.d.R. steht da "...Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung." oder eben sinngemäß und "...gegen angemessene Entschädigung."

Eigentlich ist das alles nicht negativ! Das Negative an der Sache sind die in den Ländern handelnden Personen, die sich erdreisten, das Gesetz in ihre Richtung auszulegen und zu biegen! Und da bin ich ganz bei euch!

Analyse:
Nimmt man die DSGe mal unvoreingenommen her, dann enthalten sie kein Verbot des Suchens, sondern verklausuliert lediglich ein "Jedermannsrecht" zur Suche, denn sonst würde der Passus "aus nichtgenehmigter Suche" gar keinen Sinn machen.

Auch wird geregelt, dass die Suche durch die unt. Denkmalbehörde zu genehmigen ist. Hier steht nix davon, dass diese Genehmigung nur an Archäologen gehen darf oder sonstige berufene Personen!!! Das ist eine willkürliche Erfindung und Auslegung der Ämter!!

Ebenfalls wird der Passus der die Abgabe von Funden regelt, vom Amt recht frei interpretiert. In Thüringen z.B. schreibt der Amtsleiter einem Sondler, der einen Antrag stellte, dass alle Funde älter als 1805 grundsätzlich abgegeben werden müssen! Sorry, das gibt die Formulierung " von außergwöhnlicher oder besonderer wissensachaftl. Bedeutung" gar nicht her!! Und in anderen BL wird ähnlich gemauschelt!

Auch bei der "Entschädigung" ist das so.....da werden die Fundwerte radikal runtergerechnet aber die Werte dann, wenn sie Landeseigentum sind, nicht selten na oben korrigiert. Aber so steht das nicht im Gesetz. Da steht drin, dass angemessen entschädigt werden soll! Und das hat nix mit den 5 oder 10% zu tun, die beim sogenannten "Finderlohn" anzusetzen sind!

Zusammengefasst muß man sagen, dass ein ordentlich und loyal angewendetes "Schatzregal" nur eine Einschränkung hat...man muß sich eine "Suchgenehmigung" holen und den Archäologen zeigen, was man gefunden hat.

Die Unverschämtheit ist ja aber die, dass diese Personen dieses Gesetz nicht nur beugen und verbiegen wie es ihnen passt...nein, ihnen sind dann auch die Kosten egal, die sie durch ihre falsche Auslegung (Prozesskosten) verursachen. Ist ja nicht IHR Geld! Es gibt da schon genug Urteile, in denen sie wegen dieser Praxis von den Gerichten gerüffelt wurden.
Und sie lernen nicht daraus!! Sie halten sich dann lediglich für beauftragt, das nächstemal ihre Auslegungen besser zu formulieren....

Was meint ihr wohl, wieviel wir bewirken könnten, wenn wir gegen so etwas als "Sammelkläger" auftreten könnten? Grinsend

Und da liegt der Hund begraben. Meines Wissens nach geht das in D nicht und das ist deren Machtposition! Wir müssen uns mit unserem Geld gegen jemand wehren, der sich mit unseren Steuern schützt! Das ist wie der Wirre Kopf, der gegen Windmühlen zu Felde zieht... :Smiley

« Letzte Änderung: 29. April 2017, um 13:45:18 Uhr von (versteckt) »

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#5
29. April 2017, um 19:02:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Lest euch doch mal euer Schatzregal wirklich durch! Was besagt das eigentlich? I.d.R. steht drin, dass Funde aus "nichtgenehmigter Suche" Eigentum des Landes werden......also beileibe nicht Funde grundsätzlich!

Bei mir steht nur das drinnen: 

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen und sind unverzüglich an die zuständige Landesoberbehörde für den Denkmalschutz zu übergeben.


Abgenommen wurden mir 0815 Sachen und bekommen habe ich dafür nichts... 

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
30. April 2017, um 06:32:31 Uhr

Hallo Falkenmond79,

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln KANN der Staat diese Aufgabe gar nicht bewältigen. ...
...Das ist ein Teil der Realität.

Der Staat hat Geld wie Dreck - Deutschland hat mit die höchste Steuerbelastung der Welt.
Er gibt die Kohle für jeden Mist aus - im Augenblick viel für die "Goldstücke", die man nicht mit dem Detektor finden kann (es sei denn, man sucht Macheten).

Wertvolle Kulturggüter, die entdeckt werden, müssen nicht in Privatsammlungen verschwinden, aber wenn der Staat sie haben möchte, dann soll er sie gefälligst kaufen.
Das muß er ja gesetzlich selbst dann, wenn er  Grundstücke für hoheitliche Zwecke enteignet - die Entschädigung wird dann am Verkehrswert zu bemessen sein.
Wrum nciht auch bei Schätzen?

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#7
30. April 2017, um 07:49:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Der Staat hat Geld wie Dreck - Deutschland hat mit die höchste Steuerbelastung der Welt.Er gibt die Kohle für jeden Mist aus - im Augenblick viel für die "Goldstücke", die man nicht mit dem Detektor finden kann (es sei denn, man sucht Macheten).Wertvolle Kulturggüter, die entdeckt werden, müssen nicht in Privatsammlungen verschwinden, aber wenn der Staat sie haben möchte, dann soll er sie gefälligst kaufen.Das muß er ja gesetzlich selbst dann, wenn er Grundstücke für hoheitliche Zwecke enteignet - die Entschädigung wird dann am Verkehrswert zu bemessen sein.Wrum nciht auch bei Schätzen?

Den Beitrag unterschreibe ich dir sofort...ohne Wenn und Aber!!

Als Selbständiger (mit moderatem Einkommen!!) kam ich letztes Jahr auf einen Steuersatz von 33%. Den hatte auch Frau Clinton, in ihrer offengelegten Steuererklärung vor der Wahl...aber die hatte letztes Jahr mit ihrem Gatten 10,7 Mio Gewinn . Da kann man vom Rest noch satt leben Grinsend
Bei uns zahlt jeder minimum 15% Steuern ab etwas mehr als 600€ / Monat! (Freibetragsgrenze bei ~7660€- Brutto!).
Das will der "USA-Münchhausen" jetzt für seine Millionäre auch haben? Grinsend

Auch wenn ich die Sendung als solche nicht besonders mag aber "Mario - icke weeß wat" zeigt doch wo unsere Steuergelder verschwinden.....im Nirvana....
Jeder Architekt haftet bei Planungsfehlern! Es soll sogar vorkommen, dass Ärzte bei Fehlern vor dem Kadi stehen, überall in der freien Wirtschaft haftest du, wenn dir ein Lapsus unterläuft......nur unsere Herren und Damen Staatsbedienstete zahlen auf ihre Diäten selbst keine Steuern und sind für die Verschwendung der Steuern der anderen nicht haftbar zu machen!
An dem Tag, wo eine materielle Verantwortung für die eingeführt wird, schwimmt der Staat in freiem Kapital Grinsend


Aber auch so hast du Recht. Das beste Beispiel für mich ist und bleibt die Himmelsscheibe!

Den beiden, die die gefunden haben, müßte der Meller ein Denkmal bauen, statt sie in seinem Museum an den Pranger zu stellen!
Hätte Sachsen Anhalt damals eine Schatzregalregelung gehabt und den beiden eine "Buddelgenehmigung" erteilt, dann hätten die auf Grund ihrer Zusammenarbeit das Ding wahrscheinlich dem Archäologen gezeigt.
So wussten sie nicht, was sie da haben und waren von der Möglichkeit 1700DM dafür zu erhalten völlig benebelt Grinsend
Bei einer korrekten Handhabe der "Entschädigung" hätten sie deutlich mehr bekommen sollen und dem Land wäre dennoch (abgesehen vom wissenschaftlichen Wert) ein gutes Geschäft gelungen!
Anders als im Fall BC! Der wusste genau, was er gefunden hat....auch wenn er das heute anders behauptet und die Mär von der Salatschüssel propagiert Grinsend Wir hier wissen, dass er mehr als einmal gesagt bekam, um was es sich handelte. Und auch das Video (welches ja wohl angeblich nicht mehr im Netz sein soll?), wo er sich den Klimbim um den Hals hing zeigt das deutlich! Der wollte Kohle machen und wäre mit "Entschädigung" nicht zufrieden gewesen Zwinkernd

Ich habe mal gelesen, dass die Scheibe durch Werbung, Vermaktungsrechte und Vermietung sowie durch die Einnahmen aus Eintrittsgeldern ein zweistelliger Millionenbetrag eingebracht hat!
Deshalb ist der Staat erpicht darauf, solche Funde in die Hände zu bekommen! Die Archäologen sehen das allerdings auch aus einer anderen Sicht....denen geht es (vielen zumindest) nicht zuletzt um das Renommee, der ihnen von den Sondengängern abgelaufen wird! Sondengänger fand..., Hobbyarchäologe entdeckte..., usw. ...deshalb sind die so gallig auf uns! Wir können nur froh sein, dass nicht wirklich alle so sind und es noch ein paar gibt, die über die eigene Nasenspitze hinausschauen können...

Ich glaube, es war Prof. Karl, der das mal so geschrieben hatte, dass in keinem europäischen Land mehr Funde von Hobbysuchern gemeldet werden, als in England....warum wohl? Grinsend

Hinzugefügt 30. April 2017, um 08:04:32 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen und sind unverzüglich an die zuständige Landesoberbehörde für den Denkmalschutz zu übergeben.

Aaron...du mußt das Gesetz zu Ende lesen^^
Das ist Absatz (1) §25 Schatzregal...
In (2) steht dann das Wichtige für dich!
Zit.: "
(2) Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung. Über die Höhe entscheidet
die Fachbehörde im Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde." Zit. Ende

HHinzu kommt, dass sich gerade euer Gesetz unglaublich genau über die Art der Entschädigung auslässt. §26-§34 !! Das ist nicht in allen so Zwinkernd

Die müssen dir also jeden Knopf, den sie dir abnehmen auch entschädigen! 1€ für nen alten Knopf und die lassen das alsbald sein, den Leuten jeden Shit abzunehmen, denn dann hauen die denen ihre ganzen "Allerweltsfunde" auf den Tisch und machen noch Schotter damit  Grinsend




« Letzte Änderung: 30. April 2017, um 08:07:48 Uhr von (versteckt) »

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#8
30. April 2017, um 08:18:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
: "(2) Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung. Über die Höhe entscheidet die Fachbehörde im Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörd

Sie hat entschieden...  Null Grinsend

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#9
30. April 2017, um 10:28:45 Uhr

Masterthief, ich stimm dir da zu. Ich will meine Funde auch behalten. Oder zumindest hälftiges Eigentum.


Aber so einfach, es mit Grundstücksenteignung zu vergleichen, ist es nun auch nicht.
Es ist nun mal was anderes, ob du was wortwörtlich "herrenloses" findest, oder ob es dein gekauftes/geerbtes Grundstück ist.

Oder um etwas philosophisch zu werden:
Wir wollen und sagen: "Was ich finde, gehört mir."
Das Schatzregal sagt: "Was niemandem mehr gehört, gehört jetzt allen."

Was uns sauer aufstösst, ist das der Staat sich als "alle" sieht, wenn wir doch wissen, das er eben doch oft nur für bestimmte Interessen Eintritt und nicht immer für das Wohl der Allgemeinheit. Aber da wird´s politisch, das führ ich nicht weiter aus.

Was ich mit meinem Post nur sagen wollte ist, dass beide Aussagen eine gewisse Validität haben. Ich schlage mich als Sondler natürlich auf die Seite von "was ich finde, gehört mir/dem Grundstückseigner".
Durch meinen eigenen Egoismus, aber auch durch meine Argumentation oben. Theoretisch mag genug Geld da sein, das auch der Staat 100 Museen bauen und finanzieren könnte, in die dann auch keiner reingeht. Aber dafür müsste man ja das eine oder andere Drohnenprogramm stoppen. Zwinkernd

Edit: Übrigens:
Wir sind hier bei uns einfach einen eigenen Schritt gegangen. Wir haben hier Kontakt zu unseren Museen und vor allem über einen fest von der Stadt angestellten Restaurator, der auch mit in der Museenverwaltung ist. Von ihm haben wir zwei Angebote. 1. Das wenn wir einen vermutlich bedeutsamen Fund machen, er und die Stadtarchis und bei der korrekten Bergung und wissenschaftlichen Auswertung der Fundstelle helfen würden, damit der Befund nicht zerstört wird. und 2. das er uns Fundstücke kostenlos restaurieren würde, sofern es sich um Dinge handelt, an denen unsere Museen Interesse hätten und die wir dann als Dauerleihgabe zur Verfügung stellen würden.
Der Fall ist bisher noch nicht eingetreten. Aber ich würde das in Anspruch nehmen, sofern die sich bereit erklären, dass Stück auch auszustellen für mind. eine bestimmte Zeit. Und das ich es nach, was weiss ich, 10 Jahren oder in dem Fall, das sie es nicht mehr ausstellen, vorzeitig zurücknehmen kann.
So hat jeder was davon. Es bleibt Eigentum von mir/Grundstückseigentümer, die Allgemeinheit hat was davon und vor dem Verfall gerettet wird´s auch, durch einen Profi.

Warum kann man sowas nicht einfach überall machen? So kostet es den Staat kein Geld, ich verliere nix, die Allgemeinheit und Wissenschaft gewinnen ihren Teil... wozu brauch man da ein Schatzregal?

« Letzte Änderung: 30. April 2017, um 10:41:57 Uhr von (versteckt) »

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#10
30. April 2017, um 10:42:36 Uhr

Frage man doch mal in NRW nach, was die Einführung des Schatzregals gebracht hat. Genau: man hat wieder Ruhe vor den Sondengängern, die sonst immer jeden Scheiß angeschleppt haben, der dann in Pappkartons (in extra angemieteten Hallen) gelagert wurde, bis das Zeug dort verrottete. Nun herrscht Ruhe, und man kann sich wieder um die wirklich wichtigen Dinge kümmern. Auch auf Seiten der Sondler herrscht Zufriedenheit, da der Druck etwas zu melden, durch die Angst etwas zu verlieren, nun völlig weg ist. Dieses Schatzregal ist für beide Seiten viel entspannter!! Also, warum so ein Stress?

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#11
30. April 2017, um 10:45:27 Uhr

Wir haben dieses Jahr 18 Mrd. Überschuss, trotz "Goldstücken" und Drohnenprogrammen.

Die Archäologie lebt schon seit Jahrzehnten über ihre Verhältnisse und ist chronisch Pleite.
Selbst die Politik die den Archäologen jahrelang die ganze Kohle in den Hintern geblasen hat, steigt doch langsam aus dem "Projekt Archäologie" aus. Man kann ja ständig mitleiderregende öffentliche Briefe von LDAs lesen, weil dies und das wieder gestrichen wurde.
Vielleicht sollten sie sich mal auf die deutsche Geschichte konzentrieren und nicht mit irgendwelchen Forschungsprojekte Kohle verpulvern.
Wen interessiert schon wirklich ob ein ausgestorbener Pygmäen Stamm im tiefsten Neuguinea schwarze oder braune Haare gehabt hat. Grinsend

« Letzte Änderung: 30. April 2017, um 10:47:25 Uhr von (versteckt) »

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#12
30. April 2017, um 10:51:45 Uhr

MichaelP: Das ist ne Prämisse, von der ich eh ausgehe. Stimme dir da voll und ganz zu. Ich lasse noch angehen, wenn deutsche Steuergelder verwendet werden, um irgendwo in Afrika oder im nahen Osten die Geschichte der gesamten Menschheit erforscht wird. okay. Seh ich noch Sinn drin.

Aber wenn´s um lokale Geschichte geht, sollen se sich bitte auch erstmal hier betätigen. Stimmt voll und ganz.

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#13
30. April 2017, um 12:56:55 Uhr

Grübeln Bildet das Volk nicht den Staat also wir gehören dem Staat und deshalb gehören die Funde uns allen   Amen

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#14
30. April 2017, um 18:02:25 Uhr

@ buddellmike


Recht haben und Recht kriegen......

Theorie und Praxis ....

Leben und Leben lassen...


Wenn das mal so einfach wäre!!!  Winken

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