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 Strafbarkeit der Fundunterschlagung durch Sondengeher-Urteil vom 31. März 2008

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Avatar  Strafbarkeit der Fundunterschlagung durch Sondengeher-Urteil vom 31. März 2008  (Gelesen 2296 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Dezember 2012, um 20:23:53 Uhr



Strafbarkeit der Fundunterschlagung durch Sondengeher auf fremden Grundstücken im Zuge von Raubgrabungen (§ 246 StGB) sowie zur Eigentumsordnung (§§ 984, 1008 BGB)

Entscheidungen des AmtsG Traunstein, Strafbefehl vom 14. November 2002, Az.: Cs 250 Js 21420/02, n. v. , des AmtsG Kandel, Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: 7108 Js 7287/05.Ds, n. v. und des LG Traunstein, Urteil vom 31. März 2008, Az.: 3 O 3835/07, n. v.


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#1
13. Dezember 2012, um 22:35:56 Uhr

Hi,

hilf mir mal auf die Sprünge. Was willst du damit verdeutlichen.

Ich lese in dem ganzen Ding wieder den Begriff  "Raubgräber".

Nur hat der Beschuldigte nur gegraben und nicht geraubt.

Und Fundunterschlagung was ist daran neu?

Was raffe ich nicht?

Gruß Charlie

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#2
13. Dezember 2012, um 22:40:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

Ich lese in dem ganzen Ding wieder den Begriff  "Raubgräber".


was dich aber nicht wirklich wundert wenn du bedenkst das Text auf Seite des deutschen Nationalkomitees für "Denkmalschutz" zu finden ist, oder  Lächelnd

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#3
13. Dezember 2012, um 22:54:30 Uhr

Habe mir den Text durchgelesen.

Die Urteile entsprechen meinem Rechtsverständnis in Gänze. Allerdings wird hier ein Raubgräber definiert als jemand, der eine (Fund-)Unterschlagung begangen hat. Das Rechtswesen kennt weder den Begriff des Raubgräbers, noch den der "Fundunterschlagung". Also sprechen wir besser von einem Menschen, der eine Unterschlagung begangen hat. Nicht mehr und nicht weniger.

Es ist eine ganz normale Unterschlagung, wie sie auch jeder andere Bürger bei diversen anderen Tätigkeiten oder Hobbies begehen kann. Das heißt, ich finde ein herrenloses Portemonnaie, so bin ich in dem Augenblick der Besitzer, wenn ich es mitnehme. Sortiere ich das Geld aus diesem heraus, so habe ich mir diese Sache rechtswidrig angeeignet.

Dazu auch noch im StGB: "Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."

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#4
13. Dezember 2012, um 23:01:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
was dich aber nicht wirklich wundert wenn du bedenkst das Text auf Seite des deutschen Nationalkomitees für "Denkmalschutz" zu finden ist, oder  Lächelnd

Jepp, und dies habe ich nicht erkannt.

Dennoch erschließt sich mir  der Sinn dieses traeds.



« Letzte Änderung: 13. Dezember 2012, um 23:05:54 Uhr von (versteckt) »

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#5
13. Dezember 2012, um 23:06:37 Uhr

Der Sucher in Rheinzabern muss aber ordentlich Gas gegeben haben, wenn er in 3 Jahren Funde im Wert von 200.000€ gemacht hat. Würde mich mal interessieren, welche 61 Funde auf dieser Liste standen.

Davon abgesehen ist die Argumentation des Justitiars des bayr. LDA auch bemerkenswert:
Problem: Sucher betrügen Grundeigentümer durch Fundunterschlagung
Lösung: Schatzregal, so dass weder Finder noch Grundeigentümer was davon haben  Grinsend
Da weiss man dann schon wieder, aus welcher Richtung der Wind weht.

Adios, Bert

« Letzte Änderung: 13. Dezember 2012, um 23:09:03 Uhr von (versteckt) »

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#6
13. Dezember 2012, um 23:55:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bert
Der Sucher in Rheinzabern muss aber ordentlich Gas gegeben haben, wenn er in 3 Jahren Funde im Wert von 200.000€ gemacht hat. Würde mich mal interessieren, welche 61 Funde auf dieser Liste standen.


Adios, Bert

Hey Bert steht im Text doch mit drinnen um welche Funde es sich handelt  Smiley

950 mittelalterlichen Silbermünzen in vorwiegend mäßiger bis mittlerer Erhaltung. Der Fund enthält Regensburger Denare des 11. Jahrhunderts, darunter ein bislang unbekanntes Stück Heinrichs IV. zusammen mit Bischof Gebhard (1956-1060) sowie Regensburger Denare der Zeit um 1130/1140. Dazu gehören weiterhin über 60 bisher unbekannte Passauer Pfennige sowie ca. 100 Stücke geistlicher Prägungen einer unbestimmten Prägestätte.

usw...

greez Benny

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#7
13. Dezember 2012, um 23:58:21 Uhr

Bert meint den anderen Typ!

 Winken


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#8
14. Dezember 2012, um 00:05:09 Uhr

Asoouw.. habs gesehn sry >>> na das wüsste ich auch mal gern  $_$   Grinsend

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#9
14. Dezember 2012, um 00:11:22 Uhr

ratz fatz, war dass das schwarze schaf?

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#10
14. Dezember 2012, um 00:21:01 Uhr

jepp....
Hat nen ordentlichen Keil zwischen unseren Dr. Archi und die Sondler getrieben...  Nono



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#11
14. Dezember 2012, um 00:26:35 Uhr

kann ich mir vorstellen.

das wird noch ne zeit brauchen bis diese wunden verheilt sind Traurig

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#12
21. Februar 2015, um 08:20:09 Uhr

 Schockiert

... hochinteressant, WER denn zu diesen Musterurteilen so alles mitdiskutiert hat ...  Applaus

Und vier Monate später sich ein ähnliches Ei ins Nest gelegt hat ...  Nullahnung


Die Lektüre der beiden Fälle ist nicht uninteressant.
vor allem, was das Strafmaß angeht.
Fall 2 (ab Seite 6, unten) hat hierbei wohl besondere Brisanz, da im Nachbargerichtsbezirk von Speyer abgehandelt, und der Kläger das LDA Speyer war ...
Schon allein die ersten beiden Absätze wecken da Erinnerungen bzw. deuten Ähnlichkeiten an ...

Natürlich ist das nicht direkt vergleichbar - aber die Urteilssprüche zeigen doch Tendenzen, in welchem Rahmen sich ein Strafmaß am 25.02. (oder später) bewegen könnte.
Sekt oder Selters?
Bau auf Bewährung, Geldstrafe, Freispruch, Finderlohn??
Hier wird wohl jetzt zu verstehen sein, weshalb es bei der nächstwöchigen "Hauptversammlung" nicht in erster Linie um so "Lapalien" wie Ordnungswidrigkeiten geht, wo sich div. Forenrechtsexperten schon genüßlich auf die Schenkel klopften. Hier geht´s u härtere Sachen.


=> Eine Fundunterschlagung hat man natürlich erst begangen, wenn das Gericht einem diese durch Urteil auch bestätigt hat!
Die Möglichkeit des Freispruchs steht da natürlich auch noch im Raum!


Selbstverständlich hat sich die halbe Forenwelt schon ein eigenes Urteil zum Vorgang gebildet. Egal, zu welcher Seite sich die Waagschale von Justizia auch neigt ...
... die andere Hälfte, die sich noch kein Urteil gebildet haben und die, die ihres vielleicht nochmal überprüfen wollen, die können dieses jetzt ja gern noch einmal lesen.


SELBSVERSTÄNDLICH bin ich mir der Tatsache bewußt, daß der ein oder andere bzw. gar ganze Foren (  Narr ) mich jetzt für den Oberar... halten (so ich nicht eh schon dazu erklärt wurde) Das macht aber nix. Kann nich mit leben ... Amen

Hier geht es doch mehr darum, allen ein klein wenig mehr Info geben. Auch wenn jetzt für den einen oder anderen "zu detailliert" ...

Wer der Meinung ist, daß das hier jetzt in Richtung "Denunziation" geht, der möge sich in seiner Einstellung wg. mir bestätigt fühlen.
Ich halte es allerdings für etwas blauäugig anzunehmen, daß DAS HIER den direkt Beteiligten nicht längst bekannt sein sollte ...

- Die Urteile sowieso. Dem Anwalt wie dem Staatsanwalt. Dem Richter dazu - denn das ist deren BERUF.
- Und das der Angeklagte Kenntnis davon hat?
Nun, so sein Anwalt auf Zack ist, sollte er darauf vorbereitet sein ...
Und da ja scheinbar auch die Foren schon im Vorfeld "ausgewertet" wurden, spätestens doch aber nach dem "Fund", dürfte dies auch einem Staatsanwalt längst bekannt sein. Und sei es, weil es ihm "zugetragen" wurde ...


Aus diesem Grund kommt dieser Kommentar auch erst jetzt, "spät", kurz vor "Highnoon" ...
Falls es eine Partei nicht wußte, herrscht nun wieder Chancengleichheit.
Kann sich jeder halt die letzten beiden Tage (ab Montag - wir haben ja Wochenende ...) noch entsprechend vorbereiten Zwinkernd


... und falls es dem Anwalt vom Schatzfinder NICHT bekannt sein sollte, so sollte sein Mandant ihm da vielleicht zur Sicherheit noch schleunigst reinen Wein einschenken. Im eigenen Interesse ... Zwinkernd

Am Fall selbst ändert das natürlich nichts - aber in der Argumentation "Unwissenheit" etc. ...


Gruß
Jörg







« Letzte Änderung: 21. Februar 2015, um 08:26:28 Uhr von (versteckt) »

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#13
21. Februar 2015, um 09:45:55 Uhr

Ich dachte SPB ist aus diesem Forum rausgeschmissen wurden.

 Hmmm  Grübeln weshalb sehe ich da keine winkende Katze?

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#14
21. Februar 2015, um 10:04:36 Uhr

Der Beitrag ist doch von 2012...

Winken

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