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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Strafrechtliche Folgen bei Suche in Österreich ohne Erlaubniss !

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Avatar  Strafrechtliche Folgen bei Suche in Österreich ohne Erlaubniss !  (Gelesen 2214 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. März 2011, um 21:29:14 Uhr

Hy zusammen

Also folgendes :

In letzter Zeit hab ich anscheinend das Glück gepachtet und werde ständig von irgendwelchen Grundeigentümern angesprochen  Ausrasten
In einem Monat 3mal ! einer war ganz nett und hat es belächelt. Ein Waldbestizer war direkt der volle Arsch und ist mir sogar nachgegangen bis zum Auto das er ja gewissheit hat ob ich weg bin  Idiot

So und heute zu zweit auf einem schönen Acker mit Fundgarantie unterwegs. Genau wie wir nach ca. 2 Stunden  vor den Autos stehen und die Sonden einräumen wollen fährt ein Bus zu uns her der uns anscheinend von der Strasse aus gesehen hatte (oder hat ihn wer angerufen der uns gesehen hat..),Fenster runter und direkt : Was habt ihr hier auf meinem Grund zu suchen.Seit ihr völlig verrückt geworden,was sucht ihr hier überhaupt.

Ich hab ihn dann erklären wollen daß das nur ein Hobby ist,und wier halt hoffen altes verlorengegangenes wie Münzen zu finden.Also ganz im Sinne von Ehrlich währt am längsten. Hab mich entschuldigt und gesagt das wir nicht mehr kommen werden !
Darauf er : Das interessiert mich nicht. Das hat jetzt folgen für Euch das Garantiere ich Euch,und hat sich die Kennzeichen notiert.

Jetzt meine Frage dazu:

Was könnte, falls er uns wirklich anzeigt passieren ? Grundbesitzstörung vermutlich ? Ein Bekannter muste mal 550.- Euro bezahlen für das verparken eines Kundenparkplatzes eines Ladens !War auch Grundbesitzstörung.
Im Prinzip wenn er keine erkennbaren Fotos gemacht hat (wovon ich ausgehe) werde ich Garantiert nicht zugeben bei ihm gesondelt zu haben ! Mehr als seine eigene Aussage gibt es dann ja nicht. Und ich hatte bis jetzt noch keinen Kontakt mit einer Behörde wegen der Sondengeherei.

Schaden haben wir keinen Angerichtet da das Feld noch nicht bestellt ist. Wurde nur vor dem Winter mal umgeackert.

Hatte schon einer von Euch so einen Fall in Österreich mit Anzeige Huch

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#1
05. März 2011, um 21:36:27 Uhr

Oh, und ich hatte immer gedacht, die Österreicher wären eher cooler drauf!

Wobei der Grundeigentümer hier natürlich im Recht ist. Schlimmstenfalls könnte er wahrscheinlich wirklich eine Anzeige wegen Unterschlagung anleiern. Wobei hier dann Aussage gegen Aussage stünde – aber lästig wird das allemal.

Aber vielleicht wollte er Dir auch nur Angst machen, damit Du ganz sicher nicht wieder kommst!

Viele Grüße,
Günter

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#2
05. März 2011, um 21:43:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Oh, und ich hatte immer gedacht, die Österreicher wären eher cooler drauf!

Wobei der Grundeigentümer hier natürlich im Recht ist. Schlimmstenfalls könnte er wahrscheinlich wirklich eine Anzeige wegen Unterschlagung anleiern. Wobei hier dann Aussage gegen Aussage stünde – aber lästig wird das allemal.

Aber vielleicht wollte er Dir auch nur Angst machen, damit Du ganz sicher nicht wieder kommst!

Viele Grüße,
Günter

Hallo!
Habe 5 Jahre in Österreich gelebt!
Sind nicht alle Österreicher cool, kommt drauf an wo Du hinkommst...
Ist halt wie überall...
Da ich aber zu der Zeit noch nicht gesondelt habe, kann ich leider keine Angaben zum rechtlichen machen.
Was mir aber dort gesagt wurde ist, dass Du nur die Genehmigung des Grundstückeigentümers benötigst und eine Frage ist keine Klage!

Aber vielleicht wollte er wirklich nur einschüchtern...

Gruß historyman

« Letzte Änderung: 05. März 2011, um 21:52:29 Uhr von (versteckt) »

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#3
05. März 2011, um 21:47:37 Uhr

ich sag ich mal gehört es zum gutem ton das man den grund besitzer fragt ob man suchen kann(dir wäre es auch nicht recht wen jemand durch deinen garten rennt)  wenn man das nicht macht na ja siehst ja was dabei rauskommt

das nächste ist wen du etwas wertvolles findest hast du laut gesetz keinerlei anspruch auf das gefundene wen du da ohne erlaubniss sondelst

es könnte durchaus sein das er eine anzeige macht und dann hast du eine besitzstörungsklage am hals und im schlimmsten fall läutet das bda bei dir



darum fragen kostet nichts und ich bin mir sicher das wen du fragst 90% der bauern nichts dagegen haben

mfg.zenzi



Hinzugefügt 05. März 2011, um 21:53:24 Uhr:

hab ich ganz vergessen den flurschaden kann er auch geltend machen

« Letzte Änderung: 05. März 2011, um 21:54:10 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
05. März 2011, um 21:56:06 Uhr

Ich dachte auch das er uns einfach nur stark einschüchtern wollte,aber naja kann auch ernst gemeint gewesen sein.

Natürlich weis ich das er ja im Prinzip im Recht ist. Ist verständlich. Nur wenn du einen Acker beginnst,dort dann bemerkst der kann was, würdest du dir dann den Aufwand antun den Besitzer ausfindig zu machen wenn du ihn nicht zufällig mal darauf arbeiten siehst. So wie der zu uns war hätte der auch im Vorfeld niemals zugestimmt !

Keiner ne Ahnung um welche Summen es da gehe kann bei so ner Grundbesitzstörung oder Klage Huch?

Flurschaden Huch Was ist das genau noch ?? MIr wird ganz übel Weinen

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#5
05. März 2011, um 22:00:18 Uhr

wart jetzt erst mal die nächsten 1, 2 wochen ab ich glaub nicht das da etwas kommt

mfg.zenzi

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#6
06. März 2011, um 01:00:43 Uhr

Da Du ja mit dem Wissen das es Ärger geben könnte ohne den Besitzer zu fragen auf den Acker gegangen bist, musstest Du auch damit rechnen das Du Ärger bekommen kannst. Eigene Dummheit, selbst Schuld, du willst ja auch nicht das jemand ohne zu fragen bei Dir in den Garten pisst Huch

Feldgebeher

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#7
06. März 2011, um 01:37:17 Uhr

hi sprint230 ist schon richtig was hier gesagt wird! ich würde in zukunft auch einfach vorher fragen kostet ja auch nichts Smiley außerdem mach dir keine sorgen wegen dem bauern oder was das war der hat bestimmt auch kein bock auf den papierkrieg! allerdings geh ich davon aus das wenn du gebudelt hast auch alles wieder zu gemacht hast. den die bauer halten für sowas gern die hand auf, könnte immer kotzen wen mir die wildschweine die wiesen umdrehen (flurschaden) Grinsend Grinsend

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#8
06. März 2011, um 06:03:14 Uhr

Zu 99% hat es für dich keinerlei Konsequenzen, ausser der Grundstückseigentümer hatte schon mehrmals negativen Kontakt mit Sondengängern und legt es nun darauf an, diese dubiosen Typen  Ironie  entgültig und mit strafrechtlichen Maßnahmen  Polizei  von seinem Acker fernzuhalten.

Wie hier schon von einigen Sondler-Kollegen richtig angemerkt, sollte man wenn möglich vorher fragen ob der GE mit einer Begehung seines Ackers etc. überhaupt einverstanden ist, allerdings ist das wie immer leichter gesagt als getan!
Im näheren Wohngebiet kennt man normalerweise die ansässigen Bauer/GE eventuell ja noch, fährt man aber einige Kilometer ins Niemandsland wirds mit dem Fragen eher problematisch, weil dort meist niemand ist dem man voher fragen kann.

Ende des Liedes, man(n) geht dann auf gut Glück und ohne Erlaubniss aufs Feld um zu  Suchen und dann kommt...  Knüppel



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#9
06. März 2011, um 07:50:37 Uhr

Ich frage die Besitzer vorher! Irgendwie ist das ja wohl auch logisch, dass man sich VORHER eine Genehmigung holt und dann erst auf dem Acker rumbuddelt, oder ist Österreich der wilde Westen? Sich hier darüber aufzuregen, dass der Landwirt es nicht gerne hat, dass ungefragt Leute auf seinem Acker rumlaufen, zeugt von Unreife, um es vornehm auszudrücken.

Ich war auch schon mal auf einem Acker, bevor ich gefragt hatte. Dann rechne ich aber damit, dass es Stress gibt und grüble beim Sondeln nach dem richtigen Spruch, wenn es so weit kommt. Mich im Forum auszuheulen, dass der Bauer auf seinem Eigentumsrecht besteht, käme mir nicht in den Sinn...

Ach ja: Landwirte sind organisiert, sowohl im Internet als auch in Verbänden und sonstigen Institutionen. Die Leute tauschen sich aus wie wir. Da kann man sich denken, was dabei herauskommt, wenn es immer mehr Landwirte sind, denen das Vorgehen von Outlaws auf den Sack geht. Für die Österreicher noch etwas genauer: es könnte passieren, dass dieses Problem in landwirtschaftlichen Zeitschriften, Foren, Messen oder sonstigen Veranstaltungen als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Dann warnen die Landwirte vor Sondlern und bitten die Bürger um Mithilfe. Dann dauert es auch nicht lange und jeder Urlauber zeigt einen Sondler an. Und richtig lästig wird es, wenn nicht der Bauer anrückt sondern die Gendarmerie...

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#10
06. März 2011, um 12:06:21 Uhr

Tendenziell sind Österreicher weniger auf Obrigkeit fixiert als Deutsche, deswegen ist es eher unwahrscheinlich, dass du eine Besitzstörungsklage bekommen wirst. Prozesshansel gibts hier zwar auch, aber wenn der Bauer wirklich ernsthaft sauer gewesen wäre, wäre dir das mit einem bäuerlichen Gerät seiner Wahl ganz zeitnah klar gemacht worden.  Zwinkernd

Generell sollte man jedoch immer den Bauern vorher fragen. Die Bauern wohnen meist nicht weit weg, und die Wahrscheinlichkeit, dass er innerhalb von ein paar Stunden auch mal am Acker vorbeifährt ist ziemlich hoch. Bei der kleinteiligen Grundstruktur hier kann es natürlich sehr mühsam werden, die Grundbesitzer ausfinden zu machen, aber da führt kein Weg dran vorbei.

Adios, Bert

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
07. März 2011, um 09:48:24 Uhr

@ Sondelix

Gehts noch  ??  Idiot Natürlich weis ich das es meine Schuld war, was denkst du denn !Wenn du keinen Sinnvollen Beitrag abliefern willst der das Beantwortet was ich gerne wissen wollte dann behalte deine Geistigen Ergüsse bitte bitte bitte bitte für dich !! Oder schreibs in ein Buch und das kannst du dann ja im Wald vergraben,aber nicht vergessen vorher fragen !

Wozu gibts denn einen eigene Tread für Rechtliches HuchHuch? Das ich dann hier über Gartenbau und das Wetter rede wohl nicht ! Ich wollte nur wissen was im Ernstfall auf mich zukommen kann,nicht mehr und nicht weniger !

Sicherlich fährst du als Vorzeige Sondler Nummero 1  Engel sofort in die nahe gelegenste Ortschaft und klingelst an jeder Türe wem wohl der Acker,die Wiese,der Weingarten oder das Waldstück deiner Wahl gehört !


   
Zum Thema zurück:

Mein Kollege hat sich mittlerweile bei seiner Anwältin informiert.

Ist eine rein Zivile Angelegenheit. Strafrechtlich nicht verfolgbar.Er muss binnen 30 Tage zu seinem Anwalt und Klage einreichen.
Vorher sollte er noch wenn möglich die Polizei hinzu ziehen um auch Beweise zu haben. Die Summen um die es da geht spielen sich meistens in einem Rahmen von ca. 250.- ab. Darum gehe ich jetzt wirklich nicht mehr davon aus das was kommt  Smiley


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#12
07. März 2011, um 10:08:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von sprint230

Sicherlich fährst du als Vorzeige Sondler Nummero 1  Engel sofort in die nahe gelegenste Ortschaft und klingelst an jeder Türe wem wohl der Acker,die Wiese,der Weingarten oder das Waldstück deiner Wahl gehört !


Die Antworten auf solche Fragen wären eindeutig:

Woas wüllst...wos fian Ocka manst d´n...mia hobn do mehrare zua Auswoal...hohoho...hahahahah  Grinsend offtopic

Gruß

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#13
07. März 2011, um 10:27:21 Uhr

Woas wüllst...wos fian Ocka manst d´n...mia hobn do mehrare zua Auswoal

hab ich auch schon von so manchen bauern gehört  Grinsend Grinsend

gibt es aber auch anders da würde ich es nicht versuchen aber da unten hab ich letztes jahr einen großen stein gefunden mit einer komischen schrift drauf
die so ausgesehen hat (MCMXCIX) Schockiert

mfg.zenzi
 

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#14
07. März 2011, um 10:43:43 Uhr

1999 stand da drauf ? Ich steh warscheinlich jetzt selbst am Schlauch  Irre

Gruß Steve  Winken

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