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 Verstoß gegen Waffengesetz Bajonett auf Trödel angeboten

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Avatar  Verstoß gegen Waffengesetz Bajonett auf Trödel angeboten  (Gelesen 8124 mal) 0
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(versteckt)
#15
22. März 2018, um 00:24:11 Uhr

Die Vitrine muß mit einem Schloß gesichert sein, sonst ist es führen einer Waffe nach § 42a Waffengesetz.
Schlagringe sind verbotene Gegenstände, Erwerb und Besitz sind verboten, § 40.

PolizeiRundumschlagReiterFechtenStar Wars Fight

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
22. März 2018, um 00:52:51 Uhr

Eigentlich bedeutet das doch auch, dass man nicht so einfach größere Küchenmesser auf dem Flohmarkt verkaufen darf, oder?

Viele Grüße,
Günter

« Letzte Änderung: 22. März 2018, um 00:53:37 Uhr von (versteckt) »

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#17
22. März 2018, um 01:40:30 Uhr

ja, feststehende messer darf man nur bis 12 cm klingenlänge führen. klappmesser sind egal, z.b. opinel 13 darfst du immer dabei haben Narr

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#18
22. März 2018, um 02:19:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Eigentlich bedeutet das doch auch, dass man nicht so einfach größere Küchenmesser auf dem Flohmarkt verkaufen darf, oder?

Viele Grüße,
Günter


Ich lese in den letzten 2 Jahren immer von Messerstechereien in D und A.
Wissen das nicht alle das man keine Messer mitfuehren darf?

Bei uns laufen die im laendlichen Gebieten immer mit einer Machete rum,
ist bei uns absolut normal.
Allerdings verwenden die Latinos die Machete zum Gehölz  abhacken oder
um Schlangen zum zweiteilen.

Das Bajonet scheint toll zu sein, 40 euro waere mir viel zu wenig. Suerte.

Cotopaxi

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#19
22. März 2018, um 04:52:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von detektenix
a, feststehende messer darf man nur bis 12 cm klingenlänge führen. klappmesser sind egal, z.b. opinel 13 darfst du immer dabei haben


Stimmt so nicht, es kommt nicht nur auf die Klingenlänge sondern auch auf die Form an,
es ist schon ein Unterschied ob es sich um ein Schneidwerkzeug oder um eine mögliche
Stichwaffe handelt, einhändig zu öffnende Klappmessern sind verboten, egal wie lang die Klinge ist.

Aber das Gesetz ist so kompliziert, wenn man es wörtlich nimmt, ist jeder der ein Teppichmesser
in der Hosentasche hat kriminell.

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#20
22. März 2018, um 06:00:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
wenn man es wörtlich nimmt, ist jeder der ein Teppichmesserin der Hosentasche hat kriminell.

Wie kommst du denn da drauf?
Bei berechtigtem Interesse also Beruf, Brauchtum oder sonst was nachvollziehbarem, kannst du fast alles durch die Gegend tragen oder fahren. Im zweifelsfalle in einer verschlossenen Tasche im Kofferraum... das hat mit "führen" dann garnichts(!) zu tuen.
Wenn man aber meint man musst mit der Machete im Hosenbund durch Frankfurt laufen dürfen, dann sieht das anders aus ...
Hierzu:
  • Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Führen der Messer ein berechtigtes Interesse vorliegt.[Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
    Registrieren oder Einlogen
    5
    ]
  • Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Aber sagt mal, wird hier wieder massiv Stimmung gemacht?

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#21
22. März 2018, um 08:33:33 Uhr

auf manchen Flohmärkten sind Bayonette und Munitionsteile wie leere Hülsen verboten zum verkaufen aber das ist vom Veranstalter abhängig . Sowas wird dann in aller Früh auf Nachfrage unter der Hand verkauft.
 
                                    larod  Smiley

« Letzte Änderung: 22. März 2018, um 08:50:13 Uhr von (versteckt) »

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#22
22. März 2018, um 09:27:56 Uhr

Ein Rechtsanwalt sollte dir sämtliche Fragen darauf beantworten können.
Damit bist du sicher und safe.



Michel   Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
22. März 2018, um 10:03:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Ein Rechtsanwalt sollte dir sämtliche Fragen darauf beantworten können.
Damit bist du sicher und safe
Das kommt teurer als das Bajo. Dann kann er es gleich verschrotten. Grinsend

Viele Grüße, 
Günter

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#24
22. März 2018, um 10:11:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das kommt teurer als das Bajo. Dann kann er es gleich verschrotten. Grinsend

Viele Grüße, 
Günter


Glaube ich nicht, falls eine Rechtsschutversicherung vorhanden ist, kann man auch die vorab durch
eine Rechtsberatung - Hotline nachfragen. War zumindestens bei meiner Versicherung immer möglich
und habe ich selbst auch schon so gehandhabt.



Michel   Winken

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#25
22. März 2018, um 13:29:45 Uhr

Oder einfach beim BKA nachfragen 



Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html


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#26
22. März 2018, um 14:07:42 Uhr

Nun lasst mal die Kirche beim Dorf.
Das Bajonett ist doch kein verbotener Gegenstand.
Das darf privat verkauft, gekauft und gesammelt werden.

« Letzte Änderung: 22. März 2018, um 14:13:09 Uhr von (versteckt) »

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#27
22. März 2018, um 15:16:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von detektenix
ja, feststehende messer darf man nur bis 12 cm klingenlänge führen. klappmesser sind egal, z.b. opinel 13 darfst du immer dabei haben Narr
dann ist ein Grabungsmesser auch verboten oder[gruebeln

Gruss SW!

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#28
22. März 2018, um 15:20:36 Uhr

Nein ist es nicht, lies mal Antwort #20
Wenn du es dir erst am Suchort umschnallst ist es in Ordnung. Wenn du das Ding auf dem Weg dahin schon am Gürtel baumeln hast, können sie dir vielleicht was.   Nullahnung

« Letzte Änderung: 22. März 2018, um 15:23:13 Uhr von (versteckt) »

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#29
22. März 2018, um 16:10:05 Uhr

Ein Grabungsmesser ist per Devinition kein Messer sondern ein Werkzeug.
Eine Streitaxt ist eine Waffe, eine Spaltaxt ein Werkzeug. Mit beiden kann man jemand den Schädel einschlagen, es kommt auf die Zweckbestimmung an.

lg

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