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 Verstoß gegen Waffengesetz Bajonett auf Trödel angeboten

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Avatar  Verstoß gegen Waffengesetz Bajonett auf Trödel angeboten  (Gelesen 8196 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. März 2018, um 19:13:45 Uhr

Hallo Allesamt,

ich habe einen Freund, der ein Lebel-Bajo (kein Bodenfund) verkaufen möchte und den hat nun dieser Artikel verunsichert:
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https://www.ksta.de/koeln/verstoss-gegen-waffengesetz-bajonett-auf-troedel-angeboten-3965752


Offen gesagt, verwundert mich das auch, insb. da hier steht: "dekoriert in einer verschlossenen Glasvitrine". Kann mir das jemand erklären?

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)
#1
21. März 2018, um 19:20:03 Uhr

Ich glaube wenn du das durchziehst, wird's eingestellt.
Scheint ein Staatsanwalt im Naziwahn zu sein. Grinsend

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(versteckt)
#2
21. März 2018, um 19:31:42 Uhr

Weitere verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz wie ein Teleskopschlagstock, Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel oder Schwert dürfen ab 18 erworben und besessen werden, das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch untersagt.
 
Quelle
 
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https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/verbotene-waffen/


Dein Freund sollte das Bajonett guten Gewissens verkaufen können.

Zum Artikel- da stimmt was nicht, so wie das dargestellt wird, hat sich der Verkäufer richtig verhalten

« Letzte Änderung: 21. März 2018, um 19:34:01 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#3
21. März 2018, um 19:36:13 Uhr

Führen in der Öffentlichkeit und in einer verschlossenen Vitrine zum Verkauf anbieten sind wohl zwei paar Schuhe, zumal auch noch die HKs an den Orden abgedeckt waren.
Dann müsste ja jede Militaria Börse zumachen !!

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(versteckt)
#4
21. März 2018, um 19:38:17 Uhr

Ich habe mal eine offiizielle Anfrage bei der Polizei gestellt um Vorderladerwaffen und Blankwaffen bei einer Freiluft Veranstalltung zeigen zu können.

Da wurde gesagt "Gegen unbefugtes Entwenden sichern" Also Glasvitrine oder mit Stahlseilen sichern.

So habe ich es dann gemacht.

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
21. März 2018, um 19:41:43 Uhr

Das einzige, was ich mir noch vorstellen könnte, wäre, dass es so eine Art Kombi-Waffe mit Schlagringgriff war, wie dieses Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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US Kampfmesser
.


Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)
#6
21. März 2018, um 19:44:20 Uhr

Dürfte aber auch keine Rolle spielen, mein ich.

Ich habe um die Ecke so nen Laden, da gibt's Dekowaffen, richtige Waffen, Schlagstock, etc... im Schaufenster.

MP hat es ja geschrieben zum Verkauf präsentieren ist etwas anderes als Führen in der Öffentlichkeit

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
21. März 2018, um 19:46:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Dürfte aber auch keine Rolle spielen, mein ich.
Doch, denn Schlagringe sind in Deutschland absolut verboten. Also rein der Besitz. Auch daheim nicht.

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)
#8
21. März 2018, um 21:21:45 Uhr

Das ist ganz einfach.
Ein Seitengewehr ist eine Stichwaffe im Sinne des Waffengesetzes und darf, wie schon richtig angemerkt, nicht in der Öffentlichkeit geführt werden und auch nur dem entsprechenden Klientel zum Verkauf angeboten werden.
Wenn es im öffentlichen Raum zum Verkauf angeboten wird, muss es entsprechend gesichert sein. Dabei herrscht ein behördlicher Ermessensspielraum. Wenn die Beamten der Meinung sind, die abgeschlossene Vitrine reicht nicht aus, muss das ein Gericht klären.
Auf einer Börse ist das etwas anderes, da die Sicherheitsvorkehrungen, Eingangskontrollen und die Kontrollen durch Sicherheitskräfte gegeben sind.
Wenn ich allerdings dort etwas kaufe, zB ein Seitengewehr, und transportiere es ungesichert nach Hause, komme in eine Polizeikontrolle, geht es mir wie dem Opa auf dem Flohmarkt.
Zumal die Beamten wohl noch mal alles etwas genauer nehmen, wenn ein alter Kroate ne Menge Nazikram noch mit rumliegen hat und die besorgten Bürger sich noch wegen Messern an sie wenden.
Die Zeiten sind nicht mehr so wie früher in unserer Gutmenschenrepublik. Amen

Grüße Winken

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(versteckt)
#9
21. März 2018, um 22:27:14 Uhr

Ja, das klingt bei mir auch eher danach, als wenn einer der 68er mit der Vergangenheit aufräumen wollte und daher eisern seine Ansichten durch zu setzen versucht. Ich besuche oft Flohmärkte und da liegt immer so etwas rum. Aber dass das dann solche Wellen schlägt wie hier- Das klingt mir sehr nach Blockwartmentalität und "Machs weg, da sind böse Symbole drauf!!"

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
21. März 2018, um 22:37:59 Uhr

Gegen einen Verkauf bei eGun oder sonst einer Pltatform, die das nicht gleich löscht, spricht aber nichts, oder?

Mein Bekannter ist jetzt etwas verunsichert und ich will ihm nichts Falsches erzählen.

Viele Grüße,
Günter

PS: was denkt Ihr, kann er für dieses Bajo noch verlangen?


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#11
21. März 2018, um 22:45:53 Uhr

Ne, das ist kein Problem. Mit dem Zusatz: "Verkauf nur an Personen über 18!" und beim Versand halt die Spitze gut sichern.
Normalerweise kann man sich bei diesen Plattformen erst ab 18 registrieren, aber man weiß ja nie. So ist man auf der sicheren Seite.

Grüße Winken

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(versteckt)
#12
21. März 2018, um 22:46:46 Uhr

Servus Günter
Verkauf es doch hier für ihn.
Wichtig, nur ab 18 Jahre mit Altersnachweis.

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(versteckt)
#13
21. März 2018, um 22:51:14 Uhr

Also vor 2 oder 3 Jahren habe ich selber noch ein schönes Bajonett auf einem Flohmarkt gekauft. Lag da auch einfach so rum und für 40€ konnte ich auch nicht nein sagen, zum Glück war ich mit der Familie da und konnte das Ding  unter den Kinderwagen packen. Ich glaub das würd nicht gut kommen wenn man so offen damit rumläuft, dann wirds bestimmt führen einer Waffe etc. 

Also wenn man ein Bajonett auf dem Flohmarkt verkaufen will sollte man vielleicht eine Verpackung mit anbieten damit es nicht sofort jedem ins Auge springt.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
21. März 2018, um 22:55:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Wühler
Verkauf es doch hier für ihn. Wichtig, nur ab 18 Jahre mit Altersnachweis.
Das ist eigentlich eine gute Idee. Muss ich mal mit ihm abklären.

Aktuell ist er -nach Abklärung der Legalität - wohl noch in der Preisfindung. Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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