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 Verstoß gegen Waffengesetz Bajonett auf Trödel angeboten

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Avatar  Verstoß gegen Waffengesetz Bajonett auf Trödel angeboten  (Gelesen 8230 mal) 0
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(versteckt)
#30
22. März 2018, um 17:45:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von detektenix
ja, feststehende messer darf man nur bis 12 cm klingenlänge führen. klappmesser sind egal, z.b. opinel 13 darfst du immer dabei haben Narr

auch wieder falsch!

Klappmesser fallen unter das Führverbot, wenn die Klinge einhändig zu öffnen und feststellbar ist. Das trifft inzwischen auf fast alle modernen Klappmesser zu. Diese Messer dürfen nur bei "berechtigtem Interesse" geführt werden, welches wiederum schon von vielen Gerichten völlig unterschiedlich interpretiert wurde. Wer also um den Verlust einer Waffenbesitzkarte, Jagdschein oder sonstige Zuverlässigkeit im Sinne des Waffe fürchten muss, sollte sich an die Regel halten, denn sonst kann unter Umständen schon bei Bereithalten eines neonfarbenen Rettungsmessers im Auto die Kacke richtig dampfen.
Siehe dazu §42a WaffG: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

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(versteckt)
#31
22. März 2018, um 18:57:53 Uhr

Wir dürfen in unserem Land bald gar nichts mehr.
Nur weil hier und da mal einer durchdreht. Das war früher auch so,
nur hatte man nicht so einen Wind gemacht wie heute.   Kotzen

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(versteckt)Themen Schreiber
#32
22. März 2018, um 21:24:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter
Nur weil hier und da mal einer durchdreht. Das war früher auch so,nur hatte man nicht so einen Wind gemacht wie heute.
Es nimmt aber tatsächlich zu:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.welt.de/vermischtes/video174688552/Groessere-Gewaltbereitschaft-Immer-mehr-Messerattacken-in-Deutschland.html


Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#33
23. März 2018, um 00:22:40 Uhr

Man muss hier unterscheiden in Messer mit Waffencharakter, Werkzeug/Gebrauchscharakter und Werkzeuge.
Berechtigtes Interessen hin oder her. Auch die situative Wahrnehmung und das vom Gegenstand/Führenden Bedrohungspotential spielt im Einzelfall eine Rolle.
Ein altes Küchenmesser, das auf dem Flohmarkt erstanden wird, in eine Zeitung gewickelt und im rucksach verschwindet ist kein Problem - ein gerade im Laden gekauftes Filetiermesser ohne Verpackung, in der Hand in der vollen U-Bahn schon ( ich weiß, ein plumpes Beispiel Zunge)
 
Messer mit Einhandöffnung, auch solche ohne Öffner, welche sich aber in einer Hand öffnen lassen - sind verboten, die Ausnahme sind berechtigtes Interesse und Berufsausübung.
Klappesser mit einer Klingenlänge über 7,5cm bei denen die klinge arritiert - verboten.
Klappmesser bei denen die klinge nicht Festgestellt wird, sind erlaubt wie bei feststehenden Klingen. - 12,5cm
Solang die Messer keinen Waffencharakter haben, Doppelschliff usw.
Alles das bezieht sich auf tragen und führen im öffentlichen raum, was den Besitz wenig tangiert.
 
Um das mal grob zu überreißen. Einzelfallentscheidungen vorbehalten.

Geschrieben von Zitat von Drusus
Es nimmt aber tatsächlich zu:
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https://www.welt.de/vermischtes/video174688552/Groessere-Gewaltbereitschaft-Immer-mehr-Messerattacken-in-Deutschland.html


Viele Grüße,
Günter

Da würde ich gerne mal nähere Details sehen und dann mal eine Vergleichkurve ziehen zur steigenden Degeneration unserer Gesellschaft....

Ich denke, da würden sich doch einige Schnittpunkte ergeben, aber bestimmt nur gaaaanz wenige Ironie

Ein Schelm, wer Böses denkt...

Grüße Winken

Offline
(versteckt)
#34
23. März 2018, um 00:58:14 Uhr

 Reiter

« Letzte Änderung: 23. März 2018, um 01:00:05 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#35
23. März 2018, um 01:01:45 Uhr

Na dann lass es mal drauf ankommen Zwinkernd

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(versteckt)
#36
23. März 2018, um 01:18:13 Uhr

hab es direkt wieder gelöscht, weil ich mir überlegt habe daß es nicht jeder wissen muss.

gibt genug irre, habe aber leider recht damit.

schönen gruß

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(versteckt)
#37
23. März 2018, um 01:46:05 Uhr

Ach regt euch doch nicht auf Gesetze sind nun mal da damit sie befolgt werden und dafür ist doch die Polizei geschaffen.
Wenn man weiss dass Deutschland heute noch nach Gesetzen aus dem Mittelalter handelt (Feudalherrschaft) sollte einem ja nichts mehr wundern.
Wenn in DL eine Privatperson im Wald ein abgeworfenes Hirschgeweih findet und es mit nach Hause nimmt wird er bestraft !
Ja die verschärfung von Waffengesetz in der EU wem dient denn das, wenn einer eine Waffe für einen Überfall oder sonstwas möchte bekommt er das trotz Verbot auf dem Schwarzmarkt, wieviele laufen denn in Deutschland mit versteckten Waffen herum und woher haben diese denn ihre Waffen um Verbrechen zu begehen.
Solange sich das Volk nicht wehrt wird es halt immer mehr bevormundet !
Nicht Jammern, darüber nachdenken.
Gruß pepa

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#38
24. März 2018, um 17:46:39 Uhr

Mal eine ganz naive Frage, da ich so ein Ding noch nie in der Hand hielt. Ein Lebel Bajo scheint mir keine klassische Klinge zu haben. Zählt das dann überhaupt als Messer? 

Viele Grüße, 
Günter

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(versteckt)
#39
24. März 2018, um 18:44:45 Uhr

Es zählt als Stichwaffe.

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#40
27. März 2018, um 07:17:32 Uhr

Drusus,
das Bajonett kannst du ohne irgendwelche Strafen zu befürchten bei eGun einstellen. Dort stehen welche drin, die Preise schwanken durchaus. Es ist zur zeit eins drin für 35€ Sofortkauf. Der zustand deines vorgestellten ist auch in der Preislage. Es sind besserer drin für höhere Preise (Auktion). Wenn du es dort verkaufst, lass dir einen Kopie des Ausweises (Käufer) per Mail zuschicken das die Person min. 18 Jahre ist. Beim Versand kannst du aber auch angeben das der Empfänger min. 18 Jahre sein muss welches der Postbote prüfen muss. Dann gehst du auf Nummer sicher. Habe beides schon gehabt beim kauf auf der Seite.

Gruß Fuchs

« Letzte Änderung: 27. März 2018, um 07:18:58 Uhr von (versteckt) »

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