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 Was passiert mit Münzschatz?

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Avatar  Was passiert mit Münzschatz?  (Gelesen 2591 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. April 2010, um 15:37:27 Uhr

Hi Leute!
Jetz mal ne rein retorische Frage  Zwinkernd

Nehmen wir mal an, ich bin gestern auf einem Acker in meiner Gegend unterwegs gewesen  Suchen, der an einen Wald grenzt und unweit von einer Stelle steht, an der bis 1347 eine Burg stand.
Und nehmen wir auch mal an, ich hatte die schriftliche Einverständniserklärung des Landbesitzers, in der steht, dass ich alles für mich relevante was ich finde behalten darf und dafür nur den Acker von Schrott säubere.  Super
Und nehmen wir doch, so rein aus Spaß an der Freude auch mal an ich hätte da doch gestern einen Münzschatz mit 216 Münzen, darunter 11 Goldmünzen, 156 Silbermünzen und ein paar andere alle bis 1330 geprägt und ein paar Schmuckgegenstände in einem Gefäß am Waldrand im Acker gefunden.  Schockiert
Wie wäre es denn in diesem Fall in Bayern? Dürfte ich das dann alles behalten wenn ich das denn gefunden hätte oder gäbe es da dann gleich Besuch von den Herren in grün  Polizei wenn es denn so gewesen wäre und ich es öffentlich machen würde?
Ich bin mir sicher, dass dieser angenomme Fundort definitiv kein Bodendenkmal ist.

Würde mich über eure Antworten freuen!

MfG Daniel  Zwinkernd


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#1
22. April 2010, um 15:59:55 Uhr

In Bayern wäre es 50/50 und du könntest versuchen alles zu bekommen, da er ja schriftlich verzichtet hat.

In den anderen Bundesländern darfst du alles abgeben und dir ne Standpauke anhören  Ausrasten und wirst vermutlich auch nie irgendwo als Finder genannt werden.

PS: Glückwunsch!  Grinsend

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#2
22. April 2010, um 17:12:31 Uhr

Wie es "Rechtlich" aus schaut weiss ich nicht genau wenn Du in Bayern bist hörte ich von 50/50 ....

Aber selbst wenn Du schriftlich hast das alles Dir gehört was Du "Retorisch" gefunden hast würde ich rein "Retorisch " dem Acker Besitzer ein schönes "Retorisches " Teil vom Retorischen Kuchen abgeben...... Zwinkernd 

Somit bist Du immer wieder gern gesehen oder nicht Huch     Cool


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#3
22. April 2010, um 17:48:48 Uhr

Hallo!
Wenn Du deinen "rhetorischen" Fund dann in Bayern anmeldest,kann Dir eigentlich gar nichts passieren. Wenn er nur imaginär ist, erübrigt sich die Anmeldung. Ansonsten wäre es Fundunterschlagung auch in Bayern.
MfG
Hans

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#4
22. April 2010, um 17:50:46 Uhr

Also ich würde mal annehmen, das Du da einen schönen Fund gemacht hättest. Cool


Gruß Maik !

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#5
22. April 2010, um 18:21:13 Uhr

wenn du auf dem Bayernviewer Denkmal keinen roten Punkt endeckst und es auf einem Acker war und du es schriftlich hast das dir alles gehört was du findest mußt du ihn melden .In Bayern ist es auch so das archäologische Funde und das wäre einer gemeldet werden müssen sonst ist es Fundunterschlagung .Der Münzschatz würde natürlich dir gehören .So denk ich mal ist das aktuelle Gesetz in Bayern.

         larod  Smiley

             

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#6
22. April 2010, um 19:01:59 Uhr

Die Hälfte dem Grundbesitzer die  andere dem Finder wewnn er eine NfG hat wenn nicht war die Suche Illegal mit oder ohne Erlaubnis des Grundbesitzers.

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#7
22. April 2010, um 19:05:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von reschama
Die Hälfte dem Grundbesitzer die  andere dem Finder wewnn er eine NfG hat wenn nicht war die Suche Illegal mit oder ohne Erlaubnis des Grundbesitzers

 jürgen in Bayern ist das anders

  larod Smiley

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#8
22. April 2010, um 19:08:52 Uhr

Was ist in Bayern anders Ich dachte das Gesetz ist das Gleiche wie in Hessen ?

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#9
22. April 2010, um 19:10:27 Uhr

Schau Dir mal das hier an:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf


Aufmerksam durchlesen und dann gründlich nachdenken.
Übrigens leisten wir hier ausdrücklich keine Rechtsberatung, auch nicht theoretisch.

Gruß
Michael

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#10
22. April 2010, um 19:14:11 Uhr

Wir leisten keine Rechtsberatung ?? Seit wann den das ?? ist mir auch egal WIR bin nicht ICH.Also Antworte ich auf die Frage auch wsenn sie Rein Fiktiv ist.

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#11
22. April 2010, um 19:18:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Moody
In Bayern wäre es 50/50 und du könntest versuchen alles zu bekommen, da er ja schriftlich verzichtet hat.

In den anderen Bundesländern darfst du alles abgeben und dir ne Standpauke anhören  Ausrasten und wirst vermutlich auch nie irgendwo als Finder genannt werden.

PS: Glückwunsch!  Grinsend

Stimmt nicht  Zwinkernd

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#12
22. April 2010, um 19:23:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von reschama
Wir leisten keine Rechtsberatung ?? Seit wann den das ?? ist mir auch egal WIR bin nicht ICH.Also Antworte ich auf die Frage auch wsenn sie Rein Fiktiv ist.

Sorry, aber aus rechtlichen Gründen ist das nun mal so.

Siehe dazu auch bitte den Anhang.

Gruß
Michael


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#13
22. April 2010, um 19:24:58 Uhr

In andren Bundesländern dafst du alles abgeben ?? Stimmt nicht ganz in Hessen und NRW nicht. Ich hatte das Glück 12 MÜnzschätze zu finden von denen ich nur den ganz großen teilen musste (mit dem Land Hessen) die anderen hab ich KOMPLETT !! zurück erhalten.

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
22. April 2010, um 20:04:54 Uhr

Hi Leute!

Danke für die vielen Antworten!

Hab gerade im Bayernviewer Denkmal nachgesehn und der angenommene Fundort des angenommenen Schatzes ist kein Bodendenkmal   Grinsend

Nochmals vielen Dank für die Antworten!

Euer Daniel

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