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  Wem gehört der Schatz?

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Avatar   Wem gehört der Schatz?  (Gelesen 6541 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. November 2009, um 00:11:33 Uhr

Liebe Sucherinnen und Sucher,
der Vorstand des Verbandes Deutscher Sondengänger u. Heimatforscher e. V. (VDSH) veröffentlicht im Hinblick auf unser Projekt IV (Unterstützung der Bundesländer ohne Schatzregal) mit freundlicher Genehmigung des Numismatischen Verlages Gerd Martin Forneck nachstehenden Artikel des Rechtsanwalts Dr. Ralf Fischer zu Cramburg, den dieser aus Anlass der Veröffentlichung seiner Dissertation „Das Schatzregal“ (2001) verfasst hat:

Wem gehört der Schatz?

Viele Bundesländer ziehen Schatzfunde entschädigungsfrei ein und berufen sich – verfassungswidrig ­– auf mittelalterliches Recht.
Weitaus häufiger als landläufig angenommen gibt der Boden in Deutschland Schatzfunde preis, die etwa aus Münzen, Waffen, Geräten, Gefäßen u.ä. bestehen können. Diese Fälle beschränken sich keineswegs auf staatliche Grabungen. Auch Privatleute werden zunehmend Entdecker solcher Objekte, sei es gezielt bei der Suche mittels Metalldetektoren oder zufällig bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten. Ob mit dem Schatz allerdings auch der erhoffte Reichtum verbunden ist, hängt wesentlich davon ab, in welchem Bundesland man fündig geworden ist. So entdeckte etwa der Eigentümer eines Grundstücks in Herborn im Rahmen der Altstadtsanierung 1984 in seinem alten Gewölbekeller einen Tontopf mit dem größten nach dem Krieg in Hessen geborgenen Münzschatz und meldete dies den Behörden. Die Münzen wurden daraufhin wissenschaftlich bearbeitet und anschließend dem Finder zurückgegeben, so dass er seinen Schatz als Alleineigentümer bald gereinigt und fachmännisch bestimmt wieder in Händen hielt. Völlig entgegengesetzt verlief ein vom Sachverhalt ähnlicher Fall im benachbarten Rheinland-Pfalz. Auch dort grub im Juni 1989 ein junger Pfälzer in seinem seit Jahrhunderten der Familie gehörenden Wohnhaus in der Gemeinde Dreisen bei Umbauarbeiten einen Schatz aus: drei Steinzeuggefäße mit insgesamt 2.696 Gold- und Silbermünzen. Nachdem er seinen Fund allerdings zur Begutachtung abgeliefert hatte, teilte man dem entsetzten Entdecker mit, dass die Münzen nicht ihm zustünden, sondern Landeseigentum geworden seien. Solche krassen Unterschiede bei der Behandlung von Schatzfunden rühren von fundamental abweichenden gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern her. Im Prinzip unterscheidet man zwei Modelle: Die bereits im römischen Recht verfügte Halbierung des Schatzes zwischen Entdecker und Grundeigentümer („Hadrianische Teilung“) wurde 1900 in das Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 984) übernommen und gilt damit grundsätzlich bundesweit. Derart konnte der hessische Entdecker seinen Schatz als in einer Person vereinigter Finder und Grundherr in Alleineigentum nehmen. Die gleiche Gesetzeslage besteht in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Im übrigen Bundesgebiet erheben die Länder den Anspruch auf das Eigentum an archäologischen Objekten, indem sie in ihren Denkmalschutzgesetzen ein so genanntes Schatzregal (lat. regalis = königlich) vorsehen. Dieses erscheint in Deutschland bereits während des 13. Jahrhunderts im Sachsenspiegel („Jeder Schatz, der tiefer in der Erde vergraben ist, als ein Pflug geht, gehört in die Verfügungsgewalt des Königs“). Die Länder berufen sich darauf, dass solche historischen Vorbilder ihnen auch heute noch immer das Recht zu entsprechender Gesetzgebung verleihen. Derart kann die Entdeckung eines Schatzes momentan, abhängig vom Bundesland, beträchtlichen Reichtum oder aber lediglich die Anerkennung durch Überreichung eines Fachbuches (Mecklenburg-Vorpommern) zur Folge haben. Diese unterschiedliche Behandlung von Funden hat zu einer anhaltenden kontroversen Diskussion geführt: In Rheinland-Pfalz fordert die F.D.P. die Abschaffung des Schatzregals, während die SPD in Bayern seit Jahren vergeblich versucht, eine solche Bestimmung einzuführen.

Dass sich die Länder überhaupt auf die Neubegründung des mittelalterlichen Regals eingelassen haben, muss überraschen. Schließlich hatte sich dieses Kuriosum bereits im 19. Jahrhundert überlebt. Schon vor über hundert Jahren galt den Vätern des BGB die Idee seiner Wiedereinführung als abwegig: Das Schatzregal stehe im Widerspruch zum „… öffentlichen Interesse und ist mit den Auffassungen der Neuzeit nicht im Einklange.“. Erst die Nationalsozialisten wollten ihm neues Leben einhauchen, mit den Regalien Zeugnis von dem „…ewigen Gehalt und der Lebenskraft des deutschen Rechts…“ ablegen und damit „… Funde von völkischem Wert …“ sichern. Dass mit der DDR auch das zweite totalitäre Regime auf deutschem Boden ein Schatzregal einführte (§ 361 ZGB), mit dem entsprechende Funde in Volkseigentum überführt wurden, ist kein Zufall, sondern wurzelt in der beiden Systemen eigenen kollektivierenden Rechtsauffassung, die staatliches Eigentum an archäologischen Funden zwingend als Ausfluss der jeweiligen Ideologie voraussetzt. Gerade dies verbietet das Grundgesetz aber eindeutig, das eben keinen grundsätzlichen Vorrang von Gemeinschaftsinteressen statuiert.

Die Verfassungswidrigkeit der Schatzregale ergibt sich jedoch weniger aus solch tiefen dogmatischen Grundfragen, sondern schlicht aus der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Bestimmungen über das Eigentum an Schatzfunden sind dem bürgerlichen Recht zuzuordnen, dem sie als sachenrechtliche Regelungen seit jeher angehören. Damit steht dem Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 Nr. 1 GG) die Kompetenz zur Schaffung entsprechender Normen zu. Er hat dieses Recht auch bereits durch die Bestimmung des § 984 BGB in Anspruch genommen und den Bereich sowohl umfassend als auch abschließend geregelt (Kodifikationsprinzip), indem er Schatzfunde den Entdeckern und Grundeigentümern beließ. Für von diesem vorrangigen Bundesrecht abweichende Bestimmungen der Länder besteht somit kein Raum mehr. Diese können aber nicht nur keine neuen Schatzregale begründen, sondern sich auch nicht auf bereits bestehende berufen. Die Väter des BGB haben bereits im vorletzten Jahrhundert eindeutig festgestellt, dass solche Regelungen weder existierten noch wieder errichtet werden sollten.

Unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken ist das Schatzregal aber auch rechtspolitisch verfehlt, da das mit ihm verfolgte Ziel, den Erhalt und die Forschung an wissenschaftlich bedeutsamen Entdeckungen zu gewährleisten, gerade nicht erreicht wird. Vielmehr werden diese aus Angst vor anerkennungslosem Entzug regelmäßig verheimlicht oder in regalfreie Länder verschleppt („Fundtourismus“). Die archäologischen Funde stehen damit der Forschung entweder gar nicht zur Verfügung oder verleiten sie durch falsche Fundortangaben zu unrichtigen Schlussfolgerungen. Selbst in Kreisen der staatlichen Denkmalpflege wird das Schatzregal deshalb als „Norm zur Förderung der Fundverheimlichung“ bezeichnet, die sich zum Schaden der Fachwissenschaft auswirke. In Rheinland-Pfalz stand man denn auch nach sechs Jahren Regalität vor der ernüchternden Erkenntnis, dass von den Funden, die dem Landesdenkmalamt bekannt wurden, gerade noch 2 % auf Meldungen aus der Bevölkerung zurückzuführen waren. Die Aussicht auf entschädigungsfreien Entzug der entdeckten Schätze hat die Meldefreudigkeit der Bürger offensichtlich nicht recht steigern können.

Nach all diesen negativen Auswirkungen verbleiben zur Begründung für die Einführung von Schatzregalen nur noch fiskalische Argumente. Den Ländern waren schlicht die Ankaufsmittel zum Erwerb von Funden ausgegangen. Es gilt, was Ernst Eckstein schon 1910 zu den historischen Vorgängern ausgeführt hat: „Da wurde alles, was nicht rechtlich niet- und nagelfest war, zum willkommenen Gegenstand landesfürstlicher Finanzpolitik. So wurde denn ein neu angemaßtes Schatzregal fleißig geübt.“

Andere Länder haben solche alten Zöpfe längst abgeschnitten. So hat man etwa in Großbritannien durch das English Law of Treasure von 1996 den Anwendungsbereich des Schatzregals gegenüber der alten Regelung erheblich eingeschränkt. Die betroffenen Entdeckungen werden entweder vom Staat zu einem Preis erworben, der zuvor von einem unabhängigen Komitee festgesetzt wurde oder dem Entdecker zurückgegeben. In der Konsequenz besteht damit nur noch ein Vorkaufsrecht des Staates. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung ließen nicht lange auf sich warten: Die Fundmeldungen haben sich innerhalb von drei Jahren nach Einführung des Gesetzes verachtfacht.

Die positiven Erfahrungen unserer Nachbarn sollten auch die deutschen Bundesländer bewegen, sich endlich von den überkommenen, rechtswidrigen und schädlichen Regelungen zu trennen, über die sich bereits Goethe lustig gemacht hat. In Faust II lässt er Mephisto dem König das Schatzregal als Einnahmequelle empfehlen. Rechtlichen Bedenken tritt der Marschalk entgegen: „Schafft´ er uns zu Hof willkommne Gaben, ich wollte gern ein bisschen Unrecht haben.“

quell----VDSH


gruß willi

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#1
22. November 2009, um 09:08:49 Uhr

Hier die genaue Quellenangabe:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.vdsh-ev.de/2006/11/16/wem-gehoert-der-schatz/#comments


Wie man sieht, ist dieser Kommentar (Auszug aus dem Werk des Dr. Ralf Fischer zu Cramberg „Das Schatzregal“) bereits im November 2006 auf der Site des VDSH eingestellt worden.

Nach dem Brief vom März 2007 des VDSH an den Kulturstaatsminister Neumann, hierzu

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.vdsh-ev.de/2007/03/19/brief-an-den-kulturstaatsminister-neumann/#comments
,

den engagierte Mitglieder des Vereines verfaßt haben und der maßgeblich dazu beigetragen hat, daß die angedachte Einführung eines bundesweiten Schatzregales verhindert und vermieden werden konnte - maßgeblichen Anteil hatte hier Walter Franke - ,hat der Vorstand des VDSH seine Tätigkeit „plötzlich und in aller Stille“ eingestellt.
Seitdem ist nichts mehr vom VDSH veröffentlicht worden.
Der Eindruck wäre täuschend, daß es aktuelle Aktivitäten des VDHS gäbe.

Gruß

masterTHief


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#2
22. November 2009, um 11:34:34 Uhr

Moin,

dem ist nichts hinzuzufügen, außer - dass wir den VDSH noch nicht verloren geben und an einer Reaktivierung arbeiten.

Sollte dies gelingen, wäre es denkbar, dass es beim Schatzsuchertreffen in Osburg die erste Mitgliederversammlung geben wird. Jedenfalls liegt ein solcher Vorschlag bereits vor.

Viele Grüße

Walter

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#3
22. November 2009, um 11:57:38 Uhr

Hallo Walter,

nach Sichtung der Unterlagenscheint es mir unmöglich, den Verein zu reaktivieren.
Du bekommst nicht einmal eine aktuelle Mitglieder-Bestandsliste zusammen.
Wie dann eine Versammlung, wenn Du nicht weißt, wen es unter Zusendung einer Tagesordnung einzuladen gäbe?

Selbst zur Auflösung des Vereines würde es einer außerordentlichen Versammlung bedüfen (Satzung!)

Das Ding kann nur von Amts wegen gelöscht werden, Verfahrener geht es nicht.
Hoffentlich kannich cem Vorstandsvorsitzenden einmal persönlich meinen "heißen" Dank aussprechen.

Gruß

Rudolf


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Gesperrt
#4
22. November 2009, um 12:12:48 Uhr

Vielleicht solltet ihr euren Vereinsquatsch besser intern in EUREM Verein besprechen.
Als Aussenstehender und das betrifft sicherlich 90 % der Forennutzer , wird mir hier der Eindruck
vermittelt , das irgendwelche Leute gegeneinander arbeiten , anstatt miteinander .

Viel Spass mit eurem Verein , hoffentlich schadet ihr , gerade mit solchen Aktionen , nicht mehr
den Sondengängern ,Heimatforschern etc. , anstatt ihr helft.

Mario

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#5
22. November 2009, um 14:04:31 Uhr

Hallo Caddy,

komischer Beitrag von Dir!

"Im Verein" kannste nichts besprechen, das sollte doch klar geworden sein.

Das Eingangs-Posting war geeignet, den Eindruck zu erwecken, als wäre der Verein aktiv.
Wenn man diesem irrigen Eindruck erntgegen tritt, dann macht das durchaus Sinn.
 
Du kannst dem Verein ja beitreten und bist dann vielleicht der Gemeinde eine große Hilfe.
Hier diejenigen anzumachen, die bereits allerhand für die Community gemacht haben, halte ich für unbegründet und unfair.

Gruß

masterTHief

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#6
22. November 2009, um 17:51:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Hier diejenigen anzumachen, die bereits allerhand für die Community gemacht haben, halte ich für unbegründet und unfair.

Das sehe ich genau so.

Gruß
Michael

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(versteckt)
#7
22. November 2009, um 18:54:16 Uhr

Danke Michael - tut mal ganz gut.

Rudolf

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Gesperrt
#8
22. November 2009, um 19:38:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Danke Michael - tut mal ganz gut.

Was denn Rudolf ? Was tut Dir ganz gut ? Der Beistand ?

Ich verfolge Deine Beiträge in verschiedenen Foren seit 2 Jahren , anfangs als Neueinsteiger beeindruckt , heute ... naja .
Ich verstehe nicht , was Du rüberbringen möchtest . Eure Vereinsplänkeleien stinken zum Himmel. Was wollt ihr überhaupt erreichen , welche Ziele habt ihr euch gestellt , wie sieht euer Zugang auf Sondengänger und Heimatforscher aus ?

Heute darf ich dann solche Sachen lesen , selbst die aktiven Mitglieder können nicht mehr miteinander .

! Legt doch mal was auf den Tisch , legt mal was vor ! Dem Verband würden sich sicherlich einige anschliessen . Nur von sinnlosem Geschwafel , über Satzungen und Versammlungen , Vorstand und Verwaltung .... da wird eher auf Abschreckung gebaut.

MfG. Mario

PS. Das durchgeboxte Gerichtsurteil brauchst Du zu Deiner Verteidigung nicht bringen , das kennen wir bereits.

@Michael , ich habe hier niemanden angemacht , möchte allerdings gerne meine Meinung und Einstellung zu irgendwelchen im Netz verbreiteten Sachen vortragen , siehe Beitrag 4.



« Letzte Änderung: 22. November 2009, um 19:49:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#9
22. November 2009, um 20:46:45 Uhr

Was hast Du uns bisher geboten, Mario? Erzähl doch mal!

Schon mal Leserbriefe verfaßt, wenn Hetzjagd auf Sondengänger gemacht worden sind?
Schon mal über das Fundrecht schriftlich und vortragsweise aufgeklärt?
Den § 984 BGB und den Schatzregalunsinn rübergebracht?

Tritt doch dem Verein bei und mach!
Die Ziele des VDSH sind gut und klar umrissen, siehe Vereins-Site, nur, wenn der Vorstand nichts macht, machst Du als Mitglied innerhalb des Vereins gar nichts.

Oder mach alleine - wie ich seit Jahren!
Oder mach weiterhin nichts!
Mach doch, was Du willst, hindert Dich doch niemand!
Wo sind Deine Beiträge für die Sondengänger-Szene?

Zum Thema des Threads zurück:
Wer wissen möchte, wem ein Schatz gehört und was überhaupt ein Schatz ist, der lese meinen Beitrag in der NUGGET 48/50 - immer noch aktuell und meine Beiträge zum Schatzregal-Unfug in den Foren.

Dann weiß er so ziemlich, wem ein Schatz gehört.

Nehme mir nicht sehr gerne die Zeit, mich mit Kritik in Postings von Leuten zu beschäftigen, die selber nichts geboten haben und bieten - aber auch keine Wege aufzeigen.

Tut mir leid, Mario!

Gruß

masterTHief



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Gesperrt
#10
22. November 2009, um 21:08:46 Uhr

Nehme mir nicht sehr gerne die Zeit, mich mit Kritik in Postings von Leuten zu beschäftigen, die selber nichts geboten haben und bieten - aber auch keine Wege aufzeigen.
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so gehts mir auch. hab wirklich keine lust mehr mit starrköpfigen senioren leeres stroh zum 10.!!!!! mal zu dreschen. es kommt nichts dabei raus. seit 3 jahren weiß der gute rudolf daß ein schatzmeister händeringend gesucht wird. selber was einbringen? fehlanzeige! lieber jeden morgen im net riesenpamphlete verfassen, viel schreiben, wenig sagen, u. wenn dann nur halbwahrheiten, aber immer!!! mit dem finger auf andere zeigen. caddy hat unseren guten meisterdieb schon durchschaut.

ich bins leid, hab zuviel geld, energie u. zeit in das projekt vdsh gesteckt, nur qerelen gehabt,  gibt wichtigeres im leben.

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Gesperrt
#11
22. November 2009, um 21:16:14 Uhr

Seit wann werden Fragen mit Gegenfragen beantwortet ?
Sicherlich eine einfache Möglichkeit der Rechtfertigung .

Nochmal : Ich habe Deine Beiträge in verschiedenen Foren , der Öffentlichkeit zugänglich , verfolgt.
Leg doch mal offen , weshalb Du hingeschmissen hast . Dieses ganze Geplänkel über euren Verein/Verband , oder was auch immer , tut den grundlegenden Wünschen , Hoffnungen der Geschichtsorientierten und der Zusammenarbeit und Aufarbeitung mit den zuständigen Stellen , nicht gut.
Darüber solltest Du/Ihr nachdenken.





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#12
22. November 2009, um 21:33:02 Uhr

Oh das klingt aber stark nach den Worten des Vorsitzenden, Icke!

Der erste Schatzmeister hat seine Arbeit - bestätige ich hier gerne - für das erste kleine Rumpfwirtschaftsjahr bis zum Jahresende des Gründungsjahres hervorragend gemacht.
Er hat sein Amt niedergelegt, weil er den Vorstand wiederholt ergebnislos an dessen Pflichten erinnert hat und auf Granit gebissen hat.
Dies hat er mir selbst per mail mitgeteilt und ich habe keine Zweifel daran.
Diesem Vorstand sollte man bei seiner "händeringenden" Suche nach einem neuen Schatzmeister behilflich sein oder den Posten selbst übernehmen?
Ich hatte eigentlich nie daran gedacht, sonst hätte ich mich von Anfang an für diese Funktion zur Verfügung gestellt.

Icke(?), Dein posting spricht für ein Hintergrundwissen, über das eigentlich nur der Vereinsvorsitzende verfügen kann - es dann aber unzutreffend darstellt, um Rechtfertigungsgründe vorzuschieben.
Wer durchschaut hier wen, Jens Hofmann?!

@ Caddy, ich antworte Dir deshalb innerhalb einer persönliche Nachricht, hat hier im Thread nichts zu suchen, Du hast insoweit recht, als es nicht konstruktiv ist, es öffentlich auszutragen.

Gruß

masterTHief








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#13
22. November 2009, um 21:39:23 Uhr

Bitte Jungs! Hier wurde ein fachlich sehr fundierter und wertvoller Beitrag gepostet der nun nicht Anlaß sein sollte denVDHS zum Thema zu machen. Danke!

Grüsse,

Christian

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Gesperrt
#14
22. November 2009, um 22:02:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Christian
Bitte Jungs! Hier wurde ein fachlich sehr fundierter und wertvoller Beitrag gepostet der nun nicht Anlaß sein sollte denVDHS zum Thema zu machen. Danke!

Grüsse,

Christian
Doch Christian , ich hätte gerne Aussagen  vom VDSH . Der Haupteil Deiner Forennutzer liest irgendwelche Beiträge , die nicht der Realität entsprechen .
Sollen doch die Macher des VDSH mal zu Worte kommen !
@ Rudolf , warum via PN ? Ich dachte eigentlich an Gemeinschaftswissen.

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