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 Wer suchet, wer findet?

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Avatar  Wer suchet, wer findet?  (Gelesen 587 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Mai 2015, um 13:35:17 Uhr

Hallo,

wir haben letztens bei ein paar Gläsern Wein heiß diskutiert
und sind uns immer noch nicht einig… vielleicht wollt ihr mitmachen?  Zwinkernd

Szenario A
Sondler in Bayern…

Szenario B
Sondler mit NFG im Schatzregalland…

Szenario C
Sondler ohne NFG im Schatzregalland…


…findet außerhalb eingetragener Denkmäler einen römischen Gold- und Silberschmuckhort.
Er entnimmt drei Stücke für die Fundmeldung, schließt danach das Loch und meldet den
Fund ordnungsgemäß, obwohl er weiß, dass noch mehr da sein muss. Bei der Nachgrabung
durch die Archäologen kommt ein riesiger Schatz im gleichen Loch, aber auch ein zweiter im
Zuge der Nachforschungen an 30m entfernter Stelle zutage.


Nun die Fragestellungen:

1. Wer gilt als Finder des übrigen Schatzes im gleichen Loch?
Der Melder? Die Behörde? Das Grabungsteam?
Was ist mit dem zweiten Schatz im 30m entfernten Loch?

2. Wie wird der Fund dementsprechend aufgeteilt (Szenario A)?

3. Nehmen wir an, das Land macht vom Schatzregal Gebrauch,
weil historisch einzigartiger Fund. Wird Szenario B und C
unterschiedlich behandelt, was die Belohnung des Finders angeht?


Freue mich auf Meinungen, Einschätzungen, konstruktive Diskussion
oder am besten sogar auf bekannte Präzedenzfälle Smiley

LG und schönes Pfingstwochenende
elgonzo





Offline
(versteckt)
#1
23. Mai 2015, um 14:50:06 Uhr

Moin,

1. Wer gilt als Finder des übrigen Schatzes im gleichen Loch?
Der Melder? Die Behörde? Das Grabungsteam?
Was ist mit dem zweiten Schatz im 30m entfernten Loch?

Der Melder, gem. Urteil OLG Düsseldorf aus 2000 (röm. Gräber), aufgegriffen durch OLG München wg. Schatzfund /fränkisches Gräberfeld) des Friedolin Beßler und aufgegriffen durch OLG Frankfurt in Sachen merowingerzeitliches Gräberfeld in der Wetterau.

Der zweite Schatz ist davon nicht befroffen, könnte es aber sein, wenn die Funde des 1. Schatzes sich mit dem 2. Schatz überschnitten haben. Ebenfalls Urteil des OLG Düsseldorf.

2. Wie wird der Fund dementsprechend aufgeteilt (Szenario A)?
A gem. § 984 BGB, gem. den o. a. Urteilen.

3. Nehmen wir an, das Land macht vom Schatzregal Gebrauch,
weil historisch einzigartiger Fund. Wird Szenario B und C
unterschiedlich behandelt, was die Belohnung des Finders angeht?

Das gab es noch nicht und wird verm. durch ein erneutes Gerichtsverfahren entschieden werden müssen. Als Laie würde ich annehmen, dass die o. a. Urteile mit einbezogen werden müssten und sich die Belohnung deshalb auch auf die Funde erstrecken müsste, die von der DSchB ausgegraben wurden.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#2
24. Mai 2015, um 06:44:52 Uhr

Szenario B + C kannst du nicht so pauschalisieren, denn du mußt zwischen kleinem und großen Schatzregal unterscheiden. Zum Beispiel bekomme ich in Niedersachsen die unbedeutenden Fund wieder (kleines SR), in Brandenburg bleibt alles in Landesbesitz (großes SR)

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