[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Wie dicht darf man um ein Bodendenkmal herum sondeln?

Gehe zu:  
Avatar  Wie dicht darf man um ein Bodendenkmal herum sondeln?  (Gelesen 5435 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Juli 2012, um 07:55:26 Uhr

Moin!
Bisher habe ich danach erfolglos gesucht :Wie dicht darf ich um ein Bodendenkmal herum sondeln?  Weise
Wann mach ich mich strafbar? Gibt es da eine Regel wieviel Meter einzuhalten sind ?
Kennt jemand die betreffende Gesetzesstelle?
Gruß Dubhead



Drusus: Ich hab mal den Titel geändert - ":" ist ja wenig aussagekräftig und obendrein schwer anzuklicken!

« Letzte Änderung: 28. Juli 2012, um 12:20:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
27. Juli 2012, um 08:11:28 Uhr

Hallo, erfrage das doch bei deiner Dsch.behörde in deinem Bundesland.
Hier im Forum wirst du keine Rechtsauskunft bekommen, nur Meinungen und solltest du der Falschen Meinung folgen.... Belehren

(versteckt)
#2
27. Juli 2012, um 13:55:35 Uhr

gibt kein Gesetz welches besagt das du gewissen Abstand zu nem BD einhalten musst ……frag ruhig beim Anwalt nach ……Juristen haben mehr Ahnung von Gesetzen als die Vögel vom Amt Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#3
27. Juli 2012, um 15:01:22 Uhr

Moin,

es gibt nur eine Stelle, in der etwas über einen Abstand geschrieben wird, dass ist die Kommentierung zum DSchG in NW.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. Juli 2012, um 08:36:27 Uhr

Tach zusammen!
Da muss ich wohl in einer ganz ruhigen  Minute weiter durchforsten -bis jetzt habe ich die Stelle noch nicht entdeckt.........
Gruß Dubhead

Offline
(versteckt)
#5
28. Juli 2012, um 09:52:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dubhead
Wie dicht darf ich um ein Bodendenkmal herum sondeln?  Weise
Wann mach ich mich strafbar? Gibt es da eine Regel wieviel Meter einzuhalten sind ?

Hallo,

die Frage liest sich doch so, als wenn die eingetragene BD-Grenze bekannt ist.
Außerhalb einer wahrscheinlich ohnehin großzügig bemessenen geschützten Zone ist es eben kein BD mehr.
Entweder bist du drauf, oder eben nicht.
Eine weitere (gesetzliche) Abstandsregel wird es wohl dafür nicht geben.
Oder möchtest du noch eine amtlich willkürlich festgesetzte Sicherungszone um die Sicherungszone? Platt

(Warum gibst du denn diesem Thema keinen vernünftigen Titel? So kann man es doch bei Bedarf später kaum mehr wiederfinden).

Gruß, MrsMetal




Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
28. Juli 2012, um 19:19:19 Uhr

Guten Tach!
Ich will es noch einmal anhand eines Beispieles  verdeutlichen: Da steht eine Burg ringsherum ein Burggraben .In der Nähe ist ein Acker auf dem man sondeln will .Wenn ich jetzt beim sondieren an den Burggraben komme bin ich  theoretisch  ja schon am BD.Oder es gibt bei uns viele Hügelgräber wo fängt da das Bd an 2m vorm Hügel oder 5m .Oft ist das räumlich gar nicht so zu erkennen .So war und ist meine Frage zu verstehen.
Ist aber alles kein Problem -ich stelle einfach bei nächster Gelegenheit mal dem zuständigem Archi die Frage ...
Gruß Dubhead

Offline
(versteckt)
#7
28. Juli 2012, um 20:49:14 Uhr

Hallo Dubhead,
wenn du auf einem Feld direkt in Sichtweite der Burg oder Burgrabens suchen möchtest ist die Wahrscheinlichkeit ein Bodendenkmal zu finden um einiges höher.Das fällt dann unter suchen nach Bodendenkmalen.Da solltest du dringen mal mit dem Archi drüber reden.

G.S

Offline
(versteckt)
#8
06. November 2012, um 13:33:03 Uhr

Also bei der Burg selber dürfte die Bestimmung des BD kein Problem sein. Die müsste ja in die BD-Liste eingetragen sein. Oft gibt es auch Karten mit der genauen Eingrenzung. Theoretisch dürftest du jetzt (in NRW) auf einem Angrenzenden Acker graben. Nur solltest Du dich erkundigen, ob auf dem Acker bereits etwas BD-mäßiges gefunden wurde. Die Behörde muss Dir ja nachweisen, dass Du gezielt nach BD gräbst... Das wird umso einfacher, desto näher Du an bekannten Fundstellen von BD gräbst.
Da das reine suchen nicht verboten ist, kannst Du auch des Spaten zuhause lassen und nur mit der Sonde los. Dann zeichnest Du dir die "guten" Signale/Leitwerte in eine Karte ein. Um auf Nummer sicher zu gehen, könntest Du jetzt für den Acker eine Grabungsgenehmigung beantragen und dann graben.
Das eigendliche Problem ist, wenn Du in unmittelbarer umgebung einer Burg suchst, dass die Gefahr besteht, dass Du tatsächlich BD findest. Wenn Du ärger vermeiden willst, gilt folgende Regel:

Sobald du ein nur annähernd BD tauglichen Gegenstand aus dem Boden holst, aufhören und den Fund Denkmalbehörde melden. Dindest Du nur Münzen aus dem 20. Jhd oder neuartigen Kram, ist alles iO.

Aber was willst Du schon in der nähe einer Burg finden? Wenn Du tatsächlich Mittelalterkram suchen und ausgraben willst, würde ich ohne Genehmigung die Finger davon lassen. Wenn Du im Zweifel an einen Ordnungsbeamten mit schlechter Laune gerätst wirds teuer. Hat dann noch der Richter schlechte Laune und unterstellt Dir einen Vorsatz, gezielt nach BD zu graben, siehts schlecht aus.

Denk dran, auch wenn Du nur 2 Euromünzen findest, dem Eigentümer bescheid geben und teilen ;-)

Grüße

Offline
(versteckt)
#9
06. November 2012, um 16:37:20 Uhr

Hallo Zusammen,

da ich ja noch ziemlich "grün" bin, muss ich doch mal fragen wie und wo ich erfahren kann ob eine gewisse Stelle ein Bodendenkmal oder Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist?!
Ich komme aus Rheinland-Pfalz. Zuständig für den Denkmalschutz ist hier ja die Generaldirektion für kulturelles Erbe.
Die Behörde veröffentlicht auf ihrer Seite auch eine Liste mit Kulturdenkmälern in RLP.
Ist denn ein Kulturdenkmal das Gleiche wie die hier beschriebenen Bodendenkmäler?
Wenn das der Fall ist, dann verstehe ich z.Bsp. nicht warum 2 römische Siedlungsstellen in meinem Heimatort, von denen auch das Landesmuseum weiß, nicht in dieser Liste aufgenommen sind. Oder muss ich diese Siedlungstellen irgendwoanders suchen um herauszufinden das es sich hierbei um erfasste Bodendenkmäler handelt?
Ausgrabungen haben hier noch keine stattgefunden... Fehlt hier das öffentlich Interesse?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

« Letzte Änderung: 06. November 2012, um 18:21:09 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#10
06. November 2012, um 18:26:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sonny
Ausgrabungen haben hier noch keine stattgefunden... Fehlt hier das öffentlich Interesse?
Das Interesse fehlt wahrscheinlich nicht, es fehlt das Geld um Grabungen durchzuführen.

« Letzte Änderung: 06. November 2012, um 18:27:39 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#11
06. November 2012, um 18:45:55 Uhr

Ich denke mal die Frage von Dubhead ist falsch verstanden worden...wenn im Geodatenportal oder in der Topokarte ein roter Punkt ist, wie weit muss man dann davon weggehen um auf der "sicheren" Seite zu sein - ich denke so war die Frage gemeint oder?
Archi oder Amt fragen kannst knicken - Da haben Sie überhaupt nix verloren!! So oder so ähnlich fällt die Antwort aus, das sind leider Erfahrungswerte. Da wird keiner sagen "wenn Sie 20m wegbleiben is alles in Butter"
Hat Dein Name was mit Musik zu tun?
Gruss aus der Hauptstadt von Bayern

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
06. November 2012, um 20:10:37 Uhr

Hallo hubsi!
Korrekt ausgelegt von Dir!
Ich wollte auf der sicheren Seite sein.Dubhead = jemand der auf Dub-Reggae steht....
Apropos-hat nichts mit dem Thema zu tun-hältst Du nichts mehr vom Vista Smart?den haste ja gerade weggehauen.
Gruß Dubhead

Offline
(versteckt)
#13
06. November 2012, um 20:42:27 Uhr

100-200m abstand zum bd sollte man schon einhalten, so wurde es mir vorgeschrieben
ob jetzt im gesetz was schriftliches darüber steht weis ich nicht, würde mich aber mal interesieren den genauen abstand zum bd.

  Winken

Offline
(versteckt)
#14
06. November 2012, um 20:54:59 Uhr

Hi Dubhead, mein favorite is LKJ...oder Dub incorporation etc  Zwinkernd
Der Vista is schon gut, aber mir is die Playmobil Optik und Haptik auf die Nerven gegangen  Ärgerlich

Hinzugefügt 06. November 2012, um 20:57:15 Uhr:

P.S Ich hab mir das auch lang überlegt mit dem Smart weil die Leistung wirklich gut is...

« Letzte Änderung: 06. November 2012, um 20:57:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor