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 Zertifizierungskurs Schleswig-Holstein

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Avatar  Zertifizierungskurs Schleswig-Holstein  (Gelesen 4508 mal) 0
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Offline
(versteckt)
#15
24. Dezember 2016, um 15:42:48 Uhr

Bauleiter ist aber auch nicht = Bauarbeiter  Zwinkernd Ich habe früher auch Bauleitungen gemacht....mache ich aber heute nicht mehr.
Ich glaube du verwechselst das mit einem Polier oder Meister. Die bezeichnen sich auch gern als Bauleiter, ist aber so nicht richtig. Machen aber viele und ich kann damit leben^^
 Der Bauleiter überwacht und plant den organisatorischen Ablauf einer Baustelle. Aber ich gestehe im Sinne der Anklage, dass ich auch gern mal mit anpacke (was aber ein Fehler ist^^).

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(versteckt)
#16
24. Dezember 2016, um 19:24:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von OnkelHugo
Denke das hier kann geschlossen werden.

Den Gedanken sollte man sich manchmal vor dem erstellen einiger Themen machen, sinnfreie und einfach so dastehende Themen gibt es genug.
Da es hier einige Antworten gibt bleibt das Thema offen, es zwingt euch keiner was zu schreiben! Lebt aber mit den Antworten anderer, so lange sie der Etikette und den Regeln entsprechen.
Gruß Thomas

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
25. Dezember 2016, um 06:54:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
einfach so dastehende Themen gibt es genug.
Was bitte ist ein einfach so dastehendes Thema???

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(versteckt)
#18
25. Dezember 2016, um 22:54:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von OnkelHugo
Was bitte ist ein einfach so dastehendes Thema???

Damit meine ich genau so Threads wie diesen, im Endeffekt gibt's keinen wirklichen Nutzen aus diesem Beitrag. Weder für dich, noch für einen anderen Nutzer.





Geschrieben von Zitat von OnkelHugo
Ich hab letzte Woche in Schleswig-Holstein mein Interesse für einen Zertifizierungskurs kund getan.
Antwort: Wartezeit ein bis zwei Jahre Schockiert

Und direkt da drunter ganz diskret nochmal eine Warnung nicht ohne diesen ominösen Kurs sondeln zu gehen.

Lächerlicher geht es kaum.

Muss ich halt ohne so einen Kurs nach meinem auf dem Acker verlorenen Schlüssel suchen Frech
Über die Lage in SH gibt´s mittlerweile zig Themen und das schon länger, den Anruf hättest dir eigentlich sparen können.
Darüber das Du von dem einen Thema dann plötzlich zu Gesetzen im allgemeinen und die Sinnhaftigkeit oder die Grauzonen mancher Gesetze wechselst, macht den Thread jetzt nicht sinnvoller, aus meiner Sicht.
Wenn eh nur einen Beitrag zum meckern und auskotzen schreiben willst, dass passt dann besser in den "Kotz Dich Aus"-Thread.

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
26. Dezember 2016, um 05:44:43 Uhr

Gut, das kann ich nachvollziehen.
Verschieb ihn doch einfach.

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#20
28. Januar 2020, um 15:40:25 Uhr

Moin,

ich hoffe, dass ich den alten Thread rausholen darf.
Wenn nicht, dann entschuldige ich mich hierfür.

Ich habe heute Antworten auf meine 3 Fragen von Frau Schumacher-Puls vom ALSH bekommen.


1. Wann sind Zertifizierungskurse wieder Verfügbar, oder die Aufnahme auf die Warteliste?
Die Warteliste für die Zertifizierungskurse ist zzt. noch gesperrt und dies wird wahrscheinlich in den nächsten zwei Jahren noch so bleiben, bis wir sie abgearbeitet haben.
Sobald es Änderungen gibt werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen.


2. Gilt der Kurs nur für Bewohner von Schleswig-Holstein?
Natürlich dürfen auch Bewohner anderer Bundesländer an den Kursen teilnehmen. Wir haben bereits unter den Zertifizierten eine ganze Reihe Mitglieder, die in Hamburg wohnen.

3.Wie läuft die Zuteilung der zu genehmigten Suchflächen nach dem Kurs ab?
Nach der Zertifizierung können Sie sich Flächen aussuchen, natürlich mit vorheriger Genehmigung des entsprechenden Besitzers bzw. Pächters. Diese Flächen werden dann bei
uns eingereicht und werden von uns überprüft. Dann wird eine entsprechende Flächenkarte ausgegeben. Dies wird aber auch alles im Kurs besprochen.


Habe dann doch eine Strandsuchgenehmigung beantragt.
Ich hoffe dass ich damit dem einen oder anderen wartendem Sodelkollegen helfen konnte.

Viele Grüße,
Ulrich

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#21
28. Januar 2020, um 17:15:13 Uhr

Noch min. zwei Jahre und dann muss man auch noch Glück haben einen Platz zu bekommen Unentschlossen

Die scheinen nicht so viele relevante Stücke auf Feldern zu vermuten,
 ansonnsten würden Sie es ein paar mehr Leuten ermöglichen zu suchen.Irre

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#22
28. Januar 2020, um 17:20:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von GurkenRick
Die scheinen nicht so viele relevante Stücke auf Feldern zu vermuten,....
Grinsend;D

« Letzte Änderung: 28. Januar 2020, um 17:49:36 Uhr von (versteckt) »

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#23
28. Januar 2020, um 17:47:39 Uhr

hatte das Glück und bin in Brandenburg voriges Jahr noch in den Lehrgang mit reingerutscht, da war der Vortragsraum
schon brechend voll, wenn es jetzt im März weitergeht habe ich sicherheitshalber einen Klappstuhl im Auto. 
Kann ich mir gut vorstellen das erst mal eine Pause verordnet wird.  in vielen Jahren zur Prüfung dann hab ich das Erste
vielleicht schon wieder vergessen.
MfG  Smiley

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#24
28. Januar 2020, um 17:57:39 Uhr

Moin 

wenn jemand nur so suchen möchte, dann ist die Wartezeit hinzunehmen, wenn jemand jedoch eine Forschung durchführen möchte, dann ist die Wartezeit rechtswidrig, weil Forschung gem. der schleswig-hosteinischen Landesverfassung frei ist.

Das wird durch ein Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 bestätigt. Das Urteil aus Wiesbaden  ist zwar für SH nicht bindend, aber jedes VG in SH würde zu dem gleichen Urtel kommen.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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#25
29. Januar 2020, um 00:22:55 Uhr

Mir wurde von einem befreundeten beim Landesamt eines anderen BL beschäftigten Archäologen mitgeteilt, dass SH nicht vorhat, die "Sperre" aufzuheben, sondern dauerhaft niemanden mehr zulassen möchte.
 Das sorgt auch bei den jüngeren, respektive progressiveren Professionellen anderer Bundesländer für Kopfschütteln.
Die Quelle ist glaubhaft.
Ich weiß nicht, inwiefern das deinen Einwand, Walter, also das Recht auf Forschung, irgendwie berührt?
Auf jeden Fall düstere Zeiten für diejenigen, die zu spät zum Hobby gekommen sind und mitten in SH leben

  [winken]Alraune

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#26
29. Januar 2020, um 07:07:08 Uhr

Moin 

eine allgemeine Sperre oder eine allgemeine Nichterteilung von NFG ist rechtswidrig, sofern es sich um Sondengänger handelt, die forschen wollen. Wer also in SH als SG eine Forschung durchführen möchte, sollte - unter Hinweis auf das Wiesbadener Urteil - gegen das Landesamt klagen. 

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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