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 Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege

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Avatar  Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege  (Gelesen 2742 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. September 2014, um 15:30:39 Uhr

Hallo Leute,

seit längerem versuche ich mit dem Landesamt für Denkamlpflege in eine engere zusammenarbeit zu treten. Bisher habe ich mit einwilligung des Grundstücksbesitzers, unter vorraussetzung dass das zu besondelnde Gebiet keine Bodendenkmäler beinhaltet, gesondelt. Nun möchte ich aber meine Funde oft auch Archäologisch bestimmen lassen. Ich habe nun schon oft gehört das einige Sondler ihre Funde zu den Archäologen schicken. Genau das will ich in erster Linie auch. Ausserdem habe ich gehört das man mit einwilligung des Denkmalamts auch bestimmte Baustellen, bzw zu bebauende Gebiete absondeln darf, um Zeugnisse der Vergangenheit vor der Zerstörung zu Bewahren. Diese Funde muss man dann natürlich einschicken.

Nun zu meinen Fragen:
1. Ist das oben von mir beschrieben so richtig ? (die zwei Behauptungen )
2. Wenn ja, wie soll ich genau vorgehen. Macht das jemand von euch vielleicht genau so ?
3. Ich behaupte jetzt mal dass, da ich in Bayern lebe, meine Funde nach der analysierung durch die Archiologen, wieder zurück bekomme, oder ? ( kein Schatzregel was bekannt sein dürfte)
4. Wenn ich etwas  gefunden habe und es sich nach der genaueren Betrachtung durch Fachleute als etwas von historischer Bedeutung handelt, graben die dann gleich die ganze Wiese von dem Bauern um ? (kenne so einen ähnlichen Fall, wobei der Bauer dann massig draufzahlen durfte)


Lg Garrettace

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#1
13. September 2014, um 15:46:23 Uhr

Ich arbeite seid fast 6 Jahren mit dem BDA zusammen .Anfangs das normale suchen mit der NFG, mittlerweile arbeite ich als Denkmalpfleger beim DA .Alle funde die ich bis jezt gemacht habe landen erstmal bei Archis mit den dazu gehörigen Daten (Kartenmaterial-Koodrinaten u.s.w) und bis jezt hab ich auch alles wieder bekommen mit genauen datierung.
Aus meiner sicht kommt alles nach und nach was die richtige zusammenarbeit mit Ämtern anbetrifft.
Falls du noch keine NFG hast , beantrage die als erstes bei deinen zuständigen Amt ,alles andere kommt meist von selbst.

Wenn du hilfe brauchst , kannst dich gern per pn melden !!

Gruß B-Porsche

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
13. September 2014, um 15:50:41 Uhr

Hallo Buddelporsche,

als erstes würde ich gern wissen was NFG bedeutet ^^  Idiot

Gruß Garrettace

Hinzugefügt 13. September 2014, um 15:52:33 Uhr:

Nachforschungsgenehmigung ?


« Letzte Änderung: 13. September 2014, um 15:52:33 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#3
13. September 2014, um 15:53:49 Uhr

ja genau Super

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#4
13. September 2014, um 15:57:00 Uhr

Das Bundesland wäre auch noch wichtig.

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
13. September 2014, um 16:02:31 Uhr

Hi insurgent,

Bayern wäre das. Deshalb mein Avatar ^^

 Lg Garrettace

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#6
13. September 2014, um 16:13:10 Uhr

Wenn du in Bayern sondelst brauchst du keine Nachforschungsgenehmigung. Eine sogenannte Grabungsgenehmigung braucht man dort nur, wenn man auf oder nach Bodendenkmälern graben will.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bayrisches Denkmalschutzgesetz


Ob das Landesamt Funde von dir annimmt und auswertet, hängt ganz von der für das Fundgebiet zuständigen Dienststelle ab.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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BlfD Dienststellen


Lg Pinpointer







Hinzugefügt 13. September 2014, um 16:20:06 Uhr:

Um Ausgrabungen musst du dir keine Sorgen machen, denn es

- fehlt an finanziellen Mitteln
- widerspricht dem Konservierungsdrang des BlfD's

Außnahme sind prestige- und medienträchtige Sensationsfunde Narr



« Letzte Änderung: 13. September 2014, um 16:20:06 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#7
13. September 2014, um 16:42:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von garrettace
Hi insurgent,

Bayern wäre das. Deshalb mein Avatar ^^

 Lg Garrettace

Dann schau einfach wer für Deine Gegend zuständig ist, mache einen Termin mit ihm aus und hoffentlich ist es ein aufgeschlossener Archäologe.

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#8
13. September 2014, um 16:44:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von garrettace
Hallo Leute,

(kenne so einen ähnlichen Fall, wobei der Bauer dann massig draufzahlen durfte)


Lg Garrettace


Was soll er den da "draufzahlen"?  Vielleicht kann er mal ne Saison nicht anbauen...

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
13. September 2014, um 16:52:17 Uhr

Hi John Dooe,

Zu uns hat der Bauer gesagt das er bei einer ausgrabung die Geräte und das ganze Archi-Team zahlen musste. Ausserdem darf er jetzt keinen Keller anbauen, Hallen vergrößern etc. Ist ned der erste Bauer von dem ich das gehört hab.

Lg Garrettace

Hinzugefügt 13. September 2014, um 16:53:52 Uhr:

Ich wende mich in dießem Fall am besten an das Landratsamt oder ?

Hinzugefügt 13. September 2014, um 17:02:52 Uhr:

Hattet ihr da einen Antrag ? Wäre nett wenn den jemand reinstellen könnte  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 13. September 2014, um 17:02:53 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#10
13. September 2014, um 17:18:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von garrettace
Hi John Dooe,

Zu uns hat der Bauer gesagt das er bei einer ausgrabung die Geräte und das ganze Archi-Team zahlen musste. Ausserdem darf er jetzt keinen Keller anbauen, Hallen vergrößern etc. Ist ned der erste Bauer von dem ich das gehört hab.


Wenn er es "wegmachen" will oder drüberbauen... dann muß er es auf seine Kosten bergen/sichern lassen.

Wenn es aber auf seinem Acker liegt, dann wäre mir neu, daß der Eigentümer das auf seine Kosten ausbuddeln (lassen) muß.
Was nicht heißt, daß ich das grundsätzlich nicht auch noch für möglich halte....

Und Du wirst ja eher auf seinem Acker als in seinem Hof sondeln ;-)

« Letzte Änderung: 13. September 2014, um 17:19:36 Uhr von (versteckt) »

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#11
13. September 2014, um 17:50:28 Uhr

Auf Landwirtschaftlich genutzten Flächen und bei Zufallsfunden enstehen keine Kosten.
Anders bei Baumaßnahmen, da gilt das Verursacherprinzip!
Hier noch zwei links, in denen du die Ansprechpartner findest und die Formulare zur Fundmeldung.
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http://www.blfd.bayern.de/medien/meldung_bodendenkmal_07-2014.pdf

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http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/ehrenamt/index.php


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#12
13. September 2014, um 18:00:14 Uhr

Schade, bis 1945 war die Pfalz noch zu Bayern gehörig und ein späteres Volksbegehren scheiterte. Also ich wäre Sondeltechnisch froh wenn wir noch bei Bayern wären.
Gruß Tigersteff

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#13
13. September 2014, um 23:05:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Auf Landwirtschaftlich genutzten Flächen und bei Zufallsfunden enstehen keine Kosten. Anders bei Baumaßnahmen, da gilt das Verursacherprinzip!
Das ist im Prinzip schon richtig, aber wie man mal in der sehr guten BR-Sendung "quer" sehen konnte, macht den bayrischen Bauern die Vorgehensweise des LDA schon zu schaffen. Einer wollte z.B. mal eine Scheune bauen. Auf einer seiner Wiesen, die auf Verdacht (Unregelmäßigkeiten im Luftbild, evtl. alte Siedlung) rot gefärbt wurde (BD). Und so musste er erst mal für zwei Wochen einen Archäologen antanzen lassen, der für Sondierungen auch noch einen Minibagger anforderte. Raus kam dabei nichts, aber die Kosten von AFAIR 15.000 Euro musste der Bauer bezahlen.

Daher will so manch bayrische Bauer keine Sondler auf seine Gebiete lassen – da er Angst vor Fundmeldungen und deren Konsequenzen hat!

Viele Grüße,
Günter

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#14
13. September 2014, um 23:10:21 Uhr

Ich muß so oft lachen :

Ich / Wir ,sind erliche finder und geben alles ab was fir finden;D

Antwort : wir wissen schon bescheid[narr] 

Mir ist es egel in welchen Bundesland ich lebe ,wenn ich sorgloss suchen will , dan nur mit NFG und selbst ein Schatzregal  macht da kaum unterschied .
Ich kann es mir schlecht vorstellen das einem die paar silbermünzen ,schnallen oder anderes genomen werden.

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