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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Ich versteh was nicht / Sondeln

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Avatar  Ich versteh was nicht / Sondeln  (Gelesen 7794 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
14. März 2015, um 22:17:51 Uhr

Danke Euch allen Smiley dann habe ich mich ja bis jetzt Richtig verhalten und meine Sonde in der Ecke stehen lassen auch wenns schwer fällt Super.
Aber ich gehe meine Recherchen nach und wenn das Neue Gesetzt raus kommt " hoffe Positiv " dann kann ich los legen  mit dem  Suchen.
Hat mich halt alles was verwirrt obwohl ich mich ja bei dem richtigen Vorgestellt habe und er mich ja gut belehrt hat. Wie gesagt war alles wieder Verwirrend und Sorry für die “ vielleicht " dumme Frage Winken

Habt Mitleid mit einem Newcomer und Lobe dieses Forum, denn hier wird Ihnen Geholfen Smiley  Anbeten

Hinzugefügt 14. März 2015, um 22:30:09 Uhr:

Geschrieben von Zitat von ElDarkwing
Mit dem Allemol wär wohl ich an der Reihe gewesen Zwinkernd Ich mach mal so weiter, das auch andere noch was davon haben Grinsend
Ich denke, wenn du ohne NFG auf ein Feld gehst, wo du das Einverständnis vom Besitzer (nicht nur Pächter) hast zu suchen und das nicht neben der B... oder A.. liegt, was soll passieren ? - Löcher zu machen - Müll mitnehmen - alles gut. Wald, Wiese etc. ist Tabu-natürlich darf auf dem Feld auch kein BD sein! So kann man vielleicht noch mit ein paar Spaziergängern Aufklärungsarbeit betreiben - das ist meine Erfahrung.

Wir als Wäller Winken sollten zusammenhalten und Zeigen das wir vernünftig sind und abwarten Smiley . Meld dich auch in Koblenz und stell dich vor Super

« Letzte Änderung: 14. März 2015, um 22:30:09 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#16
14. März 2015, um 23:52:52 Uhr



Geschrieben von Zitat von Carolus
In RLP ist das Sondeln ohne Nachforschungsgenehmigung nicht erlaubt. Wenn du ohne sondels begehst du eine Ordnungswidrigkeit.


Wo hast denn das her?
So stehts in RLP im Gesetz:

Für Geländebegehungen und Nachforschungen, insbesondere mit Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Metalldetektoren
, und Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Ausgrabungen
mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.


Wenn Du nicht das Ziel hast Kulturdenkmäler zu entdecken ist keine Genehmigung erforderlich.  Von dem Zeug das hier im Forum gezeigt wird ist bei 99,99 Prozent kein Kulturdenkmal entdeckt worden.

Sogar euer Schatzregal ist eindeutig:
In Rheinland-Pfalz gibt es ein Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Schatzregal
für Bodenfunde. Diese werden bei ihrem Auffinden Eigentum des Landes Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Rheinland-Pfalz
, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind, bei staatlichen Nachforschungen oder in Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Grabungsschutzgebieten
entdeckt wurden.


Auf 99,99 Prozent der Funde trifft auch das nicht zu.

Macht euch doch nicht verrückt. 




Geschrieben von Zitat von ElDarkwing
Wald, Wiese etc. ist Tabu



Es wird ja immer besser. Wo steht denn das? Zeig mir den Gesetzestext in dem das drin steht.

« Letzte Änderung: 14. März 2015, um 23:57:17 Uhr von (versteckt) »

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#17
15. März 2015, um 01:07:14 Uhr

Au backe Fechten
Geh zu einem Bauern.
Frage ob Du auf seinem Acker suchen darfst.
Bei JA: Leg los Suchen
Bei NEIN: Frag den nächsten Belehren
Kein BD=Keine Straftat. Stop
Viel Spaß beim Sondeln oder beim warten auf eine NFG Zwinkernd

Gruß Grave......

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#18
15. März 2015, um 06:39:00 Uhr

Ich hab nicht gesagt, das es irgendwo steht-aber um keine unnötigen Konflikte zu schaffen(Förster / verhunste Wiese etc.) , lass ich es lieber sein-es ist ja auch schwierig den Besitzer zu fragen.
Das ist aber genau das was ich gemeint hab-die Aussagen zu Verboten und nicht Verboten sind  viel zu unterschiedlich.

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#19
15. März 2015, um 09:27:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von ElDarkwing
 um keine unnötigen Konflikte zu schaffen

Wenn du das möchtest, dann bleib Zuhause, somit hast nie mit irgendwas Konflikte.
Wenn das nicht ein blöder Satz ist  Irre

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#20
15. März 2015, um 12:11:13 Uhr

Hi
Ich finde es immer toll wie sich hier Leute zu einer NFG geben.
Ich habe seit Jahrzehnten eine NFG von zwei verschiedenen Ausstenstellen der GDKE mit unterschiedlicher Verfahrensweise. Und arbeite mit ihnen in einem absolut vertrauenswürdigen Verhältnis zusammen.
Ich kenne die Gesetze und ihre unterschiedliche Auslegung. Das Gesetze oft eine Auslegungssache sind sollte jedem bekannt sein. Ich kann dies aus beruflicher Erfahrung nur bestätigen.
Zurzeit wird in RLP an einer einheitlichen Auslegung des Gesetzes und einer einheitlichen Verfahrensweise bei der Vergabe von NFG gearbeitet. Es geht hier insbesondere auch um den Umgang mit Sondengängern. In den nächsten Monaten sollte es soweit sein.
Zum Gesetz, ein Gesetz ist eine Grundlage, danach wird die Anwendung in Verwaltungsvorschriften geregelt. Daher ist nicht immer der Gesetzestext zu 100% anwendbar.
Wenn unser Neuer nun eine ordentliche und vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit den Archäologen anstrebt, sollte man ihn dabei unterstützen und nicht mit archäolgenfeindlichen Tipps beraten.
Solltest du eine gute Zusammenarbeit wollen, dann mach es wie von mir empfohlen und warte die Neuregelung ab. Stelle dann deinen Antrag bei der GDKE und arbeite dann in einem guten Verhältnis mit ihnen. Es wird zwar Einschränkungen geben, dass sollte aber jemanden, der ehrlich aus Interesse an der Archäologie sondeln geht und nicht aus reinem Eigennutz, nicht an einer Zusammenarbeit hindern.
Gruß CR

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#21
15. März 2015, um 12:30:22 Uhr

Soll ich jetzt etwa auch noch Verwaltungsvorschriften lesen und verstehen? Zwinkernd

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#22
15. März 2015, um 12:32:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi
Ich finde es immer toll wie sich hier Leute zu einer NFG geben.
Ich habe seit Jahrzehnten eine NFG von zwei verschiedenen Ausstenstellen der GDKE mit unterschiedlicher Verfahrensweise. Und arbeite mit ihnen in einem absolut vertrauenswürdigen Verhältnis zusammen.
Ich kenne die Gesetze und ihre unterschiedliche Auslegung. Das Gesetze oft eine Auslegungssache sind sollte jedem bekannt sein. Ich kann dies aus beruflicher Erfahrung nur bestätigen.
Zurzeit wird in RLP an einer einheitlichen Auslegung des Gesetzes und einer einheitlichen Verfahrensweise bei der Vergabe von NFG gearbeitet. Es geht hier insbesondere auch um den Umgang mit Sondengängern. In den nächsten Monaten sollte es soweit sein.
Zum Gesetz, ein Gesetz ist eine Grundlage, danach wird die Anwendung in Verwaltungsvorschriften geregelt. Daher ist nicht immer der Gesetzestext zu 100% anwendbar.Wenn unser Neuer nun eine ordentliche und vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit den Archäologen anstrebt, sollte man ihn dabei unterstützen und nicht mit archäolgenfeindlichen Tipps beraten.
Solltest du eine gute Zusammenarbeit wollen, dann mach es wie von mir empfohlen und warte die Neuregelung ab. Stelle dann deinen Antrag bei der GDKE und arbeite dann in einem guten Verhältnis mit ihnen. Es wird zwar Einschränkungen geben, dass sollte aber jemanden, der ehrlich aus Interesse an der Archäologie sondeln geht und nicht aus reinem Eigennutz, nicht an einer Zusammenarbeit hindern.
Gruß CR

Verwaltungsvorschriften müssen der Umsetzung  des Gesetzes dienen, zu 100%. Der Gesetzestext ist daher immer zu 100% anzuwenden.

Weshalb sind Hinweise auf geltendes Recht archäologiefeindlich? Steht die Archäologie konträr zum geltenden Recht?



« Letzte Änderung: 15. März 2015, um 12:34:22 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#23
15. März 2015, um 12:37:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi
Ich finde es immer toll wie sich hier Leute zu einer NFG geben.
Ich habe seit Jahrzehnten eine NFG von zwei verschiedenen Ausstenstellen der GDKE mit unterschiedlicher Verfahrensweise. Und arbeite mit ihnen in einem absolut vertrauenswürdigen Verhältnis zusammen.
Ich kenne die Gesetze und ihre unterschiedliche Auslegung. Das Gesetze oft eine Auslegungssache sind sollte jedem bekannt sein. Ich kann dies aus beruflicher Erfahrung nur bestätigen.
Zurzeit wird in RLP an einer einheitlichen Auslegung des Gesetzes und einer einheitlichen Verfahrensweise bei der Vergabe von NFG gearbeitet. Es geht hier insbesondere auch um den Umgang mit Sondengängern. In den nächsten Monaten sollte es soweit sein.
Zum Gesetz, ein Gesetz ist eine Grundlage, danach wird die Anwendung in Verwaltungsvorschriften geregelt. Daher ist nicht immer der Gesetzestext zu 100% anwendbar.
Wenn unser Neuer nun eine ordentliche und vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit den Archäologen anstrebt, sollte man ihn dabei unterstützen und nicht mit archäolgenfeindlichen Tipps beraten.
Solltest du eine gute Zusammenarbeit wollen, dann mach es wie von mir empfohlen und warte die Neuregelung ab. Stelle dann deinen Antrag bei der GDKE und arbeite dann in einem guten Verhältnis mit ihnen. Es wird zwar Einschränkungen geben, dass sollte aber jemanden, der ehrlich aus Interesse an der Archäologie sondeln geht und nicht aus reinem Eigennutz, nicht an einer Zusammenarbeit hindern.
Gruß CR

Vielen Dank Carolus Rex  Applaus das ist eine Aussage womit ich arbeiten kann. Ich denke ich bin auf dem richtigen Weg und werde noch abwarten. Ich stehe ja in Verbindung nun mit einem Archäologen wo ich mich vorgestellt habe für eine NFG. Ich warte ab und werde so lange Recherche betreiben und Hoffe ich werde so eine NFG bekommen.

« Letzte Änderung: 15. März 2015, um 12:38:56 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#24
15. März 2015, um 13:05:45 Uhr

Hi

Richtige Entscheidung.
Gruß CR

Offline
(versteckt)
#25
15. März 2015, um 13:37:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi

Richtige Entscheidung.
Gruß CR

Mysteriös

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(versteckt)
#26
15. März 2015, um 13:42:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von 20SondelTeam14
Mysteriös


Warum ?

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(versteckt)
#27
15. März 2015, um 13:47:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi

Richtige Entscheidung.
Gruß CR

Dem kann ich nur zustimmen Super

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(versteckt)
#28
15. März 2015, um 13:56:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von seekerwolve
Vielen Dank Carolus Rex Applaus das ist eine Aussage womit ich arbeiten kann. Ich denke ich bin auf dem richtigen Weg und werde noch abwarten. Ich stehe ja in Verbindung nun mit einem Archäologen wo ich mich vorgestellt habe für eine NFG. Ich warte ab und werde so lange Recherche betreiben und Hoffe ich werde so eine NFG bekommen.


Ich denke Recherche kannst Dir sparen, die schreiben Dir ganz genau vor welche Fläche Du besondeln kannst. Das ist dann so spannend wie Skifahren in ner Halle im Ruhrpott. Da bin ich mal gespannt, wie schnell und wie das dann geht.
Hoffentlich nicht so wie dem armen Tropf hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.youtube.com/watch?v=4VXqybHldDU


Sollte es jedoch eine wirklich Neuregelung geben, die dann bundesweit beachtung findet und wirklich für den Schatzsucher interessant ist, dann nehem ich alles was ich dazu gesagt habe zurück. Aber da glaub ich nicht wirklich dran.

Vor allen Dingen der Schmarrn mit der Wald Suche die in fast allen NGF verboten ist. Wieso ?  Ein Ehrenamtlicher zu dem ich als Amt Vertrauen habe, der zerstört kein Bodendenkmal im Wald, Nein er entdeckt eins und sorgt dafür dass es dann unter Schutz gestellt wird. Solange solch elementare Dinge nicht in die Hirne gehen, vergiss es und mach Dein Ding.

Aber wie gesagt, berichte bitte.

« Letzte Änderung: 15. März 2015, um 14:22:04 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#29
15. März 2015, um 14:28:15 Uhr

Wenn man nach diesen Video geht lohnt es sich erst gar nicht sich mit denen in Verbindung zu setzen.
Habe so das Gefühl als würdest du dann nur als potenzieller Raubgräber gelistet.
Ich selber habe noch keine Sonde und überlege gerade ob ich es auch dabei belassen soll.
Obwohl ich schon ein großes Maß an Interesse habe .



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