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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Ich versteh was nicht / Sondeln

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Avatar  Ich versteh was nicht / Sondeln  (Gelesen 7790 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. März 2015, um 22:53:26 Uhr

Ich habe mal eine kleine und vielleicht Dumme Frage. So viel ich weis ist doch im Moment das Sondeln komplett verboten und trotzdem teilen alle Ihre Funde hier.
Gerade habe ich gelesen wie sich einer verhalten soll wenn er einen ww2 Fund gemacht hat. Klärt mich mal auf Bitte  Anbeten . So weit ich weis wollen wir doch alle oder die Meisten mit den Archäologen zusammen arbeiten ? aber wie soll man denn da ein Vertrauensverhältnis aufbauen wenn eh jeder macht was er will ? oder habe ich was verpasst. Danke schon mal.

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(versteckt)
#1
13. März 2015, um 23:11:10 Uhr

Hallo seekerwolve,
Sondeln ist nicht komplett verboten. Um legal sondeln zu dürfen brauchst du nur eine Genehmigung der Bodendenkmalbehörde. Die Voraussetzungen dafür variieren je nach Bundesland.
Gruß BuddelsPitter

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#2
14. März 2015, um 00:06:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von seekerwolve
.................. So viel ich weis ist doch im Moment das Sondeln komplett verboten ...........

Hallo,
woher weist du dass?
Welches Gesetz verbietet das Sondeln?



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#3
14. März 2015, um 00:26:18 Uhr

Huhu,

genau wie schon geschrieben, verboten ist es grundsätzlich nicht.
Einfach bei der Denkmalbehörde nach einer Nachforschungs Genehmigung nachfragen.


Grüße

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
14. März 2015, um 07:21:53 Uhr

Danke für Eure Antworten  Super und wenn man keine NFG im Moment bekommt ? Smiley

Hinzugefügt 14. März 2015, um 07:25:26 Uhr:

Geschrieben von Zitat von mann
Hallo,
woher weist du dass?
Welches Gesetz verbietet das Sondeln?



Ich hatte um eine NFG gefragt und im Moment werden keine Ausgestellt und "ohne" wie ich das verstanden habe darf man nicht Sondeln und buddeln Smiley da man an einer Lösung arbeitet.

« Letzte Änderung: 14. März 2015, um 07:25:26 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#5
14. März 2015, um 08:51:19 Uhr

aus welchem Bundesland kommst du es ist alles verschieden geregelt aber komplett verboten nicht


             larod  Smiley

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#6
14. März 2015, um 09:31:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von seekerwolve
Danke für Eure Antworten  Super und wenn man keine NFG im Moment bekommt ? Smiley

Hinzugefügt 14. März 2015, um 07:25:26 Uhr:

Ich hatte um eine NFG gefragt und im Moment werden keine Ausgestellt und "ohne" wie ich das verstanden habe darf man nicht Sondeln und buddeln Smiley da man an einer Lösung arbeitet.

Was möchtest du? Sondeln oder eine NFG?
sind doch zwei unterschiedliche Dinge. Es gibt auch die Möglichkeit ohne NFG zu sondeln.
Und nicht jede NFG erlaubt das Sondeln.
Da musst du schon die Gesetze deines Bundeslandes genau kennen und dich daran halten.

Wen und wo hast du um eine NFG gefragt? Vielleicht war es nicht der "richtige".
In manchen Bundesländer gibt es Unterschiede.
Kommt drauf an ob das Sondeln als "gut" oder "böse" eingestuft wird.





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#7
14. März 2015, um 13:41:50 Uhr

Wenn Du eine NFG beantragt und genehmigt hast, dann gehst Du einen Vertrag mit dem Landesamt ein, der meist regelt dass Du Funde nur nach Rücksprache veröffentlichen darfst, dass Du als Auftragssucher keine Besitzansprüche stellen darfst, dass Du nur auf gestörtem Boden suchen darfst, dass Wald Suche etc. verboten ist.
Wenn das für Dich so ok ist, steht dem nichts entgegen.

Wenn Du allerdings gar nicht nach antiken Gegenständen suchen magst, kannst mit Genehmigung des Grundstücksbesitzers überall ohne Einschränkung sondeln sofern Du nicht gezielt nach BD`s suchst, und auch nicht da wo den Umständen entsprechend anzunehmen ist dass es ein BD sein könnte.  Den Ehering Deiner Oma darfst also in ganz Deutschland und auch im Wald suchen.

Aber nur wenn Du keine NFG unterschrieben hast, sprich kein Vertragsverhältnis eingegangen. Dann ists aus mit Wal- Inhalt entfernt -che etc..

Sollte juristisch an dieser Ausführung etwas nicht in Ordnung sein, bitte ich um Berichtigung der Sachverständigen.


« Letzte Änderung: 14. März 2015, um 13:42:50 Uhr von (versteckt) »

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#8
14. März 2015, um 13:47:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
Dann ists aus mit Wal- Inhalt entfernt -che etc.
Klasse! Ich glaube, hier muss Christian aktiv werden - ich schreib ihm gleich mal eine PN! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
14. März 2015, um 18:25:47 Uhr

Also ich komme aus dem schönen Rheinland Pfalz genauer gesagt aus dem Westerwald. Habe mich an das Zuständige Amt gewendet weil ich ja auch meine Heimat Geschichtlich nach verfolge und erforsche. Mittelalter interessiert mich wie unsere  Burgen und Ruinen. Klar da Sondel ich nicht. Aber ich wollte halt offiziell Suchen mit Detektor und auch was da zu lernen von den Profis. Ich bin jetzt 43 Jahre jung Top Fit und wollte halt dies zu meinem Hobby machen. Ich Sondel jetzt paar Wochen nicht mehr weil ich dachte man darf es nicht und ich mich halt drum gekümmert habe wie es nun von statten geht damit ich keinen Ärger bekomme. Also über Recht und Unrecht brauchen wir nicht Diskutieren. Bin weder ein Raubgräber noch beschädige ich irgend etwas. Es geht sich halt darum darf ich einfach meine Frau schnappen Kind auf den Rücken und los zum Picknicken und Sondeln in Parks, Wälder, Spielplatz, Acker und Badesee. ?. Ich weis echt nicht weiter wenn ich hier lese, wenn ich eine NFG beantrage ist der Spaß vorbei ?. Danke schon mal. Anbeten

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#10
14. März 2015, um 19:01:42 Uhr

Hi-komme auch ausm WW  Cool - also das ist wie mit den Arztbesuchen - gehste zu 3, haste 3 verschiedene Meinungen Idiot . Das Gesetz scheint doch recht schwammig zu sein - sonst würde es ja ne klare Aussage geben (z.B. ist es Verboten, das man in der Einbahnstraße verkehrtherum einfährt - das ist klar geregelt) - die gibt es aber offenbar nicht. Wenn man hier die Suche benutzt, dann bekommt man unzählige Ergebnisse, die einen über mehrere Stunden beschäftigen können - am Ende steht man wieder am Anfang Weinen
Etwas Feingefühl  und Verstand (man sollte keine Konfliktpunkte schaffen) und du kannst lossuchen. Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
14. März 2015, um 19:25:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von ElDarkwing
Hi-komme auch ausm WW Cool - also das ist wie mit den Arztbesuchen - gehste zu 3, haste 3 verschiedene Meinungen Idiot . Das Gesetz scheint doch recht schwammig zu sein - sonst würde es ja ne klare Aussage geben (z.B. ist es Verboten, das man in der Einbahnstraße verkehrtherum einfährt - das ist klar geregelt) - die gibt es aber offenbar nicht. Wenn man hier die Suche benutzt, dann bekommt man unzählige Ergebnisse, die einen über mehrere Stunden beschäftigen können - am Ende steht man wieder am Anfang Weinen
Etwas Feingefühl und Verstand (man sollte keine Konfliktpunkte schaffen) und du kannst lossuchen. Zwinkernd

Hui Wäller Allemol Smiley eich Dank dir aber gi dat goat ? eich weis net weiter en sat su ander su.

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#12
14. März 2015, um 19:39:26 Uhr

Mit dem Allemol wär wohl ich an der Reihe gewesen Zwinkernd Ich mach mal so weiter, das auch andere noch was davon haben  Grinsend
Ich denke, wenn du ohne NFG auf ein Feld gehst, wo du das Einverständnis vom Besitzer (nicht nur Pächter) hast zu suchen und das nicht neben der B... oder A.. liegt, was soll passieren ? - Löcher zu machen - Müll mitnehmen - alles gut. Wald, Wiese etc. ist Tabu-natürlich darf auf dem Feld auch kein BD sein! So kann man vielleicht noch mit ein paar Spaziergängern Aufklärungsarbeit betreiben - das ist meine Erfahrung.

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#13
14. März 2015, um 19:40:58 Uhr

Hi

In RLP ist das Sondeln ohne Nachforschungsgenehmigung nicht erlaubt. Wenn du ohne sondels begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Zurzeite werden keine neuen NFG ausgestellt, da es in nächster Zeit eine landeseinheitliche Neuregelung gibt.
Wer noch eine hat kann bis dahin noch nach den jeweiligen alten  Regeln sondeln.
Und der immer gerne gegebene Tipp, dass du sondeln darfst, wenn du nicht nach antiken Sachen suchst ist falsch. Da du überall mit antiken Funden rechnen musst ist das Sondeln in RLP generell genehmigungspflichtig.
Warte die Neuregelung ab und stelle dann einen Antrag bei der
Generaldirektion Kulturelles Erbe Aussenstelle Koblenz.
Wenn du vorher erwicht wirst hat es sich mit einer Zusammenarbeit erledigt.

Gruß CR

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#14
14. März 2015, um 19:47:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von seekerwolve
Ich habe mal eine kleine und vielleicht Dumme Frage.

Da hast du wohl recht, das Vielleicht kannst du weg lassen.

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