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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Welche Themen sollte eine Interessenvertretung unterstützen ?

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Avatar  Welche Themen sollte eine Interessenvertretung unterstützen ?  (Gelesen 1746 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. Februar 2012, um 12:42:19 Uhr

Hallo Sondlergemeinde,

im Internen Bereich ringen wir um die Gründung unserer breit aufgestellten Interessenvertretung und es geht voran.


Um noch einmal alle bisher ausgearbeiteten Ziele auf Vollständigkeit hin zu überprüfen bitte ich hier um Unterstützung:

Welche Ziele muss ein Interessenverband auf jeden Fall unterstützen, welche weiteren Ziele seht Ihr?

Ich denke hier sollten eine ausufernden Diskussionen angezettelt werden, es geht wirklich nur um alle erdenklichen Ziel.

Danke für die Hilfe, bombardiert uns mit Vorschlägen!

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(versteckt)
#1
24. Februar 2012, um 12:58:30 Uhr

Das wichtigste Ziel ist, den Sondler als Partner anzusehen und Ihm den Respekt erweisen, den er sich mit unzähligen Stunden in Feld und Flur verdient hat. Nebenbei generiert der Sondler auch Werte, er bringt Gegenstände, speziell Münzen wieder in den Wirtschaftskreislauf ein.

Ziel kann nur sein:
- die problemlose und mithilfe des Staates geförderte Suche (Subsidiaritätsprinzip) auf allen Flächen, außer Naturschutzgebieten und Denkmalbereichen - über Gemeinde- und Stadtgrenzen hinweg!
- eine jederzeitige 50% Entschädigung, falls ein Fund so bedeutend ist, dass der Staat diesen Fund aufkaufen will (Prinzip in England)

Die Sondler verpflichten sich:
- wichtige / bedeutende Funde sind zu melden, am besten via Internet - Bild machen, Fundortangaben nennen. Keiner hat Zeit und Lust, dauernd beim Amt vorbeizufahren und was zu melden
- kein Sondeln auf Denkmälern oder in Naturschutzgebieten, nur auf der restlichen Fläche Deutschlands, welche 99,99% ausmachen würde




(versteckt)
#2
24. Februar 2012, um 13:13:03 Uhr

Also wohl dafür ,das Funde die man meldet nicht einfach so enteignet werden können !
wenn die nett und höflich (lol !) drum bitten würden das man ihnen was für lau oder nix überlässt könnt man ja drüber nachdenken ,aber so wie es momentan läuft oder laufen kann – nö, nö !

keine Zertifizierungs- und  Genehmigungspflicht für gestörte Flächen !
erstens ist das vielen garantiert zu blöde und lästig und zweitens kann man da eh nur retten und kaum was zerstören was Pflug und Egge nicht viel besser können !

und das hat jetzt zwar nichts mit dem Verbandszielen zu tun ,aber anmerken muss ichs trotzdem – wenn Verband nur Mitglieder akzeptiert die öffentlich mit Namen und Adresse sichtbar rausrücken ,wirds sehr kleiner Verband werden !
das mag zwar furchtbar seriös wirken aber wird von der Masse der SG kaum angenommen werden solang nicht sicher ist was letzten Endes bei rauskommt (blabla demnächst evtl kriminell blabla) und da son Verband wenn er Gewicht haben will auch Masse und nicht nur Klasse benötigt ,sollte man sich da iwas einfallen lassen .......na ja habt ihr ja vielleicht auch schon ......is nur son Verdacht das ihr aufgeschwatzt bekommen habt ,man müsse möglichst offen undso Zwinkernd


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(versteckt)Themen Schreiber
#3
24. Februar 2012, um 13:32:16 Uhr

Schon mal danke für die ersten Rückmeldungen!

Gebt ruhig mal Gas, keiner ist unfehlbar und wir wollen eine möglichst breite Basis vertreten.

Offenheit: Ja, wir sind verdammt offen! Für die Interessen der Leute die wir vertreten... Applaus

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#4
24. Februar 2012, um 13:32:38 Uhr

Da es internationale Konventionen gibt (z.B. Malta) in denen auf die Benutzung der Sonde durch "nicht Archäologen" angesprochen wird sollte so etwas für alle BL auf gleicher Grundlage gefordert werden.

D.h. eine kostenfreie Grundausbildung jedes Sonderlers in Anlehnung an das Schleswiger Modell (allgemein bekannt und anerkannt) und ein Publikationsrecht für selbstgemachte Funde und Fundstellen (unabhängig vom Schatzregal) selbstverständlich nach den allgemein anerkannten Regeln dafür (wir wollen uns ja nicht als v. Guttenberg ansprechen lassen  Cool)

Auch im gestörten Boden muß man Funde erkennen können!!!

Und auch im gestörten Boden gibt es Fundzusammenhänge deshalb darf es keine völlig freie Suche geben sonst müßte man 90% aller Flächen in D als BD eintragen lassen.

Und hierbei sollte der Verband auch unterstützen durch Weiterbildung (auch E-Learning ist da eine gute Möglichkeit) etc.


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#5
24. Februar 2012, um 16:27:54 Uhr

Hi,

Charlie möchte nur eines, Rechtssicherheit.

Und dazu gehört dass ich endlich mal nachlesen kann
was ein Bewegliches Bodendenkmal ist.

Und kommt mir jetzt keiner damit: "steht doch in jedem DschG".

Gruß Charlie

 





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#6
24. Februar 2012, um 16:50:35 Uhr

@Charlie:
Hehe....steht doch in jedem Denkmalschutzgesetz...

Wo kamst du noch her? Brandenburg?
Da steht
§2, Abs2, Satz 4: bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden (Bodendenkmale).

Also bei euch eigentlich alles.
Näheres steht vielleicht in den Durchführungsbestimmungen zum Denkmalschutzgesetz.


Gruß
Oetti1

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#7
24. Februar 2012, um 17:05:15 Uhr

Grünanlagenpflege = erwebsmäßige Raubgräberei

Der §2, Abs2, Satz 4 stellt zwar geltendes Recht dar und muss daher beachtet werden, wird aber in OWI-Verfahren so gut wie nicht berücksichtigt.



Hinzugefügt 24. Februar 2012, um 17:07:54 Uhr:

Dieser Satz macht Müll, Bauschutt, Altreifen und Altlasten, sowie alle Umweltsauereien zu geschütztem Kulturgut.

« Letzte Änderung: 24. Februar 2012, um 17:07:54 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#8
24. Februar 2012, um 17:17:52 Uhr

@Oetti1,

fast richtig, Berlin.

Ich habe das mit dem DschG nicht umsonst geschrieben.

Ich kenne unseres fast auswendig.

Dennoch kann ich mit den Begriffsbestimmungen, besonders
der, was ein Denkmal ist nix aber auch gar nix anfangen.

Die Begriffsbestimmungen sind nur geeignet und deshalb
wohl auch so gefasst, den Amt als auch den Archeologen
eine freie Interprätation zu überlassen.

Gruß Charlie

Hinzugefügt 24. Februar 2012, um 17:24:48 Uhr:

@lumpgargamel,

du liegst völlig daneben,

1. Weil du gelesenes richtig verstehst
und
2. weil Oetti aus dem Zusammenhang zitiert hat.

Die Materie ist nicht so einfach.  Winken

« Letzte Änderung: 24. Februar 2012, um 17:24:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
24. Februar 2012, um 18:07:10 Uhr

@ Charlie:

Kann ich das als Vorschlag wie folgt einbringen ?:

Konkretisierung und Vereinheitlichung der Denkmalschutzgesetze

Oder habe ich Dein Anliegen damit falsch ausformuliert?

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#10
24. Februar 2012, um 18:45:08 Uhr


§ 2*
Begriffsbestimmungen
(1)
Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Denkmalbereiche,
Gartendenkmale sowie Bodendenkmale.
(2)
Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung
im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
(3)
Ein Denkmalbereich (Ensemble, Gesamtanlage) ist eine Mehrheit baulicher
Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen und Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt, und zwar auch dann, wenn nicht jeder einzelne Teil des Denkmalbereichs ein Denkmal ist. Auch Siedlungen können Denkmalbereiche sein.
(4)
Ein Gartendenkmal ist eine Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung,
deren oder dessen Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Gartendenkmal gehören
sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Datum: Verk. am 6. 5. 1995, GVBl. S. 274 § 2 Abs. 3: Neugef. durch Art. II Nr. 1 d. Ges. v. 14. 12. 2005, GVBl. S. 754
82. Erg.Lfg. (März 2006)
1
2130–12
(5)
Ein Bodendenkmal ist eine bewegliche oder unbewegliche Sache, die sich im Boden oder in Gewässern befindet oder befunden hat und deren Erhaltung
aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Ich will einfach nur, bezogen auf das Berliner DschG wissen,

- wann liegt allgemeines Interesse vor?
- wann ist  etwas von " geschichtlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen...... Bedeutung" ?

Hier kann doch jeder alles und nix hinein interpretieren.

Hier muß konkretisiert werden. Dies trifft auf alle Bundesländer zu.

Z.B. :, davon erfasst werden nicht,: a)  Münzen ab dem xx. Jahrhundert sofern diese bekannt sind,
                                                             b) unter Beachtung anderer Gesetze, Waffen und Munition ab ...... .

So in etwa sollte es sein.

Gruß Charlie Winken




 

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(versteckt)
#11
24. Februar 2012, um 19:15:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
@lumpgargamel,

du liegst völlig daneben,

1. Weil du gelesenes richtig verstehst
und
2. weil Oetti aus dem Zusammenhang zitiert hat.

1. Ich bin selbst tatsächlich aus Brandenburg und habe mich schon lange sehr intensiv mit dem hiesigen DschG beschäftigt und weiß aus eigener Beobachtung beim AG Zehdenick, dass ich nicht vollig daneben liege. Auch wenn es dem SG nur sekundär hilft, es wird in der Rechtssprechung schon Berücksichtigt, ob ein Fundgegenstand als BD deklariert ist oder zumindest den Anspruch erheben kann, eines zu sein.  Ergo, dem Münzsucher passiert nichts (sekundär). Primär braucht man vor Ort nicht diskutieren, ein OWi-Verfahren wird erstmal eingeleitet und die Sonde ist erstmal wech.

2. Um auf das Thema zu antworten: man sollte eine Interessenverfolgung nie mit einer §-Schlacht beginnen, denn damit nimmt man sich jede Chance auf ein einvernehmliches Gespräch. (Wer mich verklagt, mit dem unterhalte ich mich auch nur noch über meinen Anwalt)

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(versteckt)
#12
24. Februar 2012, um 20:18:03 Uhr


Hey,

mein größter Wunsch wäre es wenn wir ALLE ,  Sondler, Archeologen u. Beamte der Boden u. Denkmalpflege
ein HARMONISCHES für u. miteinander finden könnten !!!
Mehr Respekt untereinander , Zusammenarbeit , usw.

 Küsschen Küsschen Küsschen ES WÄRE ALLES SOOOOOOO EINFACH  Küsschen Küsschen Küsschen

MfG
Coindancer

(versteckt)
#13
24. Februar 2012, um 20:38:39 Uhr

verdammte Zitatfunktion geht bei mir immer noch nicht ^^

Zitat Jansonde :
"Offenheit: Ja, wir sind verdammt offen! Für die Interessen der Leute die wir vertreten... Applaus "




das ist gut ! ich hoffe ihr seid dann nicht nur offen für deren Interessen sondern vertretet sie auch anständig – vertretet ihr anstatt dessen nämlich eher die Interessen beispielsweis der Archis werden sich viele Sondengänger/innen von euch wenig vertreten fühlen ,dem SONDENGÄNGERdachverband den Rücken zukehren und euch damit der unterstützenden Masse berauben Zwinkernd

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(versteckt)
#14
24. Februar 2012, um 20:48:20 Uhr


Thema falsch verstanden  Idee Idee Idee

Ich will einfach damit nur sagen, daß es doch viel einfacher ist miteinander anstatt gegeneinander zu arbeiten !!!
Der längere Arm sitzt nun einmal bei denen die die Gesetze gemacht haben !!!
Ich muß mich Tag u. Nacht Privat u. in der Arbeit schon ärgern, da möcht ich wenigstens meinen Ausgleich im  Suchen
u. in RUHE das geniesen ohne das der nächste Arsch mir schon im Nacken hängt u. mich vollsingt  Lächelnd Lächelnd Lächelnd


MfG
Coindancer

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