| | Geschrieben von Zitat von Sarkozi Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten, brauchte sie nur einmal und da ging es nicht.Ursache, ich hatte kein Beweis dass ich das Packet nicht bekommen habe.
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Wenn es tatsächlich ein Paket war hat der Verkäufer auf jeden Fall eine Sendungs-ID oder Quittungsnummer, mit der man den Standort der Sendung, online, verfolgen kann. Dementsprechend wäre , aus meiner Sicht, der Verkäufer in der Beweispflicht das er das Paket verschickt hat.
Denke das er auch bei Päckchen in der Beweispflicht wäre.
Wenn du PayPal bei einer e-Bay Transaktion genutzt hast, hättest du einen Fall öffnen sollen wegen eines nicht erhaltenen Artikels. eBay hätte sich darum gekümmert und du hättest im Zweifel dein Geld wieder bekommen.