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 NFG Berlin?

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#15
21. November 2012, um 18:04:33 Uhr

Stimmt und deswegen ist nach Denkmalschützerlogik jeder Autofahrer ein potentieller Mörder, da er billigend in Kauf nimmt, beim Autofahren einen Menschen zu überfahren.
"Können Sie es ausschließen, auf Ihrer Autofahrt keinen Menschen zu überfahren?"

Genau wie jeder Spaziergänger beim Waldspaziergang billigend in Kauf nimmt, ein Denkmal zu entdecken. Das Auge des durchschnittlichen Bürgers kann nicht zwischen Denkmal und nicht-Denkmal unterscheiden. Und somit bedarf jeder Waldspaziergänger, Waldarbeiter, Pilzesammler, Mountainbiker eine NFG der Denkmalbehörde, da er ja theoretisch bei seinem Spaziergang auf Denkmäler stoßen kann.


Wer kann das mit absoluter Sicherheit ausschließen, auf kein Denkmal zu treffen bzw. keinen Menschen anzufahren?

Niemand, da es keine 100% Sicherheit gibt. Und deswegen bedarf auch keiner der nach Euros sucht eine NFG, da ansonsten jeder Bürger der in die Natur geht eine bräuchte.

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#16
21. November 2012, um 18:28:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von GFM-Z
... erklärt dit nich mir sondern den Leuten im Amt mensch ... VIIIIIIIEL Erfolg und nächste mal denn immer ruhig Blut ok DANKE
Also den Leuten in unserem Amt habe ich das schon erklärt. Ich denke, du wirst da wohl eher Schwierigkeiten haben, wenn du die Leute immer so anpflaumst. Vielleicht solltest du dich auch mal ein wenig mit den Normen der Konversation beschäftigen. lieber GFM-Z. Das könnte dir auch bei den Beamten Tür und Tor öffnen.
Nichts für ungut.
Jürgen

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#17
21. November 2012, um 18:46:57 Uhr

@Ernte AG

Der Bürger ist aber kein technisches Gerät !  Der Metalldetektor schon !
Natürlich kannst du Euros suchen, an der Oberfläche ohne zu GRABEN !

Bogen Schützen Vereine suchen auch ihre Pfeile im hohen Gras mit einem Metalldetektor die brauchen auch keine NFG! weil die ja auch nicht GRABEN.

G.S

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#18
21. November 2012, um 19:02:49 Uhr

"
§ 21 
Nachforschungen Hessen
Nachforschungen,[...] mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken [...]."

In diversen Bundesländern geht es um Nachforschungen allgemein, nicht um Grabungen.

Übrigens hat der Junge im Sauerland-Urlaub den Silbermünzenschatz bei einem Waldspaziergang gefunden - ohne Detektor.
Da er einfach so durch den Wald spazierte, hat er es billigend in Kauf genommen, diesen Schatz zu finden und sollte von den zuständigen Archäologen hart bestraft werden. Schließlich hatte er keine NFG hierfür.  Zwinkernd

Ja, jeder Bürger kann auch ohne technische Geräte nach Denkmälern suchen bzw. solche finden!

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#19
21. November 2012, um 19:11:50 Uhr

Hi,

Zitat Sternenstahl:
"richtig Ernte und darum setzt der Staat eine Haftpflichtversicherung für den Personenkraftwagen voraus.
Natürlich wird es dann eng wenn der Autofahrer VORSÄTZLICH gehandelt hat."Mord"  {alt}"

Es wird auch eng wenn der Autofahrer fahrlässig handelt. Z.B. Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

Nur setzt dies voraus, dass der Autofahrer wissentlich eine ihm obliegende Pflicht verletzt und darauf vertraut
dass nichts passiert. In diesem Fall nimmt er das negative Ergebnis billigend in Kauf.

Ein Sondler der keine Pflichtverletzung begeht kann auch nicht billigend in Kauf nehmen ein BD zu finden.

Gruß Charlie

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#20
21. November 2012, um 19:37:47 Uhr

oh man und ich dachte NFG-Berlin wird ne Lachnummer bei der sich auch für die Begriffsstutzigsten herauskristallisiert das man nur für Nachforschungen die in den Bereich des Denkmalschutzes fallen ne Nachforschungsgenehmigung vom Denkmalschutzamt benötigt unds eben nicht so läuft wie so manch selbsternannte(r) Propagandabeauftragte(r) des Amts den Naiven stets vormachen will  {alt}da es in Berlin für Leute mit Sonde und Schippchen kaum Aufgaben oder Flächen gibt wo man Denkmäler aufspüren könnte ,machen die Amtis aber was um das Thema in ihrem Sinne zu beeinflussen ? richtig, es wird kurz ins finstre Brandenburg verlagert, damit man anschließend, in diesem nun üblicheren Bundesland als es der auf modernen Bauschutt und total durchwühlten Boden stehende Stadtstaat Berlin ist, wieder mit dem entsprechend üblichen 
" einfach überall können Denkmäler liegen und wer Geräte benutzt mit denen man diese entdecken könnte (selbstverständlich nur in Kombination mit einer Sonde  Grinsend   )  begeht, oh weh, ne OWI" 
auftrumpft .


wer unsre Geschichtenerzähler noch nich kennt - nicht irre machen lassen ! 
einfach Gesetz genau lesen und sich dran halten ........damit man damit arbeiten kann, wurde Gesetz übrigens klar genug formuliert um einigermaßen (ausreichend !) genaue Richtlinien vorgeben zu können - Genehmigung nur für Suche nach Denkmälern ,bzw auf denkmalgeschützten Flächen und unanfechtbar zum Denkmal kann nur das Allerwenigste erklärt werden !
müsst nix auf die wirren Interpretationen unserer Spezialisten geben ........wenn Unsicherheit nicht weichen will, fragt zur Not neutralen Anwalt !




an die Trashtalker :
macht Stimmung mit üblen brandenburger Bummfunden und Gegenden wo Kampfmittelsperrzone und überall Cops auf Jagd nach SG blabla ........  {alt}

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