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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Detector beschlagnahmen

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Avatar  Detector beschlagnahmen  (Gelesen 22031 mal) 0
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#45
13. Mai 2013, um 18:12:53 Uhr

Haha , das dachte ich auch Hubsi
 Grinsend

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#46
13. Mai 2013, um 18:13:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von hubsi336
hmmm, sieht aus wien Dildo...
 Smiley
Aber ohne Spassfaktor, zumindest für das Opfer
 Zwinkernd


Mfg
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#47
13. Mai 2013, um 18:16:20 Uhr

kommt immer drauf an was ma draus macht
 Zwinkernd

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#48
13. Mai 2013, um 18:18:44 Uhr

Bin letztes Jahr in eine Polizeikontrolle gekommen und musste aussteigen meine Frau war mit dabei und Sie hatte nen Termin gehabt.
Ich hatte Sie dann schon mal vor geschickt und sie musste noch was aus den Kofferraum holen.
Da lag meine Sondel, Klappspaten und Pinpointer alles Sau dreckig und 2 Polizisten steckten ihre Köpfe in den Kofferraum und begutachteten meine Sachen.
Den Pinpointer hat der eine sogar noch in die Hand genommen das war´s aber auch schon.
Wünschten mir noch nen schönen Tag und ich durfte weiter.
Nicht das jetzt noch einer denkt wenn Dreck an der Sondel klebt wäre die weg.
 Zwinkernd
Gruß

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#49
13. Mai 2013, um 18:19:36 Uhr

Wie heißt es so schön *Spass is was ihr draus macht*   Grinsend  Grinsend  Rundumschlag  Grinsend  Grinsend

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#50
13. Mai 2013, um 18:27:14 Uhr

Ich so verwirrt wegen dem Regenbogen oder was...

Also da kannst du jeden fragen am ende des Regenbogen ist ein Schatz... Da gibt es sogar Filme und Bücher drüber 8-)

Ja ja @ splatter aber das ist der beweis für Benutzung und Weist auf die Region hin...

Stell dir vor da wahr ein Gangster am BD deiner nähe und die Putziz suchen nach dem schänder und halten dich an so was wird an alle Einheiten mitgeteilt und gibts nen Briefing... Es wird einer mit Sonde gesucht... Is ja kein Hut den jeder trägt...

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#51
13. Mai 2013, um 18:32:33 Uhr

Das glaube ich dir nicht, wie soll das bitte machbar sein?
Ja es wird registriert weil gemeldet wurde da auf BD xy waren "Raubgräber" am Werke.
Und nun?
Willste mir erzählen das die ne Sondel suchen?
 Grinsend

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#52
13. Mai 2013, um 18:44:08 Uhr

Ja also wenn sie selber ne Sondel suchen dann gehen soe in den laden...

Nein sie suchen einen Sondler... Blöde Frage...

Also noch mal gehts um ein schiessgewehr mit mal. Xy dann geht es natürlich auch zu denen die mit einem solchen Kaliber gemeldet sind...

Da es sich beim werken auf einem BD mit Sonde um vorsatz handelt is es definitiv eine Straftat und keine Ordnungswiedrigkeit mehr....

... Sollte klaro sein oder....

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#53
13. Mai 2013, um 19:11:19 Uhr

Ne Blöde Frage ist das nicht.
Das ließt sich hier so als wenn man nen " Verbrecher" ist.
Sondeln sind aber keine Waffen was man aber denken könnte wenn man sich das hier ansieht.
Wenn Bauer Hubert oder wer auch immer den "Verbrecher "beim Sondeln sieht und ihn meldet KÖNNTE es schon sein das sie kommen.
Wenn aber Archäologe Müller Tage später bei der Polizei bekundet hier wurde "geräubert" was dann?
Straßensperren,Hubschrauber und Hundestaffel?
Lasse doch bitte mal die Kirche im Dorf.
Am Besten bekommt die Polizei gleich noch eine Schulung in Sachen Sondeln.
Wenn man dann in eine Kontrolle kommt wo jetzt eine Sondel drin liegt, ja was denn dann?
Hat jemand Beweise?
Hat man jemand gesehen und kann ihn beschreiben?
Nein?
Ich habe genug Beweise und ein reines Gewissen das ICH das nicht war!
Also...
Es muss erstmal bewiesen werden das du es warst und nicht umgedreht.
Und nein ich Sondel nicht auf nen BD!!!
Mit solchen Aussagen kann man auch Menschen das Hobby vermiesen.
Gruß

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#54
13. Mai 2013, um 19:38:15 Uhr

Das mitführen eines MD ist keine Straftat ergo keine gerechtfertigte Sicherstellung möglich. Falls der etwas übereifrige Beamte es trotzdem versucht, der Beschlagnahme vor Ort widersprechen. Danach sofort eine Fachaufsichtsbeschwerde stellen. Ich glaube aber nicht, dass jemals ein Beamter auf die Idee kommen würde.

Wenn jemand euch anzeigt, dass ihr z.B. auf einem Grabhügel den Spaten schwingt, gilt der MD als Tatmittel und kann beschlagnahmt werden, allerdings würde ich der Beschlagnahme trotzdem widersprechen, aber eine Beschwerde dann nicht einreichen.

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#55
13. Mai 2013, um 19:40:25 Uhr

Abgesehen davon, dass man hier einigen Usern eher die Rechtschreibung konfisziert hat als die Sonde wollte ich mich jetzt mal zu dem Thema äußern. Vielleicht kommt ja so wenigstens etwas Ernsthaftigkeit in diesen Sinnlos-Laber-Thread zurück.


Wenn ich lese was sich hier einige unter einer Sicherstellung/Beschlagnahme vorstellen und wer wann, was, wie darf, dann rollen sich mir die Fußnägel auf. Wir leben in einem Rechtstaat und da gelten auch für die Vollzugsbehörden Regeln. Die oberste Regel aller Behörden lautet: „Kein Handeln ohne Rechtsgrundlage; kein Handeln gegen eine Rechtsgrundlage.“ Das nennt man das Prinzip der Recht- und Gesetzmäßigkeit. Dieser Rahmen ist auch der Polizei verbindlich gegeben!


Fangen wir mal vorne an:


1.)    Ein Metalldetektor ist in keinem Bundesland ein verbotener Gegenstand.
2.)    Ein Metalldetektor ist ein frei verkäufliches, technisches Messinstrument und unterliegt keinerlei Restriktionen. Wenn ich will, hänge ich mir einen um den Hals und gehe damit in der nächsten Fußgängerzone spazieren.
3.)    Das bloße Transportieren, egal in welchem Zustand (sauber, dreckig, nass, trocken oder vollgefurzt), stellt weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit dar.


Also besteht seitens einer Behörde zunächst mal kein triftiger Grund für einen Rechtsakt, also für eine Sicherstellung nach § 94 (1) StPO (einfach: freiwillige Herausgabe), oder für eine Beschlagnahme nach § 94 (2) StPO (erzwungene Herausgabe). Denn der bloße Besitz – ohne belastende Beweismomente – verstößt gegen keine geltende Rechtsnorm. Man muss einem Besitzer eines Metalldetektors also mindestens eine Ordnungswidrigkeit vorhalten können um hier tätig werden zu können.


Ich kann also auch mit einem eingeschalteten Detektor über einen Waldweg spazieren, ohne dass ich in irgendeiner Form belangt werden kann.
Achtung: Dies ändert sich allerdings schlagartig, wenn ich die Spule auf den Boden absenke!


Und jetzt kommt das juristische Problem: Was ist die gezielte Suche nach einem BD?


Da streiten sich die Gelehrten, denn der eine Jurist behauptet, dass die bloße Benutzung eines MD (selbst ohne zu graben!) stelle eine Nachforschung dar, denn der Besitzer der MD nehme die Entdeckung eines BD billigend in Kauf und handele damit mindestens grob Fahrlässig. Der andere Jurist wiederum sieht diese billige Inkaufnahme wiederum nicht und spricht in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).


Im Falle der Autokontrolle durch die Polizei sehe ich kein juristisches Problem in Bezug auf den mitgeführten MD, solange sich im Fahrzeug, bzw. im Rucksack/in den Hosentaschen, keine Fundstücke mit Erdanhaftungen befinden. Sobald so etwas auftaucht braucht sich keiner mehr über die Wegnahme des MD und der Funde bis zum Abschluss der Beweisaufnahme zu wundern. Denn hierzu ist der Polizist berechtigt, da die vorgefundenen Gegenstände die Annahme einer Straftat, bzw. Ordnungswidrigkeit rechtfertigen.


Über die Sicherstellung/Beschlagnahme ist ein Protokoll anzufertigen und eine Durchschrift dem Betroffenen zu übergeben. Nach Abschluss des Beweisaufnahmeverfahrens gilt der Gegenstand als Asservat. Was nach Abschluss mit den Dingen passiert kommt auf die Umstände an. Sollte der MD im Rahmen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit als Tatwerkzeug hergehalten haben, so kann der Richter die Einziehung und ggf. Vernichtung anordnen. Er kann im Wiederholungsfall im Einzelfall sogar ein Besitzverbot aussprechen, sprich: Du darfst Dir keinen MD mehr kaufen, oder einen von einem Kumpel in der Hand halten.


So… just my 2 cents…




« Letzte Änderung: 13. Mai 2013, um 19:41:06 Uhr von (versteckt) »

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#56
13. Mai 2013, um 19:40:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von splatter

Mit solchen Aussagen kann man auch Menschen das Hobby vermiesen.
Gruß

Es gibt Kreise die durch gezielte Desinformation genau dieses versuchen. Also immer schön selber schauen wie die rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Bundesland sind!

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#57
13. Mai 2013, um 19:46:06 Uhr

Na ja warte mal ...

Also bei Straftaten bist du sehr wohl in der Beweispflicht das du es nicht warst..
Also du musst eigentlich ein Alibi vorlegen...
Und wenn das Alibi nicht vorhanden ist, ist die pulente trotzdem auch selber noch in der Beweispflicht...
Stichwort Indizien Prozesse... Das heist sie dürfen deine Sonde beschlagnahmen um eine forensische Untersuchung veranlassen die dich dann entlasten kann aber auch den Verdacht verhärten kann...
Mit einem Erdabgleich...

Wenn du von zeugen gesehen würdest gibt es auch noch eine Gegenüberstellung...

Und jetzt lassen wir mal die Kirche im Dorf und sagen das sich der Zoll auf die lauerlegt ich weis nicht weswegen eine Hundestaffel mit ein bezogen werden sollte aber...

Dann bleibt auch noch eine Hausdurchsuchung die nachweisen konnte das du ein eindeutiges Relikt aus dem BD hast und so weiter...

PS: und ne schulung haben die schon längst bzw. Einzelne... Die dann die anderen Drohnen infizierten und ausgeschwärmt wird...

Das ist dann eigentlich alles...

PS Edit : ach so weis denn jemand von euch ob da nicht doch schon so ca. 1 ja eines verbotenen Platzes umgegraben wurde dann wahren wir wirklich nur von Kühen umgeben wenn dann nicht etwas passiert von Amtswegen...

So und nun muss ich erst mal Ladesäule... Bis Morgen...

« Letzte Änderung: 13. Mai 2013, um 20:00:42 Uhr von (versteckt) »

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#58
13. Mai 2013, um 19:47:32 Uhr

Allgemeine Verkehrskontrolle...Der Polizist begutachtet gerade die
Papiere,da fragt der Autofahrer:sagen sie mal, Herr Wachtmeister,
wenn ich zu einem Wachtmeister Rindviehch sagen würde,was würde
passieren?
Sagt der Wachtmeister:Sie würden eine Anzeige bekommen wegen
Beamtenbeleidigung.
Er gibt die Papiere zurück.Und wenn ich zu einem Rindviehch Herr Wachtmeister sage?
fragt der Fahrer.
Nun,das ist straffrei,sagt der Polizist.
Der Fahrer steigt ein und sagt:dann noch einen schönen Tag,Herr Wachtmeister.

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#59
13. Mai 2013, um 19:55:30 Uhr

Schon merkwürdig...."Kili" erstellt hier nen Thread mit ner Frage und es gibt auf schon mittlerweile 4 Seiten hier keine Reaktion von ihm....  Schockiert

Ok...gibt auch Leute die müssen mal arbeiten....  Belehren

Zusammenfassung:

Auf seine eigentliche Frage hin ..... liegt der MD einfach nur so im Kofferraum ohne irgendwelche Funde und ohne irgendeinen Verdacht bei einer normalen Verkehrskontrolle,dürfen die schonmal nicht einfach so irgendetwas sicherstellen. PUNKT

Ein MD ist kein verbotener Gegenstand. (Es sei denn er wird zu Straftaten missbraucht)

Stimmt....."Kili" hätte auch mal erwähnen können,wie er zu so einer Frage kommt.....

Vielleicht gibt es ja noch ne Hintergrund-Geschichte...  Zwinkernd


PS: nen "Seben" würde selbst die Polizei trotz Kofferraum voll mit Römer nicht beschlagnahmen,würden es eher als ein Zubehör eines Fasching-Kostüm's sehen....  Frech

  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend

Spaß muss sein.....

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