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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 erlaubnisschein zum sonden gehen

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Avatar  erlaubnisschein zum sonden gehen  (Gelesen 11995 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
09. Juli 2010, um 20:01:09 Uhr

ach ja leute hat von euch eigentlich schon mal jemand eine strafe dafür bekommen , also das er ohne erlaubnis gesucht hat Huch

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#16
09. Juli 2010, um 21:42:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektorfreak
Mein Moto: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich bin immer on tour ohne schein brauch ich auch nicht =P ich wohne in einem recht kleinen verschlafenen städtchen da wird man selten verwiesen wenn man suche geht
Geschrieben von Zitat von Detektorfreak
mach es doch einfach und wenn jmd was dagegen hat geh wieder weg und geh noch mal am nächsten tag hin also so mac hich es immer =D

Dazu fallen mir zwei Zitate ein:

"Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht"

oder

"Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um"

 Lächelnd

« Letzte Änderung: 09. Juli 2010, um 22:02:00 Uhr von (versteckt) »

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#17
09. Juli 2010, um 22:22:50 Uhr

Ihr seid eine Schande für den Sondelsport  Winken

Ich wohne in Hessen... Wo darf ich überall ohne Erlaubnis suchen ?



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(versteckt)Themen Schreiber
#18
10. Juli 2010, um 09:02:20 Uhr

also wenn ihr keinen schein habt und ihr nicht im wald sucht wo sucht ihr denn dann und kann mir noch jemand darüber bescheid sagen was ees da für strafen in nrw gibt Huch

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#19
10. Juli 2010, um 09:54:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von B0r3d
Ihr seid eine Schande für den Sondelsport  Winken

Ich wohne in Hessen... Wo darf ich überall ohne Erlaubnis suchen ?



Moin,

am Badestrand der diversen Baggerseen, auf den Liegewiesen, im Sandkasten, unter Lifttrassen, auf Ski- und Rodelpisten, nur nach Verlustfunden OHNE zu Graben und OHNE Grabungswerkzeug mitzuführen. Sondengehen nach Verlustfunden ist nicht verboten.
Auftragssuche mit schriftlichen Auftrag nach verlorenen Schlüsseln, Ehe- und Ohringen usw. ist ebenfalls möglich.

In Hessen gibt es eine festgelegte Verfahrensweise. Wird ein Sondengänger OHNE NFG angetroffen, der irgendwo gräbt UND Grabungswerkzeug mit sich führt, erfolgt eine Meldung an die untere Denkmalschutzbehörde sowie an das Sachgebiet Kulturgutschutz beim HLKA. Dort sitzt POK Eckhardt Laufer und veranlasst, dass eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. Sichergestellt werden: Detektoren, Grabungswerkzeug, Landkarten, Geschichtsbücher, alle Funde und alle PC', Notebooks und wie das Zeug heißt. Nach der Auswertung der sichergestelten Gegenständen wird dann entweder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, oder ein Strafverfahren, oder alles wird zurückgegeben.

Viele Grüße

Walter

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#20
10. Juli 2010, um 09:56:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von orbit-snake
also wenn ihr keinen schein habt und ihr nicht im wald sucht wo sucht ihr denn dann und kann mir noch jemand darüber bescheid sagen was ees da für strafen in nrw gibt Huch

Moin,

die Strafen stehen im DSchG von NW. Ich darf doch davon ausgegen, dass jeder Sondengänger bevor er das erste mal eine Sonde zur Hand nimmt, dass für ihn geltende Denkmalschutzgesetz gelesen hat.

Viele Grüße

Walter

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#21
10. Juli 2010, um 10:14:16 Uhr

Darf ich da wo keine Bodendenkmäler, Naturschutzgebiete, Wälder usw sind nicht graben ?

Das ist ja wohl ein bisschen doof...

Wenn ich nach Münzen und Schmuck (neuzeitlich) suche brauche ich ja keine Nfg...



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(versteckt)
#22
10. Juli 2010, um 10:44:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von B0r3d
Darf ich da wo keine Bodendenkmäler, Naturschutzgebiete, Wälder usw sind nicht graben ?

Das ist ja wohl ein bisschen doof...

Wenn ich nach Münzen und Schmuck (neuzeitlich) suche brauche ich ja keine Nfg...


Moin,

das ist völlig richtig, Dann brauchst Du keine NFG und Du bekommst nach der Hausdurchsuchung und der Auswertung aller sichergestellten Gegenständen und Funde alles wieder zurück. Im letzten mir bekannten Fall war das schon nach 8 Monaten.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
10. Juli 2010, um 11:09:22 Uhr

ach das ist ja schade gibt es denn eu länder wo m an so etwas nicht benötigt??

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(versteckt)
#24
10. Juli 2010, um 13:20:36 Uhr

"Wo dürfen Sie mit Ihrem Metallsuchgerät ohne Genehmigung suchen? Völlig ohne eine Genehmigung können Sie nur dann suchen, wenn das Ziel Ihrer Suche Gegenstände sind, die vom für das Bundesland gültigem Denkmalschutzgesetz nicht als bewegliche Bodendenkmäler bezeichnet werden und auch dann, wenn Sie abseits von unbeweglichen Bodendenkmalen (auch Kulturdenkmale genannt) suchen, d. h. außerhalb ihrer Grenzen."

Quelle: Ig Phoenix

Warum sollte jemand wenn ich nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen suche dann meinen Detektor einbehalten wollen ?

Ich brauche für die Suche ja dann keine Nfg...

« Letzte Änderung: 10. Juli 2010, um 13:37:31 Uhr von (versteckt) »

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#25
11. Juli 2010, um 11:32:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von B0r3d
Völlig ohne eine Genehmigung können Sie nur dann suchen, wenn das Ziel Ihrer Suche Gegenstände sind, die vom für das Bundesland gültigem Denkmalschutzgesetz nicht als bewegliche Bodendenkmäler bezeichnet werden


Moin,

hast Du dir diesen Satz eigentlich durchgelesen udn hast du ihn auch verstanden?

Wenn ich dann lese "neuzeitlicher Schmuck" merke ich, dass Du ihn nicht verstanden hast. Die Neuzeit beginnt im Jahre 1500 !! Eine Zeit in der alle Funde noch archäologische Bodendenkmäler sind.
erkläre mir doch bitte anhand des DSchG Deines Bundeslandes, welche Funde unter das Gesetz fallen und welche demnach vom DSchG Deines Bundeslandes, nicht unter das Gesetz fallen und nenne dabei auch bitte das Bundesland in dem Du suchst.

Vielen Dank

Walter


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#26
11. Juli 2010, um 15:08:23 Uhr

Hallo Walter,

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Wird ein Sondengänger OHNE NFG angetroffen, der irgendwo gräbt UND Grabungswerkzeug mit sich führt, erfolgt eine Meldung an die untere Denkmalschutzbehörde sowie an das Sachgebiet Kulturgutschutz beim HLKA. Dort sitzt POK Eckhardt Laufer und veranlasst, dass eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. Sichergestellt werden: Detektoren, Grabungswerkzeug, Landkarten, Geschichtsbücher, alle Funde und alle PC', Notebooks und wie das Zeug heißt.

darf ich Dir mitteilen, daß wir in einem Staat leben, der sich Rechtsstaat nennt?
Nenne doch mal Ross u. Reiter!
-Wo und wann wurde in Deutschland ein Sondler aufgegriffen dessen Wohnung ALLEIN aufgrund der Tatsache durchsucht wurde, weil er mit einem Schäufelchen ein Löchlein grub und einen Metalldetektor dabei hatte.
-Wo in Deutschland lebt ein Richter, der ALLEIN wegen Mitführens eines Detektors und graben mit Schäufelchen eine Hausdurchsuchung unterschreibt?

Man muss bei Dir aufpassen, weil Du hier im Forum schon Sachverhalte tendenziös dargestellt hast. Du schriebst z.B. an anderer Stelle etwas von "billigender in Kauf nahme" und verschwiegst dabei, daß das dazugehörige Urteil sich auf eine Nachsuche auf einem Bodendenkmal bezog. Bei jemendem der so scharf macht und jeweils bewusst wichtige Details unterschlägt sage ich nur: Cave canem.


Pfeifadeggel

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(versteckt)
#27
11. Juli 2010, um 16:26:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfeifadeggel
Hallo Walter,

darf ich Dir mitteilen, daß wir in einem Staat leben, der sich Rechtsstaat nennt?
Nenne doch mal Ross u. Reiter!
-Wo und wann wurde in Deutschland ein Sondler aufgegriffen dessen Wohnung ALLEIN aufgrund der Tatsache durchsucht wurde, weil er mit einem Schäufelchen ein Löchlein grub und einen Metalldetektor dabei hatte.
-Wo in Deutschland lebt ein Richter, der ALLEIN wegen Mitführens eines Detektors und graben mit Schäufelchen eine Hausdurchsuchung unterschreibt?

Man muss bei Dir aufpassen, weil Du hier im Forum schon Sachverhalte tendenziös dargestellt hast. Du schriebst z.B. an anderer Stelle etwas von "billigender in Kauf nahme" und verschwiegst dabei, daß das dazugehörige Urteil sich auf eine Nachsuche auf einem Bodendenkmal bezog. Bei jemendem der so scharf macht und jeweils bewusst wichtige Details unterschlägt sage ich nur: Cave canem.


Pfeifadeggel

Moin,

wie man an meinem Text unschwer erkennen kann bezieht sich diese Aussage auf Hessen und dies ist hier gängige Praxis. Wenn Du dazu mehr wisssen möchtest, dann rufe bitte am Montag Herrn Laufer beim HLKA an und lass es Dir bestätigen. Mit ihm kannst Du dann auch Deine Grundsatzdiskussionen zum Thema Rechtsstaat führen.  Ich habe hier nur dargestellt, wie verfahren wird.

Viele Grüße

Walter

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#28
11. Juli 2010, um 16:59:07 Uhr

Hallo Walter,

nenne Ross und Reiter- bis dahin sind Deine Ausführungen in meinen Augen nicht glaubwürdig.

Wo und wann wurden Räumlichkeiten durchsucht und diverse Gegenstände sichergestellt NUR weil ein Sondengänger mit einem Schäufelchen und Metalldetektor "bewaffnet" ein Löchlein gegraben hat?

Und eine Hausdurchsuchung kann Dein hessischer POK ohne richterlichen Beschluss in solchen Fällen gar nicht veranlassen. Fragen bezüglich der Reechtstaatlichkeit sind bei ihm wohl falsch adressiert und besser bei dem Richter aufgehoben, der diesen Beschluss zu unterschreiben hat  Winken

Pfeifadeggel

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(versteckt)
#29
11. Juli 2010, um 17:15:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfeifadeggel
Hallo Walter,

nenne Ross und Reiter- bis dahin sind Deine Ausführungen in meinen Augen nicht glaubwürdig.

[
Geschrieben von Zitat von Pfeifadeggel
Hallo Walter,

nenne Ross und Reiter- bis dahin sind Deine Ausführungen in meinen Augen nicht glaubwürdig.

Wo und wann wurden Räumlichkeiten durchsucht und diverse Gegenstände sichergestellt NUR weil ein Sondengänger mit einem Schäufelchen und Metalldetektor "bewaffnet" ein Löchlein gegraben hat?

Und eine Hausdurchsuchung kann Dein hessischer POK ohne richterlichen Beschluss in solchen Fällen gar nicht veranlassen. Fragen bezüglich der Reechtstaatlichkeit sind bei ihm wohl falsch adressiert und besser bei dem Richter aufgehoben, der diesen Beschluss zu unterschreiben hat  Winken

Pfeifadeggel
feifadeggel

Moin,

Ross und Reiter mit voller Anschrift, PLZ und Telefon-Nr Huch Die würden sich freuen, wenn ich das täte und dürfte.

Es interessiert mich übrigens nicht die Bohne, ob DU das glaubst oder nicht, ich habe es nicht nötig das nachzuweisen.

Ich habe nicht geschrieben, dass diese Hausdurchsuchungen OHNE richterlichen Beschluss durchgeführt wurden, wie kommst Du jetzt auf diesen Schmarrn?

Viele Grüße

Walter

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