Moin,
wie Rako 26 bereits geschrieben hat, eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) (so heißt das "Erlaubnisschreiben") wird für Waldbereich NICHT ausgestellt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil dazu für Recht befunden, dass Denkmalschutzbehörden keine NFG für Waldbereiche ausstellen müssen - sie dürfen es aber, wenn sie es wollen sollten.
Es gibt in Deutschland etwa 20 Sondengänger die eine NFG für Waldbereiche erhalten haben, nach mehreren Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit.
Im Moment laüft ein neuer Prozess vor dem VG Wiesbaden in Sachen NFG für Waldbereiche - Ausgang offen.
Der Weg zu einer NFG für die Waldsuche sieht etwas so aus:
1. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung abschließen. Abwarten bis die Wartezeit abgelaufen ist in der sie NICHT bezahlen.
2. Mitglied werden in einem Geschichtsverein.
3. Einen eigenes Forschungsziel festlegen, welches Du nur durch den Einsatz eines Detektors erreichen kannst.
4. Einen Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung bei Deiner für Dich zuständigen Stelle stellen.
A) Dem Antrag kann entsprochen werden, allerdings nur für die Suche auf Ackerflächen oder B) er wird abgelehnt oder C) er wird nicht beantwortet.
zu A) Klasse, vielleicht bekommst Du auch mal in einigen Jahren die NFG für die Waldsuche
zu B) Gegen die Ablehnung musst Du einen Widerspruch schreiben, aufgrund dessen Du Deine NFG bekommst oder D) Dein Antrag abgelehnt wird.
zu C) Du kannst mal freundlich Nachfragen, vielleicht wurde die Antwort ja nur vergessen, wenn wieder nichts kommt ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an das Ministerium zu richten oder an die Staatskanzei, worauf Dir dann entweder eine NFG erteilt wird oder Dein Antrag abgelehnt wird (gehe zu B)
zu D) Du bzw. Dein Anwalt muss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage zur Erteilung einer NFG einreichen. (siehe Mythos-Urteil bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Viele Grüße
Walter