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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 erlaubnisschein zum sonden gehen

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Avatar  erlaubnisschein zum sonden gehen  (Gelesen 11994 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. Juli 2010, um 17:48:35 Uhr

hallo, Winken
ich habe mal wieder eine frage leute
 war mit meinem metalldetektor bis jetzt nur auf privatem grundstück unterwegs , habe bis jetzt leider nicht so viel gefunden außer bohrer nägel.......
ich würd jetzt allerdings mal gern im wald suchen gehen, habe aber erfahren das man ein erlaubnisschreiben benötigt,
 wollte nun mal fragen wie das so aussieht und was darein muss
oder könnt ihr vielleicht ein altes von euch im forum reinstellen???
habe leider keine ahnung davon hoffe ihr könnt mir helfen  Unentschlossen
freue mich auf eure antworten!!!


Offline
(versteckt)
#1
06. Juli 2010, um 17:58:08 Uhr

Zum Tehma NFG wurde hier schon sehr viel geschrieben
Theoretisch bräuchtest du eine pracktisch wirste aber wohl keine bekommen
desshalb würd ichs einfach gut sein lassen  Engel

So jetzt bin ich mal auf die Reaktionen gespannt

MFG Rako 26


Offline
(versteckt)
#2
06. Juli 2010, um 18:21:56 Uhr

Moin,

wie Rako 26 bereits geschrieben hat, eine Nachforschungsgenehmigung (NFG)  (so heißt das "Erlaubnisschreiben") wird für Waldbereich NICHT ausgestellt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil dazu für Recht befunden, dass Denkmalschutzbehörden keine NFG für Waldbereiche ausstellen müssen - sie dürfen es aber, wenn sie es wollen sollten.

Es gibt in Deutschland etwa 20 Sondengänger die eine NFG für Waldbereiche erhalten haben, nach mehreren Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit.

Im Moment laüft ein neuer Prozess vor dem VG Wiesbaden in Sachen NFG für Waldbereiche - Ausgang offen.

Der Weg zu einer NFG für die Waldsuche sieht etwas so aus:

1. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung abschließen. Abwarten bis die Wartezeit abgelaufen ist in der sie NICHT bezahlen.
2. Mitglied werden in einem Geschichtsverein.
3. Einen eigenes Forschungsziel festlegen, welches Du nur durch den Einsatz eines Detektors erreichen kannst.
4. Einen Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung bei Deiner für Dich zuständigen Stelle stellen.

A) Dem Antrag kann entsprochen werden, allerdings nur für die Suche auf Ackerflächen oder B) er wird abgelehnt oder C) er wird nicht beantwortet.

zu A) Klasse, vielleicht bekommst Du auch mal in einigen Jahren die NFG für die Waldsuche
zu B) Gegen die Ablehnung musst Du einen Widerspruch schreiben, aufgrund dessen Du  Deine NFG bekommst oder D) Dein Antrag abgelehnt wird.
zu C) Du kannst mal freundlich Nachfragen, vielleicht wurde die Antwort ja nur vergessen, wenn wieder nichts kommt ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an das Ministerium zu richten oder an die Staatskanzei, worauf Dir dann entweder eine NFG erteilt wird oder Dein Antrag abgelehnt wird (gehe zu B)

zu D) Du bzw. Dein Anwalt muss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage zur Erteilung einer NFG einreichen. (siehe Mythos-Urteil bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.google.de
)

Viele Grüße

Walter





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(versteckt)Themen Schreiber
#3
06. Juli 2010, um 18:37:04 Uhr

danke für die antworten
kann man denn nicht ihrgentwie eine erlaubnis bekommen schließlich schreiben in diesem forum auch sehr viele herein das sie im wald suchen
ausserdem sind in youtube sehr viele videos das leute im wald suchen
oder ist das wirklich alles illegal??? Huch

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(versteckt)
#4
06. Juli 2010, um 20:41:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von orbit-snake
oder ist das wirklich alles illegal??? Huch

bei fast allen ja  Schockiert

WaldWiese


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(versteckt)
#5
06. Juli 2010, um 21:39:36 Uhr

Mal ne Frage,
gilt das für alle Bundesländer, wie siehts damit speziel in Bayern und Bawü aus.

Jarjar

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(versteckt)
#6
06. Juli 2010, um 22:38:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von jarjar
gilt das für alle Bundesländer, wie siehts damit speziel in Bayern und Bawü aus.
In Bayern darf man auch im Wald mit Erlaubnis des Grundbesitzers suchen, sofern dort kein Bodendenkmal eingetragen ist. In BaWü brauchst Du dich nicht mal auf dem Acker erwischen lassen, selbst wenn Du die Erlaubnis des Grundbesitzers hast. Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#7
07. Juli 2010, um 05:58:52 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

oder ist das wirklich alles illegal?




..

Hängt u.a. davon ab, nach was gesucht wird.


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(versteckt)
#8
07. Juli 2010, um 06:44:40 Uhr

Und wie ist es im Saarland & Rheinland  Pfalz?

Viele Grüße,
Georgette

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(versteckt)
#9
07. Juli 2010, um 08:11:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Georgette
Und wie ist es im Saarland & Rheinland  Pfalz?

Viele Grüße,
Georgette
Auch dort nur mit NFG, wobei für Waldsuche mir nur 2 Personen bekannt sind.

WaldWiese

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(versteckt)
#10
07. Juli 2010, um 10:38:44 Uhr

Mein Moto: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich bin immer on tour ohne schein brauch ich auch nicht =P ich wohne in einem recht kleinen verschlafenen städtchen da wird man selten verwiesen wenn man suche geht

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
07. Juli 2010, um 13:46:49 Uhr

danke für die ganzen antworten
schade würde nämlich gern militaria suchen kenne einen wald wo alles voll liegt aber darf da eben nicht suchen Ärgerlich
oder kann man auch ihrgentwie anders eine erlaubnis bekommen zb förster fragen?Huch
oder sollte ich eher eine nacht und nebel aktion planen????lach......

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#12
07. Juli 2010, um 20:58:47 Uhr

mach es doch einfach und wenn jmd was dagegen hat geh wieder weg und geh noch mal am nächsten tag hin also so mac hich es immer =D

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(versteckt)
#13
07. Juli 2010, um 21:28:05 Uhr

ich denke auch das es keine großen Probleme macht wenn man nicht gerade mit nem bagger anrückt und mal schnell 25qm aushub macht, am besten auf nem Bodendenkmal. Und die Wiesen, Äcker bei uns in Bawü, wennmandie Besitzer fragt, ...........denke eher nein?

wie halten es andre Budler aus Bawü? sagt mal?

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
09. Juli 2010, um 19:47:05 Uhr

also ich wohne inn nrw kann mir jemand sagen ob man hier suchen darf heißt im wald nach militaria oder sollt ich wie detektorfreak einfach in den wald gehen???
da ich noch ziemlich neu bin hab ich auch keine ahnung wie die strafen aussehen Huch
ich kenne nähmlich einen wald wo im 2 wk eine riesen schlacht war darf dort aber auch nicht suchen wie sieht das aus sollte ich da suchen?Huch
mfg

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