| | Geschrieben von Zitat von orbit-snake also ich denke so wie Pfeifadeggel das andere gesülze währe doch humbuk welcher halbwegs klar denkende richter würde solch einen durchsuchungsbeschluss unterschreiben?? für mich klingt das komisch aber soll doch jeder glauben was er will!
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Moin,
auch für Dich gilt, was ich Pfeifendeckel schon geschrieben habe. Ruf den Kulturgutschutzbeauftragten beim Hessischen Landeskriminalamt an, das ist POK Eckhard Laufer und frage ihn einfach nach der Praxis in Hessen: Keine NFG = Verdacht der Unterschlagung, Durchsuchungsbeschluss, Hausdurchsuchung, SIcherstellung von: siehe oben
Viele Grüße
Walter