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 Gehnehmigung in Niedersachsen

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Avatar  Gehnehmigung in Niedersachsen  (Gelesen 5919 mal) 0
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#60
13. August 2012, um 07:14:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Holsen
Tachchen.
Also...,wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe dann brauch ich also keine NfG um Vorfälle die sich während und am Ende des II WK in und um meiner Gemeinde abgespielt haben zu beantragen. Was ich tun muss ist: Erkundigungen einziehen wo sich Kulturdenkmäler befinden könnten um diese zu umgehen. Eine Erlaubniss vom zuständigen Forstamt einholen um in den umliegenden Waldgebieten suchen zu dürfen. Und das war's schon ?
Gruss...


Moin,

wie legst Du denn den § 3 Abs 2 aus?

Du kannst dazu ja mal einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren, aber Du solltest auch das Urteil des OVG SH berücksichtigen, das erst neulich ein SG-Kollege "erwirkt" hat, bezgl. der billigenden Inkaufnahme BD zu entdecken oder gar dem bedingten Vorsatz, deshalb ist anzuraten, die Denkmalschutzbehörde über die Nachforschung zu informieren.
Man wird Dir dann rechtswidrig, aber dafür schriftlich und per Einschreiben, untersagen mit einem MD ohne NFG zu suchen und gleichzeitig bedauern, das NFG für den Wald nicht ausgestellt werden können.

Wie geschrieben, das ist rechtswidrig, aber Denkmalschutzbehörden halten sich im Allgemeinen nicht an Gesetze, wenn es um SG geht. Nachdem Du Sie informiert hast, kannst Du dann suchen gehen, musst aber ggf. mit einem Bußgeldbescheid rechnen, den aber das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 vom Tisch wischen wird. Danach wird aber für NW Rechtssicherheit darüber bestehen, dass man ohne NFG nach WK II auch im Wald suchen darf, wie es nach dem DSchG bereits jetzt möglich ist.

Eine Rechtsschutzversicherung die auch Verwaltungsrecht mit einschließt hast Du ja - den Empfehlungen hier aus dem Forum folgend - bereits abgeschlossen und den Namen eines aus diese Dinge spezialisierten RA bekommst Du bei der IG HISTORY e. V. ( Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.das-schatzsucher-magazin.de
) auf Anfrage genannt.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#61
13. August 2012, um 10:23:27 Uhr

Moin Walter.
Geschrieben von Zitat von Walter Franke
...wie legst Du denn den § 3 Abs 2 aus?
Ich verstehe die Frage im Zusammenhang mit meinem Vorhaben nicht ganz aber ich nehme an du meinst das hier:
In dem Waldgebiet wo ich suchen will existieren einige Hügelgräber, ich weiss auch wo sich diese befinden. Diese fallen doch unter Paragraf 3 Abs.2 oder ? Diese muss ich bei meiner recherche ohne NfG umgehen was auch kein Problem darstellt. Natürlich besteht die Möglichkeit, wenn auch ziemlich gering, bei meiner Suche auf ein unbekanntes, nicht ausgewiesenes, unentdecktes Kulturdenkmal zu stossen, obwohl ich nicht nach ihnen suche. Aber diese Möglichkeit besteht eigentlich immer.

Wenn ich mich also an die DSchB wende und ich direkt im Vorfeld auf das Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 hinweise und ich erkläre das ich nicht nach Bodendenkmälern suche sondern Vorfälle aus der Zeit des 2 WK recherchieren möchte, kann ich mit Sicherheit damit rechnen das mein Antrag auf eine NfG abgelehnt wird, ich diese Ablehnung aber ignorieren kann um mich dann bei einem Bussgeldbescheid wiederum auf das Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 zu berufen. Huch
Das is doch krank, unsinnig und Behördenwillkür !!! Dickkopf    Und der ganze Schmarrn wird auch noch vom Deutschen Steuerzahler finanziert. Idiot

Rechtsschutzversichert bin ich. Ob die allerdings Verwaltungsrecht mit einschliesst, da muss ich nochmal schauen, denke aber schon.
Sollte ich das Forstamt auch mit einbeziehen um unangenehmen Begegnungen mit Jägern, Förstern und sonstigen Wichtigtuern vorzubeugen ?
Na dann Prost Mahlzeit !!!
Schönen Gruss,

Holsen.

« Letzte Änderung: 13. August 2012, um 10:25:16 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#62
13. August 2012, um 10:28:34 Uhr

Du kannst dich auch weiter in der virtuellen Welt aufhalten und dich beschweren oder über das ach so harte Leben sinnieren - oder einfach mal losziehen!

Ansonsten mach dir keine Sorgen, irgendwann haben wir auch deinen Wald abgesucht und dann ist das Thema sowieso erledigt *Zwinker*  Schweigend

Offline
(versteckt)
#63
13. August 2012, um 10:38:02 Uhr

Nee...,wenn das so weiter geht können mich alle mal am Ar.... lecken und ich pfeif drauf aber es währe schon schön wenn man sein Vorhaben abgesegnet bekommt. Ich will doch garnichts Böses, im Gegenteil.
Und was hat sich dann erledigt ? Meine Recherche ? Na dann lass mal rüberwachsen !

P.S. Hast ja Recht Ernte AG, das macht hier alles keinen Sinn. Das ist alles reine Zeitverschwendung. Ich belasse es bei meinen 46 Beiträgen. Besser raus und schwenken gehen.
Gruss,

Holsen.

« Letzte Änderung: 13. August 2012, um 10:58:32 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#64
13. August 2012, um 12:24:41 Uhr

Man könnte ja auch den BUND noch mit einbeziehen, und der KMRD muss seinen Senf dazugeben, da Flugzeugwracks immer im Zusammenhang mit Munition stehen. Da eine Umsetzung der Munition in Erwägung gezogen werden muss, ist natürlich Feuerwehr und Katastrophenschutz einzuplanen. Unzugängliche Stelle im Wald? Dann sind ja Löschflugzeuge heranzuziehen. Die kann man bei der span. und ital. Luftwaffe buchen. Dazu sind die Überflugrechte abzuklären. Das dürfte bis zur NATO gehen und somit sind die Amerikaner einzubeziehen. Die lassen für die Dauer des Sucheinsatzes AWACS im Gebiet kreisen,  und für den Schutz der Löschflugzeuge eine QRA-Staffel zusätzlich bereitstellen. Dies könnte für Norddeutschland das Jagdgeschwader 71 in Wittmund übernehmen, alternativ schon mal die Eurofighter in Rostock/Laage. Ach ja: der Luftraum wird voll, also Eurocontrol im Maastricht und für den unteren Luftraum Bremen Radar nicht vergessen. Es sollte dann für die Suchgegend einen restricted airspace geben, der nur ausserhalb der Suchzeiten durchflogen werden kann. Oberhalb von Flightlevel 100 vllt. sogar ohne Beschränkung.
Wenn natürlich noch (Binnen)Schiffsverkehr oder Schienenverkehr betroffen ist, wird es langsam kompliziert. Anwohnerbedenken mal aussen vor gelassen...

Offline
(versteckt)
#65
13. August 2012, um 12:39:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Man könnte ja auch den BUND noch mit einbeziehen, und der KMRD muss seinen Senf dazugeben, da Flugzeugwracks immer im Zusammenhang mit Munition stehen. Da eine Umsetzung der Munition in Erwägung gezogen werden muss, ist natürlich Feuerwehr und Katastrophenschutz einzuplanen. Unzugängliche Stelle im Wald? Dann sind ja Löschflugzeuge heranzuziehen. Die kann man bei der span. und ital. Luftwaffe buchen. Dazu sind die Überflugrechte abzuklären. Das dürfte bis zur NATO gehen und somit sind die Amerikaner einzubeziehen. Die lassen für die Dauer des Sucheinsatzes AWACS im Gebiet kreisen,  und für den Schutz der Löschflugzeuge eine QRA-Staffel zusätzlich bereitstellen. Dies könnte für Norddeutschland das Jagdgeschwader 71 in Wittmund übernehmen, alternativ schon mal die Eurofighter in Rostock/Laage. Ach ja: der Luftraum wird voll, also Eurocontrol im Maastricht und für den unteren Luftraum Bremen Radar nicht vergessen. Es sollte dann für die Suchgegend einen restricted airspace geben, der nur ausserhalb der Suchzeiten durchflogen werden kann. Oberhalb von Flightlevel 100 vllt. sogar ohne Beschränkung.
Wenn natürlich noch (Binnen)Schiffsverkehr oder Schienenverkehr betroffen ist, wird es langsam kompliziert. Anwohnerbedenken mal aussen vor gelassen...
Kringeln
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