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 >  Fundforen > Dachboden & Flohmarkt Funde (Moderator: Gratian) > Thema:

 Suche Rat bei heikler Sache

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Avatar  Suche Rat bei heikler Sache  (Gelesen 12428 mal) 0
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#45
14. Januar 2012, um 18:36:17 Uhr

sag ich doch .sei nicht so stur!!

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#46
14. Januar 2012, um 18:37:23 Uhr

Ritter/Walter

ich seh das Genauso, Das Eigentumsrecht ist hier ein Knack- und Angelpunkt!  BGB 1006 (1)

"(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt."

Die Gemeinde muss schon glaubhaft darlegen koennen, dass die Tafel gestohlen, verloren gegangen oder sonst (unwillentlich) abhanden gekommen ist. Wurde 1944 Strafanzeige gestellt? Ist das Ding in einer Liste gestohlener / vermisster Kulturgüter? Ich glaube nicht.

"In den Kriegswirren verloren" ist nicht unplausibel, das geb ich schon zu!

Aber genausogut koennte das Ding z.B. als "nicht Kriegwichtig" in eine Buntmetallsammlung geraten sein. Oder weggeschmissen weil Bunkerplatz knapp war... Oder, oder oder.
Damit haette die Gemeinde das Eigentum aufgegeben. Was zwischen Abbau und Auffindung 1988 wirklich passiert ist, davon haben wir, der Bekannte und die Gemeinde keinen blassen Schimmer. Insofern scheint es mir etwas voreilig zu behaupten es haette keinen gutgläubigen Erwerb gegeben.

Vorerst wuerde ich die Eigentumsbehauptung nicht aufgeben!  Geldgeilheit habe ich dem Bekannten auch nicht vorgeworfen, er wird als "arme Sau" geschildert und warum sollte gerade er dann als Mäzen auftreten?

 Wenn die Stadt beharrlich ist und sagt "Mein Eigentum, bin bereit zu klagen, biete aber bei freiwilliger Herausgabe 100-200EURO Finderlohn/Anerkennung" -> Ja bitteschön!! Auch gut!

Gruss

Namxat (der bisweilen schon allein berufsbedingt bei der Frage Mein oder Dein ein sturer Bock sein muss)


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#47
14. Januar 2012, um 18:46:25 Uhr

also hier gehts doch nur um eine denkmalplatte .was macht ihr hier so ein hermann., mit anwalt und so .das ist doch alles pillepalle .
karatio, sag doch mal um was es sich handelt.

mit bild wäre noch besser.

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#48
14. Januar 2012, um 19:07:15 Uhr

Moin,
so als Neuling kann ich natürlich keine Tipps geben.
Aber es geht ja hier ordentlich zur Sache. Ist das immer so? Vor allen Dingen, ist das immer soooo schwierig, dass hier so viele verschiedenartige Posts dazu erscheinen?

Naiv wie ich bin, hätte ich das Fundstück erstmal einigermaßen gereinigt, mit nach Hause genommen. Dann hätte ich für mich entschieden, ob es was archäologisch Interessantes ist mit wenig Wert oder ein wertvolles Schmuckstück.
Danach wüßte ich allerdings auch net weiter..... Zunge

Hier jedenfalls scheint es ja so, dass auch noch keine fachlichen Tipps vorliegen. Warum ist das Alles so kompliziert?

Ich bitte um Verschiebung, falls diese Frage net hierher passt.... Irre

Viele Grüße
Felix52  Smiley

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#49
14. Januar 2012, um 19:13:28 Uhr

Mir scheint hier ein typischer Fall von "Gier frisst Hirn" vorzuliegen.
Wenns ein Fund ist, hat man Rechtsanspruch auf Finderlohn.
Wenns einen Eigentumsanspruch gibt, kann man immer noch darauf zurückkommen, wobei der Finder oder Klauer oder Eigentümer sich fragen lassen muss, was es bringt, eine Tafel zu besitzen, die zu einem Denkmal gehört.
An einem Objekt, von dem man annehmen muss, es gehöre jemand anderem, und dieser andere würde es niemals veräussert haben - und das ist bei einer Gedenktafel sicher der Fall - kann man nicht gutgläubig Eigentum erwerben. Das Gesetz ist hier gleichlautend mit dem, was man als Anstand und Sitte zu bezeichnen pflegt.
Vielleicht hat ers ja auch auf dem Schrottplatz geklaut, möchte aber nicht einen Teil des Geldes, das er abzuziehen versucht, mit dem Schrotthändler teilen müssen.
Zu Geld kommt man durch Eigenleistung, nicht durch solche Geschichten.

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#50
14. Januar 2012, um 19:36:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von emil17
Mir scheint hier ein typischer Fall von "Gier frisst Hirn" vorzuliegen.
Wenns ein Fund ist, hat man Rechtsanspruch auf Finderlohn.
Wenns einen Eigentumsanspruch gibt, kann man immer noch darauf zurückkommen, wobei der Finder oder Klauer oder Eigentümer sich fragen lassen muss, was es bringt, eine Tafel zu besitzen, die zu einem Denkmal gehört.
An einem Objekt, von dem man annehmen muss, es gehöre jemand anderem, und dieser andere würde es niemals veräussert haben - und das ist bei einer Gedenktafel sicher der Fall - kann man nicht gutgläubig Eigentum erwerben. Das Gesetz ist hier gleichlautend mit dem, was man als Anstand und Sitte zu bezeichnen pflegt.
Vielleicht hat ers ja auch auf dem Schrottplatz geklaut, möchte aber nicht einen Teil des Geldes, das er abzuziehen versucht, mit dem Schrotthändler teilen müssen.
Zu Geld kommt man durch Eigenleistung, nicht durch solche Geschichten.

Daumen unten  Down

Warum unterstellst du ihm einen Diebstahl?

Wie viele Personen soll ich dir aufzählen die stink reich sind
und noch nie einen Finger krumm gemacht haben.

Wenn ich Texte noch richtig verstehen kann, lag das Ding zu Einschmelzen bereit.
Herr X fand das Teil interessant und hat es sich angeeignet. Ob durch Kauf oder
Überlassung ist nicht beschrieben, auch kein Diebstahl.
Er hatte etwas wußte aber nicht was, bis er jetzt das Denkmal sah und ihm ein Licht
aufging.

Und nun wendet er sich an eine Person seines Vertrauens die ihm mit Rat und Tat
bei der Rückgabe unterstützen soll und hofft dass da auch was finanziellen für ihm
drin ist.

Und da hier nur der Vertraute geschrieben hat ist über die tatsächliche Gedankenlage
des Herrn X hier nix bekannt. Da haben so auch keine haltlosen Unterstellungen hier Platz.

Gruß Charlie





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#51
14. Januar 2012, um 19:51:22 Uhr

Einen Anwalt einzuschalten ist sinnlos. Für einen Hartzer sowieso. Der erzählt dir was vom Pferd und mit Ämtern bzw. Kommunen legen die sich schon mal gar nicht so gerne an.
Am Ende hast du bzw. dein Freund ein Klage am Hals wegen Unterschlagung von Eigentum. Oder soetwas in der Art. Also vorsicht damit.
Er ist im Moment nur der Besitzer der Sache und da er nun weiß, dass es Teil von einem Denkmal ist, weiß er auch das die Stadt der Eigentümer ist.
Rechtlich gesehen müsste er also das Teil der Stadt übergeben und zwar ohne großes Tamtam.

Natürlich will er eine Entschädigung bzw. Finderlohn. Da er keinen guten Stellenwert in der Gemeinde hat, wird das wohl niemanden von den "Sesselpfurzern" interessieren.

Wie hier schon erwähnt, würde ich bei der regionalen Presse anrufen, die Geschichte kurz schildern. Termin zum Fotografieren und Übergabe ausmachen.
Anschließend direkt dem Bürgermeister bescheid geben, egal ob er A.....loch ist oder nicht. Ihm den Termin mit der Presse mitteilen. 
Vielleicht, wenn nett gefragt wird, kann man auch eine Entschädigung einfordern. Am besten soll die Zeitung anfragen ob es auch einen Finderlohn gibt, dann wird der OB sicher nicht
nein sagen. Geld ist aber gleich ausgegeben.
Würde eher irgendwas langfristiges vorschlagen. Vielleicht eine schönere Gemeindewohnung, kleinen Job als Hausmeister im Rathaus oder ähnliches.

Gruß Mücke


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#52
14. Januar 2012, um 20:53:57 Uhr

Ich muss auch mal was sagen !!

Also die ganzen 3 Seiten die bisher geschrieben wurden lesen sich wie ein Krimi !! Ohne scheiß ! Alle reden von einer Art der Geldübergabe !! Durch Anwalt, Mittelsmann oder Persönlich !!
Nun wenn Dein Bekannter Harzer ist hat er 6 Richtige !!!! Er bekommt gar nichts ! Peng ............
Das ist im SGB geregelt ! Kurz umschrieben heißt es, wenn Du an einer Sache oder durch einen finanziellen Zugewinn "Reichtum" erhältst, must Du vorrangig diesen zum Erhalt Deiner Lebenssituation einsetzen.

Auf Deutsch : Du kriegst z.B 500 Euro die Dir dann vom Harz abgezogen werden. Dann noch den Anwalt bezahlen, Schriftverkehr und Spritgeld für die hin und her -fahrerei. Bleibt unterm Strich echt nen fettes Minus über. Gratulation !!!

Also es geht nicht nur um die Rückgabe sondern nun wirklich um das "große Ganze"

Ein Vorschlag war die Presse.   Kopf einschalten und scharf nachgedacht...... Ich bin selber Unternehmer und wenn ich einen Menschen in der Zeitung sehe der Arbeit sucht und auch noch ehrlich ist ...... Saugute Werbung oder Huch? Also ein kostenlose Werbeanzeige mit schon mal guten Referenzen.

Dann kam der Vorschlag bezüglich einer Suchgenehmigung. Auch Top ! Vielleicht ne Dauerkarte fürs Schwimmbad, Museum o.ä. Städtisches wäre ja auch denkbar !

Immer dran gedacht : Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach !! 

Viel Glück bei der Umsetzung

Sascha

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#53
14. Januar 2012, um 23:21:26 Uhr

Ich will niemanden hier persönlich angreifen, bloss meine Meinung zu dem Thema sagen.

Wenn jeder so wäre wie mancher einer hier zu geben scheint so ehrlich und grosszügig und gewissenhaft zu sein,

dann würden wir hier ein Paradies haben.

Aber solange jeder versucht sich zu bereichern sogar die Kirche z.b. man zahlt die Kirchensteuern aber wen man Heiratet muss man den Priester bezahlen Briefumschlag( ein angebliche Spende wo auf der Rückseite steht mind. 50 Euro. )

Deswegen kann ich deinen Kollegen verstehen

Ein Dankeswort kann man sich nicht auf einer scheibe Brot schmieren noch in seine Tasche legen







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#54
14. Januar 2012, um 23:39:35 Uhr

Wenn sich der Finder im Recht fühlt, warum schickt er dann einen Parlamentär vor, befindet er sich im Krieg und braucht einen Unterhändler?
Er soll das Teil zurückgeben und sich darüber freuen wenn er einen Finderlohn bekommt, wobei es eine Belohnung wäre, da die Sache ja nicht verloren,
sondern entwendet wurde.

Gruß
Micha

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#55
15. Januar 2012, um 11:01:19 Uhr

Machts über die Presse der Vorschlag war nicht schlecht!Da bekommt die Öffentlichkeit mit wenn sie mit deinem Kamaraden schindludder treiben wollen. Super Super
Oder setzes ins www das du einen Eigentümer für dein Schild suchst,oder gib es auf dem Fundbüro ab dann werden sie schon irgentwann darauf aufmerksam und SIE werden wohl oder übel an dich Rantretten. Super Super

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#56
15. Januar 2012, um 13:08:26 Uhr

presse, ja das kann auch ziemlich nach hinten losgehen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#57
15. Januar 2012, um 21:10:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke
Zitat:Geschrieben von emil17
Mir scheint hier ein typischer Fall von "Gier frisst Hirn" vorzuliegen.
Wenns ein Fund ist, hat man Rechtsanspruch auf Finderlohn.
Wenns einen Eigentumsanspruch gibt, kann man immer noch darauf zurückkommen, wobei der Finder oder Klauer oder Eigentümer sich fragen lassen muss, was es bringt, eine Tafel zu besitzen, die zu einem Denkmal gehört.
An einem Objekt, von dem man annehmen muss, es gehöre jemand anderem, und dieser andere würde es niemals veräussert haben - und das ist bei einer Gedenktafel sicher der Fall - kann man nicht gutgläubig Eigentum erwerben. Das Gesetz ist hier gleichlautend mit dem, was man als Anstand und Sitte zu bezeichnen pflegt.
Vielleicht hat ers ja auch auf dem Schrottplatz geklaut, möchte aber nicht einen Teil des Geldes, das er abzuziehen versucht, mit dem Schrotthändler teilen müssen.
Zu Geld kommt man durch Eigenleistung, nicht durch solche Geschichten.




Daumen unten 

Warum unterstellst du ihm einen Diebstahl?

Wie viele Personen soll ich dir aufzählen die stink reich sind
und noch nie einen Finger krumm gemacht haben.

Wenn ich Texte noch richtig verstehen kann, lag das Ding zu Einschmelzen bereit.
Herr X fand das Teil interessant und hat es sich angeeignet. Ob durch Kauf oder
Überlassung ist nicht beschrieben, auch kein Diebstahl.
Er hatte etwas wußte aber nicht was, bis er jetzt das Denkmal sah und ihm ein Licht
aufging.

Und nun wendet er sich an eine Person seines Vertrauens die ihm mit Rat und Tat
bei der Rückgabe unterstützen soll und hofft dass da auch was finanziellen für ihm
drin ist.

Und da hier nur der Vertraute geschrieben hat ist über die tatsächliche Gedankenlage
des Herrn X hier nix bekannt. Da haben so auch keine haltlosen Unterstellungen hier Platz.

Gruß Charlie


Danke Charlie! Genau so simpel und einfach wie du es beschreibst und ich eigentlich auch schon so rüber bringen wollte ist es auch. Der hat nix geklaut oder sonstwie krumme Sachen mit dem Teil vor.

Ich habe mir aus den doch erstaunlich vielen Beiträgen (vielen Dank an alle für eure Mühe) eine ganz gute Variante zusammen gebastelt. Werde das Montag gleich in Angriff nehmen und dann mal schauen was bei raus kommt. Damit ist dann die Sache im Anlaufen und gut. Werde wenn das alles vorbei ist noch mal posten wie es ausgegangen ist. Bis dahin denke ich ist so weit erst mal alles gesagt. Das ufert sonst zu sehr aus hier.

Vielen lieben Dank noch mal und schönen Sonntag Abend noch.
Andre

Bild von der Sache


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#58
16. Januar 2012, um 00:01:44 Uhr

gleich mal ein link zu Hrn. Otto


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http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Julius_Otto


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#59
16. Januar 2012, um 09:16:37 Uhr

und hier gehört es eigendlich hin
wenn es da keine belohnung giebt?
du hättest das bild  ja auch eher zeigen können.
ich glaube,da wäre es hier ruhiger zugegangen.
gruss rollenheini



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« Letzte Änderung: 16. Januar 2012, um 09:20:56 Uhr von (versteckt) »

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