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 >  Fundforen > Dachboden & Flohmarkt Funde (Moderator: Gratian) > Thema:

 Suche Rat bei heikler Sache

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Avatar  Suche Rat bei heikler Sache  (Gelesen 12406 mal) 0
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#75
17. Januar 2012, um 18:56:12 Uhr

Pack es schön ein vergrab es im Garten wenn du ein hast und im Frühjahr findest du es wieder ei gucke ma!Dann rufst du einen Archi und schnuck ist die Sache am laufen.

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#76
19. Januar 2012, um 21:26:05 Uhr

So, und jetzt alle nochmal im allerersten Beitrag nachlesen was karatio dort geschrieben hat. Brutal
Das das auch immer so ausarten muß.
Gruß Templer

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#77
20. Januar 2012, um 17:29:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von namxat
Das Gesetz steht ein paar Posts weiter oben: §1006 BGB.

(...)

Und meines Erachtens ist das sogar Gut so! Den ich habe keine Lust das Samsung sein Fernseher zurückwill weil sie behaupten der Mediamarkt sei nicht berechtigt gewesen den zu Verkaufen.

Das ist das klassische Beispiel für gutgläubigen Erwerb, denn sowohl Samsung wie MediaMarkt sind allgemein dafür bekannt, solche Geräte herzustellen und zu verkaufen, und sie geben viel Geld für Werbung dafür aus, dass auch alle das mitbekommen.

Geschrieben von Zitat von namxat
Ich habe die Gesetzte nicht gemacht


Nein, aber Du gibst Dir viel Mühe, sie nicht zu begreifen. Die Bösgläubigkeit liegt im persönlichen Wissen oder begründeten Verdacht des Erwerbers oder Veräusserers begründet, und ist keine Eigenschaft des Objekts an sich

Zit. Wiki (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
hier
): "Der Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist. Es besteht zwar für den Erwerber keine allgemeine Nachforschungspflicht, aber er muss sich aufdrängenden Zweifeln nachgehen."

In der Geschichte hier dürfte sich der Schrotti relativ mühelos herausreden können.  Die Frage, ob der Schrotthändler gutgläubiger Eigentümer war oder nicht, ist jedoch unwesentlich, denn der Threaderöffner hat durch seine Geheimnistuerei und die Begründung dazu ja selbst alles Nötige beigetragen, um einen allfälligen Richter davon zu überzeugen, er selbst sei als Eigentümer nicht gutgläubig.
Wenn Du etwas erwirbst, von dem Du, aber nicht der Verkäufer, weisst (oder begründet vermuten musst), dass der Besitz illegal oder unrechtmässig ist, dann kannst Du selbstverständlich auch nicht gutgläubiger Eigentümer sein.
Du kannst also nicht einem Jungen eine alte Granate abkaufen, die er irgendwo gefunden haben will, wenn Du mal beim Bund warst und also wissen musst, dass der Besitz von möglicherweise scharfer Munition illegal ist. Du kannst zwar eine Gedenktafel beim Schrotthändler zum Kilopreis kaufen, wenn dir bekannt ist, dass dieses Objekt vermisst wird, aber du bist verpflichtet, sie dem mutmasslichen rechtmässigen Eigentümer zur Rücknahme anzubieten. Ist das so schwierig zu begreifen?

Wegen Hehlerei ist schon mancher gepiekt worden, der bei ebääh Dinge ersteigert hat, von denen ein normal denkender Mensch annehmen musste, sie seien nicht rechtmässiges Eigentum des Anbieters, obwohl ebääh dafür bekannt ist, dass dort Dinge gegen Geld ersteigert werden können.

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#78
20. Januar 2012, um 18:25:24 Uhr

Sorry,

ich habe hier nur meine Auffassung der Dinge gepostet. Meine Meinung, keine Rechtsberatung usw, usw, usw.

Das Beispiel mit der Granate -> Da wird der Staatsanwalt wohl GANZ andere §§ in den Vordergrund stellen als Hehlerei. Stichwort Kriegswaffenkontrollgesetz.


In der Schweiz wahrscheinlich auch, egal ob da jeder sein Ordonannzeisen im Schrank hat.

In einem geb ich Dir allerdings voll und ganz recht: Keine anonymen Briefe, kein James Bond! Das habe ich oben aber auch geschrieben.

Gruss Nam



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#79
20. Januar 2012, um 18:50:55 Uhr

Was wird denn denn da groß an "Finderlohn" erwartet?
Wie wäre er zu bemessen? Etwa am Material-Weltmarkt-(Schrott-)Preis?
"Sieh an, die Schatzsucher sind nur auf Profit aus... !" so dann vielleicht auch in der Presse.

Und die Kommune oder der vermeintliche Eigentümer sagt: "Watt soll ich damit, hau mich ab, machst nur Aufwand und dann auch noch Geldforderung!? Nagel Dir das ding doch übers Bett!"

Mein Tipp:
Verbuddeln, mit Sonde drüber, dokumentieren und die Lokalpresse unterrichten, kleine Senation türken, die Geschichte des Schildes erzählen und der Denkmalbehörde melden.
Gut für die Szene und das rechtschaffende Auftreten, eventuell eine Pizza von der Zeitung (und Auftrag von Privat auf Suche nach Familiensilber).
Anwaltskosten würden mit Sicherheit den wie auch immer gearteten Finderlohn übersteigen.

masterTHief


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#80
20. Januar 2012, um 19:07:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Verbuddeln, mit Sonde drüber, dokumentieren und die Lokalpresse unterrichten, kleine Senation türken, die Geschichte des Schildes erzählen und der Denkmalbehörde melden.
Würde bestimmt eine tollen Eindruck machen, wenn jemand von denen zufällig diesen Thread gelesen hat...  Nono

Warum seid ihr eigentlich alle so sicher, dass dieses Teil nur aus Versehen auf dem Schrottplatz gelandet ist ?

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#81
20. Januar 2012, um 19:16:43 Uhr

Ist echt zum Todlachen,
wie mein Vorredener schon sagt ist die am Ende bewusst aufn Schrott gekommen, und juckt niemanden mehr.

Aber selbst wenn nicht, wird das hier so durchgenudelt als obs ein Stück vom Bernsteinzimmer wär Grinsend
Allein das ganze nachgedenke ist mehr wert als die Tafel....
Und wenn das hier einer liest und es den angeblichen Besitzern steckt,
dann bekommt ihr wahrscheilich nen eiskalten Händedruck und eine Anzeige wegen vortäuschung falscher Tatsachen oder was ähnliches.

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#82
20. Januar 2012, um 19:24:26 Uhr

je nach dem sollte man vielleicht erst ein mal mit einem fachmann (museumsleiter/professor/archäologen) reden und ihm das stück zeigen und es von ihm beurteilen lassen!!!
doch bei archäologen  sollte man vorsichtrig sein, die verdrehen einem ja manch mal das wort im mund, wenn es um WICHTIGE FUNDE geht.
sollte die tafel aber einen hohen wert haben, solte man vielleicht doch einen anwalt mit ein beziehen!!!

das ist wirklich eine HEIKLE situation ...

max
 


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#83
20. Januar 2012, um 19:30:43 Uhr

Nö Chaturanga,

Dein Link bweisst es ja "Das bereits 1886 errichtete Denkmal des Bilderhauers Gustav Kietz wurde 1942 zu militärischen Zwecken eingeschmolzen. Nur Gipsabdrücke der Figuren blieben erhalten." wurde ganz bewusst abgebaut und zu Argumentationsverstärkern umgewidmet!
Hat gottseidank nix genützt, was allerdings an der Schlagkraft Deutscher Kultur doch gewisse Zweifel zulässt. :Smiley

Ich habe aus Ironiegründen (bin preussophob) einen Kaiser Wilhlem II. Ich sollte mal das Archiv Preussischer Kulturbesitz durchwühlen, da bietet sich ja vielleicht noch eine Chance auf ein ganz grosses Ding!

Gruss

Namxat

Ders jetzt lässt in dem Thread zu posten, er hat alles gesagt.


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#84
20. Januar 2012, um 19:38:45 Uhr

Jetzt diskutiert bitte nicht Seitenlang Dinge, die nicht von Belang sind.

Es geht nur darum, dass der Mann die Tafel abgeben will und auf eine kleine Entschädigung hofft.

Keine Sammler!

Und ob Dresden oder Königsstein beide hätten sicher das Geld, die Tafel zu kaufen! Und wenn Dresden sogar das ganze Denkmal neu machen lässt, wird sicher Intresse an der Tafel bestehen.

Und wenn dein Freund Sozialhilfeempfänger ist, dann gehst du halt zur Stadt und dann bekommst du die 500 € und ihm werden die nicht vom Hartz IV gestrichen.

Punkt!  Wenn die Stadt nichtmal etwas Geld dafür ausgeben will, aber die Tafel nimmt, dann geh zur Presse.

Ganz einfach! Erst offiziell zur Stadt gehen und wenn es nicht klappt zur Presse!

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#85
20. Januar 2012, um 20:14:35 Uhr

Wenn der augenblickliche Besitzer der Tafel Hartz IV bezieht, finde ich die vielen Tipps das Teil zu Geld zu machen unangebracht. Dann führt er auf Kosten der Gesellschaft ein sorgenfreies Leben und sollte moralisch gesehen das Teil in Dresden abgeben.

Gruß
Micha

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#86
21. Januar 2012, um 08:10:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Baron
Wenn der augenblickliche Besitzer der Tafel Hartz IV bezieht, finde ich die vielen Tipps das Teil zu Geld zu machen unangebracht. Dann führt er auf Kosten der Gesellschaft ein sorgenfreies Leben und sollte moralisch gesehen das Teil in Dresden abgeben.

Gruß
Micha

Sorgenfreies Leben ? mit 500 Euro? naja ich glaub ein Hartz 4ler würde sich evtl. ein paar Altagsdinge kaufen die sonst nicht drin wären. aber sorgenfrei? , dann muß die stadt schon ein paar Tausender locker macher. Ich glaub da gibts zig andere die ohne Tafel eine sorgenfreies leben auf Kosten der Gesellschaft führen.


Wie ist der aktuelle Stand?

« Letzte Änderung: 21. Januar 2012, um 08:15:10 Uhr von (versteckt) »

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#87
21. Januar 2012, um 08:32:11 Uhr

@airmax, Du mußt alle Leistungen mitrechnen, wer auf kosten der Allgemeinheit lebt kann auf Luxus verzichten. Ein durchschnittlicher Arbeiter verheiratet mit zwei Kindern hätte ca.600 € mehr im Monat wenn er Hatz bezieht. 

Gruß
Micha

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#88
21. Januar 2012, um 09:00:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Baron
@airmax, Du mußt alle Leistungen mitrechnen, wer auf kosten der Allgemeinheit lebt kann auf Luxus verzichten. Ein durchschnittlicher Arbeiter verheiratet mit zwei Kindern hätte ca.600 € mehr im Monat wenn er Hatz bezieht. 

Gruß
Micha

Hallo Baron,

das stimmt...
aber die paar Euronen wären schließlich kein regelmäßiges Einkommen, deshalb jedem Harzler ein Recht auf (Finder-) Glück abzusprechen...hmm grenzwertig.
Darf denn ein Harzler überhaupt noch ein Hobby haben (evtl noch aus besseren Zeiten)?
..oder sollte er sich evtl gleich aufhängen. Ironie
Dass die Einkommen derart gesunken sind und man hier arbeitend kaum mehr hat, kann man den Arbeitslosen nicht direkt vorwerfen. Dafür sind andere verantwortlich.


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#89
21. Januar 2012, um 09:19:10 Uhr

aber egal ob hartz 4 oder ob jemand einen guten job hat !

abgeben und gut .....

für mich wäre es selbstverständlich sone ( SCHEISS) tafel abzugeben !

sie gehört ja schliesslich der stadt ... und somit allen bürgern !

was will man auch damit Huch

aber immer wieder schön zulesen wie einige menschen so denken , daran kann man doch sehen , datt es zwei arten der sondler und sucher gibt !

schönes we euch .

gruss
steinadler

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