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 Teknetics-Board

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#30
11. Februar 2014, um 09:12:53 Uhr

@All
wer über diese Firma schreibt und es passt dem Importeur nicht, muß mit Abmahnung rechnen. Der Forenbetreiber wird dann auch in Mithaftung genommen.
Ein Kunde der enttäuscht ist und seinen Frust im Forum Luft macht, muß auch mit Abmahnung rechnen.

Da wohl einige Geräte dieser Marke ein Problem mit nassem Gras haben, wird geraten eine Plastiktüte über die Spule zu ziehen Kringeln. Hallo, daß ist ein eindeutiger Mangel und ich würde das Gerät wieder zurückschicken. Ich hatte auch schon einige Geräte, aber das Problem hatte ich nie.

Vor vielen Jahren hatte die Marke Compass die gleichen Probleme, es war ein Produktionsfehler und die Spulen wurden auf Kulanz getauscht.

Die Abmahnung hat nur den Grund, Kritik an den Geräten Mundtod zu machen. Ich kann nur jedem raten bei Störungen die Geräte zurück zu schicken und auf kostenloser Behebung des Mangel zu bestehen.
Bei einem Gerät das mit Euro beginnt, gehe ich davon aus das es für den Euromarkt produziert wurde und Störungsfrei läuft, egal ob bei nassem Gras oder in der Nähe von LTE Sendern. So neu ist LTE ja nicht in Deutschland.

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Natürlich alles nur meine Meinung

Gut Fund
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#31
11. Februar 2014, um 11:18:35 Uhr

Ich bin sehr froh, dass es dieses Forum gibt und habe großen Respekt, dass Christian und andere ehrenamtliche Sondler, die teilweise einen kleinen Handel nebenbei haben, dieses hier am laufen halten. Wie man sieht ist das mit Risiken verbunden und eine goldene Nase verdienst sich wohl keiner der hier Mitwirkenden, eher im Gegenteil! Deshalb unterstütze ich vollkommen die Entscheidung von Christian dass hier nichts mehr über das T-Wort geschrieben werden darf, schließlich muss er den Kopf bei Ärger hinhalten. Würde ich genauso machen! Und nebenbei verpasst man imho nichts wenn man sich für einen anderen Detektor als einen T* entscheidet, auch andere Mütter haben schöne und imho bessere Töchter!

PS: Schade dass Martins Test nicht mehr fortgeführt werden darf, war meiner Meinung nach der aussagekräftigste Testaufbau überhaupt, der sich sehr mit meinen Praxiserfahrungen deckte. Es wird immer einen geben, der an jeden Testablauf was zu nörgeln hat, aber wie soll man es besser machen?

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#32
11. Februar 2014, um 11:29:44 Uhr

Bei aller Liebe Leute! Ich lasse mir doch nicht von jedem dahergelaufenem meine Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit untersagen! Da kann sich Hersteller, Händler oder wer auch immer auf den Kopf stellen und mit den Füßen Hurra schreien! Wenn ich mit dem Produkt was ich erworben habe nicht zufrieden bin, dann ist es mein gutes Recht es auch zu äußern! Wo leben wir eigentlich! Es wird einem ja in Promovideos auch was vorgekaukelt was nicht an dem ist! Und solche Vögel wollen mir das Wort verbieten, Never!
LG

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#33
11. Februar 2014, um 11:36:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dreamkiter
Und solche Vögel wollen mir das Wort verbieten, Never!
LG

hier im forum leider schon...

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#34
11. Februar 2014, um 11:53:19 Uhr

Und auf welcher rechtlichen Grundlage bitte? Höchstens aus Respekt vor dem Forumsbetreibet, sonst aber net

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#35
11. Februar 2014, um 11:58:38 Uhr

Die Hemmschwelle für Beleidigungen sinkt im Internet beträchtlich, weil viele es für anonym halten. Doch auch das Web 2.0 ist kein rechtsfreier Raum. Wer über Sie oder Ihr Unternehmen online lügt, macht sich strafbar.

ABER:

Tatsachenbehauptungen
So schmerzhaft ein online vorgebrachter Vorwurf auch sein mag: Sie können nur dann etwas dagegen unternehmen, wenn er eine unzutreffende Tatsachenbehauptung darstellt. Private Werturteile oder Meinungsäußerung über Produkte und Dienstleistungen sind erlaubt. Wenn jemand kritisch schreibt: „Ich habe schlechte Erfahrungen mit dem Service: Auf meine Reklamationen reagierte Herr A. von der Firma Beispielmeyer erst nach vier Wochen“ – kein Problem. Anders sieht es aus, wenn da steht: „Herr A. von der Firma Beispielmeyer ist absolut unfähig.“

Wer so etwas behauptet, muss es beweisen können. Wer es nicht kann, macht sich der üblen Nachrede oder der Verleumdung schuldig. Das ist strafbar und dagegen kann man sich wehren.

Üble Nachrede
Üble Nachrede ist ein Spezialfall der Beleidigung (§ 185 StGB). Sie besteht dann, wenn jemand über einen anderen Menschen nachweislich unwahre Tatsachen behauptet, die diesen verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Wer wegen übler Nachrede verurteilt wird, muss nach § 186 StGB mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Verleumdung
Noch höher sind die Strafen bei Verleumdung (§ 187 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren). Denn wer jemandem verleumdet, behauptet nicht nur gegenüber Dritten die Unwahrheit. Er weiß auch, dass er lügt!

Verdeutlichen wir das am Beispiel mit dem bereits zitierten Herrn A. Bei einer Verleumdung, bezichtigt der Kunde Herrn A. nur deshalb der „absoluten Unfähigkeit“, weil er Herrn A. privat kennt und nicht leiden kann. Von seinen beruflichen Fähigkeiten hat er gar keine Ahnung.

In der Praxis ist die Unterscheidung allerdings oft gar nicht so einfach und insbesondere bei Verleumdung steht man vor dem Problem, dass Sie vor Gericht nicht nur darlegen müssen, dass die Vorwürfe unwahr sind, sondern auch, dass sie mit Vorsatz geäußert wurden.

Üble Nachrede oder Verleumdung bestehen übrigens nicht nur dann, wenn jemand selbst strafbare Dinge behauptet (sich also damit identifiziert). Auch das Verbreiten und Zitieren solcher Behauptungen ist strafbar. Darunter fällt also auch virtueller Klatsch und Tratsch.

Gegenmaßnahmen: sichern und entfernen
Verleumderische Beiträge im Web sollte man zur Beweissicherung speichern und unbedingt ausdrucken. So hat man auch nach einer möglichen Löschung etwas in der Hand. Gleichzeitig sollte man den Betreiber des Forums oder Blogs anschreiben und die Daten (den Beitrag und die IP-Adresse des Verfassers) sichern lassen. Anschließend kann man den Beitrag löschen lassen. Ein Betreiber ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald er davon erfahren hat. Reagiert er nicht, sollte man einen neuen Versuch unter Androhung einer Abmahnung starten und/oder einen Anwalt einschalten. Fazit: Wo der Spaß aufhört
Verleumdungen im Web sollte man durchaus ernst nehmen. Schließlich können sie zu einer handfesten Geschäftsschädigung oder gar Kreditgefährdung (§ 824 BGB) führen. Bei allem Unmut sollte man aber keinesfalls emotional oder gar gehässig reagieren. Im Zweifelsfall den Anwalt lieber erst mal draußen lassen – vor allem dann, wenn sich ein verärgerter Kunde virtuell Luft macht.





« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, um 12:03:17 Uhr von (versteckt) »

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Verwarnt
#36
11. Februar 2014, um 12:00:09 Uhr

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#37
11. Februar 2014, um 12:10:11 Uhr

Ich glaube ich habe das noch nicht ganz verstanden.
Warum darf man jetzt nichts über T*******s schreiben, und was hat das mit den forenbetreibern zu tun?
Sorry für meinen schlechten Informationsstand.

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#38
11. Februar 2014, um 12:14:48 Uhr

@Watzmann
Habe ja erwähnt aus Respekt gegenüber des Admin kein Prob! Aber mein Weg bleibt geradeaus!

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#39
11. Februar 2014, um 12:19:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Ich glaube ich habe das noch nicht ganz verstanden.
Warum darf man jetzt nichts über T*******s schreiben, und was hat das mit den forenbetreibern zu tun?
Sorry für meinen schlechten Informationsstand.

Recherche ist wohl nicht so dein Ding !?  Zwinkernd
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« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, um 12:19:48 Uhr von (versteckt) »

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#40
11. Februar 2014, um 12:21:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dreamkiter
@Watzmann
Habe ja erwähnt aus Respekt gegenüber des Admin kein Prob! Aber mein Weg bleibt geradeaus!

respekt ist das eine (kann man haben,muss man nicht). aber die einhaltung von forenregeln (ein MUSS) das andere

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#41
11. Februar 2014, um 12:29:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Recherche ist wohl nicht so dein Ding !?  Zwinkernd
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Sorry, dachte hier gibt es erst eine Seite, hab's jetzt alles durchgelesen.

Hm... Bitter hab ein G amma  aber soo schlimm finde ich es trotzdem nicht.

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#42
11. Februar 2014, um 12:36:46 Uhr

Zum einem halte ich mich dran, zum anderen steht nirgends das ich nicht Kritisch sein dürfte! Und zu guter letzt wirst Du wohl nichts von mir finden  wo ich Beleidigent oder sonst was war! Also Verhaltensregeln kenne ich schon!

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#43
11. Februar 2014, um 12:43:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dreamkiter
Zum einem halte ich mich dran, zum anderen steht nirgends das ich nicht Kritisch sein dürfte! Und zu guter letzt wirst Du wohl nichts von mir finden  wo ich Beleidigent oder sonst was war! Also Verhaltensregeln kenne ich schon!

sollte kein angriff sein..

Hinzugefügt 11. Februar 2014, um 12:49:11 Uhr:

es gibt ein explizites ****** forenboard. dort wird auch die hier geführte diskussion thematisiert....google ist dein freund...  Cool

« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, um 12:49:11 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#44
11. Februar 2014, um 12:55:09 Uhr

@Elvis
Kein Ding, habe es auch nicht so aufgefasst, wollte nur unterstreichen das ich schon weiß wie man sich verhält!
LG

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