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 Eigentümer oder Pächter

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Avatar  Eigentümer oder Pächter  (Gelesen 241 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Oktober 2025, um 17:14:30 Uhr

Moin,

der Bauer der gerade über einen Acker tuckert ist nicht immer der Eigentümer des Flurstückes,
sondern oft nur Pächter.

Reicht es den Pächter nach seinem Buddeleinverständnis zu fragen ?
Man sieht es dem Bauern ja nicht an der Nasenspitze an, wem was wie gehört.

Grüße

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#1
23. Oktober 2025, um 18:45:43 Uhr

Schlechte Nachricht: du musst beide fragen, wenn du dich völlig korrekt verhalten möchtest.

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#2
23. Oktober 2025, um 19:18:51 Uhr

Ich würde sagen nur der Eigentümer ist die richtige Ansprechsperson.


Michel  Winken

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#3
23. Oktober 2025, um 20:10:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Ich würde sagen nur der Eigentümer ist die richtige Ansprechsperson.

Ist aber nicht so. Du würdest dich als Mieter auch schön bedanken, wenn der Vermieter irgendetwelchen Leuten erlaubt, deine Wohnung zu betreten.

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#4
23. Oktober 2025, um 20:39:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus

Ist aber nicht so. Du würdest dich als Mieter auch schön bedanken, wenn der Vermieter irgendetwelchen Leuten erlaubt, deine Wohnung zu betreten.

Naja, ein Mietrecht mit einem frei begehbaren Acker zu verkleichen ist schon "etwas" weit her geholt wie ich finde.
Gib einmal unter Google den Begriff Pächter und Eigentümer ein.


Michel  Winken

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#5
23. Oktober 2025, um 21:02:41 Uhr

Ehrenamtler sind hier angewiesen, Kontakt mit dem Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten (also Pächter) aufzunehmen, vor allem während der Vegetationszeit. Es wird sogar erwähnt, mit dem Jagdpächter zu sprechen.

« Letzte Änderung: 23. Oktober 2025, um 21:06:31 Uhr von (versteckt) »

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#6
23. Oktober 2025, um 21:16:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Gib einmal unter Google den Begriff Pächter und Eigentümer ein.

Google du doch mal "ist ein acker frei begehbar?" Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
23. Oktober 2025, um 21:55:44 Uhr

Moin,
mein Pferd lebt mit seinen Kumpeln:innen auf einer 15ha großen Wiese am Dorfrand.
Der Bauer und die Pferde kennen mich und hätten keine Einwände.
Nun habe ich im Forum gelesen, man dürfe nur auf Äckern suchen.
Warum sollte ich da nicht suchen dürfen ?

Grüße

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#8
23. Oktober 2025, um 23:08:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Metro23
Warum sollte ich da nicht suchen dürfen ?

Das hängt vom Bundesland ab. In manchen Bundesländern ist die Suche auf sogenannten unbewegten oder ungestörten Böden wie Wäldern und Wiesen tabu, wohingegen auf einem Acker innerhalb der Pflugschicht kein ungestörter Befund mehr zu erwarten ist.

Aber viele Wiesen waren auch schon mal Äcker. Die sollten dann eigentlich für die Suche zulässig sein.

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#9
24. Oktober 2025, um 06:02:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Metro23
Moin,mein Pferd lebt mit seinen Kumpeln:innen auf einer 15ha großen Wiese am Dorfrand.Der Bauer und die Pferde kennen mich und hätten keine Einwände.Nun habe ich im Forum gelesen, man dürfe nur auf Äckern suchen.Warum sollte ich da nicht suchen dürfen ?Grüße

Das einzige Problem könnte sein, dass die Wiese zu nah am Dorf ist. Hier gelten viele Dorfbereiche als Bodendenkmal, da müsste man mal genauer auf die Bodendenkmalkarte schauen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
24. Oktober 2025, um 06:33:24 Uhr

Moin,

Zitat:"Das einzige Problem könnte sein, dass die Wiese zu nah am Dorf ist. Hier gelten viele Dorfbereiche als Bodendenkmal, da müsste man mal genauer auf die Bodendenkmalkarte schauen."

Der kleine Hof ist schon in einer Karte von 1776 zu sehen. Die Gebäude sind aber aus den 1900 ´er Jahren.
Im Bodendenkmalatlas Niedersachsen ist da nix eingetragen. Nur ein paar Hügelgräber im Wald drumherum und der ja tabu.


Grüße

Hinzugefügt 24. Oktober 2025, um 08:35:07 Uhr:

Moin,

muss mich korrigieren: Der Hof ist erst in der Papen und Preußenkarte zu sehen.

Grüße

« Letzte Änderung: 24. Oktober 2025, um 08:35:07 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#11
24. Oktober 2025, um 23:57:14 Uhr

Der Eigentümer kann dir natürlich eine Betretungserlaubnis einräumen. Da der Pächter aber u.U. einen wirtschaftlichen Schaden hat, wenn du seine Saat umgräbst, sind seine Interessen natürlich auch berührt. Ich kann mir vorstellen, dass eine Anzeige durch einen Pächter dann womöglich erfolgreich wäre, wenn er stinkig würde. Zudem stört es bei einer Beschwerde ja auch das Verhältnis zwischen Eigentümer und Pächter - und da wirst du zweiter sein, wenn es Krach gibt.
Was Wiesen angeht: Wenn du nachweisen kannst (zB anhand alter Karten oder Luftbilder), dass dort mal Acker war, fällt die Wiese wohl nicht grundsätzlich unter ein Verbot. Habe dazu aber verschiedene Aussagen "nicht- offizieller Quellen" gelesen. Frag am besten mal direkt deinen Archäologen - falls du vorhast, dort mal vorstellig zu werden. Und falls nicht, ist es eh' egal, weil es dann überall Ärger geben kann. Zwinkernd

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