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 Eigentümer oder Pächter

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Avatar  Eigentümer oder Pächter  (Gelesen 1752 mal) 0
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#30
07. November 2025, um 15:37:23 Uhr

Ich hatte heute auch so ein "tolles" Erlebnis auf einem Acker, wo ich schon vor 6 Jahren sondeln war. Wie immer zuerst den Pächter gefragt, der wie immer sehr freundlich nichts dagegen hatte. Dann noch beim Hausbewohner am Acker geklingelt, ob ich da parken darf. Ich hatte ihm erklärt, was ich vorhabe, weil ich meine mich erinnern zu können, dass er auch Besitzer des Ackers sei. Ja, kein Problem, nur so parken, dass die Trecker noch vorbei können. Ja, supi, alles klar, wird gemacht.
Nachmittags kommt auf einmal der Hausbewohner mit hochrotem Kopf über das Feld gerannt und brüllt mich an, ich solle sofort abbrechen. Warum, wieso auf einmal?
Er erklärte mir, dass ein Verwandter von ihm jetzt Eigentümer von Hof und Acker sei und der mich sofort da runterhaben wollte. Auch die Münze, die ich gerade gefunden habe, sollte ich sofort abgeben! 
Naja, ich habe dann versucht das Ganze etwas zu entschärfen und habe auf meine amtliche Genehmigung verwiesen und beim Verlassen des Hofs dann noch meine Visitenkarte dagelassen. Leider konnte ich (noch) nicht mit dem neuen Besitzer reden. Ist schon ziemlich frustierend das Ganze, denn damit wären ca. vier interessante Äcker auf einen Schlag weg.
Zum Glück kenne ich da ein paar Jäger, die werde ich mal anhauen, da der neue Eigentümer wohl auch Jäger ist. Vielleicht lässt sich ja doch noch was machen.
Schade, dass das schöne Hobby mitunter so kompliziert ist. Down

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#31
07. November 2025, um 17:44:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Wir hatten diese Diskussion schon Par mal. Bisher konnte niemand eine Rechtsgrundlage aufzeigen, warum buddeln auf Feldern, außerhalb der Nutzungszeit und natürlich Bodendenkmälern, wenn kein Schaden entsteht ( durch Löcher wieder zumachen) überhaupt unzulässig sein soll. 


Es ist schlicht Sachbeschädigung. "Es ist unerheblich, ob eine Sache wertvoll oder wertlos ist sowie ob sie beschädigt oder zerstört wird, da ihr wirtschaftlicher Wert unabhängig davon ist. Ebenso ist es irrelevant, ob die Sache beweglich oder unbeweglich ist und ob sie fortgeschafft werden kann oder nicht. Daher können auch Hauswände oder Mauern als Objekte der Sachbeschädigung betrachtet werden.
Es ist notwendig, dass die Sache, die Gegenstand der Straftat ist, fremd ist. Eine Sache gilt als fremd, wenn sie nicht im alleinigen Besitz des Täters ist und auch nicht herrenlos ist. Der Täter wird nicht als alleiniger Eigentümer angesehen, wenn er weder das Eigentum noch den Besitz an der Sache hat"
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https://strafverteidigung-roth.de/sachbeschaedigung-303-stgb/#:~:text=Ebenso%20ist%20es%20irrelevant%2C%20ob,im%20Eigentum%20eines%20anderen%20stehen.


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#32
07. November 2025, um 17:58:31 Uhr

Lustig.  Als Jäger mach ich dann dauernd " Sachbeschädigung" da ich sogar in den Boden reinschiesse. Und nein, in eine Mauer oder Wand wird natürlich nicht reingeschossen. Und natürlich ist es erheblich, ob irgendwer geschädigt wurde bzw. ob es eine " nicht unerhebliche" Beschädigung ist. Au h das steht in dem Zitat, hast du weggelassen.Und daran wird es scheitern und deswegen gab es dazu noch gar kein Verfahren. Aber wie gesagt, jeder soll glauben, was er meint...

« Letzte Änderung: 07. November 2025, um 18:01:21 Uhr von (versteckt) »

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#33
07. November 2025, um 19:25:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
PS: zur Rechtsgrundlage: Sachbeschädigung. Auch wenn du das Loch wieder zumachst, hast du den Boden verändert.
Danke für die Bestätigung. Super

Ich zitiere mal zusätzlich:
"Es wird deshalb dringend empfohlen, den oder die Grundeigentümer vorab über eine geplante Suche mit einem Metalldetektor zu informieren und das Einverständnis hierfür einzuholen. Denn unbefugtes Suchen, bzw. das damit verbundene Graben nach Funden auf fremdem Grund kann als Sachbeschädigung gewertet werden". Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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#34
07. November 2025, um 20:25:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Lustig. Als Jäger mach ich dann dauernd " Sachbeschädigung" da ich sogar in den Boden reinschiesse. Und nein, in eine Mauer oder Wand wird natürlich nicht reingeschossen. Und natürlich ist es erheblich, ob irgendwer geschädigt wurde bzw. ob es eine " nicht unerhebliche" Beschädigung ist. Au h das steht in dem Zitat, hast du weggelassen.Und daran wird es scheitern und deswegen gab es dazu noch gar kein Verfahren. Aber wie gesagt, jeder soll glauben, was er meint...

Bin ziemlich sicher, dass Jägern nicht die "gezielte Suche nach Bodendenkmälern" vorgehaltenen werden kann. 

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#35
07. November 2025, um 20:39:19 Uhr

Das ist logisch. Ging um die angebliche " Sachbeschädigung". Und Quelle vom Bayr.Landesamt sagt ja alles: "es wird dringend empfohlen", "kann" als Sachbeschädigung gewertet werden. Im Amtsdeutsch heißt das schlichtweg, dass es eine Art "Wunsch" ist und es " leider" aktuell keine Rechtsgrundlage gibt. Denn ansonsten ist es definitiv anders formuliert. Kann sich vielleicht irgendwann ändern, aber aktuell ist es eben nicht so;)

Hinzugefügt 07. November 2025, um 20:50:52 Uhr:

Natürlich geht es nur um nicht eingesäten / bebauten Acker. Das dürfte ja klar sein

« Letzte Änderung: 07. November 2025, um 20:50:52 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#36
07. November 2025, um 21:08:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Im Amtsdeutsch heißt das schlichtweg, dass es eine Art "Wunsch" ist und es " leider" aktuell keine Rechtsgrundlage gibt.
Doch, die gibt's eben. Und genau nach dieser hat mein Bekannter auch eine Anzeige bekommen. Und auch wenn diese dann sehr sehr wahrscheinlich vom zuständigen Richter fallengelassen wird, hast du erst einmal Ärger an der Backe.

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#37
07. November 2025, um 22:55:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Danke für die Bestätigung. Super

Ich zitiere mal zusätzlich:
"Es wird deshalb dringend empfohlen, den oder die Grundeigentümer vorab über eine geplante Suche mit einem Metalldetektor zu informieren und das Einverständnis hierfür einzuholen. Denn unbefugtes Suchen, bzw. das damit verbundene Graben nach Funden auf fremdem Grund kann als Sachbeschädigung gewertet werden". Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Die Sachbeschädigung liegt wahrscheinlich vor, wenn man auf einem eingesäten Feld gräbt oder einen schönen englischen Rasen zerstört. Aber außerhalb der Nutzungszeit auf einem Acker? Wohl kaum.

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#38
vor 7 Stunden

Geschrieben von Zitat von Jacza
Die Sachbeschädigung liegt wahrscheinlich vor, wenn man auf einem eingesäten Feld gräbt oder einen schönen englischen Rasen zerstört. Aber außerhalb der Nutzungszeit auf einem Acker? Wohl kaum.
Das ist aber nur eine Vermutung. Genauso könnte man argumentieren, dass schon allein deine Fußspuren, geschweige denn deine schnell wieder verfüllten Löcher, das Erscheinungsbild eines einheitlich gegrubberten Ackers beschädigen, was sich womöglich auf die nächste Aussaat auswirkt.

Wir sind hier wohl alles keine Juristen, darum wissen wir nicht wirklich, womit uns ein findiger Winkeladvokat belangen kann. Ich hätte auch nie gedacht, dass man für in USA gekaufte originale Musik-CDs kostenpflichtig abgemahnt werden kann, wenn man sie hier bei eBay anbietet. Bekanntlich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand! Zwinkernd

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#39
vor 1 Stunde

Nochmal dein Jägerbeispiel: Als solcher hast du ein Revier gepachtet. Damit hast du entsprechende Nutzungsrechte am Eigentum Dritter. Würde dein Geschoss übers Revier hinaus bei jemand anderem einschlagen, wäre das ebenso eine Sachbeschädigung.

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#40
vor 49 Minuten

Geschrieben von Zitat von herzchakra
Nochmal dein Jägerbeispiel: Als solcher hast du ein Revier gepachtet. Damit hast du entsprechende Nutzungsrechte am Eigentum Dritter. Würde dein Geschoss übers Revier hinaus bei jemand anderem einschlagen, wäre das ebenso eine Sachbeschädigung.
Fast alles komplett falsch. Da stimmt gar nichts, Sorry. Und im Gegensatz zu offensichtlich allen anderen Diskussionsteilnehmern hier, habe ich es von Juristen unabhängig von einander prüfen lassen. Das hätte ich bereits geschrieben. Trotzdem will man eben glauben, was einem gerade ins aktuelle Weltbild passt. Auch okay.

« Letzte Änderung: vor 47 Minuten von (versteckt) »

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