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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Metalldetektoren beschlagnahmt

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Avatar  Metalldetektoren beschlagnahmt  (Gelesen 14045 mal) 0
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#75
08. September 2017, um 21:27:20 Uhr

Da gibt's doch so viele Paradiesvögel, der hat halt den Knall mit der Maske.
Wenn er jetzt wertvolle antike Bodenfunde zeigen würde, würde ich dir recht geben, aber der beantwortet doch nur "dumme" Fragen. Zwinkernd

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#76
08. September 2017, um 21:36:48 Uhr

Allerdings  Grinsend
 
Ich hab einfach mal geschaut, das Bild aus dem Zeitungsbericht hat mich dazu angeregt- diese Videos schauen ja alle mögliche Leute an....
 
Zum Thema "Sondeln" zeigts mir in der yt Suche "etwa 36800 Ergebnisse an  Grübeln

« Letzte Änderung: 08. September 2017, um 21:38:36 Uhr von (versteckt) »

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#77
08. September 2017, um 22:11:44 Uhr

Wie soll ich einen ernst nehmen, der sich so da hinsetzt? Wenn er nicht erkannt werden möchte, soll er sich halt nicht hinsetzen, sondern aus dem Off sprechen. So denk ich ja selbst, der hat ein Rad ab. Grinsend

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#78
08. September 2017, um 22:50:18 Uhr

Wie ist das denn in Bayern wenn man irgendwo im Wald sondeln sollte? Das sondengehen Ansicht ist ja nix verbotenes, ich sehe nur das Problem beim ungefragten buddeln. Ist das eine Straftat? Eine Ordnungswidrigkeit? Oder kommen sie dann automatisch mit Verdacht der Fund Unterschlagung und machen Hausdurchsuchung ?

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#79
08. September 2017, um 23:06:25 Uhr

Oh man, "Lord of Treasure" mit Sturmmaske, ich werd nicht mehr Platt

Leute, ich sehe den Untergang unseres Hobbys kommen, mit ganz großen Schritten. Den Händlern kann ich nur ein zweites Standbein empfehlen, bald kommt das bittere Ende.

« Letzte Änderung: 08. September 2017, um 23:08:22 Uhr von (versteckt) »

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#80
09. September 2017, um 00:03:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Opposite
Wie ist das denn in Bayern wenn man irgendwo im Wald sondeln sollte? Das sondengehen Ansicht ist ja nix verbotenes, ich sehe nur das Problem beim ungefragten buddeln. Ist das eine Straftat? Eine Ordnungswidrigkeit? Oder kommen sie dann automatisch mit Verdacht der Fund Unterschlagung und machen Hausdurchsuchung ?

Ist wie mit Feldern, im Endeffekt. Waldbesitzer fragen (Oder Wald zur freien Freizeitbenutzung nutzen Zwinkernd ) und was du findest, melden.

Da rät das Denkmalamt nachdrücklich davon ab. Von wegen ungestörter Boden etc. (Unsere Förster erzählen mir was von Bodenfräsen, die bis zu 60cm tief in den Waldboden gehen, für Neuanpflanzungen. Hatten wir neulich. Haben einen Bereich für einen Förster abgesondelt, der Angst hatte, da könnten noch hinterlassenschaften aus dem 2.WK liegen. Hatten die da schon öfters. Er dachte erst, die Fräse geht nur 30cm tief. Obwohl wir nix gefunden haben, hat er sie dann doch nicht eingesetzt, als er gecheckt hat, dass das Ding bis zu 60cm tief umwühlt. War ihm dann doch zu heikel. Als ich den konkreten Fall unserer Archie erzählt habe, hat sie mal kräftig geschluckt. Die haben die neuste Wald-Tech auch noch nicht wirklich auf dem Schirm. Die wissen zwar das Harvester ganz schön unheil anrichten, mehr aber auch noch nicht...)

Ich hab selbst schon Sachen aus Wäldern gemeldet. Ich halte mich da meistens an Ziehwege etc. aber so genau guckt man da ja auch nicht. Das wird natürlich akzeptiert, aber halt mit Zähneknirschen. Es gibt noch eine Sonderregelung die besagt, das im Boden gefundene bewegliche Denkmäler bis zu 7 Tage unverändert belassen werden müssen, damit die Archies Zeit haben, sich das anzugucken. Ist wie die meisten Regelungen aber eben schwammig. Woher soll ich denn bei manchem wissen, ob es moderner Müll, WW2 Schrott oder ein BD ist, bevor ich es ausbuddel? Für mich interpretier ich das so: Wenn ich beim Buddeln im Wald einen Hallstatt Armreif aus dem Loch zieh und noch weitere vorschimmern, dann Stelle einmessen, zuschütten, Archies bescheid sagen, die Entscheiden lassen.

Diese 7-Tage Regel könnte natürlich genutzt werden, um dir ans Bein zu pi..., wenn du da den ganzen Hort ausbuddeln würdest. Seh ich auch ein. Mal angenommen man entdeckt ein Gräberfeld, da kann die Lage und der Bezug der Gegenstände zueinander schon wichtig sein. Den Fall hatte ich tatsächlich schon mal bei zwei Armreifen (sind auch hier im Forum). Leider nicht schnell genug geschaltet und so sass ich dann auf dem Amt und musste versuchen, mit Händen und Füssen die genaue Lage der beiden Reifen zueinander aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Nächstes Mal bin ich schlauer.

Also genau genommen ist Wald also nicht verboten etc. aber wenn man auf der sicheren Seite bleiben will, sollte man das mit Vorsicht geniessen.

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#81
09. September 2017, um 00:11:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Ist wie mit Feldern, im Endeffekt. Waldbesitzer fragen (Oder Wald zur freien Freizeitbenutzung nutzen Zwinkernd ) und was du findest, melden.

Da rät das Denkmalamt nachdrücklich davon ab. Von wegen ungestörter Boden etc. (Unsere Förster erzählen mir was von Bodenfräsen, die bis zu 60cm tief in den Waldboden gehen, für Neuanpflanzungen. Hatten wir neulich. Haben einen Bereich für einen Förster abgesondelt, der Angst hatte, da könnten noch hinterlassenschaften aus dem 2.WK liegen. Hatten die da schon öfters. Er dachte erst, die Fräse geht nur 30cm tief. Obwohl wir nix gefunden haben, hat er sie dann doch nicht eingesetzt, als er gecheckt hat, dass das Ding bis zu 60cm tief umwühlt. War ihm dann doch zu heikel. Als ich den konkreten Fall unserer Archie erzählt habe, hat sie mal kräftig geschluckt. Die haben die neuste Wald-Tech auch noch nicht wirklich auf dem Schirm. Die wissen zwar das Harvester ganz schön unheil anrichten, mehr aber auch noch nicht...)

Ich hab selbst schon Sachen aus Wäldern gemeldet. Ich halte mich da meistens an Ziehwege etc. aber so genau guckt man da ja auch nicht. Das wird natürlich akzeptiert, aber halt mit Zähneknirschen. Es gibt noch eine Sonderregelung die besagt, das im Boden gefundene bewegliche Denkmäler bis zu 7 Tage unverändert belassen werden müssen, damit die Archies Zeit haben, sich das anzugucken. Ist wie die meisten Regelungen aber eben schwammig. Woher soll ich denn bei manchem wissen, ob es moderner Müll, WW2 Schrott oder ein BD ist, bevor ich es ausbuddel? Für mich interpretier ich das so: Wenn ich beim Buddeln im Wald einen Hallstatt Armreif aus dem Loch zieh und noch weitere vorschimmern, dann Stelle einmessen, zuschütten, Archies bescheid sagen, die Entscheiden lassen.

Diese 7-Tage Regel könnte natürlich genutzt werden, um dir ans Bein zu pi..., wenn du da den ganzen Hort ausbuddeln würdest. Seh ich auch ein. Mal angenommen man entdeckt ein Gräberfeld, da kann die Lage und der Bezug der Gegenstände zueinander schon wichtig sein. Den Fall hatte ich tatsächlich schon mal bei zwei Armreifen (sind auch hier im Forum). Leider nicht schnell genug geschaltet und so sass ich dann auf dem Amt und musste versuchen, mit Händen und Füssen die genaue Lage der beiden Reifen zueinander aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Nächstes Mal bin ich schlauer.

Also genau genommen ist Wald also nicht verboten etc. aber wenn man auf der sicheren Seite bleiben will, sollte man das mit Vorsicht geniessen.


Also ich würde in BY komplett davon absehen, zu suchen,um die Befindlichkeit der Archäologen nicht zu
stören. Wer will bei seinen Mitmenschen schon Zähneknirschen verursachen?


vg


karuna Smiley

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#82
09. September 2017, um 00:23:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von karuna
Also ich würde in BY komplett davon absehen, zu suchen,um die Befindlichkeit der Archäologen nicht zu
stören. Wer will bei seinen Mitmenschen schon Zähneknirschen verursachen?

Ich bin doch nicht deren Zahnarzt Grinsend

Im Ernst: Hier geht´s auch nicht um Befindlichkeiten. Es geht um dreei Dinge: Was erlaubt ist und was nicht, gegenseitiges Respektieren von Meinungen und welches Verhältnis man zum BlfD haben möchte.
Das ist auch der Spielraum den man selbst hat.

Will man sich an die Gesetze halten, kommt man an zwei Dingen auch in Bayern nicht vorbei: Von BD fernhalten und gefundenes, potentiell altes melden.
Das ist auch der Spielraum, den man hat.

Will man Ehrenamtler werden, hält man sich halt vom Wald fern oder misst dort ein paar Grabhügel ein. Will man nur in Ruhe sondeln, kann man das auch im Wald tun.
Ich empfehle da aber, sucht euch Privatwälder und macht die Besitzer/Forstverwaltungen ausfindig. Bisher hatte ich da ähnlich wie mit Bauern auch fast nur gute Erfahrungen. Da ist man dann auf der ganz sicheren Seite.

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#83
09. September 2017, um 16:44:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von The_Duke
habe ich auf Grund der schwammigenbzw. mannigfaltig auslegbaren Gesetzeslage eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen,die mich im Falle eines Falles in die Lage versetzt, mich zu wehren ohne den finanziellen Ruinzu befürchten


So einen Käse habe ich noch nie gelesen. Das Geld kannst Dir sparen. Eine Rechtschutzversicherung zahlt nur wenn Dir Unrecht getan wird. Nicht wenn Du ein Unrecht begehst. Hab vor dem Ladendiebstahl noch schnell ne Rechtschutzversicherung abgeschlossen, damit ich nicht ruiniert bin, wenn ich erwischt werden Narr 

Also manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen.

Soll ich Dir sagen wie das läuft? Wenn die Rechtschutzversicherung nach der Anzeige die Du bekommen hast, nicht sofort den Rechtschutz für den Täter (Dich) einstellt, hast Du schon sehr sehr viel Glück. Dann prüft die Versicherung die Aussicht auf Erfolg. So schwammig ist die Rechtslage in BW auch nicht, wenn man den Raubgräberflyer der Polizei zu Grunde legt. Da boxt Dich keine Versicherung raus.


Nochmal für Dich zum mitschreiben:

Wenn Du freigesprochen wirst, dann trägst Du sowieso keine Kosten
Wenn Du verurteilt wirst, dann bist Du ein rechtskräftig verurteilter Straftäter und für einen Straftäter zahlt eine Rechtschutzversicherung einen Scheißdreck.

« Letzte Änderung: 09. September 2017, um 16:52:57 Uhr von (versteckt) »

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#84
09. September 2017, um 17:11:45 Uhr

Der Flyer ist vom Denkmalamt  Belehren

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#85
09. September 2017, um 17:23:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Hab vor dem Ladendiebstahl noch schnell ne Rechtschutzversicherung abgeschlossen, damit ich nicht ruiniert bin, wenn ich erwischt werden Narr



Genau deswegen greift eine neu abgeschlossene Rechtschutzversicherung auch nicht sofort:

Vertrag ist mit einer Wartezeit verbunden: Rechtsschutzversicherung direkt in Anspruch nehmen
Schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, kann man in der Regel die Leistungen nicht direkt in Anspruch nehmen und der Versicherungsschutz greift noch nicht sofort. Viele Rechtsbereiche sind erst nach einer Wartezeit von drei Monaten für die Verwendung frei. Dazu zählen:
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wohnungs- und Grundstücksrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht


« Letzte Änderung: 09. September 2017, um 17:24:43 Uhr von (versteckt) »

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#86
09. September 2017, um 20:17:34 Uhr

Das in der Nähe eine seltene Römermünze gefunden wurde habe ich gelesen, aber
wo steht eigentlich das die Sondengänger auf einem Bodendenkmal gesucht und 
Funde unterschlagen haben ?

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#87
09. September 2017, um 20:26:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Genau deswegen greift eine neu abgeschlossene Rechtschutzversicherung auch nicht sofort:

Blödsinn. Dann schließ ich halt ein Jahr vor der geplanten Tat die Versicherung ab. Lies nochmal was ich geschrieben habe, frag bei Deiner Rechtschutz nach ob ich recht habe, wenn Du es nicht glaubst. Aber zünde keine Nebelkerzen.

Hinzugefügt 09. September 2017, um 20:32:54 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Andi68
Der Flyer ist vom Denkmalamt Belehren

Stimmt, die sind der Herausgeber und wurde an die Polizei übergeben und wird in den Polizeidienststellen den Beamten als Leitfaden mitgegeben. Damit hat ein Beamter diesen Flyer im Auto. Ergo wird der normale Sondengänger diesen Flyer eher von einem Polizeibeamten unter die Nase gehalten bekommen, als von einem Denkmalspfleger. Die rufen die Polizei nämlich an, denn: "Sprechen Sie die Personen nicht an (sind nämlich sehr gefährlich) sondern verständigen sie sofort die Polizei"

« Letzte Änderung: 09. September 2017, um 20:32:54 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#88
09. September 2017, um 20:45:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Blödsinn. Dann schließ ich halt ein Jahr vor der geplanten Tat die Versicherung ab. Lies nochmal was ich geschrieben habe, frag bei Deiner Rechtschutz nach ob ich recht habe, wenn Du es nicht glaubst. Aber zünde keine Nebelkerzen.


Kannst deine leichte Aggro Schiene etwas runter fahren.
Es geht hier in diesem Fall immer noch um eine seltene Römermünze, die angeblich auf einem Bodendenkmal
gefunden wurde. Warum sollte da meine Rechtschutzversicherung den nicht einspringen!?
Bevor du jetzt igendwelche Nebelkerzen und oder römische Bengalfeuer entzünden willst, wir haben eine Rechtschutzversicherung und ja sie hat uns bisher nicht im Stich gelassen.



Michel   Winken

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#89
09. September 2017, um 20:49:21 Uhr

Was dieser Käse mit geschützten Bodendenkmälerbereichen anbelagt, verstehe wer will. Ich nicht. Es gibt in D. keine Flächen, auf denen keine Bodendenkmäler vorhanden sind. Auch in Bayern nicht. Es gibt lediglich Flächen, auf denen bislang noch keine Bodendenkmäler registriert wurden. Das liegt aber einzig und alleine daran, dass dort in jüngster Vergangenheit kein verantwortungsbewusster Mirbürger entsprechende Funde in die Landesaufnahme gemeldet hat. Vorhanden sind die Bodendenkmäler absolut flächendeckend. Das kann ich anhand meines Heimatbundeslandes jederzeit für ein x-beliebieges Gebiet beweisen.

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