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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 NRW reagiert auf Hessenklage

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Avatar  NRW reagiert auf Hessenklage  (Gelesen 3240 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. August 2010, um 00:00:10 Uhr

NRW reagiert auf Hessenklage
     


<p>Gemäß unbestätigten Meldungen gibt es nun auch erste vorbeugende Reaktionen aus NRW. Im Raum Euskirchen/Bad Münstereifel wurden die Pächter von landeseigenen Grundstücken ebenfalls aufgefordert den Einsatz von Sonden auf diesen Arealen zu unterbinden.&nbsp;</p>
     

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#1
18. August 2010, um 01:06:42 Uhr

klingt das nach gesetzesverschärfung? Unentschlossen

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#2
18. August 2010, um 15:35:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Gamestar24
klingt das nach gesetzesverschärfung? Unentschlossen

Nun, das klingt erst einmal danach, das ein einzelner  Suchen die möglichen (und inzwischen scheinbar ja auch eintretenden) Reaktionen anderer Bundesländer auf seine Klage entweder gar nicht oder nicht ausreichend bedacht hat.


Gruß
Michael

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#3
18. August 2010, um 17:01:45 Uhr

Die Archäologen stimmen sich im Hintergrund ab, da NRW und Bayern gleichermaßen betroffen wären. Aber was solls, wenn man nicht mehr auf öffentlichem Grund suchen darf, muß halt auf Privatgrund ausgewichen werden.

Im übrigen wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Denke in wenigen Jahren kann wieder alles begangen werden.

« Letzte Änderung: 18. August 2010, um 17:37:22 Uhr von (versteckt) »

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#4
18. August 2010, um 17:55:11 Uhr

Ich lese hier immer nur "nach unbestätigten Meldungen"  etc. pp., genau wie die letzten Vermutungen.
Wenn man sonst keinen Gesprächsstoff mehr hat.....!
Lasst es Euch schwarz auf weiß zeigen und bedauert dann! Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt
dann soll er Klagen, aber nicht bei mir!
Übrigens, als Klaus Hauk seinen Goldmünzenschatz im Taunus fand und diesen pflichtbewusst meldete
stieß er im LfD auch nur auf Ablehnung. Er hat bis heute keine NfG und dies mag daran liegen das er von
der Gemeinde Schmitten die diesen Schatz komplett erstehen wollte 7000,- € Entschädigung kassierte.
So sieht es aus in Hessen wenn man ehrlich ist!
schönen Gruß
Micha

« Letzte Änderung: 18. August 2010, um 18:20:56 Uhr von (versteckt) »

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#5
18. August 2010, um 18:21:02 Uhr

wie glaubwürdig ist das denn?
gruß kelte
ps.einfach mal was schreiben ob da was bestätigt ist oder nicht
erinnert mich etwas an die bildzeitung



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#6
18. August 2010, um 18:35:02 Uhr

Sicher aber langsam werden wir alle in Käfige eingesperrt und unsere Freiheit schwindet dahin.

Mal ganz ehrlich mich hatt niemand gefragt ob ich möchte das mein land Mitglied in der EU wird.

Ich wollte auch nie den Euro.

Aber hauptsache wir beruhigen die leute in dem wir so tuen als ob wir sie wählen lassen, ich wähl keinen einziegen doof von da oben.

Und die massenverblödung vom tv nimmt auch immer weiter zu ( wo soll das mal alles hinführen ).

Liebe grüße Niklas

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#7
18. August 2010, um 18:37:21 Uhr

Der/die Grundeigner brauchen niemanden auf ihren Grundstücken suchen lassen.
Das gilt natürlich auch für staatlichen Grundbesitz.

Die Pächter werden hiermit "auf Linie" des Grundeigners eingeschworen.
Das können sich auch private Grundeigner ausbedingen, die Raubgrabungen und Fundunterschlagungen entgegenwirken wollen und von der Eigentumsoption des § 984 BGB keinen Gebrauch machen wollen.

Das hat mit "Verschärfung von Gesetzen" an sich gar nichts zu tun sondern ist das (Aus-)Nutzen der bürgerlich-rechtlichen - nicht hoheitlichen(!) - Möglichkeiten eines jeden Grundeigners.

Warum (siehe Link) Jens Diefenbach auf seiner Seite dies als eine "Reaktion auf Hessenklage" ansieht, erschließt sich mir nicht, ist wohl mehr eine Annahme - bestenfalls geeignet, das Land NRW erst auf die Idee zu bringen, auf die Hessenklage reagieren zu müssen.
Sollte es eine Reaktion auf die Hessenklage sein, ist die Maßnahme vorbeugend ausreichend und erfordert eigentlich keine weiteren Gesetzesinitiativen.

Da jedoch die Begründung des (das hälftige Eigentum an einem Schatz repräsentierenden) Entdeckerrechts im Sinne des § 984 BGB auch in der Folge von - privaten oder behördlich - ungenehmigten Forschungen Bestand hat, könnten unseriöse Zeitgenossen und Sondengänger vermehrt einen Anlaß zu Raubngrabungen und Fundunterschlagungen erblicken.

Mithin könnte dann damit im Ergebnis der dem Denkmalschutz nicht dienliche negative Effekt des Schatzregales eintreten können.

Bedenklich!

masterTHief









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#8
18. August 2010, um 18:39:54 Uhr

Tja, das mit der Glaubwürdigkeit ist in der Tat so ein Problem wobei die Aussage aus seriöser Quelle der dortigen Region kommt. Da es "noch" nichts schriftliches gibt, ist man auf mündliche Aussagen angewiesen. Aus diesem Grund steht da ja auch "unbestätigt".   

Wchtig ist, dass man wachsam sein sollte wie sich die Ämter verhalten. Nicht das am Ende sogar unbemerkt eine Gesetzesänderung (Schatzregal) auf den Weg gebracht wird.


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#9
18. August 2010, um 18:44:19 Uhr

übell währ ja wenn die sucher mit nfg suchen ihre detektoren abgeben müssen
gruß kelte

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#10
18. August 2010, um 18:44:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Warum (siehe Link) Jens Diefenbach auf seiner Seite dies als eine "Reaktion auf Hessenklage" ansieht, erschließt sich mir nicht, ist wohl mehr eine Annahme - bestenfalls geeignet, das Land NRW erst auf die Idee zu bringen, auf die Hessenklage reagieren zu müssen.



Hallo MasterThief,
ich denke nicht, dass wir für uns in Anspruch nehmen können die Ämter auf etwas zu bringen. Wie die Reaktion mit der Domänenverwaltung in Hessen gezeigt hat sind die gedanklich bereits viel weiter als wir vermuten.


@All: Eventuell sollen wir das Thema nicht bei jeder neuen kleinen Meldung hier aufs neue diskutieren?

« Letzte Änderung: 18. August 2010, um 18:48:46 Uhr von (versteckt) »

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#11
18. August 2010, um 18:51:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Hallo MasterThief,
ich denke nicht, dass wir für uns in Anspruch nehmen können die Ämter auf etwas zu bringen. Wie die Reaktion mit der Domänenverwaltung in Hessen gezeigt hat sind die gedanklich bereits viel weiter als wir vermuten.

Auch dazu habe ich noch nichts schriftliches gesehen!

schönen Gruß
Micha

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#12
18. August 2010, um 18:56:17 Uhr

wie wer es denn mal mit nachrichten über das versäumnis des amtes? die gesetze sind schon jahre alt warum hat sich das amt nie gedanken darum gemacht wie das in so einen fall laufen soll?
gruß kelte

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#13
18. August 2010, um 19:14:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix

@All: Eventuell sollen wir das Thema nicht bei jeder neuen kleinen Meldung hier aufs neue diskutieren?

Warum denn nicht? Wenn es zum Thema "Hessen-Klage" eine Nachricht gibt, dann können wir dazu doch unsere Meinungen austauschen. Zumal hier ja auch zahlreiche User aus NRW kommen.

Bin schon auf die Reaktionen gespannt, wenn der erste Hinweis zu Bayern erscheint.

Gruß
Michael

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#14
18. August 2010, um 21:02:34 Uhr

Alles vom Hörensagen, ob es stimmt oder nicht wissen wir nicht darum braucht es auch keine Diskussion.
Was ansonsten völlig außer acht gelassen wird ist der Münzschatz von Pottina, vielleicht gibt es auch beim Ihm Probleme.
Er hatte ja so etwas angedeutet - das er auch klagen würde wenn es bei Ihm auch so läuft wie bei mir!

« Letzte Änderung: 18. August 2010, um 21:07:39 Uhr von (versteckt) »

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