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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Welch ein Sondler-Idiot!!!

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(versteckt)
#150
23. Mai 2015, um 21:55:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Zum Artikel: Entweder hat der Betreffende gewusst was er macht, oder er hat sich nicht Informiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Genau! Hängt Ihn höher! Löcher graben, der Hund. Geht ja wohl mal gar nicht. Was der da schon Himmelsscheiben raus hat! In Pfatter! Das war mal der Nabel der Antike! Eine Sauerei das Ganze! Der IS würd nen Bogen um Pfatter machen, da ists denen sogar zu gefährlich. Alter Vater, das Pfatter ist der Hammer. Niederer zweistelliger Eurobetrag! Ein Jahrhundertverbrechen!

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#151
23. Mai 2015, um 21:56:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ Drusus

das sehe ich genauso. Darum ist für mich der Melder auch kein Denunziant, wenn schon die Polizei vor "Raubgräbern" warnt. Der Melder wird wohl hinter jedem Sondengänger einen Raubgräber und somit eine Straftat vermuten.

Zum Artikel: Entweder hat der Betreffende gewusst was er macht, oder er hat sich nicht Informiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!



Gut Fund


... jetzt geht der Thread von vorne los ,   Grinsend

GuteNacht
Küsschen

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(versteckt)
#152
23. Mai 2015, um 22:06:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von 8000HZ
... jetzt geht der Thread von vorne los ,   Grinsend

GuteNacht
Küsschen


Echt?

Na, na- da hat es halt jemanden wieder mal erwischt. Und?

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(versteckt)
#153
24. Mai 2015, um 00:08:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Niederer zweistelliger Eurobetrag! Ein Jahrhundertverbrechen!
Aber, aber, Herr Kini! Ihre Majästät wissen doch, dass es hier um den wissenschaftlichen und nicht um den materiellen Wert geht. Zwinkernd

Man kann ja aufgrund des Artikels nur spekulieren. Es scheint so, als wurde der Sondengänger nicht in flagranti von der Polizei erwischt, sondern nach seiner Tour im Auto aufgehalten. Dennoch wird behauptet, er habe auf denkmalgeschützten Gebiet gesucht. Das lässt eigentlich nur 3 Möglichkeiten zu:
1. der Zeitungsfritze hat da einfach was zusammen gedichtet.
2. der Melder kannte die Gegend sehr gut und wusste, dass sich der Sondler auf einem BD befand.
3. der ertappte Sondler war so... ehrlich, den Polizisten genau zu erzählen, wo er gesucht hatte und das war eben auf einem BD.

Viele Grüße,
Günter

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#154
24. Mai 2015, um 10:10:21 Uhr

Hier scheint einiges in Schieflage zu sein:

Der Zeuge vermutete eine unerlaubte Suche nach denkmalgeschützten Gegenständen.

Ein Zeuge der das so ausspicht oder so in den Raum stellt muss definitiv Ahnung von der Materie haben.
Allerdings ist in dem ganzen Artikel keine Rede von einem Bodendenkmal. Die folgende Aussage stützt sich laut Artikel nur auf den ersten Anschein der Gegenstände.

Die sichergestellten Gegenstände wurden inzwischen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Begutachtung vorgelegt. Hierbei wurde bestätigt, dass es sich bei den Ausgrabungen unter anderem um Teile von Bodendenkmälern handelte.


Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Sondler eindeutig auf dem Gebiet eines BD gesucht hatte.


Jetzt wird's richtig geil:

Wenig später konnte ein 49-jähriger Mann aus Niederbayern mit seinem weißen VW Polo mit Kelheimer Kennzeichen von einer Wörther Polizeistreife angehalten und kontrolliert werden.

Autofahrer sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht verpflichtet, eine Durchsuchung des Fahrzeugs oder gar von mitgeführten Taschen etc. zu ermöglichen, die über die Überprüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs hinausgeht.

Sie sind weiterhin nicht verpflichtet, freiwillig eine Blutentnahme oder Durchsuchung des Fahrzeugs zu ermöglichen - einer freiwilligen Blutentnahme oder Durchsuchung sollte niemals zugestimmt werden, man verliert damit alle Rechte und die Maßnahme kann gerichtlich nicht mehr überprüft oder angefochten werden.
Den letzten Punkt kann man aus anwaltlicher Sicht gar nicht deutlich genug betonen.

Wenn das Anhalten eines Fahrzeugs der Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgungen dient, liegt natürlich auch keine “allgemeine Verkehrskontrolle” mehr vor. Das Anhalten dürfte dann generell dem Zweck der Personalienfeststellung des Fahrzeugführers dienen. Natürlich ist man als Fahrzeugführer in solchen Fällen auch nicht mehr dazu verpflichtet aktiv an der polizeilichen Maßnahme mitzuwirken.

In der Tat muss man bei einer Verkehrskontrolle oder auch bei anderen polizeilichen Kontrollen nicht wahrheitsgemäß antworten, von wo man kommt oder wohin man fährt. Es besteht noch nicht einmal eine Pflicht, überhaupt auf eine solche Frage zu antworten. Hierüber müßte im Regelfall eine Belehrung durch die Polizei erfolgen. Erfolgt diese nicht, ist die gesamte Maßnahme sehr wackelig ...

Ich denke auch dass Drusus den Punkt 2 und 3 sehr gut erkannt hat als auslösendes Moment des weiteren Geschehens. Ohne die Mitwirkung des Sondlers wäre es nie zum weiteren Verlauf der Geschichte gekommen. Es sei denn, die Polizei hätte sich an einem Samstag einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß geholt. 

Man kann jetzt darüber spekulieren so viel wie man will - was wäre wenn ... es ist müßig.

Meine erste Frage an die Polizisten wäre gewesen: weshalb halten sie mich an? Was werfen sie mir vor? Und dann kann man weiter sehen. Aber gleich schuldbewußt den Kofferraum aufreißen und die ganze Pracht zu präsentieren ... grenzt schon an Selbststellerei.

Dickkopf 

Grüße vom
Katzenschreck

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#155
24. Mai 2015, um 10:48:38 Uhr

@ Katzenschreck

In dem Artikel steht etwas von "denkmalgeschützten Flurstück" Das übersetze ich mal für dich " Grabungsschutzgebiet "

Vielleicht solltest du erst mal aufmerksam Lesen lernen, bevor du uns erklärst was Polizeibeamten dürfen und was nicht !

Da wohl hier im Forum, die wenigsten Anwälte sind, solltest du dass mal mit dem Herrn diskutieren:

Polizei-Oberkommisar Herr Eckard Laufer : kulturgueterschutz.hlka@polizei.hessen.de

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#156
24. Mai 2015, um 10:52:56 Uhr

Hetzen wir doch die D S U mit einer eingeklagten Gegendarstellung auf das Wochenblatt. TeufelZwinkernd

Mfg PP Winken

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#157
24. Mai 2015, um 11:01:55 Uhr

@sternenstahl

Mir scheint, mit aller Gewalt zimmerst du dir Argumente zurecht Nono
Katzenschrecks Argumente sind durchaus fundiert und auch nachlesbar Super
Bürger haben auch RECHTE, das ist wohl einem Großteil schon ausgeredet worden Grübeln

« Letzte Änderung: 24. Mai 2015, um 11:05:59 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#158
24. Mai 2015, um 12:18:27 Uhr

die einzig wichtige Frage ist doch:

                            - warum sagt der Kerl, er habe eine Genehmigung!!!! In Bayern??? Es gibt KEINE Genehmigungen vom Landesamt für Denkmalschutz in Bayern!!!

                                                  - daraus kann man schließen, dass er auf einen BD unterwegs war, weil er glaubte, von dem Melder gesehen worden zu sein


                                                   - Wäre er NICHT auf einen BD unterwegs gewesen, dann bräuchte er der Polizei auch nicht so einen Bären aufbinden


                         Daraus läßt sich foldendes schließen:

                                             - er lügt, weil er weiß, dass er illegal auf einem BD unterwegs war und sich rausreden möchte
                                             

Ob er etwas von Wert gefunden hat oder nicht, spielt genauswenig eine Rolle, wie die gebetsmühlenartigen Wiederholungen hier von "Demkmalschutz ist zu streng / Blöde Denuzianten / was regst du dich auf / scheiß System, usw..." Er hat einfach geltendes Recht gebrochen (auch wenn es kein Kapitalverbrechen ist, ganz klar).

Wenn es eine Lockerung in der Gesetzgebung für die Sondengänger geben soll, dann wäre es auch toll, wenn man sich benimmt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Alles andere sind nur Träumereinen. So wird das nix mit einem liberaleren Gesetz - ist denn das hier keinem klar? *wiedermalkopfschüttel*



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(versteckt)
#159
24. Mai 2015, um 14:05:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ Katzenschreck
In dem Artikel steht etwas von "denkmalgeschützten Flurstück" Das übersetze ich mal für dich " Grabungsschutzgebiet "

Vielleicht kannst Du diese Textstelle mal zeigen ... denn ich habe sie nicht entdeckt.
Entweder bin ich (trotz 4 Fremdsprachen) einfach zu blöde oder meine Muttersprache beinhaltet Überraschungen, denen ich nicht gewachsen bin.

Mir erschließt sich leider nicht, wieso Du auf jedes vorgebrachte Argument so vehement losgehst und das genaue Gegenteil behauptest. Irgendwas redest Du Dir schön, obwohl auf der Hand liegt, dass es ganz anders ist. Darüber hinaus finde ich es durchaus bemerkenswert, wie Du gesetzliche Rechtsansprüche und den Willen des Gesetzes derart unterqualifiziert in Abrede stellst. Da ist schon eine Kluft zwischen Realität und Auslegung zu erkennen. Der Andi68 hat es ja auf den Punkt gebracht: manche Rechtsansprüche sind hier bereits erfolgreich ausgeredet (ausgeblendet) worden.

Aber das ist genau die Kluft zwischen den Sondlern untereinander, zwischen Sondlern und den Archis und zwischen den Sondlern den Bürgern dieses Landes. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Vielleicht magst Du mich ja mal anzeigen - z.B wegen unerlaubten Sondelns auf einem BD - es wäre mir eine Freude Dir vor Gericht einige Rechtsbegriffe plastisch vor Augen zu führen und in einer anschließenden Gegenklage feststellen zu lassen, welches Übel durch Deine Anzeige eingetreten und durch welche Maßnahmen diese wieder zu heilen sind. Das kann durchaus lustig werden, zumal selbst in diesem Forum hinreichend belegt ist, dass Du die Sachverhalte kennst und trotz besserem Wissens die Keule ausgepackt hast. Genauso verhält es sich im Falle des Sondlers aus dem Bayernland. Der Focus liegt immer auf dem Gesetz und der entsprechenden Vorschrift. Da gibt es kaum Spielraum zur Diskussion.


In dubio proreo.


Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Lass es sein - Du bist nicht in der Lage eine juristische korrekte Aussage zu treffen. Deine mentalen und emotionalen Ausbrüche halten keiner Rechtsvorschrift stand und sind streng genommen nur ein Spiegelbild einer geistig verkümmerten Haltung. Recht wird nicht auf der Grundlage subjetiver Befindlichkeiten gesprochen sondern auf Grund objektiver Beurteilung der Sache und der Umstände.

Sorry - aber Dir fehlen hier einige Synapsen.

Katzenschreck

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#160
24. Mai 2015, um 14:47:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von DiggerMane
die einzig wichtige Frage ist doch: - warum sagt der Kerl, er habe eine Genehmigung!!!! In Bayern???

Lügen gibt es schon so lange wie die Menschheit, und 99% probieren es eben mit Lügen aus der Situation zu kommen, was ist dabei Fragwürdig?

Jeder von uns soll vor seiner eigene Tür fegen, weil wir alle nicht sauber sind, und eben diese Leute die Arbeit
machen lassen die dafür bezahlt werden.

Wenn es um Zivilcourage geht  kann jeder gerne sein Stück dazu tragen, aber da ziehen die Leute dann den Schwanz bei, die am lautesten brüllen für Kleinigkeiten.

Offline
(versteckt)
#161
24. Mai 2015, um 18:49:11 Uhr

Moin sternenstahl,

Polizei-Oberkommisar Herr Eckard Laufer : kulturgueterschutz.hlka@polizei.hessen.de

... nur zur Info, Eckhard ist inzwischen KHK

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#162
24. Mai 2015, um 20:57:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter


... nur zur Info, Eckhard ist inzwischen KHK

Viele Grüße

Walter

Mein Gratulation Applaus

Offline
(versteckt)
#163
24. Mai 2015, um 20:59:01 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

aber da ziehen die Leute ihren Schwanz ein




..

Ich würde das, wenn überhaupt vorhanden, Schwänzen nennen. Weise


Gruss Johnn


Offline
(versteckt)
#164
24. Mai 2015, um 21:25:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von DiggerMane
die einzig wichtige Frage ist doch: - warum sagt der Kerl, er habe eine Genehmigung!!!! In Bayern??? Es gibt KEINE Genehmigungen vom Landesamt für Denkmalschutz in Bayern!!! - daraus kann man schließen, dass er auf einen BD unterwegs war, weil er glaubte, von dem Melder gesehen worden zu sein


Oh, man...wie werden denn hier Texte gelesen? Hattet ihr in der Schule bzw. beim Studium keine "Textanalyse" gelernt? Schockiert 
Hinterfragt ihr nix? Nicht einmal eure eigenen Schlußfolgerungen?

Der Reporter schreibt den Artikel aus mindestens zweiter Hand! Der war also nicht selber dabei! Ich erinnere hier an das Kinderspiel "Stille Post" Zwinkernd
Wo bitte steht, wie der Wortlaut der Frage war, auf die er antwortete, dass er eine "Genehmigung" hatte?
Wie oft schreibt ihr (Bayern) hier selber: "Ich habe eine neue Genehmigung für einen neuen Acker...."? Jeder weiß, dass ihr damit die Genehmigung des Eigentümers meint und nicht eine "NFG"!
Kann es am Endes sein, dass der Sondler eben genau aus diesem "Sprachgebrauch" heraus das gesagt hat? Und eben die hatte er nicht dabei....(manche machen alles schriftlich). Der Polizist und schon gar nicht der Reporter können diesen Unterschied erfassen....
Es gibt also eine zweite Möglichkeit und nach der hätte er eher nicht gelogen!! Noch einmal...in dubio pro reo!!

Und so geht es weiter. Da wird dem unbekannten "Melder" zugebilligt, dass der genau weiß, wo das BD ist und dass es eins ist, obwohl über den nix bekannt ist Schockiert 

Aber dem Sondler, der sich i.d.R. zu großer Wahrscheinlichkeit mit GPS auskennen könnte (ich nutze bewußt den Konjunktiv), dem unterstellt man, dass er das nicht wusste?

Wenn selbst wir Sondler solche Berichte, die selbst das Niveau der "Xild-Reißer" nicht erreichen, annehmen, als wären sie von Stephen Hawkin unterschrieben, dann ist uns nicht mehr zu helfen! 
Reaktionen unsererseits wie im Eingangspost, ohne den Inhalt wirklich zu analysieren und zu hinterfragen, sind genau das, was wir absolut nicht gebrauchen können. Wir stellen uns ohne Not selbst an den Pranger!

Ach ja...noch was.......wenn jemand von euch einen "Schreiberling" kennt, dann fragt den mal, unter welchem Druck die teilweise stehen, wenn es darum geht, die Spalten der Zeitung permanent und pünktlich zu füllen. Da muß auch mal auf Deutsch gesagt ..."aus Scheiße Gold gemacht werden"....Zwinkernd

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