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 Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondler ?!

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Avatar  Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondler ?!  (Gelesen 3782 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Februar 2011, um 11:49:39 Uhr

Hey,

so nachdem ich jetzt das halbe rechtliche Unterforum durchforstet habe, muss ich doch zu dem Schluss kommen,
dass jeder, der ein Sondelgerät besitzt, automatisch ein Verbrecher ist...
Ich dachte ich kann mir jetzt ein neues Hobby suchen, aber  BaWü will das nicht.
Kann man dagegen denn gar nichts machen ?
Ich hätte mir echt gern so ein Metalldetektor zugelegt, aber als BaWüler ohne NfG zwecklos...
Oder kann mir jmd, Tipps/ Hilfe geben ob es da doch ne Möglichkeit gibt??

( Falls es den Thread schon gibt, entschuldigt mich :-) )

Gruß

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(versteckt)
#1
07. Februar 2011, um 12:46:48 Uhr

ich wohne an der Grenze Bayern - B.Würt. und sehe den krassen Gegensatz der beiden Länder in Bayern relativ einfach und in BW eine Straftat alles wird in Bayern gemeldet in BW nichts  Down .Wie krank ist so eine Gesetzgebung  Verlegen


                               larod Smiley

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#2
07. Februar 2011, um 12:53:39 Uhr

Hallo...

Hier mal 10 "Gebote" für BaWü

1. wegen einem Detektor bzw. aufgrund eines Hobbies wird keiner zu einem Verbrecher.
2. in Baden-Württemberg ist das Suchen völlig legal (auch das Graben, dazu später).
3. du benötigst eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) nur dann wenn du auf bzw nach Bodendenkmälern  Suchen willst (diese wird generell in Baden-Württemberg nicht ausgestellt)
4. du hast in Baden-Württemberg die gleichen Rechte wie in annderen Bundesländern (z.B. Bayern) -> Der Spaß hört auf wenn du etwas wertvolles findest
5. auch in Baden-Württemberg sollte man Funde melden, bzw. grade hier sollte man sie melden! Nichts schlimmeres als wieder in den Nachrichten als brutaler Raubgräber dargestellt zu werden!
6. solange du nicht gezielt nach Bodendenkmälern gräbst ist dieses Hobby legal
7. du darfst auch an Badestränden, Spielplätzen usw. Suchen (im Sinne von du darfst Suchen und graben  Zwinkernd )
8. auch im Wald darf gesucht werden mit den Ausnahmen: Bodendenkmal (BD) / Grabungsschutzgebiet / Naturschutzgebiet etc.
9. die Suche nach Meteoriten / Mineralien usw ist erlaubt, sowie die Auftragssuche.
10. der einzige Nachteil (m.M.n.) ist, dass in Baden-Württemberg das Schatzreal herrscht, was wiederum bedeutet das es keine Fundteilung gibt (100% gehört dem Land)

FAZIT :
Das Sondengehen ist in Baden-Württemberg, mit der Ausnahme, nämlich, die Suche (=infolge des grabens) auf bzw. nach Bodendenkmälern, völlig legal.
Die Suche (und das anschliesende graben) benötigt keine Nachforschungsgenehmigung.
Eine Nachforschungsgenehmigung wird benötigt, wenn...
a) auf einem Bodendenkmal (in Form eines Hügelgrabes usw.) gesucht werden möchte.
b) nach einem Bodendenkmal (in Form einer Münze usw.) gesucht werden möchte.
Für a) und b) gilt, dass keine Nachforschungsgenehmigungen an Hobby Sondengänger erteilt werden.
Bei einem wichtigen kulturhistorischen Fund, sollte dieser umgehend der Denkmalschutzbehörde bzw. einem zuständigen Archäologen mitgeteilt werden.
Eine Fundteilung sollte hier, aufgrund des Schatzregales, nicht erwartet werden.
Für den Sondengänger bleiben also:
1. der Spielplatz
2. der Strand
3. die Meteoritensuche
4. die Auftragssuche
5. die Suche nach allen nicht-Bodendenkmälern
              

Ich übernehme keine Haftung für das Geschriebene, sollte ich etwas verwechselt und/oder missverstanden haben verbessert mich bitte  Smiley

 Winken

Mit freundlichen Grüßen

Fabian

PS: das Suchen nach Bodendenkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit keine Straftat.

« Letzte Änderung: 07. Februar 2011, um 12:57:10 Uhr von (versteckt) »

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#3
07. Februar 2011, um 13:02:44 Uhr

das heißt wenn ich auf einem Acker mit Genehmigung  des Besitzer einen Reichspfenning finde ist es ein BD das dem Land BW gehört ? verstehe ich das richtig ?

         larod Smiley

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#4
07. Februar 2011, um 13:11:53 Uhr

Meines Wissens nach jede Münze die vor 1871 geprägt worden ist  Amen

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#5
07. Februar 2011, um 13:14:04 Uhr

BW dürfte mit eines der Länder mit der höchsten Sondlerdichte sein.  Schockiert

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#6
07. Februar 2011, um 13:27:12 Uhr

das Problem beim legalen Suchen ohne NFG ist nur: Es gibt keinen vernünftigen Grund auf Acker/im Wald zu suchen. Etwas verloren? Seehr unwahrscheinlich. Auftragssuche dito. Metallschrott? Wer sucht sowas schon. Meteoritensuche? Zweifelhaft. Ist eine Gradwanderung, beim 1. Mal vll. noch plausibel, beim 5ten Mal wird es schon schwieriger. Und vieles, was unter "nicht-BD" fällt, ist einfach nur Schrott und danach sucht doch keiner.

Das Suchen auf Spielplätzen ist technisch gesehen nicht erlaubt, weil du weder unter 14 bis noch die Aufsichtspflicht über ein Kind, das 14 oder jünger ist, ausübst. Daher dürfte man dich des Spielplatzes verweisen können.  

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#7
07. Februar 2011, um 13:52:37 Uhr

Kleine Berichtigung zum Schatzregal Fabian,

unter das SR fallen nur die Funde, die bei staatlichen Grabungen entdeckt werden, bei Privatpersonen nur dann, wenn die Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind oder wenn sie bei illegalen Nachforschungen entdeckt werden.

Wer also Funde von nicht herausragender Bedeutung bei dere Suche nach Meteoriten entdeckt, kann sich diese nach der wissenschaftlichen Bearbeitung durch die Denkmalschutzbehörde mit dem Grundstückseigentümer teilen.

Viele Grüße

Walter

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#8
07. Februar 2011, um 14:28:24 Uhr

Hallo,

bei wem liegt eigentlich die Beweispflicht?

Muß ich beweisen das ich nicht nach BD grabe oder
muß die DschB beweisen das ich b´nach BD gegraben habe?

Gruß Charlie  Winken

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#9
07. Februar 2011, um 14:49:33 Uhr

@Leon: Sehr gute Beschreibung der Rechtslage, so würde ich sie auch wiedergeben.
Ergänzend mit Walters Satz ausdruckreif, sollte jeder BaWü in der Hosentasche aufbewahren  Zwinkernd

"das Problem beim legalen Suchen ohne NFG ist nur: Es gibt keinen vernünftigen Grund auf Acker/im Wald zu suchen. Etwas verloren? Seehr unwahrscheinlich. Auftragssuche dito. Metallschrott? Wer sucht sowas schon. Meteoritensuche? Zweifelhaft. Ist eine Gradwanderung, beim 1. Mal vll. noch plausibel, beim 5ten Mal wird es schon schwieriger. Und vieles, was unter "nicht-BD" fällt, ist einfach nur Schrott und danach sucht doch keiner."

Bist du vom anderen Ufer?
Es ist doch völlig egal, ob es nen Grund gibt oder nicht. Wenn jemand Coladosen suchen soll, dann soll er sie suchen dürfen.
Nach Art 2 I "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Wäre hier der passende code law.

Ob ich Meteoriten suchen gehe, ist mir überlassen. Wenn mich jemand zum 5. Mal erwischt, bin ich eben wieder auf Meteoritensuche.

Es ist dem GRUNDE nach, nicht der HÖHE oder ART nach zu bewerten.

Alternativ kann man auch mal die Auftragssuchgeschichte auspacken:
"Mein Vater hat hier auf dem Acker seinen Ring verloren. Habe hier den Vertrag zwischen Ihm und mir mit, wonach ich für Ihn suchen gehe" Lächelnd

Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt ;-)

Intressant finde ich diese Grenzfälle:

Ich suche nach Meteoriten auf einem Bodendenkmal.
Nach 9. ist es legal, und 6. greift nicht, da ich nicht gezielt nach BD suche.

Ich suche nach Meteoriten auf einem nicht-Bodendenkmal und finde etwas von her. wis. Wert.
Ich wäre verpflichtet, es abzugeben, eine Anzeige droht mir aber nicht, da dieser Wert ein Zufallsfund ist. Mein eigentlicher Wille war es, Meteoriten zu suchen.


@Charlie: Beweispflicht liegt beim Amt Smiley

Vorgehensweise wäre also:
Sich im Kopf fest ausmalen, dass man einen großen Meteoriten in Deutschland finden möchte.
Das immer wieder vor sich her nuscheln.
Während des Suchens und Findens einer röm. Münze: "Scheiße, kein Meteorit. Naja, nehme ich trotzdem mit" Lächelnd

Und genau das ist der Punkt:
1. Jemand muss sehen, dass man sich ein BD, sprich die Münze aneignet
2. Dieser jemand muss nachweisen, dass man das BD nicht meldet.

Das "Jemand" solche Adleraugen besitzt, wäre mir schleierhaft Zwinkernd

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#10
07. Februar 2011, um 15:06:16 Uhr

@Progamer,

das passt auch zu meinem Rechtsverständnis.  Winken



Als beste Antwort ausgewählt von 07. April 2024, um 11:47:07 Uhr
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(versteckt)
#11
07. Februar 2011, um 15:59:07 Uhr
Beste Antwort entfernen

Ich bin der meinung das meist mehr die Gefahr von denen Ausgeht angezeigt zu werden die sich mit dem Sonden auskenen also aus den eigenen Reihen.


Weil ob Polizei oder Ordnungsamt habe weder Personal noch Zeit alle Acker oder Wälder durch zu streifen um Auf Sondler jagt zu machen weil für die dan mehr Papierkram dadurch entsteht eine Anzeige wegen einer Gefundenen Münze zu schreiben

Jeder von euch hat mehr Ahnung was das sonden betrifft da ich ein Anfänger bin aber wen einer auf dem Acker von einen Bauer durchgeht und den ganzen Metall Schrott ein sammelt und entsorgt muss sich doch der Bauer freuen Oder nicht ??

ICh finde echt Schade das immer so viel Bürokratie wegen jeder Kleinigkeit gemacht wird und Gesetze rausbringen das wider ein anderes Gesetzt enthebt
das ist alles nur geldmacherei

Wer den Hobby aus Profit nachgeht und richtiger Grabräuber ist. Sind die von den Archäologen nicht weit weg einer mus ja Tipps geben und lassen sich nicht erwischen

Das ist meine Meinung dazu

Sorry für die Grammatik und rechtschreibfehler

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#12
07. Februar 2011, um 16:21:45 Uhr

@ Progamer

Natürlich kannst du Cola-Dosen suchen. Nur dann muss jeder BD-Fund gemeldet und erst mal abgegeben werden (in Ländern mit Schatzregal). Sobald du das nicht tust und die BDs behältst, hast du offensichtlich ein Interesse an den BDs und man könnte eine gezielte Suche darin sehen.

Aber mal ganz ehrlich... mir ist es egal was du für deine freie Entfaltung tust. Ich möchte nur nicht, dass jemand diesen Thread liest und denkt: "Wow, einfach sagen: Meteoritensuche! und dann kann ich legal nach BDs suchen." Das ist eine Rechtsauslegung, der wahrscheinlich nur wenige Richter folgen.

@erik.ke
Das sich SGler untereinander anzeigen, habe ich noch nie gehört.

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#13
07. Februar 2011, um 16:55:05 Uhr

So, ich nochmals...

Wir sollten hier mal nicht über Ausreden diskutieren, da die eh nicht nötig sind  Belehren
Da das alles erlaubt ist braucht man keine Ausreden (solange man nicht auf einem Bodendenkmal sucht, und solche Leute gehören bestraft!)
Ich persönlich Suche ja auch nicht nach Bodendenmälern sondern bin gespannt was im Boden liegt....
Die "Idee" mit der Meteortiten Suche auf einem Bodendenkmal funktioniert nicht, denn ein Bodendenkmal ist so geschützt, dass du eine Genehmigung zum Eingreifen des Materie brauchst, d.h. Suchen ja, Graben nein!
Außerdem sollte man aufpassen und unterscheiden:
Suchen: oberflächlich, nicht graben
und dem anderen
Suchen: suchen, graben mitnehmen

In BaWü ist beides erlaubt, eben nur nicht gezielt nach Bodendenkmälern bzw. AUF Bodendenkmälern.

LG

Fabian

Ergänzungen:
Danke Walter für die Berichtigung!

« Letzte Änderung: 07. Februar 2011, um 17:00:14 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
07. Februar 2011, um 18:06:16 Uhr

Hallo Leon_Idefix,

Geschrieben von Zitat von Leon_Idefix

Hallo...

PS: das Suchen nach Bodendenkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit keine Straftat.


Super Darstellung:

zu PS eine Verbesserung:
das nicht genehmigte Suchen nach Bodendenkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit keine Straftat.

Gruß

masterTHief

Hinzugefügt 07. Februar 2011, um 18:13:56 Uhr:

Nach verlorenen Gegenständen zu suchen ist nicht verboten - auch ohne Auftrag des Eigentümers (dafür gibts den im BGB zugesicherten Finderlohn bzw. das Volleigentum, wenn sich Eigentümer nach Ausschlußfrist nicht meldet).

Wenn das Fundbüro den Gegenstand nicht als Bodendenkmal einstuft oder einstufen kann - stehen auch in BW" eigentlich die Chancen für Volleigentum recht gut  Grinsend !

(nur mal so angedacht)

masterTHief

« Letzte Änderung: 07. Februar 2011, um 18:13:56 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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