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 Denkmalschutz / SR in Bayern

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Avatar  Denkmalschutz / SR in Bayern  (Gelesen 3081 mal) 0
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#30
02. August 2013, um 13:00:52 Uhr

Hallo Markus,

300 000,00 Euro sind absolut lächerlich- Da bin ich ja mit meiner Privathaftpflichtversicherung schon (fast) unbegrenzt abgesichert.

Es ist schon traurigh, wenn wir von solchen, in dieser Hinsicht naiven Volksvertretern wie Herrn Felbinger (mit)regiert werden.

Allein wenn wieder so ein Fund ähnlich der Himmelscheibe von Nebra auftauchen würde, würde der Finder mit einem "Nasenwasser" abgespeisst, weil nicht bezahlbar und alle übrigen Finder schauen erst recht in die Röhre.

Und dann will ich zum Ende ein zwei weitere Sprichwörter hinzu fügen, welche auch ganz gut passen:

Recht haben und recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Hoffen wir, dass es möglichst so bleibt, wie es ist. Besser wird es sicher nicht.

In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende und gut Fund!

Hans

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#31
02. August 2013, um 16:36:44 Uhr

Also dazu, welche Funde dem Land gehören werden, kann man festhalten, dass die Schatzregal Regel in allen BLändern für "herausragend wichtige" Funde gilt. Nach juristischer Auslegung impliziert das Wort herausragend eine Ausnahme. Daher, das ein Fund wichtig für die Wissenschaft ist, reicht nicht aus. Er muss für die Wissenschaft eine herausragende Wichtigkeit haben. Himmelsscheibe Varusschwert etc. 
Für die "teuren" Funde wie ein Silbermünzschatz von 1700, zieht das Schatzregal in der Regel nicht.

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#32
02. August 2013, um 16:51:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Was macht der Verein überhaupt, man bekommt gar nichts mit.

Hi Michael.
Der Verein hat noch ein paar "Rechtliche" Hürden zu nehmen, das hindert ihn daran, mehr in die Öffentlichkeit zu gehen.
Ab Herbst, sollte es aber dann soweit sein.

Lg.

Lanze

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#33
02. August 2013, um 16:53:16 Uhr

Danke für die Info, Lanze.

Gruß Michael

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#34
02. August 2013, um 16:58:18 Uhr

@ Nibse

Wie würdest du den "einfachen" Wissenschaftlichen Wert definieren? Das gilt in der Schweiz, aus Archäologensicht ist das alles was irgendwann, was ein Wissenschaftler für seine Arbeit brauchen kann. (also alles).

Da seid ihr in Deutschland ja gut gestellt. Bei uns galt früher der erhebliche Wert, was sicher bei euch mit als herausragend zu vergleichen ist.

.

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#35
02. August 2013, um 17:11:21 Uhr

Hallo Nibse,

danke für die Antwort und Aufklärung, bezüglich herausragend wichtiger Funde. Für mich ist diese Formulierung und Erklärung aber schwammig und dehnbar wie Gummi.

Wenn, wie bei der Wertermittlung, ausschließlich Archäologen das Sagen haben, dann beisst sich die Katze in den Schwanz, soll heissen, Ärger und Streit und gerichtliche Außeinandersetzungen sind auch hier vorprogrammiert.

Schönes Wochenende!

Hans

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#36
02. August 2013, um 18:48:13 Uhr

Ausschlaggebend wird die Begründung sein, die die Denkmalpfleger in den Bescheid schreiben, der den Fund zum Landeseigentum erklärt. Begründen sie dort den herausragende Wert für die Wissenschaft nicht, so ist der Bescheid rechtswidrig. Begründen sie ihn lapidar mit einer Standartformulierung, sieht es genauso aus. Die müssen schon richtig Arbeit darein stecken. Daher werden die das auch nur bei wirklich herausragenden Funden so machen (hoffe ich). Sonst müssen die bald neu Verwaltungsrichter einstellen. Das wird für das Land dann noch teurer...

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#37
04. August 2013, um 10:00:26 Uhr

Hallo nibse,

genau so sehe ich das auch,
auch für Zwecke der wissenshaftlichen Auswertung ist das Eigentum nicht erforderlich.
Mir kann auch niemand erzählen, daß 15 voneinander recht unterschiedlich ausgeartete Versionen an Schatzregal dem Gleichheitsgrundsatz (vor dem Gesetz, hier hinsichtlich des Schenrechtes) gerecht würden.

Gruß

masterTHief

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#38
21. November 2013, um 21:53:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Ich als Jurist, als auch ein Bekannter, der Richter am LG ist, halten das SchR eh für Verfassungswidrig. Bei der Eigentumsregelung überschreitet das BLand seine Gesetzgebungskompetenzen. Zwar dürfen sie das Denkmalrecht regeln, doch hier greifen sie ins Sachenrecht ein! Denn an der Denkmaleigenschaft wandert es nichts, wem die Sache gehört. Eine Regelung zu Dauerleihgaben wäre wohl noch vertretbar, aber kein Eingriff ins Sachenrecht!
Hat bislang nur noch niemand geklagt


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Kultur ist Ländersache. Aber Eigentumsverhältnisse / Sachenrecht ist nicht "Ländersache" sondern wird durch Bundesrecht, durch das BGB geregelt!

« Letzte Änderung: 21. November 2013, um 21:55:47 Uhr von (versteckt) »

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#39
22. November 2013, um 09:14:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
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Geschrieben von Zitat von Ernte AG
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Kultur ist Ländersache. Aber Eigentumsverhältnisse / Sachenrecht ist nicht "Ländersache" sondern wird durch Bundesrecht, durch das BGB geregelt!

Das ist ja sehr Interessant!


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