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 Entfernung zu Burgen,Kastellen und anderen Denkm.

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Avatar  Entfernung zu Burgen,Kastellen und anderen Denkm.  (Gelesen 6472 mal) 0
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(versteckt)
#15
22. Januar 2012, um 19:12:00 Uhr

 Belehren  in der nähe von Bodendenkmälern sind nur die Wege interesant die dorhin führen(such dir alte Karten), das BD selbst würde ich meiden da du hier mit sicherheit einen sehr langweiligen Tag verbringen wirst , da mit sicherheit schón in den letzten 20 Jahren hier alles schon mehrfach abgesucht wurde . Die Archis waren schon da, genau wie die Amis die hier Suchertourismus betrieben haben und natürlich die Hobbysondler. Hier noch was zu finden is glaub ich bzw. lehrte mich das die erfahrung das Risiko nicht wert. Wir finden schon seit Jahren die geilsten Sachen weit weg von diesen heissen Ecken. Gruss Bögi Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
22. Januar 2012, um 19:33:36 Uhr

Ups, erst antwortet niemand , dann schaut man nach einem tag Sondeln hier rein und dann gehts richtig ab..... Smiley

Hatte heute so ein kurzerlebnis:
War aufm Rückweg ausm Wald( den ich nicht verwüste, und in keiner Weise schädige, wie manche hier schwachsinniger weise behaupten, das mache ich und andere mit meinem Schlepper beim Holzernten.....),
 und hab dann die Sonde mal kurz in einen Gepflügten Acker gehalten, Für den ich bauers Zusage habe.
Grad ein Loch , 50 cm neben dem Weg, da kommt ein Auto und hält neben mir,

 "Sie wissen schon das das in Rheinland Pfalz verboten ist, oder?".

Net Hallo gesagt, und dann "ne, weis ich nicht, und kann mir das auch nicht vorstellen...."

Kurze denkpause im Auto und dann " was suchen sie denn Militaria oder son zeugs?"

Danke auch an Merowinger, eine Aussage...super

"Ne" sach ich," das kann mir gestohlen bleiben, alte Münzen und kleine relikte aus der Vergangenheit."

Er (kurz meine kleidung und Frisur gescannt) ," Dann ists O.K. , da gibts so braune Spinner die suchen nach Waffen und so"

Gang rein , tschüß gesagt und weg...

So als kleine Tagesgeschichte...
P.S. war  der Bürgermeister....

Ich finde den Beitrag von Ernte AG echt klasse, und will mal allen sagen, das deshalb doch nicht alle auf Bd`s rennen, es ist einfach eine gute (sondlerorientierte)
sicht- und auslegungsweise des gesetzes.

Und genau dafür sind unsere gesetze gemacht, möglichst alles verhindern, es sei denn da kommt einer und weis was er will und hat auch noch den mit absicht bescheuert gechriebenen Gesetzestext verstanden, dann darf er natürlich die Grenzen dessen ausnutzen,  und so läuft fast alles in good old Germany und es stört sonst auch keinen.

Ich denke der Text von ernte AG hilft vielmehr einfach entspannt zu Sondeln, wo es real nicht stört, aber dennoch verteufelt wird.
Danke Ernte AG!!!!! Küsschen

Ich habe auch einfach keine Lust dazu mich wegen ein Paar Münzen vom Acker oder ausm Wald Kriminalisieren zu lassen,
das stinkt mir unheimlich und entsagt jeglicher Logik.

Ich wünschte mehr leute hätten den Schneid, dann würde einiges anders laufen.... Weinen
Dann müßten auch manche nicht oberglücklich ein halbes Leben mit einer Genehmigung auf ein paar Hektar Acker rumdappeln.....

Ich selber werde mir seine Auslegungen genau im Kopf behalten, aber nie, und das aus meiner eigenen Verantwortungsauffassung, irgendwelche Bd`s anbuddeln.

Aber da wo ich sehe das eh niemals in hundert Jahren ein Archi seine Arbeit aufnimmt, werde ich mich hüten das Zeug vergammeln zu lassen, das wäre unterlassene Hilfeleistung an der erhaltung unserer Geschichte, egal was unsere Staatsheinis sagen. Natürlich keine eingetragenen Bd`s.

Ist auch geil , auf die eigentliche Frage traut sich keiner zu Antworten, da sie heikel ist.
Meckern über Erntes Beitrag, aber nix zum Thema schreiben, weil ich annehme bzw. annehmen muß, das sie davon ausgehen das es überall verboten ist..Huch
Verstehe ich nicht.
Ich werde für mich einen Abstand von 30 -  150 Meter Nehmen, je nach art des Denkmals, fertig.
Ein kleiner Wachturm denke ich da reichen locker die 30 m, bei großen Siedlungsresten oder Wallanlagen sind ein paar meter mehr nach meinem gefühl angebracht.


Danke auch an Merowinger, endlich eine Antwort , Klasse



« Letzte Änderung: 22. Januar 2012, um 19:36:03 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#17
22. Januar 2012, um 20:03:54 Uhr

Also da hat 7eichen gefragt:

"Ich wollte mal fragen wie weit man "offiziell" von Burgen, Kastellen und anderen Siedlungsgebieten weggehen muß um wieder
(halbwegs) legal zu sondeln?

Ist z.b. ein Berghang um eine Burg noch Bestandteil des Denkmals ?"

Und dann kommen da Grunsatzdiskussionen, ob und wo man sondeln darf und wir tiefe Löcher und ob eine Genehmigung des Landwirts vorliegt usw.

Oder " Ich werde für mich einen Abstand von 30 -  150 Meter Nehmen, je nach art des Denkmals, fertig. Ein kleiner Wachturm denke ich da reichen locker die 30 m, bei großen Siedlungsresten oder Wallanlagen sind ein paar meter mehr nach meinem gefühl angebracht.

Damit ist dem Fragenden doch nicht gedient. Wenn keiner eine rechtlich verbindliche Auskunft geben kann, in Ordnung. Das kann man ja auch kund tun.

Aber bitte nicht das seitenlange Geschwafel, welches niemanden etwas bringt!

Übrigens, ich weiß da auch keine verbindliche Antwort.

LG Hans

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#18
22. Januar 2012, um 20:22:57 Uhr

also ich halte mich von BD möglichst weit fern . sicher ist sicher

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#19
22. Januar 2012, um 20:27:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
Also da hat 7eichen gefragt:

"Ich wollte mal fragen wie weit man "offiziell" von Burgen, Kastellen und anderen Siedlungsgebieten weggehen muß um wieder
(halbwegs) legal zu sondeln?

Ist z.b. ein Berghang um eine Burg noch Bestandteil des Denkmals ?"

Und dann kommen da Grunsatzdiskussionen, ob und wo man sondeln darf und wir tiefe Löcher und ob eine Genehmigung des Landwirts vorliegt usw.

Oder " Ich werde für mich einen Abstand von 30 -  150 Meter Nehmen, je nach art des Denkmals, fertig. Ein kleiner Wachturm denke ich da reichen locker die 30 m, bei großen Siedlungsresten oder Wallanlagen sind ein paar meter mehr nach meinem gefühl angebracht.

Damit ist dem Fragenden doch nicht gedient. Wenn keiner eine rechtlich verbindliche Auskunft geben kann, in Ordnung. Das kann man ja auch kund tun.

Aber bitte nicht das seitenlange Geschwafel, welches niemanden etwas bringt!

Übrigens, ich weiß da auch keine verbindliche Antwort.

LG Hans

Nicht verzagen, Ernte AG fragen ... der kennt sich voll aus und im Ernstfall kann man auf seine Aussagen verweisen.  Nono
Viel Erfolg.

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#20
22. Januar 2012, um 21:41:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Perun
Nicht verzagen, Ernte AG fragen ... der kennt sich voll aus und im Ernstfall kann man auf seine Aussagen verweisen.  Nono
Viel Erfolg.

auf seine Aussagen verweisen reicht wohl aus  Zwinkernd
Persönlich hab ich immer Ausdruck des DschG dabei in dem die relevanten Paragraphen gekennzeichnet und Schlüssel(ab)sätze unterstrichen sind (gehe davon aus ,das nicht jeder Fehlinformierte großartig Lust hat sich den ganzen Scheiß durchzulesen und von daher hervorgehoben) für den Fall das ich irgendwann dann doch mal dumm angequatscht werde  Zwinkernd

Zum Thema selbst :
kann jemand mal ne Gesetzespassage anführen aus der hervorgeht das ein "Sicherheitsabstand" zu BD eingehalten werden muss ?
Entweder ists BD oder eben nicht ,oder nicht ?
Wenns Gebiete sind von denen ernsthaft davon ausgegangen werden muss, das dort mit ausreichender Wahrscheinlichkeit KD rumliegen ,bekommts Gebiet doch den Grabungsschutz davor gestellt ,nicht wahr ?
Ich mein ich kann ja verstehen das hier einige durch das ins Lächerliche ziehen und nicht weiter untermauerte, schlichte Ablehnen von Aussagen der Ernte AG, mal wieder etwas Paranoia auslösen wollen, aber könntet ihr euch zur Abwechslung nicht mal die Mühe machen und genauso wie die AG Paragraphen und/oder entsprechende Urteile zur Stützung eurer Behauptungen aufführen - wär doch mal was oder ?
Muss doch irgendwas geben was die Behauptung das gefälligst Abstand zu BD und GSG einzuhalten ist berechtigt erscheinen lässt .....wie gesagt ,am überzeugendsten wären Paragraphen und dementsprechende Urteile und nicht wieder Aussagen nach dem Schema "is halt so" oder "Moral (einer äußerst kleinen aber dafür um so lauteren Minderheit) gebietet es so" oder aber "Ernte AG hat sowieso keine Ahnung und daher grundsätzlich Unrecht"  das is nämlich eigentlich nicht unbedingt so überzeugend ,wie sich mancher hier evtl. wünschen tät  Zwinkernd


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#21
22. Januar 2012, um 21:57:54 Uhr

Ich sondle ja nur in Bayern und da gibts den schönen Bayernviewer-Denkmal. Da sieht man ja ganz genau wo Bodendenkmäler sind. Ich geh zwar nicht drauf, aber so nah dran wie ich mir sicher bin, dass ich nicht drauf bin. Wenn es etwas schützenwertes in nur einem Meter Abstand zum BD geben könnte, dann hätte man das BD auch einen Meter größer machen können  Zwinkernd Für mich bedeutet dies: Alles was nicht als BD markiert ist wird besondelt.
Beispiel: Römerstraße ist BD, aber links und rechts davon nicht mehr. Also wird dort gesondelt.

Dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder und darf nicht als Rechtsauskunft gesehen werden

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
22. Januar 2012, um 22:06:33 Uhr

Aaaaahhhhhhcccchhhhhh Bayern....... Anbeten

Da würd ich auch gerne Wohnen.... zumindest sondeltechnisch.

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#23
22. Januar 2012, um 22:10:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
...
Persönlich hab ich immer Ausdruck des DschG dabei in dem die relevanten Paragraphen gekennzeichnet und Schlüssel(ab)sätze unterstrichen sind (gehe davon aus ,das nicht jeder Fehlinformierte großartig Lust hat sich den ganzen Scheiß durchzulesen und von daher hervorgehoben) für den Fall das ich irgendwann dann doch mal dumm angequatscht werde  Zwinkernd
...

Auch vom neuen  Zwinkernd

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(versteckt)
#24
22. Januar 2012, um 22:10:50 Uhr

Ich habe das Thema interessiert verfolgt und muss sagen, dass es jedem ganz allein überlassen ist, wonach er sich beim Sondeln richtet (Gesetze,BD, Gewissen...etc.)
Nach dem Willen der Archis sollte das  Suchen generell verboten werden. Es stellt sich die Frage, was macht ihr, wenn plötzlich eines Tages im sogenannten "Deutschland Viewer" das ganze Land rot markiert wird? Gebt ihr das Hobby auf? Also ich NICHT

(versteckt)
#25
22. Januar 2012, um 22:30:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Auch vom neuen  Zwinkernd

Ja ,das neue is schon etwas kniffliger ,hast recht  Zwinkernd
Aber die finstere Komponente bezieht sich ja auf BD und GSG und wie gesagt ,da muss ich auch nich drauf los Zwinkernd

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#26
22. Januar 2012, um 23:27:55 Uhr

Ernte-AG hat hier und auch schon in anderen Threads seine Rechtsmeinung kundgetan. Da mag man zustimmen oder auch nicht. Ich stimme der Meinung eher nicht zu. Aber was solls. Da muss jeder selbst für geradestehen, was er macht.

Aber:

Hier im Forum gibt es viele Neulinge, die erst mit diesem Hobby anfangen und relativ ratlos dastehen, wenn sie feststellen, dass ihr neues Hobby doch rechtlichen Beschränkungen unterliegt. Und da finde ich es recht unangemessen, bei solchen Ratschlägen nicht darauf hinzuweisen, dass jedes Bundesland eigene Denkmalschutzgesetze hat. Ernte-AG bezieht sich meines Wissens nach auf NRW. Da mag seine Auslegung stimmen. Keine Ahnung. Habe auch keine Lust, mich auch noch in die Gesetze anderer Länder einzulesen.

Aber es gibt in anderen Ländern zum Beispiel solche Passagen: "§24. (1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3  erforderliche Genehmigung ...2. Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Die zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 verwendeten Geräte sollen eingezogen werden."
§19. (3) Als archäologische Denkmalbereiche (Grabungsschutzgebiete) werden durch Verordnung nach Absatz 1 bestimmte abgegrenzte Bezirke festgelegt, in denen Kulturdenkmale zu vermuten sind. In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde.

Bei solchen Passagen im Gesetz könnte sich niemand herausreden, er wolle Schlüssel suchen!

Natürlich ist es für einen Neuling schön, hier zu lesen, dass Ernte-AG's Rechtsauffassung vor jeglicher Strafe schützt. Vor allen Dingen liest sich das schön, wenn man selbst noch unsicher ist.
Aber passt auf! Lest die Gesetze eures Bundeslandes! Ihr könntet sonst ganz übel auf die Schnauze fallen!

Gruß
Oetti1



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(versteckt)Themen Schreiber
#27
23. Januar 2012, um 00:08:25 Uhr

@oetti1:

ja das stimmt schon, aber es ist erstrecht nicht besser , wenn man neulingen nur Angst macht.

Du solltest auch noch dazuschreiben aus welchem Bundesland du den Textausschnitt hast, sonst gibt es wieder nur verwirrungen und
Halbwahrheiten, das wolltest du doch verhindern. oder?

Hinzugefügt 23. Januar 2012, um 00:27:48 Uhr:

Ich habe grade mal die Texte die sondler betrteffen aus dem DschG Rlp rausgesucht.

Und er ist so, das ich weiterhin entspannt sondeln gehe. Super Super
Würde ich etwas für meine Heimat Kulturgeschichtliches entdecken würde ich es sowieso melden.
Von daher kann ehrlichen Suchern in Rlp nix passieren.

Einzelne Münzen sind wohl kein kein Kulturdenkmal, finde ich an einem Ort viele siehts da schon anders aus.....

Hier der Auszug:

§ 3 Begriff des Kulturdenkmals
(1) Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit,
1. a) die Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens,
des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse
oder Entwicklungen,
10
b) die Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
c) die kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind und
2. an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und
Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen
oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
(2) Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse,
Spuren oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des
pflanzlichen oder tierischen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege
oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation ein öffentliches
Interesse im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 besteht.

§ 16 Begriff des Fundes

Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung
anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche
gelten.
§ 17 Anzeige

(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder
schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde,
der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung
erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.


§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die
Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen
erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme
der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde
zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend.
Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen
keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.


Ich denke da ist genug freiraum für uns Sondler gelassen, und bei richtigem verhalten ein guter Fund, auch immernoch ein grund zur Freude.
Ebenso werde ich nur noch einen geringen  Abstand zu Denkmälern halten, da ja da der Fundzusammenhang klar ist und ich ihn einfach melden werde wenn er damit zusammenhängt.
Wenn nicht, nicht.

Gruß aus Rlp

« Letzte Änderung: 23. Januar 2012, um 00:27:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#28
23. Januar 2012, um 00:53:42 Uhr

Oetti hat aus SH zitiert.

Und damit man nicht glaubt nur Hügelgräber etc können ein BD sein hier dazu die näheren Bestimmungen aus SH

Und hier gilt das Mitführen einer Sonde schon als Straftat.


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§_15.JPG
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#29
23. Januar 2012, um 01:01:20 Uhr

Da bekommt man erst einen Brechreiz beim lesen, dann kann man nur noch drüber Lachen.
Die spinnen ja komplett.
Führen einer sonde eine Straftat.....

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