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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Entfernung zu Burgen,Kastellen und anderen Denkm.

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Avatar  Entfernung zu Burgen,Kastellen und anderen Denkm.  (Gelesen 5077 mal) 0
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(versteckt)
#30
23. Januar 2012, um 01:12:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Da bekommt man erst einen Brechreiz beim lesen, dann kann man nur noch drüber Lachen.
Die spinnen ja komplett.
Führen einer sonde eine Straftat.....

Ist halt das Resultat solcher Aussagen wie von Ernte AG "man kann ja sagen, man hat nur einen Schlüssel gesucht"

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(versteckt)Themen Schreiber
#31
23. Januar 2012, um 01:16:04 Uhr

Das halte ich jetzt für übertrieben,
eine wage auslegung der Gesetze war garantiert mit Schuld,
aber nicht diejenigen die es interpretiert haben.

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(versteckt)
#32
23. Januar 2012, um 01:25:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Das halte ich jetzt für übertrieben,
eine wage auslegung der Gesetze war garantiert mit Schuld,
aber nicht diejenigen die es interpretiert haben.

Wer denn sonst? Denkst du, da ist ein Jurist vom Himmel gefallen, hat das DschG gelesen und sich gedacht: „Hach, das ist jetzt aber vage. Falls es jemals sowas wie eine Mode geben sollte, mit Detektoren herumzulaufen, könnten ja einige Leutchen auf die Idee kommen, das zu ihren Gunsten auszulegen. Ändern wirs doch mal!“ Nein, natürlich nicht. Wie in Hessen gab es ganz konkrete Beispiele, die dazu geführt haben, dass das DschG verschärft wurde.

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(versteckt)
#33
23. Januar 2012, um 01:33:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Aber es gibt in anderen Ländern zum Beispiel solche Passagen: "§24. (1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3  erforderliche Genehmigung ...2. Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Die zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 verwendeten Geräte sollen eingezogen werden."

Hallo Oetti1

Da sind ja zwei Sätze richtig erschreckend !

1.   ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.....
2.    .....verwendeten Geräte sollen eingezogen werden.

Möchte mich deshalb dem Anliegen von "7eichen" anschließen, und um die Nennung des Bundeslandes bitten.


Danke
Gruß C-R-B



« Letzte Änderung: 23. Januar 2012, um 01:43:38 Uhr von (versteckt), Grund: Zitat ergänzt »

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(versteckt)
#34
23. Januar 2012, um 01:42:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cola-Rot-Biker

Hallo Oetti1

Da sind ja zwei Sätze richtig erschreckend !

1.   ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.....
2.    .....verwendeten Geräte sollen eingezogen werden.

Möchte mich deshalb dem Anliegen von "7eichen" anschließen, und um die Nennung des Bundeslandes bitten.


Danke
Gruß C-R-B



Kommt aus dem neuen Gesetz in SH von 1.1.2012

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(versteckt)Themen Schreiber
#35
23. Januar 2012, um 01:42:30 Uhr

Die schuld besteht schon in der alten gesetzvariante.
Warum ist das nicht gleich besser definiert, eigenes verschulden durch deutsche gewohnt schwammige formulierung.
Das es danach knüppelhart neu aufgelegt wird, ist schuld der gesetzesschreiber und nicht derer, die hier im Forum mal den Mut haben
was gegen das Duckmäusertum zu sagen.
Das ihr pers. Probleme mit Ernte Ag habt interessiert mich auch nicht wirklich.
Er sagt auch nicht, das er all das tut was nach seiner Interpretation möglich wäre.
Er hat nur die möglichkeiten gezeigt.

Die Echten Ausschlaggebenden Fälle  sind wahrscheinlich echte Fälle von gezielter Raubgräberei mit kapitalistischem Hintergrund.
An solchen Taten  ändern auch neue schärfere Gesetze nichts, weil solche Leute wissen, das sie das gesetz brechen.


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(versteckt)
#36
23. Januar 2012, um 01:44:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
...Die Echten Ausschlaggebenden Fälle  sind wahrscheinlich echte Fälle von gezielter Raubgräberei mit kapitalistischem Hintergrund.
An solchen Taten  ändern auch neue schärfere Gesetze nichts, weil solche Leute wissen, das sie das gesetz brechen.


Und genau die hat man gefasst und die haben sich mit solchen Argumenten rausgeredet Ärgerlich

Geschrieben von Zitat von 7eichen
....
Das ihr pers. Probleme mit Ernte Ag habt interessiert mich auch nicht wirklich.
Er sagt auch nicht, das er all das tut was nach seiner Interpretation möglich wäre.
Er hat nur die möglichkeiten gezeigt.
...

Genau, er hat gezeigt, wie man mit bewußter Falschausage das Gesetz umgehen kann.

Solche Aussagen helfen nur Sondengängerngegenern nicht uns  Ärgerlich

« Letzte Änderung: 23. Januar 2012, um 01:48:33 Uhr von (versteckt) »

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#37
23. Januar 2012, um 01:54:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Kommt aus dem neuen Gesetz in SH von 1.1.2012

@insurgent

Nur aus SH ?

Oetti1 schrieb weiter oben :
Zitat : "Aber es gibt in anderen Ländern ..... "
( Also  mehr als 1 )

Gruß C-R-B


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(versteckt)Themen Schreiber
#38
23. Januar 2012, um 01:55:08 Uhr

Das kann man so sehen oder eben nicht,
mir hat es sehr geholfen, ein bischen mehr auf meine Rechte zu achten, und auch auf meine Freiheiten,
welche ich teilweise nur versteckt finde.

Ich bin dadurch nicht zum Raubgräber geworden, eher im Gegenteil.

So ist spät jetzt und gehe erstmal ins Bettchen.....



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#39
23. Januar 2012, um 01:58:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
So ein Müll vo der Ernte AG  Nono

Nach dem Motto: Lügen ist ja nicht schlimm und deshalb legal  Applaus

An alle die noch etwas Anstand und Interesse an unserer Geschichte haben, bitte solche Aussagen vergessen.

Und denen alles egal ist...na ja, denen ist ja eh alles egal Down

 Applaus

Gruß

Jøran-Njål

Hinzugefügt 23. Januar 2012, um 02:03:53 Uhr:

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Da bekommt man erst einen Brechreiz beim lesen, dann kann man nur noch drüber Lachen.
Die spinnen ja komplett.
Führen einer sonde eine Straftat.....

Das wurde aufgrund zahlreicher, eben vermutlich von Sondengänger (darunter auch mögliche "Schlüsselsucher"), gestörten oder gar zerstörten Befunden ins Gesetz eingefügt, um dagegen etwas zu unternehmen.


Gruß

Jøran-Njål

« Letzte Änderung: 23. Januar 2012, um 02:03:53 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#40
23. Januar 2012, um 11:56:39 Uhr

@Cola-Rot-Biker:
Sorry, ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Diese Gesetzesstelle ist im neuen Denkmalschutzgesetz von Schleswig-Holstein enthalten.
Wir haben 16 Bundesländer und damit 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass man bitte Aussagen über rechtliche Situationen im Denkmalschutzgesetz nicht verallgemeinern darf. Und Ernte-AG's Äusserungen sind mir in dieser Hinsicht zu allgemein.

@7eichen: Nein, ich habe keine persönlichen Probleme mit Ernte-AG. Persönliche Probleme kann es nur geben, wenn man sich persönlich kennt. Und ich kenne ihn nicht persönlich. Hier geht es um die Sache. Nicht um Personen!

Gruß
Oetti1

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#41
23. Januar 2012, um 19:35:03 Uhr

Das Denkmalschutzgesetz von Schleswig-Holstein ist hier zwar nicht das Thema, ich kann diesen drohenden Post aber nicht so stehen lassen, da er hier ein falsches Bild suggeriert. Dies ist keine Rechtsberatung:

Oetti1 schreibt:
"Aber es gibt in anderen Ländern zum Beispiel solche Passagen: "§24. (1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3  erforderliche Genehmigung ...2. Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Die zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 verwendeten Geräte sollen eingezogen werden."
§19. (3) Als archäologische Denkmalbereiche (Grabungsschutzgebiete) werden durch Verordnung nach Absatz 1 bestimmte abgegrenzte Bezirke festgelegt, in denen Kulturdenkmale zu vermuten sind. In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde."

Dazu steht im Entwurf des neuen DschG Schleswig-Holstein:
§ 24
Straftatbestände
(1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3 erforderliche Genehmigung...
-> Der Paragraph 24 thematisiert ausdrücklich NUR den Paragraphen 19 Absatz 3

Dieser ist der hier:
(3) Als archäologische Denkmalbereiche (Grabungsschutzgebiete) werden durch
Verordnung nach Absatz 1 bestimmte abgegrenzte Bezirke festgelegt, in denen Kulturdenkmale
zu vermuten sind. In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die
Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde.
-> Was steht hier? Es geht NUR um Grabungsschutzgebiete. Grabungsschutzgebiete, abgekürzt mit GSG, habe ich immer von der Suche ausgeschlossen und dies hier auch so geschrieben. Bei GSG ist, wie der Name sagt, das Graben verboten. Auf eingetragenen Bodendenkmälern ist NICHT das Graben verboten, sondern das Beschädigen, Zerstören etc. (Wurde bereits thematisiert)

Was lernen wir aus Oetti1 Post?
Jeder Neuling, der das liest, bekommt erstmal ein bisschen Angst.
"Wie, in SH kann man mit dem Detektor in den Knast kommen? Oh mist"
Liest man mal genauer, ist die Straftat NUR gegeben, wenn man IN einem GSG Sucht + Gräbt. Haithabu wäre zum Beispiel ein solches GSG oder vielleicht eine uralte Langhäuseransammlung an der Küste.
Wo die GSG genau sind, erfährt man beim Denkmalamt z.B. oder sind teilweise auch ausgeschildert. Man kann also auf alle Fälle sicher gehen, wo sich GSG befinden und die meiden!
Jeder Wald, jedes Feld, jede Wiese, also überall, wo KEIN GSG in SH vorhanden ist, kann gar nicht zu einer Straftat führen und der Detektor wird natürlich auch nicht eingezogen.
 GSG in Schleswig-Holstein betragen vielleicht 0,01% der Fläche SH.


=> Lasst euch doch nicht irre machen, Jungs und Mädels. Mein Tipp ist, schaut im Denkmalschutzgesetz zuerst nach den Ordnungswidrigkeiten, den Straftatbestand Im Denkmalschutzgesetz gibt es meines Wissens nach übrigens nur in SH und Hessen, in den meisten Ländern ist alles, was mit "Schatzsuche" zu tuen hat, maximal eine Ordnungswidrigkeit und dies auch nur äußerst selten, wenn man z.B. in NRW in einem GSG gräbt.

Für das Beispiel SH, habe ich mir das Denkmalschutgesetz dieses Bundeslandes durchgelesen.
Was dort geahndet wird und für "uns" relevant ist, wäre z.B. wenn man ein Kulturdenkmal findet und es nicht der Behörde mitteilt oder
"wer zum Zweck der Erforschung eines eingetragenen Kulturdenkmals in dessen Bestand eingreift, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde",
sprich: Wer in ein eingetragenes Bodendenkmal / Kulturdenkmal eingreift.
Was genau eingreifen heißt, also wie tief ein Loch sein darf etc. kann nur ein Gericht klären.

Exekutive und Judikative sind Gott sei Dank in Deutschland getrennt und deswegen kann die Exekutive, also die Behörde (das Denkmalamt), viel posaunen und die Gesetze scheinbar streng auslegen - wenn ein Gericht die Denkmalschutzgesetze bewertet und "neutral" auslegt, wie es äußerst wahrscheinlich ist, wäre das eine ziemliche Niederlage für die Denkmalämter und würde den deutschen Sondengängern jegliche Bedenken nehmen.

Wer in Schleswig-Holstein wohnt, kann also unbeschwert suchen und graben gehen. Ein Paradies für Sondengänger!
-Gefundene Denkmäler müssen gemeldet werden
-In eingetragene Kulturdenkmäler darf nicht eingegriffen werden (Vage Formulierung, zur Not hat man aber 99,9% der Fläche SH)
-GSG meiden (vorher erkundigen, wo die genau liegen. GSG sind sehr selten!)

-> Ist ja fast so locker gehandhabt, wie in NRW, also viel Spaß beim Sondeln  Smiley

Ich frag mich, warum ich mich mit sovielen Gesetzen hier stundenlang herumschlage und nichts Produktives leiste Grinsend
Für mein Bundesland kenne ich die Gesetze auswendig und trotzdem warne ich immer vor den "Rattenfängergeschichten" im detektorforum Zwinkernd
Warum? Es macht mir Spaß, verunsicherten Leuten oder Sondelneulingen zu helfen, dieses Hobby auszuüben.
Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach finde ich es traurig, dass, generell in deutschsprachigen Foren, im Gegensatz zu englischsprachigen, Verbote, Beschränkungen und Strafen der Kern von Diskussionen sind.
Es geht weniger um die Freude am Suchen, um das Teilen von Erlebnissen um den Spaß in einer Forengemeinschaft und den Zusammenhalt, als vielmehr um Panikmache und Angst schüren vor dem "bösen Staat mit seiner noch viel böseren Exekutive".
Interessierten Leuten und Neueinsteigern dieses Hobby so madig zu machen wie irgendwie möglich (damit es zum Beispiel nicht zuviele Sucher gibt), halte ich für pervers und darum zeige ich gerne auf, wie die Sondelregeln in der Realität aussehen und ermutige jeden, sich für ein paar Stunden mit seinem jeweiligen Denkmalschutzgesetz auseinanderzusetzen, bevor er / sie ohne Bedenken lossucht.
 Super

@sevenOaks: Hatte dir in meinem ersten Beitrag eine Antwort auf deine zu Beginn gestellte Frage gegeben.

« Letzte Änderung: 23. Januar 2012, um 20:27:01 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#42
23. Januar 2012, um 20:32:45 Uhr

Man, man Ernte23, Du mußt auch die Durchführungsverordnung lesen  Frech

Bist Du eigentlich einer von den Archäologen Hardlinern die versuchen Sondengänger hinters Licht zu führen um dann zu sagen alles sind Raubgräber???

Offline
(versteckt)
#43
23. Januar 2012, um 21:31:45 Uhr

Man wird ja wohl damit leben können, dass man nicht überall suchen darf. Andererseits sollte man sich nicht von den Behörden gängeln lassen, da die am liebsten alles wofür sie kein Geld bekommen, verbieten würden.
Ich verstehe diese unsäglichen Grundsatzdiskussionen nicht, da die Gesetzeslage doch klar ist.
Wer glaubt, er würde eine Genehmigung für alles und jedes brauchen, soll mit seiner Rechtsauffassung glücklich werden.
Wer das nicht glaubt, der wird auch durchs Leben kommen, sich aber manchen Behördengang und das Geld für Genehmigungen sparen.
Den Behörden Fans möchte ich nur sagen: Wir leben in Deutschland. Hier hat ausgeuferte Bürokratie Tradition.
Was nach dem Krieg klein begann, wuchert mittlerweile wie ein Krebsgeschwür in unserem Land.
Bürokratie hat die Eigenschaft sich immer mehr Aufgaben zuzuschanzen und dadurch zu wachsen.
Ein kleines Beispiel: 97% der Weltlektüre über Steuerproblematik kommt aus Deutschland. Das sagt doch wohl alles!
Wir brauchen  mehr Menschen wie Ernte AG, die uns darüber aufklären, wie wir verhindern, dass die Bürokratie immer mehr Macht über uns gewinnt.
Das musste jetzt einfach raus Ausrasten
Viele Grüße
Uwe


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#44
23. Januar 2012, um 21:44:09 Uhr

@ Ernte ag, du warst nicht angesprochen,

danke nochmal, gruß 7eichen


yes uwe  Applaus


@ insurgent, hast du dir das selbst durchgelesen?, ich grad mal , das ändert auch nicht viel an erntes aussagen, was sollte der Kommentar?


« Letzte Änderung: 23. Januar 2012, um 21:47:42 Uhr von (versteckt) »

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