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Es fehlt mir vielleicht an juristischem Verständnis und entsprechneden Fachkenntisse und/oder an Intelligenz um aus diesem von Dir verlinkten Gesetzestext ein Wald-Sondelverbot herauszulesen.
Die Nachforschung nach archäologischen Bodenfunden ist genehmigungspflichtig, egal wo geforscht wird.
Jeder Förster kann sowohl den Detektor als auch das Grabungswerkzeug sicherstellen, wenn er einen SG in Ausübung des Hobbys, also beim Ausgraben eines Fundes antrifft und dieser ihm keine NFG sowie die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorlegen kann.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, um 11:05:20 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, um 15:24:28 Uhr von (versteckt) »
also ich komme aus sh und arbeite mit dem landesamt zusammen !und bei uns ist das sondeln im wald verboten !
"Bin froh, daß ich einen Wisch vom Amt habe, der mir ein Hobby erlaubt.Für diese Erlaubnis habe ich mich freiwillig einer Einschränkung unterworfen, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt"