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 im wald suchen ja oder nein

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Avatar  im wald suchen ja oder nein  (Gelesen 7605 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. Mai 2010, um 23:40:39 Uhr

Hallöchen

mir wurde mal gesagt das man in nen wald nicht suchen darf und wenn man erwischt wird muss man ne fette strafe zahlen, andere sagen das is sch...egal.
meine frage ist nun:
wenn ich im wald ne bombe finden sollte und sie berreits ausgebudelt hab soll ich kmrt (kampfmittelräumtrupp) anrufen oder soll ich das ich das teil dann auf ein feld bringen und dann kmrt anrufen und sagen hab das da gefunden Zwinkernd          zur klärung ich würd mit dem teil schon behutsam vorgehn und hät da auch kein schiss davor  Zwinkernd

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(versteckt)
#1
10. Mai 2010, um 00:02:45 Uhr

Ich kann dir nur meine Laieneinschätzung geben, aber ich denke doch, dass eine Unverzügliche Meldung der Bombe (im Wald) die eindeutig sinnvollere Variante darstellt?

Ergo ist bspsw. in Bayern auch Graben im (eigenen) Wald erlaubt, sofern man nicht auf nem ausgewiesenen Bodendenkmal unterwegs ist, hängt also immer vom entsprechenden (bundes)Land ab.

Gruß,
choppa

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#2
10. Mai 2010, um 00:40:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nibbler145
Hallöchen

mir wurde mal gesagt das man in nen wald nicht suchen darf und wenn man erwischt wird muss man ne fette strafe zahlen, andere sagen das is sch...egal.
meine frage ist nun:
wenn ich im wald ne bombe finden sollte und sie berreits ausgebudelt hab soll ich kmrt (kampfmittelräumtrupp) anrufen oder soll ich das ich das teil dann auf ein feld bringen und dann kmrt anrufen und sagen hab das da gefunden Zwinkernd          zur klärung ich würd mit dem teil schon behutsam vorgehn und hät da auch kein schiss davor  Zwinkernd



Jaaaaaaaaa klaaaar es müßen viel mehr Bomben geschleppt werden Schockiert

Wenn de was ausgräbst von dem du glaubst es is ne Bombe dann GEH WEG ruf kampfmittelräumdienst
der Bombe ists egal ob du Angst hast oder nicht

MFG

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#3
10. Mai 2010, um 04:41:39 Uhr

das würde ich auch meinen - FINGER WEG davon. Auf jeden Fall Räumdienst sofort rufen...

mfg LU

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#4
10. Mai 2010, um 06:06:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nibbler145
Hallöchen

          zur klärung ich würd mit dem teil schon behutsam vorgehn und hät da auch kein schiss davor  Zwinkernd

Moin moin,


davor solltest du aber Angst haben, es könnte Dich schon in Stücke reißen bis du überhaupt raffst was los ist, also
bloß net bewegen, egal ob Granate oder "Partrone"

Die leidige Sache mit dem Wald, ich gehe schon seit einem Jahr ausschließlich im Walde sondeln und kann dir sagen, bis
auf WK2 gedönse nix gefunden. Erfolgreicher wäre eine Feldbegehung, man kann hier ja nachlesen was für tolle Funde dort
gemacht worden sind.....

Grüßli
Winni

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Gesperrt
#5
10. Mai 2010, um 06:10:23 Uhr

Dem Kriegsmittelräumdienst ist das generell erst mal wurscht, wo du suchst. er fragt nicht danach. Also, einfach melden. Das ist kostenlos und die kommen auf jeden Fall mit einem einem haufen Ahnung angefahren.

an sich stehe ich auf eher auf äcker. Man findet mehr, nur ist qualität manchmal schlechter. trotzdem muss man gucken, dass man nicht auf einem BD steht, weil dann wird´s ohne Genehmigung auch wieder teuer.

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#6
10. Mai 2010, um 07:10:35 Uhr

Am besten Du trägst die Bombe aus dem Wald wo Du nichts zu suchen hast nach Hause, dann findet Dich der KMRD besser!!! Man was stellt Ihr hier für fragen? Die Waldsuche ist in den meisten Bundesländern strikt verboten.

Gruß Jan

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#7
10. Mai 2010, um 07:31:40 Uhr

Hallo,

Zu deinen Fragen:

Falls du  ein Obejekt findest,  was den Anschein erwähnt, es könnte  sich um ein Sprengmittel jeglicherArt handeln, sprich Fliegerbombe, Handgranate, Granate etc etc... lasse das Teil an Ort und Stelle, bedecke es mit Sand oder Erde, Makiere die Stelle, fallls du nicht vor Ort bleiben kannst (z.B um dem KMRD den Weg zu weisen). Niemals den Gegestand bewegen. Es gibt sehr tückische Zünder und die gabe es auch damals schon. Es hat absolut nichts über den Zustand des Gegenstandes zu sagen, wie lange er im Boden schlummerte. Im Zweifel immer dem KMRD bescheid sagen. Ich mussteselbst den KMRD schon ein paar mal rufen auch bei Funden, die  im WAld vorkamen. Diese Leute sind sehr dankbar, das man ihnen bescheid sagt. Ist übrigens die verdammte Pflicht von jedem Bürger, diese Herrschaften zu informieren, so viel Eier sollte man schon in der Hose haben.

Zur Waldsuche:

Generell verboten. Ich suche ziemlich oft im Wald und habe bis jetzt nur gute Erfahrungenn dort gemacht. Selbst Jäger oder Wanderer, die ich traf waren sehr interessiert. Natürlich kann man auch pech haben uund dann kriegst du ne OWI aufgedrückt. Suchen auf Feldern ohne Genehmigung ist übrigens auch nicht erlaubt.

Du wirst hier  viele Antowrtmöglichkeiten erhalten, von "bist du verrückt im Wald zu suchen" bis "ist doch sch**** egal"

Mach deine Erfahrungen

Ich wünsche dir Gut Fund
Garry

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(versteckt)
#8
10. Mai 2010, um 07:39:31 Uhr

Moin,

verboten ist nichts - auch nicht die Suche im Wald, das wird immer gerne verwechselt.

Für die Suche nach archäologischen Bodenfunden benötigt man eine NFG .

Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil für Recht befunden, dass eine Denkmalschutzbehörde für die Suche im Wald keine NFG ausstellen muss, sie darf es aber selbstverständlich. Aus diesem Urteil leiten viele ab, dass eine Suche im Wald verboten sei, was aber nicht stimmt.

Bei Munitionsfunden, egal ob im Wald oder in der Flur, ob mit oder ohne NFG ist immer der KMRD anzurufen. Dieser interessiert sich nicht dafür, ob man das Teil mit oder ohne Detektor entdeckt hat. Dafür wiederum hat nur die Polizei Interesse - wenn überhaupt. aber wenn dann richtig - deshalb ist der Weg direkt zum KMRD der richtige.

Viele Grüße

Walter

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#9
10. Mai 2010, um 07:52:57 Uhr

Danke Walter  Super

Und noch der Vollständigkeit halber :













..

















Geschrieben von {author}

Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B.
das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit
entwickelt.




..


Das stammt von hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5432456/


Da kann man sich einfach eine bessere Meinung bilden, gerade über den Inhalt des von Walter genannten Urteils.  Zwinkernd





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(versteckt)
#10
10. Mai 2010, um 11:54:44 Uhr

Hallo Jürgen,

vielleicht wird das Urteil bald nicht mehr alleine dastehen. Ist aber eine Frage der Rechtsschutzversicherung und des Geldes und der fehlenden Lobby.

Das LfDH hat einen Antrag auf Erteilung einer NFG für die Suche in einem Wald abgeleht, aus den hinlänglich bekannten Gründen. Da aber in HE NFG auch für die Nachforschung im Wald ausgegeben werden, ist die Argumentation völlig daneben. Sie hätten Argumente aufführen müssen, warum dieser eine SG im Gegensatz zu anderen SG keine NFG erhält.

Widerspruchsrecht ist bereits ausgeschöpft, d. h. es folgt eine Klage, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, was nicht sicher ist.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#11
10. Mai 2010, um 11:58:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke


Widerspruchsrecht ist bereits ausgeschöpft, d. h. es folgt eine Klage, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, was nicht sicher ist.

Viele Grüße

Walter

Na da bin ich aber gespannt, Du hälst uns ja bestimmt auf dem Laufenden....

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
10. Mai 2010, um 11:59:56 Uhr

super ich danke euch für die schnellen aufschlussreichen antworten.
mir is es eigentlich nur um das verbot oder nicht verbot gegangen   ich werd sicher nicht so ne nette bombe in meine finger legen und spazieren tragen aber egal
die antworten waren super ich danke euch vielen lieben dank an alle

mfg nibbler145

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#13
12. Juni 2010, um 23:59:45 Uhr

ich habe gelesen dass die waldsuche , besonders zb. im niedersachsen, verboten ist. aber es gibts immer diese fragen ob mann nach "archeologische funde" usw sucht oder nicht. ich suche in deutschland seit 5 jahren und bis jetzt hatte ich nur einmal ein treffen gehabt mit leute von kreisarcheologie. der mann hat mich mit eine strafe bedroht, aber nach par minuten gesprech hatt er erkannt dass ich keine Raubgräber bin und versuche mich auch nicht aus der sache auszureden (dass ich zb schlussel verloren habe und jetzt danach suche usw). und dann war er ganz nett zu mir, hat mir gesagt dass ich sollte mich bei kreisarcheologie anmelden . ich habe es versucht, 2 mails geschrieben, eine woche lang angerufen, ohne erfolg. also habe ich die sache mit den genehmigung afgegeben und suche wieder ohne.  par mal auch im wald, aber  ohne grosse funde, und auch ohne kleine Smiley feldern sind normale weise besser, weil mann fast immer etwas findet, eine munze oder so, und kann zufrieden nachhause gehen, im wald kann es sehr frustrirend sein wenn mann keine gute orten kennt. ah, und hat mir der mann auch gesagt dass ich durfe mit ein detektor suchen aber nur an die oberflache, wenn ich noch 1 mm tiefes loch ausgrabe dann heisst es archeologie und ich muss genehmigung haben. verruckt.  ubrigens, tut mir leid dass ich nich besonders gut auf deutch schreibe, habe es aus fehrnsehen gelernt Smiley
vils spass und erfolg bei die suche !

« Letzte Änderung: 13. Juni 2010, um 00:35:06 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
13. Juni 2010, um 07:03:30 Uhr

Hallo Leute, es ist verboten im Wald zu suchen !

Der Förster hat Polizeirechte siehe Art. 29
zu den Strafen Art. 46

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http://by.juris.de/by/gesamt/WaldG_BY_2005.htm#WaldG_BY_2005_G12



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