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 im wald suchen ja oder nein

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Avatar  im wald suchen ja oder nein  (Gelesen 7602 mal) 0
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#45
15. Juni 2010, um 18:39:29 Uhr

eingerahmt und hoffentlich übers bett gehängt kicher  - gut so Zwinkernd

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#46
15. Juni 2010, um 19:03:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von steinadler
ist doch auch gut so ... dafür ist ein forum ja auch da !!!!! Lächelnd
kann ja nur wieder geben wie es uns gesagt wurde ....

gruss
steinadler

Ist ja auch richtig.

Da in unseren Genehmigungen Wälder ausgeklammert sind ist die Suche dort faktisch verboten.

Steht zwar nicht im Gesetz, aber wer im Wald sucht macht was verbotenes Cool

Und bitte, bitte nicht mit Tante Ernas Ring kommen  Zwinkernd

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#47
15. Juni 2010, um 19:23:33 Uhr

Da in unseren Genehmigungen Wälder ausgeklammert sind ist die Suche dort faktisch verboten.

 Dann kann es nicht sein! Denn fast alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erst einmal erlaubt! ?  :Smiley

 Gruß Klaus

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#48
15. Juni 2010, um 19:32:23 Uhr

weisst du das noch nicht klausi,
hier ist grundsätzlich alles verboten      rein aus sicherheitsgründen  Zwinkernd

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#49
15. Juni 2010, um 19:45:12 Uhr

hier ist grundsätzlich alles verboten      rein aus sicherheitsgründen. 
 Grinsend Richtig da hatte der sicherheitsbewusste Herr Schäuble und auch andere, schon Ärger mit dem Verfassungsgericht! Grinsend

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#50
16. Juni 2010, um 05:40:26 Uhr

Tante Emmas Ring !

... ist als Ausrede bereits verwendet worden und darf deshalb nicht mehr benutzt werden.

Jetzt aber mal zur tatsächlichen, also der realen Auftragssuche. Wir SG werden ja immer mal angesprochen, ob wir nicht etwas verlorenes wiederfinden können. Man nennt das eine Auftragssuche, sie auch Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.aktivsucher.de
oder www. auftragssuche.de

Bei einer Auftragsuche kann man natürlich auch im Wald suchen. Meine letzte Auftragsuche führte mich sogar mitten auf ein römisches Bodendenkmal, weil ein Mitglied des dortigen Geschichtsvereins bei der Begehung seinen Autoschlüssel dort verloren hatte. So etwas geht selbstverständlich.

Eins ist jedoch klar, ein Grabungswerkzeug darf dann nicht mitgeführt werden (das schließt auch die Mitführung im Rucksack aus um Missverständnisse zu vermeiden). Sollte der Eigentümer der Verlustsache nicht dabei sein, dann geht so etwas nur mit einem schriftlichen Auftrag, der vom Auftraggeber unterschrieben sein muss.  Solche Verträge müssten bei den o. a. Diensten vorliegen, wir haben notfalls bei der IG Phoenix auch welche, die per E-Mail angefordert werden können.

Fand der Verlust tatsächlich - wie in meinem Fall - auf einem BD statt, dann würde ich vorher die DSchB informieren.

Viele Grüße

Walter

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#51
16. Juni 2010, um 08:24:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
............................
Eins ist jedoch klar, ein Grabungswerkzeug darf dann nicht mitgeführt werden (das schließt auch die Mitführung im Rucksack aus um Missverständnisse zu vermeiden). Sollte der Eigentümer der Verlustsache nicht dabei sein, dann geht so etwas nur mit einem schriftlichen Auftrag, der vom Auftraggeber unterschrieben sein muss.  Solche Verträge müssten bei den o. a. Diensten vorliegen, wir haben notfalls bei der IG Phoenix auch welche, die per E-Mail angefordert werden können.

Fand der Verlust tatsächlich - wie in meinem Fall - auf einem BD statt, dann würde ich vorher die DSchB informieren.

Viele Grüße

Walter

So wie Du es beschrieben hast ist es ja OK

Und nur so kann es gehen!

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#52
16. Juni 2010, um 09:51:08 Uhr

So langsam geht die Übersicht vollends verloren

gerade noch fragte ein user, ob es denn ein generelles "Wald-Sondelverbot" gebe.

Nun werden Sequenzen aus Beiträgen zitiert, die sich auf Auftragssuchen auf ausgewiesenen Bodendenkmälern beziehen.
Das wird von Leuten, die das später mal schnell überfliegen leicht mal in einen völlig falschen Kontext gestellt  Unentschlossen

Eine gewisse thematische Kontinuität wäre in meinen Augen wünschenswert...

« Letzte Änderung: 16. Juni 2010, um 09:54:19 Uhr von (versteckt) »

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#53
17. Juni 2010, um 11:51:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfeifadeggel
So langsam geht die Übersicht vollends verloren

gerade noch fragte ein user, ob es denn ein generelles "Wald-Sondelverbot" gebe.

Nun werden Sequenzen aus Beiträgen zitiert, die sich auf Auftragssuchen auf ausgewiesenen Bodendenkmälern beziehen.
Das wird von Leuten, die das später mal schnell überfliegen leicht mal in einen völlig falschen Kontext gestellt  Unentschlossen

Eine gewisse thematische Kontinuität wäre in meinen Augen wünschenswert...
da gieb ich dir recht

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#54
29. Juni 2010, um 10:51:49 Uhr

Ich bin jetzt auch mehr als verwirrt.... Im Wald suchen ist ok aber das Graben nicht? Wie sieht die Situation denn jetzt genau aus in Deutschland und vielleicht auch speziell in NRW(denn da lebe ich)? Am besten wär mal ein Eintrag der das ganze zusammenfast irgendwie.

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#55
29. Juni 2010, um 11:13:16 Uhr

also ich bin zwar neu hier aber ich kann dir sagen, dass praktisch deutschlandweit, dass reine suchen mit einem detektor erlaubt ist, solange man sich auf dem boden bewegen darf (eigentümereinverständnis oder öffentlicher boden). wenn man was findet, dass an der oberfläche liegt, dann ist es eine normale fundsache und du musst es als solche deklarieren, wenns auf öffentlichem gelände gefunden wurde. auf privatgelände ist zunächst zu vermuten, dass es dem grundstückseigentümer gehört....wenns an der oberfläche liegt. ist was vergraben ist es was anderes
allerdings ist es wohl egal, wem was gehört, sobald du anfängst zu graben....dann braucht man wohl IMMER eine genehmigung vom zuständigen amt. und dann gibt es noch ausgewiesenen bodendenkmale, da is auch mal graben verboten.

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#56
29. Juni 2010, um 14:22:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von appe82
also ich bin zwar neu hier aber ich kann dir sagen, dass praktisch deutschlandweit, dass reine suchen mit einem detektor erlaubt ist, solange man sich auf dem boden bewegen darf (eigentümereinverständnis oder öffentlicher boden). wenn man was findet, dass an der oberfläche liegt, dann ist es eine normale fundsache und du musst es als solche deklarieren, wenns auf öffentlichem gelände gefunden wurde. auf privatgelände ist zunächst zu vermuten, dass es dem grundstückseigentümer gehört....wenns an der oberfläche liegt. ist was vergraben ist es was anderes
allerdings ist es wohl egal, wem was gehört, sobald du anfängst zu graben....dann braucht man wohl IMMER eine genehmigung vom zuständigen amt. und dann gibt es noch ausgewiesenen bodendenkmale, da is auch mal graben verboten.

Nein, dass stimmt so nicht. Auch die Suche!!! unterliegt in vielen BL der Genehmigung.

Lesefundsucher sind zwar von den Ämtern eher geduldet, aber trotzdem braucht man eine Genehmigung!!!

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#57
29. Juni 2010, um 14:52:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von downquark
Ich bin jetzt auch mehr als verwirrt.... Im Wald suchen ist ok aber das Graben nicht? Wie sieht die Situation denn jetzt genau aus in Deutschland und vielleicht auch speziell in NRW(denn da lebe ich)? Am besten wär mal ein Eintrag der das ganze zusammenfast irgendwie.

Moin,

wie lange soll so eine Erklärung werden? Ein Hobby, welches zu 99,999 % aller Fälle auf Grundstücken ausgeübt wird, die nicht im Eigentum des Suchenden stehen, bei denen nach Sachen gesucht werden die dem Suchenden nicht gehören und bei denen auf die Funde sowohl nach öffentlichen als auch nach privaten Recht es weitere Anspruchsberechtigte neben dem Suchenden gibt.  Es gibt glaube ich kein zweites Hobby bei dem so viele Gesetze zu beachten sind wie die Suche mit Metalldetektoren.

Denkmalschutzgesetz
Forstgesetz
Naturschutzgesetz
BGB
StGB

Die Verwendung eines Detektors ist überall erlaubt, für eine Nachforschung nach Bodendenkmälern ist eine Nachforschungsgenehmigung erforderlich zusätzlich eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers dafür, dass Du in seinen Boden ein Loch graben darfst. Bei den Funden ist zu unterscheiden zwischen Verlustfunden, die dem Fundrecht unterliegen, herrenlosen Gegenständen die sich der Entdecker aneignen kann, archäologischen Funden die keine Schätze im Sinne des § 984 BGB darstellen, archäologische Funde die Schätze im Sinne des § 984 BGB darstellen und Schätzen dem § 984 BGB die keine archäologischen Funde sind sowie die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anspruchsberechtigten und Eigentümer.
Bei der Verwendung eines Detektors ohne zu graben oder mit graben und Fundbergung ist das Waldgesetz zu beachten, dürfen NSG nicht betreten werden, darf nicht gesucht werden z. B. auf Binnendünen, Blockhalden, Borstgrasrasen, Feucht- und Nasswiesen, natürlichen Gerollhalden, Salzwiesen, Steinwällen, Trockenrasen, Verlandunsgsbereichen usw. und nicht in Bruchwäldern, Feldgehölzen, Hohlwegen, Quellbereichen, Streuobstbeständen, Ufergehölzen um nur ein paar zu nennen.
Dabei kann man folgende Straftaten begehen: Hausfriedensbruch, Diebstahl, Unterschlagung, gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht aufgeführt die diversen Ordnungswidrigkeiten.

Der einfachste Weg ist der, eine NFG zu beantragen. Alle Aufzählungen können nur unvollständig sein wobei ich die billigende Inkaufnahme sowie den bedingten Vorsatz archäologische BD aufzuspüren noch nicht mal angeschnitten habe.

Viele Grüße

Walter

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#58
29. Juni 2010, um 16:06:45 Uhr

Ok! Danke dir Walter. Ist ja echt alles ein wenig kompliziert.

Ganz nebenbei: Sag mal schickst du eigentlich Auftragsbestätigungen raus wenn man auf deiner Seite Magazine bestellt oder kommen die auch so einfach irgendwann an? Hatte da letzte Woche Hefte bestellt. Kannst mir ja ne PN schicken.
Viele Grüße

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#59
29. Juni 2010, um 16:45:53 Uhr

ok, ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der wald, in welchem gesucht werden soll grundsätzlich betreten werden darf. aber genug der ausreden Zwinkernd ich danke auch für die ausfürliche schilderung.

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