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 im wald suchen ja oder nein

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Offline
(versteckt)
#60
30. Juni 2010, um 06:28:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von appe82
ok, ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der wald, in welchem gesucht werden soll grundsätzlich betreten werden darf. aber genug der ausreden Zwinkernd ich danke auch für die ausfürliche schilderung.

Moin,

fast jeder Wald, auch solcher, der sich in Privathand befindet, darf zum Zwecke der Erholung betreten werden. Dabei sind wiederum Schonungen mit einem Baumbestand unter 4 Metern sowie Wildruhezonen ausgenommen.  Zum Zwecke der Erholung beinhaltet nicht eine Nachforschung mit dem Detektor wogegen das Sammeln von Pilzen in haushaltsüblichen Mengen gestattet ist.
Zum Zwecke der Erholung beinhaltet auch nicht, dort Löcher in den Waldboden zu graben.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#61
30. Juni 2010, um 08:21:27 Uhr

Hallo Walter,


meiner Meinung nach sollten wir auf dem Teppich bleiben.













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Geschrieben von {author}

Es gibt glaube ich kein zweites Hobby bei dem so viele Gesetze zu beachten sind wie die Suche mit Metalldetektoren.




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Da bin ich anderer Ansicht. Jeder Hundehalter und jeder Angler z.B. kommt mit den genannten Gersetzen und Gesetzbüchern ebenso schnell in Kontakt.
Um Angeln zu dürfen muss in D ein 30-stündiger Kurs absolviert werden, in dem auch juristische Sachverhalte von mehr oder weniger fachkundigen Kursleitern vermittelt werden, die sich auf durch die qualifiziertes Unterrichtsmaterial stützen. Die habens gut  Zwinkernd

Wenn man sich all die dicken Gestzbücher anschaut, dann muss man sich eh wundern wie es passieren kann, daß ein Großteil der Bevölkerung unbescholten durchs Leben geht. Immerhin steht jedem Einzelnen ja ein Sammelsurium an Vergehen und Verbrechen täglich offen.
Jeden Tag hantieren wir beispielsweise mit üblen Mordwerkzeugen (Küchenmesser, Motorsägen, Äxte) und werden dennoch nie zu mördern.
Wenn man sich die Sache mal nüchtern beschaut, dann ist ein Kochmesser ein sehr viel problematischeres Werkzeug, als ein Metallsuchgerät.
Den Leuten jetzt hier einreden zu wollen sie ständen bereits mit einem Fuß im Gefängnis wenn sie ein Kochmesser besitzen, empfinde ich als übertrieben.












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Geschrieben von {author}

Naturschutzgesetz




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Bei jedem Gassi-gehen mit dem Wau-Wau, bei jeder Wanderung und bei jedem Waldspaziergang muss man wissen, daß man in Naturschutzgebieten auf den (befestigten) Wegen zu bleiben hat. Bis auf diese allgemein bekannte Einschränkung spielt das Naturgesetz für Sondler keine Rolle.












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Geschrieben von {author}

Forstgesetz




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Vor allem die Landeswaldgesetze.












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Geschrieben von {author}

BGB




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und auch öffentliches Recht sind sicherlich Berührungspunkte.












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Geschrieben von {author}

StGB




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Da muss man aber schon dolle treiben...

Der von Dir an den Haaren herbeigezogene "Hausfriedensbruch" ist z.B. im StGB verankert. Dieser kann sich aber nur auf befriedetes Besitztum beziehen, was bei gängigem "Wald" regelmäßig NICHT der Fall ist.
Wer von den hier mitlesenden dringt in durch Zäune oder Mauern befriedete Grundstücke ein, um dort zu sondeln??? Niemand- deshalb an den Haaren herbeigezogen.













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Geschrieben von {author}

gemeinschädliche Sachbeschädigung




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Wenn Du einfach nur Sachbeschädigung genannt hättest, dann hätte man drüber nachdenken können. Wie man aber mitten im Wald als Sondler eine "gemeinschädliche Sachbeschädigung" begehen kann als Sondler, das musst Du mir bitte erläutern. "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" klingt zwar sehr schön und kompetent- ist aber völlig abwegig und fehl am Platze.













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Geschrieben von {author}

Der einfachste Weg ist der, eine NFG zu beantragen.




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Jetzt tust Du so, als ob man durch eiune NFG davor gefeit sei Gesetze zu brechen.













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Geschrieben von {author}

Zum Zwecke der Erholung beinhaltet nicht eine Nachforschung mit dem Detektor




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Ohne jetzt auf den Begriff "Nachforschung" einzugehen: Bitte nenne belastbare* Quellen für diese Behauptung!

Pfeifadeggel

*Edit: "belastbare" hinzugefügt


« Letzte Änderung: 30. Juni 2010, um 08:29:10 Uhr von (versteckt) »

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