[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 In Schleswig-Holstein gibt es 300000 (!!) Bodendenkmäler

Gehe zu:  
Avatar  In Schleswig-Holstein gibt es 300000 (!!) Bodendenkmäler  (Gelesen 2801 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2    Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
16. Juli 2012, um 15:15:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Gordon_Shumway
...woher wisst Ihr denn nun alle, wo diese BD zu finden sind. Auf welchen Karten ist dies verzeichnet?

Na ja vom Amt eben. Da man in SH ja eine Genehmigung braucht und diese ja vom Amt bekommt (nach einem kostenfreien Lehrgang) kann man sie dort problemlos bekommen.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#16
16. Juli 2012, um 15:21:37 Uhr

Danke - kann ich diese Karte irgendwo runterladen? Ich habe auf den offiziellen Seiten schon intensiv gesucht, aber leider nichts gefunden.

(versteckt)
#17
16. Juli 2012, um 15:21:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Na ja vom Amt eben. Da man in SH ja eine Genehmigung braucht und diese ja vom Amt bekommt (nach einem kostenfreien Lehrgang) kann man sie dort problemlos bekommen.

jetzt schon wieder das  Platt Genehmigung für was ? um in der Gruppe auf Bodendenkmälern zu suchen ? will er ja vielleicht gar nicht  Cool

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#18
16. Juli 2012, um 15:28:36 Uhr

Ich will einfach nur in Ruhe meinem neuen Hobby nachgehen ohne von irgendwelchen Leuten, die meinen sie hätten etwas zu sagen, Ärger zu bekommen. Und ich möchte auch nicht derjenige sein, an dem ein Exempel statuiert wird.
Daß man nicht auf BD suchen darf, sehe ich durchaus ein. Aber es kann doch nicht so extrem schwierig sein herauszubekommen, wo diese BD sind?

Offline
(versteckt)
#19
16. Juli 2012, um 15:38:57 Uhr

Puh, Gordon....

hast du dich schon mal mit dem Denkmalschutzgesetz in S-H auseinandergesetzt? Oder mit dem Oberverwaltungsgerichtsurteil Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/urteil_von_ovg_gegen_sondenganger-t39826.0.html
?

Nimm einfach mal den Rat vom Insurgenten an und mache deine Zertifizierung in S-H.

Gruß
Oetti1

(versteckt)
#20
16. Juli 2012, um 15:40:04 Uhr

wenn du kein Bock auf sich aufspielende Deppen hast ,dann fragst doch garantiert auch vorher immer brav um Erlaubnis beim Flächenbesitzer - dabei kannst ihn genauso gut auch gleich danach fragen ob BD auf Fläche liegt  Cool

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#21
16. Juli 2012, um 15:49:21 Uhr

Hab den Thread überflogen.

Kollege "sondelfreund" hat dazu den besten Kommentar geschrieben, den ich bisher in diesem Forum gelesen habe.

"Es werden jedes Jahr unzählige unsinnige Entscheidungen bei Gericht gesprochen. Interessiert halt einfach keinen im täglichen Leben... so wird es auch bei diesem Urteil sein.
In höhren Instanzen und mit einer vernünftig unterlegten Argumentation hätte das Urteil keine Chance und wird zu 100% einkassiert. Und wenn der Kläger genug Mumm und eine dicke  Brieftasche hat, wird er das auch tun. Oder dieses bekloppte Land (und die EU) fluchtartig verlassen, so wie ich es auch machen werde. Dann gibt es eben wieder ein Dutzend weniger Arbeitsplätze, wenn ich meine Unternehmung ins Ausland verlege. Ja, Deutschland schafft sich ab, aber nicht wegen irgendwelchen Einwanderern, sondern aufgrund der blutsaugenden Bürokraten die alles an die Wand fahren werden  Applaus

Grüße,
sondelfreund"


Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

Aber danke für Eure Antworten.





Hinzugefügt 16. Juli 2012, um 15:57:52 Uhr:

...noch etwas lustiges dazu - ich wollte neulich im Wald Holz schlagen und mir dafür die Genehmigung vom Förster holen. Früher gabs die für 30,--€.

Jetzt sollte ich vorher einen Wochenendkursus (natürlich bei ihm) machen, der 125,--€ kosten sollte.

Gehts noch? Ich zersäge seit 20 Jahren Holz und wenn ich mir dabei das Bein absäge, geht es nur mich alleine was an, dafür brauche ich keinen Kursus.

Hat jetzt zwar nichts mit den BD in SH zu tun, aber in der Situation hatte ich ein ähnliches Gefühl wie jetzt. Aber egal.



« Letzte Änderung: 16. Juli 2012, um 15:57:52 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

(versteckt)
#22
16. Juli 2012, um 15:59:59 Uhr

bääh, das Urteil wieder  Irre Grinsend wenn du dir die Begründung durchliest ,dann siehst auch das es richtig entschieden wurde  Belehren
neben vielen anderen größtenteils schon durchdiskutierten Fehlern ,hat  sich der Kläger auch noch zu Aussagen hinreißen lassen, aus denen hervorgeht das er hauptsächlich auf gut zu verkaufende wertvollere Stücke (erhöhtere BD-Wahrscheinlichkeit) scharf war - zusammen mit seinen anderen Geschichten und einfach so stehengelassenen Behauptungen der Beklagtenseite, hätt ich als Richter wahrscheinlich genauso urteilen müssen  Smiley

Offline
(versteckt)
#23
16. Juli 2012, um 16:26:41 Uhr

Das mit dem Sägeschein hat wohl mit der Unfallversicherung und/oder der Waldzertifizierung zu tun:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Motors%C3%A4genschein



Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#24
16. Juli 2012, um 18:17:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Gordon_Shumway
Ich will einfach nur in Ruhe meinem neuen Hobby nachgehen ohne von irgendwelchen Leuten, die meinen sie hätten etwas zu sagen, Ärger zu bekommen. ..

Dann melde Dich beim Amt in Schleswig.

Seiten:  Prev 1 2 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor