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« Letzte Änderung: 22. Januar 2014, um 16:37:43 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 22. Januar 2014, um 20:53:27 Uhr von (versteckt) »
Raubgräberei fügt der Archäologie erheblichen Schaden zu, da Raubgräber den für die wissenschaftliche Auswertung unerlässlichen Fundzusammenhang unwieder-bringlich zerstören und damit die Funde für die Forschung weitgehend entwerten. Mit den Fundstücken werden erhebliche Gewinne erzielt, so dass die sehr geringen Bußgelder keine oder nur eine zu vernachlässigende abschreckende Wirkung zei-gen. Außerdem ist der Nachweis der Fundunterschlagung und Hehlerei bei bereits im Um-lauf befindlichen Objekten kaum möglich, so dass die Strafbewehrung bereits beim Einsatz der Suchgeräte ansetzen muss.