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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 16313 mal) 0
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#210
18. November 2012, um 01:39:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Dann warte Du mal schön ab, bis sich was ändert.Es gibt ein paar andere, die warten nicht nur ab sondern kämpfen an der Front damit (auch so) Sondler wie Du bessere Bedingungen beim ausüben Ihres Hobbys haben.

Na Lanzelot, Du scheinst ja ein ganz schwerer Junge zu sein, wenn du so wild darauf bist "An der Front" zu kämpfen  Fechten  Fechten  Fechten

Wie lange gehst du doch gleich unserem Hobby nach Huch, und dann gleich die ganze Sondler-Welt verbessern  Super
Ja,ja ich war auch mal so jung dabei wie du, es war im Jahre 2008 und alles schien damals so einfach, doch dann kamen diese dummen Regeln und Einschränkungen verpackt als sog. NFG.
Diese überhaupt zu bekommen ist schon nicht so einfach ( obwohl es das eigentlich sein sollte)!
Habe mich auch gleich mit der Stellv. Landesarchäologin angelegt (wie gesagt, ich war auch mal so jung wie du).
Dennoch bekam ich meine NFG und musste von da an, leider mit ansehen, wie die Bedingungen für eine NFG immer strenger wurden.
Ich habe in Foren immer versucht, an Lösungen mitzuwirken. Auch gehe ich mit gutem Beispiel voran und Arbeite mit meinem Archäologen vor Ort, zusammen.
Leider bin ich auch mal am Ziel vorbei gegangen und habe den ein oder anderen Sondlerkolegen, der anderer Meinung war als ich, etwas scharf angegangen ( tut mir echt leid  Verlegen).
Ich möchte mich hier nicht rechtfertigen, warum auch.
Ich zeige Dir nur, auf sehr nette weise, das es gut ist, wenn man manchmal den Ball flach lässt.  Super

Wie/Wann hast du deine NFG bekommen???


@Lanzelot
Zitat:Gebühren für Sondler wäre ein atequarisches Mittel um ernsthaft Interessierte Sondler und Archäologen unter einen Hut zu bekommen, jeder würde von dem anderen profitieren.

Warum bist Du so wild darauf unser Hobby mit Gebühren zu belegen, hast du so viel Geld übrig  Nono  Nono  Nono.
Das Geld für die Archäologen wird doch schon von unserem Geld bezahlt (Steuern). Zahlt uns jemand unsere Ausgaben für unsere ehrenamtliche Tätigkeit???
Nein-aber zumindest verlangt das Land Hessen ( was sehr lobenswert ist) so wie Walter berichtet hat, deswegen kein Geld von uns, weil wir schon genug Ausgaben haben ( alleine der Zeitaufwand-unbezahlbar).

Da Du noch sehr jung in diesem Hobby bist, solltest Du dir mal die Englische Lösung für das Kostenproblem, näher ansehn  Weise , auch darüber habe ich schon in Foren Diskutiert, als du vom Sondeln noch keine Ahnung hattest.

Schönen Abend noch
 Prost Prost Prost

Robin

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#211
18. November 2012, um 14:17:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Postmann
ich bin absolut Deiner Meinung, aber soweit ich das sehe, behalten sich die Archis vor, selbst zu entscheiden, was ein Bodendenkmal ist. So steht es jedenfalls geschrieben. Auch eine Bleikugel, ein Nagel, ein Parteiabzeichen der NSDAP, eine Münze (außer vielleicht Euro) oder auch nur ein undefinierbarer Rostklumpen könnte als Bodendenkmal ausgelegt werden. Da hast Du ohne NFG wenig Chancen.

Gruß

Postmann


Moin,

in diesem Land, sowohl der Bundesrepublik als auch in Hessen, worum es ja hier geht, würden die Archäologen natürlich gerne entscheiden, was ein BD ist und was nicht, aber zu dumm, wie fast alles in diesem Land ist auch das gesetzlich geregelt und "lieder" oft nicht im Sinne der Archäologen, was diese aber nicht stört, am Gesetz vorbei - z. B. KZ-Außenlager als BD zu bezeichnen. (siehe die Kommentiereung Viebrock zum HDSchG).

Bleiben wir in Hessen - nur Hessen ist Gegenstand dieser Diskussion - so enden die BD mit dem Ende des 30-jährigen Krieges. (Auch nachzulesen im "Mythos-Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000). Jetzt könnte man meinen, somit ist die Suche nach Funden die jünger sind frei und ohne NFG möglich.

Dem ist aber nicht so, dafür hat ein SG mit einem sinnlosen Prozess bis zum OVG Schleswig gesorgt. Dieses Urteil besagt, dass man bei jeglicher Suche, also auch nach Relikten aus dem WK II billigend in Kauf nimmt, auch archäologische BD zu entdecken und deshalb auch für die Suche nach Relikten aus dem WK II eine NFG benötigt.

Tatsache ist aber, dass von den ca. 3500 hessichen SG nur ca. 120 eine NFG haben, die übrigen, die - egal nach was sie suchen, Euros oder Ziehlaschen - archäologischen Zufallsfunde nicht der Denkmalschutzbehörde melden und diese somit z. N. des Grundstückseigentümer bzw. dem LfDH unterschlagen werden.

Wir wären schon viel weiter, wenn alle SG ihre archäologischen Zufallsfunde immer gemeldet hätten, aber diese Funde wurden schon von Anbeginn dieses Hobbys an vor den Behörden verheimlicht.

Viele Grüße

Walter

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#212
18. November 2012, um 14:22:03 Uhr

@ Lanzelot

Was meine Darstellung mit den Smylis darstellen sollte, War als Spaß gemeint.War eigendlich zu erwarten das sich wieder jemand hochzieht und wieder ins Moralische ziehen würde.
Da Du das ziemlich engstirnig siehst, Naja darüber kann mann Streiten.
Mann sollte nicht alles zu  eng sehen. Das was ich meinte ist nicht Brutal das gibt ärger aber das liegt im sinne des
Betrachters.Glas halb voll oder Halb lehr. Was Deine Meinung zu Polizei angeht gebe ich Dir fast Recht.Polizeistaat NEIN haben wir nicht. Alle Polizisten über einen Kamm zu schieben das wäre falsch weil die meisten einen guten
Job machen. Außerdem wären wir dann nicht besser als die Archis, die die SG alle als Raubgräber sieht. Das es natürlich auch die Kehrseite der Medaille  gibt wissen wir darüber brauchen wir nich Diskutieren.
Jeder hat seine Erfahrung gemacht und hat seine Meinung,und die soll mann auch haben.Polizisten sind auch nur Menschen die Machen auch mal Fehler so wie jeder andere Mensch auch.Habe Privat und Beruflich in 30 Jahre
sehr viel Polizisten kennen gelernt und die MEISTEN verhalten sich der Rechtslage entsprechend.Ich kenne Aber auch die andere Seite (aus erster Hand,nicht hören sagen).Ist aber auch Egal hat hier eigentlich nichts zu suchen.
Um zu vermeiden das es bei der Auslegung von Rechtsgrundlagen zu unterschiedlicher Handlungsweise der Ausführenden Organe  kommt sollte mann die Gesetze eindeutiger schreiben.  
Aber wie Gesagt mann kann aber auch alles Engstirnig sehen oder nicht, reine Auslegungssache. 


Nichts für Ungut widmen wir uns wieder den WICHTIGEN sachen
Gruß Marko

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#213
18. November 2012, um 15:10:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Urteil besagt, dass man bei jeglicher Suche, also auch nach Relikten aus dem WK II billigend in Kauf nimmt, auch archäologische BD zu entdecken und deshalb auch für die Suche nach Relikten aus dem WK II eine NFG benötigt.


nicht "man" sondern ER, der Kläger nimmt das billigend in Kauf ! Einzelfallentscheidung ! mittlerweile jetzt zum gefühlten tausendsten Mal drauf verwiesen und für jeden im Urteil nachzulesen ! deutlich hervorgehoben !

Gegenteiliges zu behaupten wirkt wenn es immer und immer wieder vorkommt schon "ein wenig" wie gezielte Desinformation .....nervt.....

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#214
18. November 2012, um 18:30:23 Uhr

Smiley @ Walter,

ja bin auch Deiner Meinung. Funde (BD) müssen gemeldet werden von SG ohne und erst Recht SG mit NFG. Ob SR oder nicht so ist halt die Sachlage im Moment und da führt auch kein (ehrlicher) Weg dran vorbei.

P.S. was ist mit Deinem Forum Bild basiert?  Narr

@ mbfm30
  Smiley
Ich halte mich eigentlich nicht für "engstirnig". Ich finde nur in einem öffentlichen Forum, sollte man niemanden verunglimpfen und da ich Dich nicht kenne und nicht weiß, wie Du es tatsächlich meinst, kam mir Deine Einstellung zur Polizei etwas drastisch vor. Daher meine Belehrung an Dich.  Belehren

@Robin
Der Kern Deiner Aussage (um mal beim Thema zu bleiben) ist nicht verkehrt.
Wieder hin zum Uhrsprung der NFG und ohne SR., kein zu großer Einfluss der Archäologen, hin zum Interessierten, freien Suchen   Super. Super wenns Funktionieren würde aber... was der Staat (das Land) einmal hat (SR) gibt er nicht mehr her.
Daher mein Gedanke etwas anzubieten (in Form von Geld /Sondlergebühren) um ein Freies Sondeln ohne Gesetzliche Unsicherheit möglich zu machen.
Beim 2. Nachdenken glaube ich auch das ist keine Lösung. Diskutieren wir halt weiter über eine möglich Lösung der vorhandenen Probleme und tun unser Bestes. Also, nicht vergessen blauen Brief zu unterstützen.

  [küssen]

Lg. Lanzelot
Weniger emotional und hin zur Sache wäre auch eine Option  Cool

« Letzte Änderung: 18. November 2012, um 18:32:54 Uhr von (versteckt) »

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#215
18. November 2012, um 20:38:52 Uhr

Hallo,
ich lese spannend hier mit. Der Beitrag interessiert mich sehr!
Er beunruhigt mich sehr als Anfänger! Denn ich komme aus Hessen! Illegales liegt mir nicht so!

Aber: Was ich bis jetzt gelesen habe, so ist es doch kaum möglich oder total schwierig eine NFG in Hessen zu bekommen!

Gibt es um die NFG ein Geheimnis, was die NFG-Besitzer nicht preisgeben dürfen?
Warum wird von den (NFG)-Spezialisten (die mit der Genehmigung aus Hessen!) nicht ein Thread aufgemacht die den anderen helfen kann und soll eine NFG zu bekommen. Wer nicht will, muss ja nicht!
Das ist doch so wie beim Idioten-Test. Desto besser ich mich darauf vorbereiten kann, umso größer die Chance den Test zu bestehen!
Vielleicht werden sich dann auch mehr (Schwarz)-Sondler um die NFG bemühen!

Im ganzen Forum hier steht nichts Ganzes und nichts Halbes drüber! Auf jeden Fall konnte ich bis jetzt nichts Brauchbares finden!

Also ich würde mich gerne um eine NFG kümmern. Aber ohne genaue Infos und Hilfe bleibe ich erstmal (Schwarz)-Sondler.

Mit Grüßen
Harry

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#216
18. November 2012, um 21:15:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von HarryKlee11
Gibt es um die NFG ein Geheimnis, was die NFG-Besitzer nicht preisgeben dürfen?Warum wird von den (NFG)-Spezialisten (die mit der Genehmigung aus Hessen!) nicht ein Thread aufgemacht die den anderen helfen kann und soll eine NFG zu bekommen.


Das mit der NFG ist kein Geheimnis und es ist auch keine Zauberei eine zu bekommen.
Ich habe mir auch schon überlegt, meinen Weg zur NFG in Hessen mal hier aufzuführen. Am Ende hab ich es dann doch net gemacht, weil ich das Gefühl habe, das Threads über dieses Thema (wenn man es ernst angeht) sofort durch spitze Kommentare zerredet (zerschrieben) werden.
Das sieht man z.Bsp hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/aktualisierte_themen/qualifizierungskurs_fur_sondenganger_in_nds-t47361.0.html


Für mich ist jeder Sondler ein Kollege, ob mit oder ohne NFG. Für viele Andere aber anscheinend net.
Damit haben wir wieder die 2 Klassen Gesellschaft, die schon hier in diesem Thread ihr für und wieder in den Raum werfen und hoffen den Gegner zu treffen!

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#217
18. November 2012, um 21:49:08 Uhr

@Flexi
Zitat:Für mich ist jeder Sondler ein Kollege, ob mit oder ohne NFG. Für viele Andere aber anscheinend net.
Damit haben wir wieder die 2 Klassen Gesellschaft, die schon hier in diesem Thread ihr für und wieder in den Raum werfen und hoffen den Gegner zu treffen!
Zitat Ende:

Hallo Flexi, winke
das teile ich gerne mit Dir, jedoch nur mit der Ergänzung: Solange Sie sich anständig verhalten ( gewisse Grundregeln einhalten).

Hallo Walter, winke

wenn das bekommen einer NFG kein Glücksspiel mit Zitterfaktor  wäre, die Archäologen nur das als BD deklarieren was auch eines ist, und wenn dann noch das SR verschwindet (in jedem BL), dann haben wir eine super Chance, Sucher und Archäologen auf die gleiche Spur zu bringen und die heißt Denkmalschutz.
Daran sollten wir alle Arbeiten.

Hallo HarryKlee11,winke

das mit den NFG's ist in der Tat kein Geheimnis.
Hier im Forum findet man auch zu diesem Thema Hilfe.
Es gibt bei der Beantragung einer NFG , keine Standartschreiben, da jede NFG eigentlich Individuell, auf das Suchvorhaben des Antragsstellers, auszustellen ist.
Dennoch wird Dir Walter auch hier entsprechende Hilfestellung geben können (ich meine er hat schon in diesem Thema die Hilfe angeboten).


LG

Robin


PS:Hier funktioniert ja im Moment kaum noch etwas, keine Smileys, keine Zitate und und und.....

PSS: Hallo Lanzelot, winke

super Einsicht, bist ja doch ganz i.O (leider kein Küsschen Smiley)

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#218
18. November 2012, um 21:50:46 Uhr

Einen direkten und sicheren Weg zur NFG gibt es nicht.
 
Jeder muss erst mal selber für sich entscheiden ob er eine NFG haben möchte oder nicht. Dann muss jeder, egal ob NFG oder nicht, sich an bestehende Gesetze (in erster Linie das DSchG) halten.
 
Mir persönlich hat bei meiner Entscheidung für eine NFG, ein persönliches Gespräch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde sehr geholfen. Das Gespräch auf gleicher Augenhöhe verlief sehr respektvoll und entspannt. Auf meinen Einwand, dass die Archäologen zukünftig um ein konstruktives Verhältnis gar nicht herumkommen werden, wurde mir bestätigt das ein Umdenken auch dort stattfindet.
 
Meine Empfehlung ist, sich unvoreingenommen einen Termin zu holen und dort weder als „Bittsteller“, noch als „extremer Forderer“ aufzutreten. Sachliche Argumente helfen sicher, eine Verständigung auf beiden Seiten zu fördern. Ich denke diese Chance sollten beide Seiten nicht vorschnell vergeben. 
 
Gruß Mike

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#219
19. November 2012, um 00:43:53 Uhr

Smiley siehe da, so harmonisch kann es zu gehen wenn vernünftig, denkende Menschen am Werk sind.
Aufeinander zugehen, sich austauschen, Probleme ansprechen und gemeinsam lösen.

An alle die für solche (Glücks) Momente verantwortlich sind  Super  Super  Super

Lanzelot

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(versteckt)
#220
19. November 2012, um 06:52:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Smiley siehe da, so harmonisch kann es zu gehen wenn vernünftig, denkende Menschen am Werk sind.
Aufeinander zugehen, sich austauschen, Probleme ansprechen und gemeinsam lösen.

An alle die für solche (Glücks) Momente verantwortlich sind  Super  Super  Super

Lanzelot
Hallo Lanzelot
ja schöne heile Welt. Aber im Leben ist das nicht immer so,das wirst du lernen wenn du genug Lebenserfahrung gesammelt hast. Aber was du schreibst begrüsse ich. Da wo diskutiert wird erhitzen sich manchmal auch die Gemüter
da nicht jeder die gleiche Meinung vertritt und das ist auch gut so. 
Aber warum ich jetzt reagiere hat mit dem Thema oben zu tun. Zum Sondel war gestern zu nass daher war ich angeln.
Und hatte kaum ausgepackt stand schon die Polizei hinter mir.Kontrolle, Angelschein Rheinkarte usw.
Nachdem das erledigt war habe ich die beiden gezielt auf unser theme angesprochen.
Ob dus glaubst oder nich 2,5 stunden haben wir Diskutiert. Ihre Meinung nach zählt das HDschG.
Ich wollte wissen mit oder ohne NFG und zeigte den Jungs das Gesetz das ich neuerdings dabei habe.
Nach etlichen hin und her mussten sie auch passen. Aussage Ihrer seits ist das was im Gesetz steht,ohne NFG suchjen ist OK nur nicht auf BD. Die Jungs wussten aber auch nicht wo BD sind also wenn es nicht so aussieht
als wenn du den Acker 2 Meter tief aushebst und nur an der Oberfläche suchst kann das keine Suche nach ein BD 
da der Bauer schon beim umpflügen des Ackers min.70cm der erde umwälst. Jedoch sagte die Jungs auch es ist besser denn weg einzuschlagen und sich eine NFG zu besorge. Aber das Problem ist auch das die gesetze nicht eindeutig sind daher kommt es immer zu mißverständnissen.
Also Das Gesetz sagt nicht Sondln nur mit oder ohne NFG. wenn das geklärt ist und zwar auf Bundesebene könne mann genau zwischen Recht und unrecht entscheiden.
Gruß Marko   Super

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(versteckt)
#221
19. November 2012, um 08:47:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von HarryKlee11
Hallo,

Aber: Was ich bis jetzt gelesen habe, so ist es doch kaum möglich oder total schwierig eine NFG in Hessen zu bekommen!

Gibt es um die NFG ein Geheimnis, was die NFG-Besitzer nicht preisgeben dürfen?
Warum wird von den (NFG)-Spezialisten (die mit der Genehmigung aus Hessen!) nicht ein Thread aufgemacht die den anderen helfen kann und soll eine NFG zu bekommen. Wer nicht will, muss ja nicht!
Das ist doch so wie beim Idioten-Test. Desto besser ich mich darauf vorbereiten kann, umso größer die Chance den Test zu bestehen!
Vielleicht werden sich dann auch mehr (Schwarz)-Sondler um die NFG bemühen!


Mit Grüßen
Harry

Moin Harry,

dann hast Du nicht aufmerksam gelesen. Es ist in Hessen ganz einfach eine NFG zu bekommen.

1. In einen Heimatverein oder in die Archäologische Gesellschaft Hessen eintreten (Mitgliedschaft in einem Geschichtsverein für Antragsteller einer NFG ist eine Forderung aus dem Urteil vom VG Wiesbaden vom 03.05.2000)

2. Rechtsschutzversicherung abschließen (Für den FAll, dass Du einen Schatz findest)

3. Antrag auf Erteilung einer NFG bei mir anfordern ( Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de)

4. Antrag ausfüllen - inkl. der Angabe, welches Forschungsziel Du hast - (hast Du keines, dann wird Dich das Landesamt einem bestehenden Projekt zuteilen) und Antrag absenden. (Per Brief mit der Post, Briefmarke nicht vergessen - keine E-Mail !!!)

5. Warten, bis Du vom Bezirksarchäologen (gibt es in Wiesbaden, Marburg und Darmstadt) zu einem Gespräch eingeladen wirst. (Kann 3 Monate dauern, unbedingt alle 4 Wochen bei Frau Fleschner-Damm nachfragen, wann denn endlich die Einladung erfolgt)

6. Absolvieren des Grundkurses Geländebegehung (an einem Samstag in Deiner Region, Kosten 10 Euro)

Das ist alles.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 19. November 2012, um 08:48:39 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#222
19. November 2012, um 11:20:10 Uhr

@Walter

zu Punkt 4.
UNBEDINGT  zur Adresse "z.H. Frau Fleschner-Damm" dazu schreiben.
Ansonsten geht der Brief innerhalb des hauseigenen Postweges innerhalb des Amtes mit ziemlicher Sicherheit verloren!!!!

Oder einfach mal kurz bei Frau Fleschner-Damm anrufen, die gibt gerne ihre Emailadresse raus fuer das zustellen des Antrages.
Weil sie kennt die Problematik mit der internen Post.

Gruss Tom

Offline
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#223
19. November 2012, um 11:27:40 Uhr

Smiley Moin Walter,

hab da mal ne Frage an Dich. Angenommen ich habe für Hessen, sagen wir mal für den Raum Gießen(Süd) eine NFG.
Projekt: ehem. Keltensiedlungen (oder ähnlich).

Jetzt möchte ich gerne einen Freund in Darmstadt besuchen, der ausschließlich Militäria aus WK2 sucht und mich gerne als Hilfe für eine Ackersuche dabei haben möchte (Einverständnis des Landwirtes vorausgesetzt).
Lassen wir mal alle Gesetzlichen "Unklarheiten" außer acht (sofern es bei diesen Beispiel welche geben sollte).

Als Besitzer einer NFG (Raum Gießen) darf ich nach: BD nur in Gießen suchen.
Aber als freier Bürger darf ich doch auch meinen Freund, bei der Suche nach Neuzeit Dingen helfen ohne dabei ein bestehendes Gesetz zu verletzen und ein Bußgeld (denn, dass ist ja immer noch das Thema hier  Narr ) zu riskieren.
Richtig?
Was meinst Du?

Lg.

Lanzelot

« Letzte Änderung: 19. November 2012, um 11:29:20 Uhr von (versteckt) »

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#224
19. November 2012, um 11:31:43 Uhr

Guten Morgen Walter,
das hört sich ja schon einfach an!
Die meisten Punkte zu erfüllen sollte einfach sein.

Ich zähle mal hier die Punkte auf die mir noch so einfallen, da ist das beantworten für alle einfacher:   Zwinkernd

1. Suchen möchte ich natürlich in meinem Wohnort. Da gibt es auch ein Heimatmuseum, da könnte ich in den Verein eintreten und hätte evt. auch ein Forschungsziel. Das würde passen!

2. Das Gespräch mit dem Archäologen stelle ich mir schwieriger vor!
Von Archäologie habe ich keine Ahnung! Muss ich dann wegen meinem evt. Forschungsziel alles über die Vergangenheit meines Ortes wissen? Was fragt den der Archäologe, was will der wissen?

3. Sind die Termine des Grundkurses Geländebegehung Online raus zu kriegen?

4. Jetzt gehe ich die ganze Zeit mit Kumpels sondeln, kann man da als eine Art Interessengemeinschaft zusammen für die Gemeinschaft eine NFG beantragen. Oder jeder einzeln? Oder einen Verein gründen? Oder?
Wie macht Ihr das von der IG-Phönix?

5. Ich weiß es sind viele Fragen und es passt auch nicht richtig zum Thema!

6. Meiner Meinung nach gibt es bestimmt noch viele Fragen von anderen Sondlern die sich gerne eine NFG holen würden. Mir selber fallen noch einige ein. Deswegen Punkt 7:

7. Wie wäre der Vorschlag ein Unterforum im Sondengehen" > "Rund ums Sondengehen" > "NFG" zu eröffnen, das sich nur mit diesem einen Thema beschäftigt.
Damit wäre auch das Forum mit diesem Unterforum einmalig, die anderen Forum´s (Foren) die ich noch kenne haben so eine Rubrik auch nicht.
Ist eine Idee, da sollten die Admin´s mal drüber nachdenken.


Mit Grüßen
Harry

« Letzte Änderung: 19. November 2012, um 11:35:23 Uhr von (versteckt) »

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