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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 16493 mal) 0
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(versteckt)
#105
12. November 2012, um 14:01:09 Uhr

Das war ein Zitat von - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung - auf das Du hier eingehst.
Es entstammt nicht meiner Feder!

viele Grüße
Micha  Winken

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#106
12. November 2012, um 14:17:43 Uhr

Hallo Micha,  Winken
Dir galt nur mein Gruß, nicht das Zitat. Sorry wenn das anderst rüber kam.

Hallo Walter,  Winken
zu Deiner Frage: eine Frage dazu. Im Falle einer OWi-Anzeige wegen Verst. gg. § 21 HDSchG spricht nicht nur die untere DSchB, sondern auch das Urteil des OVG Schleswig von "bedingten Vorsatz".

Wie lauten den da die Versicherungsbedingungen?

Vorsatz ist in diesem Fall Vorsatz, egal ob ein bischen oder wieviel auch immer (tja, manchmal kann es auch so einfach sein).

Schöne Grüße

Robin

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(versteckt)
#107
12. November 2012, um 14:44:19 Uhr

Hallo Micha,  {alt}
Dir galt nur mein Gruß, nicht das Zitat. Sorry wenn das anderst rüber kam.

Hallo Robin,  Winken

Gruß zurück! Mein letzter Beitrag galt dem Beitrag vom Sondengängerübermensch.
Der kam aber auch nicht schlecht "rüber". Wollte nur darauf hinweisen das ich`s selber zietiert habe!

viele Grüße
Micha

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(versteckt)
#108
12. November 2012, um 14:47:45 Uhr

NFG und mögliche Bußgelder in Hessen: Die Antwort was zu erwarten ist hat Walter doch beantwortet.

Ihr sucht NICHT nach Bodendenkmalen: findet eine olle Römermünze nehmt die mit. Könnt ihr sagen das die olle Römermünze jetzt einen wissentschaftlichen Wert hat oder nicht.Könnt ihr sagen das der Fundort der Münze(Feld)in tieferen Schichten wo der Pflug nicht hinkommt, nicht ein Hinweis sein kann daß dort vielleicht ein Gräberfeld sein könnte?
Ihr schaut nach was für eine Münze ihr da habt, schau da die kostet im Katalog 800€ ! Ist das jetzt eure oder habt ihr in dem Fall etwas unterschlagen. Manche Münzen gehen auch deutlich über 800€  Lächelnd

Ihr wurdet NICHT Ausgebildet um Bodendenkmale zu erkennen und auch nach dem GRABEN von Euromünzen nehmt ihr BILLIGEND in kauf den Fundzusammenhang von BD durch GRABEN zu zerstörren. Wer haftet dann?

Zu OVG Urteil : Jeder sollte das mal aufmerksam lesen.

Warum hat der Kläger die Klage gemacht?
Nach was hat er gesucht?
Was sagt das Gericht über die rechtliche Einschätzung in Foren.
Würde eine Denkmalbehörde vor Gericht nicht auf dieses Urteil hinweisen.

Jeder sollte sich ein Bild davon machen was passieren könnte. Jeder sollte dann auch entscheiden ob er eine NFG anstrebt oder nicht.
Wenn du zum EINZELFALL wirst, dann trägst du die KOSTEN und die Verantwortung vor  Gericht.

G.S

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#109
12. November 2012, um 15:14:48 Uhr

Das bedeutet, wenn du z.b. von Tatvorwurf des Vorsatzes freigesprochen wurdest ( ist manchmal schwer zu Beweisen), kannst du trotzdem wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedenspruch bestraft werden.
In diesem Fall würdest du durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung, Kostendeckung bekommen.


Moin Robin Hood,

Sachbeschädigung bedingt den Vorsatz, habe ich ohne Vorsatz gehandelt ist es auch keine Sachbeschädigung, sondern ein Fall für die Haftpflichtversicherung - so die dann wenigstens zahlt :-)

Dein Beispiel mit der Sachbeschädigung oder dem Hausfriedensbruch hängt aber ohnehin, weil dieses nicht vor dem Verwaltunsggericht verhandelt werden würde, sondern vor dem Amtsgericht. Es geht hier aber darum, was und wann eine Rechtsschutzversicherung im Verwaltungsgerichtsstreit zahlt.

Es geht also nur um eine ganz normale illegale Nachforschung auf einem Acker, bei kein BD zerstört (§ 304 StGB) wurde und keine Funde unterschlagen (§ 246 StGB) wurden, also nur ein klassicher Verstoß gegen § 21 HDSchG und das OWi-Verfahren gem. § 27 HDSchG.

Bei der OWi wegen illegaler Nachforschung verhängt die untere Denkmalschutzbehörde nach Abschluss der Ermittlung ein Bußgeld gegen das der SG klagen muss, d. h. er tritt in Vorlage gegenüber seinem RA und zahlt schon mal die Prozesskosten. Die Versicherung zahlt nicht, wie Du geschrieben hast.

Gewinnt der SG den Prozess, weil ihm weder bedingter Vorsatz noch billigende Inkaufnahme nachzuweisen ist, dann zahlt die untere Denkmalschutzbehörde die Prozesskosten und den RA des SG. Was zahlt die Versicherung?

Wurde dem SG jedoch ein bedingter Vorsatz nachgewiesen, dann zahlt die Rechtsschutzvers. nichts, weil Vorsatz.

Also jetzt mal Butter bei die Fische, wann und was zahlt eine Rechtsschutzversicherung im Verwaltungsgerichststreit bei Tatvorwurf illegale Nachforschung?

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#110
12. November 2012, um 15:28:53 Uhr

"Der Sondler", das PC-Spiel, jetzt im Handel!

Erlebe eine interaktive Schatzsuche, in der du in eine übernatürliche Welt voller Gefahren und Schätze eintauchst.
Fahre zu spannenden Suchtouren in Schatzregalländern wie den Rheinwiesen um Remagen und auf keltischen Oppida in Hessen und versuche, Cartouche und Walter Franke die Funde vor der Nase wegzuschnappen.
Buddel Löcher im Schutze der Dunkelheit und teste deine Metalldetektoren auf Nützlichkeit.
Wird dir der kompakte und in 3sek aufgebaute XP Deus ein wertvoller Helfer im Kampf gegen die Denkmäler und Ihre Behörden sein? Oder entscheidest du dich für den neuen Minelab CTX 3030, mit dem du auch Heliktoper vom Himmel schießen kannst, aber mit rund 5kg nur langsam geschwenkt werden kann?
Jeder Detektor kann in eine individuelle Waffe verwandelt werden.

Wird es dir gelingen, eine NFG zu beschaffen, schlägst du dich auf die Seite der Guten oder wirst du zum dunklen Sondler und gestaltest dein Spiel ohne Genehmigung?

Treibe ein wahnwitziges Katz-und-Maus-Spiel mit den Hundertschaften der Polizei und recherchier in den Denkmalbehörden nach den lukrativsten Bodendenkmälern.
Bist du lieber der Wald oder Ackersucher? Mit dem integrierten Tag/Nachtwechsel kannst DU entscheiden, wann und wohin dich deine persönliches Schatzabenteuer führt.

Achte besonders auf fiese Kreaturen wie sternenstahl, er wartet in der Nacht auf dich, wenn du denkst, dass du ganz alleine im Wald bist...
Kaufe im Military Shop Nachtsuchgeräte um dir Verfolgern auf die Schliche zu kommen und hochwertige Säure zur Selbstverteidigung, falls der örtliche Hilfssheriff dich fragt, was du da machst.

Wie viele Goldkelten und Römerlinge findest du pro Stunde?
Wird es dir gelingen, den Schatz vor den Archäologen zu heben und wie vertickst du am besten die Hehlerware?
Mit dem integrierten Auktionshaus kannst du deine virtuellen Schatzfunde zu baren Euros machen! Mache dein Gold zu Geld!
Triff dich mit dubiosen Zwischenhändlern, um deine keltischen Goldmünzen in einen Barren einzuschmelzen. Wird es dir gelingen, auch mal einen Kelten ohne Herkunftsnachweis loszuwerden?
Tausche dich mit tausenden Spielern auf dem deutschen Server aus und koordiniert eure Arbeit.

Wirst du der erfolgreichste Raubgräber?
Teste es jetzt aus!

"Der Sondler" - ab 2013 auch im Kino, mit Starbesetzung aus dem Detektorforum.

Einer der besten Themen in diesem Forum  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 12. November 2012, um 15:32:07 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#111
12. November 2012, um 15:36:05 Uhr

Nono Oh je, oh je  Nono

zuerst sternenstahl mit seinem Riesen Quatsch, auf den ich nicht näher eingehen möchte (Gefahr von Endlosschleife).
Und jetzt auch noch Walter und Roobin (die  Versicherungsexperten), was ja gut ist   Cool aber nicht hier.
Macht doch einen Eigenen Thread auf: z.B. mit welcher Versicherung liege ich am Besten, oder so.

Ich schlage nur (ganz vorsichtig) vor, diesen Thread zu beenden.  Schweigend

Lanzelot

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(versteckt)
#112
12. November 2012, um 15:36:39 Uhr

Noch ein Zusatz:

Kostenübernahme bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ist bei einer gewöhnlichen Rechtschutz
Versicherung nicht enthalten, sondern muss als Zusatz beantragt werden.
Nicht alle Versicherer bieten dies mit an.

Hinzu kommt das, wie bei meiner Klage, die Kosten im Falle eines Vergleiches jede der Parteien selber tragen muss!

Offline
(versteckt)
#113
12. November 2012, um 15:38:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Könnt ihr sagen das der Fundort der Münze(Feld)in tieferen Schichten wo der Pflug nicht hinkommt, nicht ein Hinweis sein kann daß dort vielleicht ein Gräberfeld sein könnte?

Kurze Gegenfragen: Wie tief müssen die Schichten liegen, damit der Pflug sie nicht erreicht?

Wie tief geht die Ortung einer ollen Römermünze, bei einer üblichen Sonde?

Merkst Du bei der Beantwortung dieser Fragen, wie unglaubwürdig dein Beispiel ist?


Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Ihr wurdet NICHT Ausgebildet um Bodendenkmale zu erkennen und auch nach dem GRABEN von Euromünzen nehmt ihr BILLIGEND in kauf den Fundzusammenhang von BD durch GRABEN zu zerstörren. Wer haftet dann?

Wer ist Ihr?
Alle nicht Archäologen nehme ich an. Daher hat auch kein anderer das Recht ungefragt ein Loch in den Boden zu graben Ärgerlich


Ich finde solche extrem Beispiele immer sinnlos, egal von welcher Seite sie kommen.

Wir leben nicht mehr in einer unbekannten Welt, dort wo noch keine BD sind und auch keine zu vermuten sind, ist freies Gebiet und wenn dort zufällig doch etwas gefunden wird, sollte man froh sein, wenn dies ein Finder ist der die Richtigen Entscheidungen trift ( überlasse jedem selbst, zu entscheiden, welche das sind).
Derjenige, der sich ein bischen näher mit Archälogie beschäftigen möchte ( und diesen Beruf, warum auch immer nicht erlernt hat), soll die Möglichkeiten der NFG nutzen.
Wer nur mal am Wochenende aus Spaß am Suchen auf den Acker des Nachbarn gehen möchte, wird dort in der Regel kein BD finden und sollte an seinen Neuzeitfunden Spaß haben dürfen.
Sollte doch mal in 1:1000000 Fällen, dabei ein BD gefunden werden, so muss es ja nicht gleich zerstört worden sein. Dann solte man froh darüber sein das es überhaupt gefunden wurde, weil man dort ja nichts vermutet hat.
Sollte es zerstört worden sein, ist das sehr bedauerlich, aber ein Einzelfall und gegenüber der Funde und Fundzusammenhänge die auf Grund von Baumasnahmen und fehlendem Personal bei den Denkmalschutzbehörden, verloren gehen, sehr gering anzusehen ( wenn auch jeder einzelne Verlust. einer zu viel ist).
Das alles sind keine neuen Argumente und wurde schon ewig diskutiert, ohne Ergebniss. Der große Verlierer ist der Denkmalschutz.
Sollange man sich nicht aufeinander zu bewegt und mit grassen Beispielen, seine Meinung als die Einzig ware darstellt, wird es nicht besser werden.
So mehr RS-Fehler möchte ich euch nicht zumuten  Verlegen

LG

Robin

Offline
(versteckt)
#114
12. November 2012, um 15:42:00 Uhr

Haha Ernte AG - Das beste Posting seit langem!
Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#115
12. November 2012, um 15:44:10 Uhr

Liebe Ernte AG,

Du hast da was falsch verstanden! ICH HABE KEINE NFG und mache das Hobby trotzdem, weil nur ich für mein Handeln verantwortlich bin.
Ich bin für eine ähnliche Regelung wie in ENGLAND.

Ich stoße neue und besondere jüngere Sondler durch eine falsche Meinung oder Rechtsverdrehung kein Messer in den Rücken um dann mit vielleicht 100€ dafür gerade zu stehen. Den Rest sollen dann andere zahlen!
Ich hoffe das Eltern von Jugendlichen die erwischt werden, dich durch deine Aussagen die schon einer Rechtsberatung gleich kommen zur Verantwortung ziehen.  Polizei

Auch hier zum nachlesen:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger


G.S

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#116
12. November 2012, um 15:50:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
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Grinsend Grinsend Grinsend Kringeln Kringeln Kringeln Super Super Super
Du hast echt Talent, Ernte. Ist die Rolle "Polizist mit Wärmebildkamera" schon vergeben?
Grüße
Jürgen

Offline
(versteckt)
#117
12. November 2012, um 16:10:46 Uhr

Wo kann man das Spiel kaufen, ich nehme eins  Grinsend  Grinsend  Grinsend

Lieber Walter, meine/keine RS-Versicherung zahlt, wenn ich unschuldig bin ( wenn das Urteil auch so lautet), dann muss die Gegenseite bezahlen. Das ist immer so.
Sollte ich z.b. wegen Sachbeschädigung (ohne Vorsatz)verurteilt werden, zahlt meine RS die Prozeskosten, den Schaden meine Haftpflicht(wenn ich eine habe).
Ich wollte auch nur kurze Beispiele geben, das die immer angreifbar sind ist mir klar, aber das Thema "Versicherungen" ist zu groß um Ihr vollends besprochen zu werden ( da gebe ich Lanzelot Recht).

Lieber Lanzelot, warum schließen, wenn es so tolle Beiträge wie von Ernte AG gibt?

Da kann man wenigstens mal schmunseln  Grinsend

LG

Robin

PS: Danke Micha für die Ergänzung der Versicherungsfrage.

Offline
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#118
12. November 2012, um 16:43:20 Uhr

Jooo Ernte.

Das Ist nicht der Fund des Monats, das ist der BEITRAG des MONATS  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend......  Grinsend.

Ich habs Spiel bildlich vor Augen, und leichte Bauchschmerzen vom Lachen  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend.


Gruß

Offline
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#119
12. November 2012, um 18:50:44 Uhr

@Ernte AG, gibt dein Spiel auch Hinweise darauf, wo ich meine unschätzbar wertvollen Goldmünzen zur Vertuschung der Herkunft in Barren umschmelzen kann
Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend
ja, wir sind alle kriminell, böse Buben, die Gräber plündern, und dem Land die Geschichte rauben wollen.
ich lach mich hier zunehmend schlapp.
eigentlich müsste man den thread mit dem Beitrag von Ernte schließen.
Guten Nacht und Licht aus. Ich bestell mir jetzt gleich ein Nachtsichtgerät ... und Säure ... und einen Flammenwerfer ... oder vielleicht doch gleich ´ne Uzzi. Und eine wärmeundurchlässige Decke, damit mit die bösen Hubschrauberbuben nicht finden. Und einen Rechen, um meine Spuren zu verwischen ... aaaaaaaaaaaaaaahhhh. ich glaub, ich dreh hier am Rad.

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