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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 16494 mal) 0
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(versteckt)
Verwarnt
#135
14. November 2012, um 11:00:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Auch wenn NFG`s beantragt werden, was ich für einen guten Weg halte werden die hier permanent beschimpft und ihr vorhaben ins lächerliche gezogen.

"Minderheiten" wurden,schon seit altersher, immer diskreminiert.Grinsend

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(versteckt)
#136
14. November 2012, um 11:02:42 Uhr

Moin,

mein Chef hat jetzt seinen Bootsführerschein gemacht, 7 Stunden praktischer Unterricht (a 50 Euro) und ich weis jetzt nicht wieviel Theorie. 600 Euro hat er insgesamt bezahlt um aus Spaß an der Freude Boot zu fahren.

Wer aus Spaß an der Freude mit einem Detektor suchen möchte, von dem kann man doch wohl ebenfalls verlangen dafür einen Kurs zu absolvieren und eine NFG (Führerschein) zu erwerben, noch dazu da ein Kurs in Hessen einen ganzen Tag dauert, aber nur 10 Euro kostet und die NFG kostenlos ist und das Land den Inhaber der NFG auch noch kostenlos gegen Unfall versichert.

Es hat sich für mich bisher auch noch nicht erschlossen, wieso Spaß und Freude am Sondengehen und NFG sich gegenseitig ausschließen.

Viele Grüße

Walter

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#137
14. November 2012, um 11:23:40 Uhr

oh man, jetzt geht das schon wieder los  {alt}  und ich dacht schon der Thread wär tot   Nono


Geschrieben von Zitat von Windmühlchen
Nur die wenigen sagen diesen Leuten hey da ist auch noch was mit der Rechtlichen Seite , was ist mit einer NFG ?? Scheinbar ein Fremdwort für viele hier. 


wir schreiben hier im überwiegenden Maße über die rechtliche Seite und für die Meisten ist NFG deshalb ein "Fremdwort" weil sie keine genehmigungspflichtigen Nachforschungen betreiben wollen !

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
ja vor allem werden ja Bußgelder verteilt ! wenn doch alles so locker ist warum das ? 


es werden Bußgelder verteilt wenn es eben nicht so locker ist !
anstatt hier weiterhin DAUERND Zitate zu verdrehen oder deren Sinn lächerlichste Weise fehl zu interpretieren, kannst ja einfach mal das machen was du für so toll hältst und ne Genehmigung für Wasweißich beantragen, du "Sondengänger" Grinsend

Geschrieben von Zitat von Watzmann
"Minderheiten" wurden,schon seit altersher, immer diskreminiert.Grinsend


stimmt ! kann einem echt auf den Sack gehen wies Amt und deren Freundeskreis hier stets versucht die sondengehende Minderheit zu kriminalisieren !

Geschrieben von Zitat von Walter

Wer aus Spaß an der Freude mit einem Detektor suchen möchte, von dem kann man doch wohl ebenfalls verlangen dafür einen Kurs zu absolvieren und eine NFG (Führerschein) zu erwerben, noch dazu da ein Kurs in Hessen einen ganzen Tag dauert, aber nur 10 Euro kostet und die NFG kostenlos ist und das Land den Inhaber der NFG auch noch kostenlos gegen Unfall versichert.



weil Spaßsucher nicht unbedingt Nachforschungen betreiben wollen und ihnen die ganzen Einschränkungen die mit NFG kommen und der Aufwand der dahinter steckt (is ja nich nur einen Tag Kurs + 10 € und schon darfst mit Sonde deiner genehmigten Nachforschung nachgehen) ihnen wenig Freude machen und es den Spaß schwer eintrübt, kann man das eben nicht einfach so verlangen !

war jetzt alles ziemlich ot , meint ihr nicht auch ? Bußgelder und spaßige Games sind hier Thema !

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#138
14. November 2012, um 11:31:57 Uhr

Hallo,

Geschrieben von Zitat von Walter
Es hat sich für mich bisher auch noch nicht erschlossen, wieso Spaß und Freude am Sondengehen und NFG sich gegenseitig ausschließen.

Ohne mich hier weitergehend in den Tread einklinken zu wollen fällt mir da zumindest folgendes ein.

- es soll ja Sondler geben, die sich ausschließlich für Militaria interessieren und nicht für vorgeschichtliche Dinge.
Nun war das Militär im WK 2 vorzugsweise, bald ausschließlich im Wald unterwegs und nicht auf einem gut einsehbaren Acker.
Wie man den Treads der Vergangenheit entnehmen kann/konnte, "müssen NFG's für Wälder, da ungestörter Boden, nicht erteilt werden". Also werden sie auch nicht erteilt, da keine Denkmalbehörde mehr erlaubt, als sie von Gesetzeswegen her muß.
Was macht dann der Militariasondler mit seiner möglicherweise erteilten NFG? Er "muß" nun auf einem ihm zugeteilten Gebiet, sprich Acker, nach Dingen suchen, die ihn möglicherweise nicht die Bohne interessieren.

Und, sollte er dennoch irgendwo sonst, abseits der festgelegten Pfade seiner alten Leidenschaft frönen und wird dabei dann ertappt, kann er überhaupt nicht mehr mit Milde rechnen. Herausreden nach dem Motto "oh, tut mir Leid, ich wußte nicht, daß man das nicht darf", wird wohl nicht ziehen, da er ja nachweislich geschult wurde und dann sogar belegbar mit Vorsatz gegen die ihm ganz genau bekannten Vorgaben verstoßen hat.

Will und werde mich hier aber nicht weiter einbinden - diese hitzigen Debatten sind ja stets wiederkehrend, aber die Gedanken kamen mir auf Walter's Frage...

Grüße,
Adebar

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(versteckt)
#139
14. November 2012, um 14:07:09 Uhr

Hallo 
Das
Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

mein Chef hat jetzt seinen Bootsführerschein gemacht, 7 Stunden praktischer Unterricht (a 50 Euro) und ich weis jetzt nicht wieviel Theorie. 600 Euro hat er insgesamt bezahlt um aus Spaß an der Freude Boot zu fahren.

Wer aus Spaß an der Freude mit einem Detektor suchen möchte, von dem kann man doch wohl ebenfalls verlangen dafür einen Kurs zu absolvieren und eine NFG (Führerschein) zu erwerben, noch dazu da ein Kurs in Hessen einen ganzen Tag dauert, aber nur 10 Euro kostet und die NFG kostenlos ist und das Land den Inhaber der NFG auch noch kostenlos gegen Unfall versichert.

Es hat sich für mich bisher auch noch nicht erschlossen, wieso Spaß und Freude am Sondengehen und NFG sich gegenseitig ausschließen.

Viele Grüße

Walter
Hi Walter
Also ich gebe dir Recht wenn du der Meinung bis das jeder eine Genehmigung haben sollte wenn er NFS betreiben möchte. Mann sollte aber klassiefizieren . Also wenn ich keine NF tätigen möchte sollte mann mir diese Genehmigung auch nicht aufzwingen können. Das es Geht zeigt z.B. Brandenburg wenn ich da nicht auf Raubfisch angeln möchte brache ich auch keine Prüfung dafür und angle nur auf Weißfisch. Wenn ich mir dann überlege und Raubfisch haben will, dann Angeln gehe Raubfisch fange ((Wilderung,Fischwilderei))und erwischt werde muss ich halt bestraft werden.
Wenn dein Chef Boot fahren Will ab 7 Ps Macht er ein Führerschein bleibt er unter 7PS braucht er kein Führerschein.
Fährt er ein  20 PS Boot und wird ohne Führerschein erwischt muss er Bluten.
Also wie so ist das so schwer beim Thema Sondeln. Die Frage ist aber leicht beantwortet. Weil in den Ämtern Staarköpfe  und Ignoranten sitzen und die Teilweise nicht mal Ahnung von Archäologie haben.Eine Gescheite Reglung wäre das mann klassiefieziert so wie bei den oben genannten Beispielen.
Müsste doch möglich sein.Ich mache mein Ganzes leben irgendwelche Prüfung habe so wie 100Tausende auch kein Problem damit aber die mache ich für das was ich brauche. Mache kein Kran schein weil ich Stapler fahren möchte bzw. muss.
Aber was willst du von Proleten in Ämtern verlangen die kein Plan haben und nur an Ihre Stühle festhalten. 
Ich bin immer noch der Meinung das mit den vorurteilen aufgeräumt werden muß und klare Linien gezogen werden müssen.
Wer NF Betreibt soll sich eine Genehmigung holen wer es nicht will soll sein Hobby nachgehen können.
und die Raubgräber sollen dafür das Dreifache der Strafe bekommen, dann ist endlich ruhr.
Desweiteren ist jeder berechtigt sich das Denkmalbuch vorlegen zu lassen um sich zu Informieren wo Bodendänkmäler sind. Der Rest erklärt sich dan von selbst.
Also könnte mann die Speu vom Weizen trennen.
Gruß Marko

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(versteckt)
#140
14. November 2012, um 14:48:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Adebar
Wie man den Treads der Vergangenheit entnehmen kann/konnte, "müssen NFG's für Wälder, da ungestörter Boden, nicht erteilt werden". Also werden sie auch nicht erteilt, da keine Denkmalbehörde mehr erlaubt, als sie von Gesetzeswegen her muß.


Schau mal unter A) 2.:


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« Letzte Änderung: 14. November 2012, um 14:50:03 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#141
14. November 2012, um 15:06:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Schau mal unter A) 2.:
Naja, ich weiß aber nicht, ob jeder Hessensondler Bock darauf hat, sich dieses Recht - so wie Du - vor Gericht einzuklagen! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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#142
14. November 2012, um 15:11:50 Uhr

Mag sein, es hat aber jeder die Möglichkeit.
Und für den Fall das man den Alleingang scheut wäre es durchaus sinnvoll dies über einen Verband anzustreben.

L.G.

Micha

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#143
14. November 2012, um 16:34:09 Uhr

Hallo Marko,  Winken
schließe mich gerne Deiner Meinung/Bericht an  Applaus  Applaus  Applaus

Das schwierige ist eben die Umsetzung. Die Archäologen haben die Angst, das mit solch einer Lösung, die NFG-Suche, ohne NFG statt findet. Ich kann ja immer sagen, ich bin nur Hoppy-Sucher und wenn er zufällig was anderes gefunden hätte er das natürlich umgehen gemeldet.

Natürlich würde so etwas vorkommen, da brauchen wir uns nichts vormachen, aber das wäre die Ausnahme. In den Albträumen der Archäologen, ist das aber die Regel, daher wohl der Widerstand, der die Situation natürlich auch nicht besser macht.  Nono

LG

Robin

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(versteckt)
#144
14. November 2012, um 17:31:54 Uhr

Hallo Robin
Also was die Umsetzung angeht gebe ich Dir recht.Das es aber anders geht zeigt der Alltägliche Wahnsinn.
Schließlich verlangen Sie von uns ,wir müssen veränderungen annehmen uns weiterbilden und vorrausdenken.
Siehe Merkel und die anderen Heuchler.Dabei lehrt uns die Praxis etwas anderes. Wenn dein Chef zu Dir kommt und sagt Marko du mußt jetzt mehr Arbeiten und dich verbessern weil die Mitbewerber das auch tun und mann im Markt nicht zurückstecken will. Danach geht er an sein Schreibtisch und macht so weiter wie bisher nur du bist derjenige der mehr macht nicht der Chef.Es ist so das alle immer mehr haben wollen aber du dazu noch Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommst. Ist schon traurig das mann nicht versucht miteinander zu reden sondern versucht alles durch Verbote zu regeln.   Das Problem könnte mann durch mehr Kontrolle aus der Welt schaffen da die Ausführenden Organe sowieso ständig auf der Suche sind also anstelle NFG zu Kontrolieren können Sie die einhaltung kontrollieren.
Was ja eigendlich das gleiche ist. wenn ich auf einen BD einen Sucher sehe fragt mann nach der NFG ansonsten kann
mann sich die Fragerei Sparen da es sich um kein BD handelt ist es nur ein Hobby Sucher. Also Du siehst es geht mann muß nur die Sturköpfe überzeugen das es auch zu Ihrem Vorteil ist. Denn wer Suchen darf und Zufalls Funde Meldet sogt ja für gesicherte Arbeit beim Denkmal Amt,falls die das wollen. 
Gruß Marko

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#145
14. November 2012, um 17:33:28 Uhr

Hallo,

gut - vielleicht bekommt man in Einzelfällen eine Genehmigung auch für Waldbereiche.

Aber dennoch krankt das System immer noch daran, daß man einen festen Bereich zugewiesen bekommt, in dem unter Umständen das Militär halt einfach nicht lag, sondern meinetwegen 3km weiter oder eben nur auf der Anhöhe auf der anderen Seite der Straße, wobei meine NFG am anderen Straßenrand bedauerlicherweise endet...

Anders ausgedrückt: irgendwann erhält man einen Tip eines Einheimischen, so in etwa "am Waldrand bei der Ortschaft Xy hat sich die und die Einheit im Frühjahr '45 aufgelöst, da lag alles voll mit Ausrüstung...
Das Kaff ist vielleicht 5-10km weg, meine NFG reicht aber nur für einen eng begrenzten Bereich, wo außer drei Waldarbeitern, einem Jagdpächter und mir die letzten 150.000 Jahre keine Menschenseele unterwegs war - überspitzt dargestellt.

Heißt, man bekommt ein reichlich enges Korsett geschnürt und wird hier, bezogen auf die Militariasuche wohl kaum weiterkommen.

Was da also fehlt, ist die Erlaubnis für ein ganzes B-Land, oder meinetwegen einen Landkreis mit festgelegten Spielregeln, sich von bek. BD'ern fernzuhalten.
Und das gibt es halt nicht - oder irre ich?

Für den an lokaler Heimatgeschichte interessierten SG, der zusätzlich auch noch kein Sammler sein darf, ist die NFG sicher interessant.
Aber für den Militariasucher und besonders Militariasammler? Hm...

Grüße,
Adebar

Offline
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#146
14. November 2012, um 17:56:28 Uhr

Hi Adebar
Die Idee von einer Genehmigung fürs Bundesland oder besser gleich ganz Deutschland ist Super.
Aber Passiert erst wenn ein Sondler  im Bundesrat sitzt bzw. ein hohen Posten im Denkmal Amt hat
und den Restlichen Proleten erklären kann von was Wir reden und was unser Anliegen ist.
Vor allen müssen die in Ihre Köpfe kriegen das Raubgräber einzelfälle sind und nicht alle über ein Kamm 
schieben.
Bis dahin sind wir zu alt und rennen nicht mehr durch den Wald.
gruß Marko

Offline
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#147
14. November 2012, um 20:57:57 Uhr

Der eingeschränkte Suchbereich, die kurze Laufzeit und die sich willkürlich, ständig veränderten Spielregeln für den Erhalt einer NFG, (immer mehr Auflagen) und eventuelle hohe Kosten (in manchen BL) sind die großen Nachteile einer NFG.
Daran müsste gearbeitet werden, um sie attraktiver zu machen.
Ich bin auch der Meinung das eine NFG nicht alle Suchergruppen beinhalten kann.
Die Hoppy-Sucher müssen akzeptiert werden und z.b. beim Kauf eines Detektors, durch eine beiligende Informationsbroschüre vom Denkmalschutzamt, über das Verhalten bei einem eventuell für die Archäologen Interessanten Fund (Adressen, Telefonnummern usw.) informiert werden.
Wenn das klappt, kommt der interessierte Hobby-Sucher gerne zum Archäologen und wird früher oder später eine NFG beantragen.
Auch da wird es andere negative Möglichkeiten geben, aber die perfekte Lösung zu finden, ist hier, glaube ich, unmöglich.

Bis bald

Robin

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(versteckt)
#148
15. November 2012, um 09:03:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von mbfm30
Hi Adebar
.
Vor allen müssen die in Ihre Köpfe kriegen das Raubgräber einzelfälle sind und nicht alle über ein Kamm
schieben.

gruß Marko


Moin Marco,

leider sind wir weit davon entfernt, dass das Einzelfälle sind, es ist die Masse. Wie erklärst Du Dir, dass in Bayern kaum Funde gemeldet werden, obwohl dort jeder ohne NFG suchen kann?

Wir haben hier eindeutig eine Bringschuld, indem wir in Masse auch alle archäologsichen Zufallsfunde bei den DSchB melden.
Bisher melden nur SG mit NFG, obwohl ja alle andern immer behaupten es wäre rechtens ohne NFG zu suchen. Wenn es rechtens ist ohne NFG zu suchen, dann gibt es ja auch kein Hindernis die archäologischen Zufallsfunde zu melden. Warum erfolgen dann die Meldungen nicht.
Erst wenn die DSchB an Fundmeldungen ersticken wird man uns abnehmen, dass Raubgräber Einzelfälle sind.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#149
15. November 2012, um 10:23:15 Uhr

Hallo,

das mag stimmen. Allerdings ist das sicher auf ein mitunter nicht unbegründetes Mißtrauen aufgebaut.

Man liest ja zuweilen Beispiele, wonach es erst nach langem Rechtsstreit überhaupt zu einer Belohnung / Entschädigung  des Finders kam, nachdem etwas abgegeben wurde. Das fördert keine Zusammenarbeit und kein Vertrauen.

Beispielsweise der Schatz der Wettiner: nachdem der Fund gemeldet wurde, hatte der Finder im Anschluß ein Ermittlungsverfahren am Hals. Ist nicht in Hessen gewesen, klar, aber es geht nur um das Prinzip.

Ich könnte mir vorstellen, daß viele einfach Angst haben, sich als SG öffentlich zu "exponieren", da sie dann zumindest irgendwo bei den zuständigen Behörden erfasst sind und unter Generalverdacht geraten. Zumindest würde es mich nicht schockieren, wenn ein auf einen offiziellen SG angemeldetes Auto zufällig öfter auch mal kontrolliert wird, wenn er irgendwo am Waldrand parkt.
Muß ein bekannter SG nicht befürchten, daß gegen ihn ermittelt wird, weil er selbst den "Anfangsverdacht" geliefert hat? Besteht nicht die Gefahr, daß die Behörde unterstellt "jetzt zeigt er uns eine gefundene Fibel innerhalb von drei Jahren - da war doch bestimmt noch mehr dabei..."

Und zum Thema einklagen. Egal ob nun die Waldsuche, oder neulich wo praktisch jemand aus Ba-Wü gesucht wurde, um endlich mal eine NFG zu erklagen.
Das kann auch gewaltig schief gehen, selbst wenn der Kläger im Recht ist, heißt es nicht, daß er Recht bekommt.

Besonders in diesem Ba-Wü Fall. Angenommen, er bekommt auch in höhere Instanz kein Recht - weil der/die Richter zwar den Gesetztestext kennen, den Gesetzeswillen aber anders interpretieren "es kann nicht sein, daß es der Wille des Gesetztes ist, daß jeder ohne Vorbildung wild nach Bodendenkmälern sucht".
Dann steht der SG im Anschluß mit runtergelassenen Hosen da. Sein Hobby kann er knicken und künftig Überraschungseierfiguren sammeln. Und wenn irgendwann in Nähe zu seinem Heimatort ein Hügelgräberfeld geplündert würde, kann er noch darauf warten, Hausbesuch zu bekommen. Nur, weil irgendeiner meint "jetzt ist er vor Gericht gescheitert, jetzt sucht er bestimmt illegal weiter".

Abstrakt? Möglich.

So, muß gut sein. Grüße,
Adebar

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