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 Petition gegen neue Kulturgütergesetz

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Avatar  Petition gegen neue Kulturgütergesetz  (Gelesen 17367 mal) 0
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#75
20. August 2015, um 08:35:59 Uhr

Die Frage ist ja nur, wen von den Eierköppen soll man da überhaupt wählen...mir fällt da keine Partei ein.

Echt traurig, deshalb müssen wir uns mit Merkel & Co rum schlagen Kotzen

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#76
20. August 2015, um 09:55:56 Uhr

Merkel  Kotzen Kotzen Rundumschlag Teufel Ausrasten Brutal Säure Köpfen mein Beitrag zur Merkel.



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#77
20. August 2015, um 11:07:20 Uhr

Hat man ja jüngst bei den aktuellen Verhandlungen über neue Hilfspakete für Griechenland gesehen, wie fähig unsere Kanzlerin ist.

Erst über 80 Millionen neue Hilfsgelder beschließen lassen, und dann den Finanzminister vorschicken, um dies zu rechtfertigen. Weil Sie selber zu feige ist...flüchtet lieber schnell nach Brasilien BoxenBrutal

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#78
20. August 2015, um 11:16:55 Uhr

zur zeit 13.356 stimmen,11%  Weinen

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#79
20. August 2015, um 11:29:53 Uhr

Bei der Wahl darf man nicht mehr nur geradeaus gucken.
Damit die mal munter werden giebts noch andere Richtungen.
Damit meine ich nicht nach hinten.

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#80
10. September 2015, um 12:14:15 Uhr

Habe soeben unterschrieben und weiterverbreitet. Schlagt Euch  Fechten Ihr Sammler!

Es sind jetzt noch 41 Tage!
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https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns



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#81
10. September 2015, um 13:58:45 Uhr

Auch ich habe eben unterzeichnet!
Man darf sich nicht alles gefallen lassen!  Belehren


Gruß Waldläufer88

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#82
10. September 2015, um 14:05:55 Uhr

Habe auch unterschrieben, obwohl Politikmüde.
Gruß Tigersteff

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(versteckt)Themen Schreiber
#83
17. September 2015, um 19:02:12 Uhr

hallo

es gibt neuigkeiten zu dem ganzen
ein offizieller entwurf ist jetzt draußen, ist auch stark überarbeitet
hier ist er zum runterladen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/09/2015-09-15-bkm-kulturgut.html?nn=402566


das ganze hat über 120 seiten, also ich muss gestehen hab das noch nicht durchgelesen  Grinsend

hier noch ein artikel dazu:
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http://www.muenzenwoche.com/de/page/4?&id=3643


mfg

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#84
17. Oktober 2015, um 00:58:23 Uhr

Die schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt. § 30 enthält die gefürchtete Beweislastumkehr - d.h. man muss die Legalität des Besitzes von beliebigem Kulturgut (und zwar ab 0 Euro wert) beweisen können, sonst ist eine Beschlagnahme möglich.

Das gilt für alle Sammler von Kultur- und neuerdings auch Naturgut (wie Fossilien, Mineralien, Meteoriten und andere naturwissenschaftliche Objekte).

Die Petition sollte jeder Sammler unterschreiben:
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https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns


Gruß
Sönke


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#85
17. Oktober 2015, um 07:15:59 Uhr

@Sönke

Zitat Entwurf:
"                           §30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr

Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die recht-
mäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere
Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen
Herkunftsstaates erforderlich sind. "
Zitat Ende

Der §30 hat nichts mit dem was du oben geschrieben hast inhaltlich gemein! Nichts von dem, was du beschreibst, steht da auch nur annähernd drin. Du haust hier mit Begriffen um dich (Beweislastumkehr), die du scheinbar nicht im Promillebereich erfasst. Wo bitte kannst du in den Zeilen des §30 etwas von einer "Beweislastumkehr" erkennen?  Schockiert
Einmal ganz abgesehen von deinen anderen Behauptungen zum Paragraphen 30. Dieser beschäftigt sich doch ausschließlich NUR mit der Einfuhr von Kulturgütern! Und hier ist es schon immer so, dass man den rechtmäßigen Erwerb für eingeführte Waren nachzuweisen hat. Bzw. die Zollabgaben für Einfuhrgüter nachweisen muss.

Ungeachtet dessen, das hier kaum jemand von uns für ein Gesetz ist, welches in irgend einer Weise dazu dienen soll, zu irgend einem Zeitpunkt Hand an legal erworbene Sammlungen legen zu können, sind wir es hier gewohnt, sachlich an solche Dinge heranzugehen. Wir sehen dieses Gesetz in der Mehrheit mindestens ebenso kritisch und haben i.d.R. auch alle schon vor langer Zeit unterschrieben, doch unterlassen wir es weitestgehend uns unsachlich zu verhalten. Schließlich wollen wir uns nicht selbst unglaubwürdig machen oder uns als des Verstehens unfähige Deppen hinstellen lassen.
Oder ist etwa genau dieses dein Ansinnen? Denn was du mit deiner lächerlichen Auslegung des §30 bezweckst, kann ich leider nicht im geringsten nachvollziehen.  :Smiley



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#86
17. Oktober 2015, um 10:39:16 Uhr

Auch schon komisch, erster Beitrag hier und dann direkt Panik verbreiten...sehr merkwürdig

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#87
17. Oktober 2015, um 13:25:53 Uhr

Moin,

habe mal den Entwurf überflogen. Für SG ist – vorbehaltlich, dass ich etwas übersehen habe – eigentlich nur der


§ 40
Verbot des Inverkehrbringens
(1) Verboten ist das Inverkehrbringen von Kulturgut, das abhandengekommen ist,
rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt worden ist.

interessant. Das ist eigentlich nichts anderes als auch schon im § 246 StGB steht. Allerdings ist das Strafmaß hier höher als beim § 246 StGB

§ 83
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich
1. entgegen § 21 Kulturgut ausführt oder
2. entgegen § 28 Nummer 3 Kulturgut einführt oder
3. entgegen § 40 Absatz 1 Kulturgut in den Verkehr bringt


(3) Mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen
§ 18 Kulturgut vorsätzlich beschädigt, zerstört oder verändert.
(4) Der Versuch ist strafbar.

(3) und (4) können für SG wichtig sein, wenn SG als Raubgräber gezielt auf BD suchen, welche in die Liste eingetragen ist, wobei ich jetzt nicht soweit im Detail gelesen habe, ob auch BD in die Liste eingetragen werden können oder sollen.

Viele Grüße

Walter


« Letzte Änderung: 17. Oktober 2015, um 13:28:11 Uhr von (versteckt) »

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#88
17. Oktober 2015, um 14:52:44 Uhr

Hier mal die Stellungnahme zum Referentenentwurf Kulturgutschutzrecht

von Rechtsanwalt Joachim Walser :

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KLICK !


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#89
17. Oktober 2015, um 16:03:22 Uhr

 Schockiert Nach dem Brunnen werde ich meine Sonde an den Nagel hängen. Weinen Down

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