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 Petition gegen neue Kulturgütergesetz

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Avatar  Petition gegen neue Kulturgütergesetz  (Gelesen 20177 mal) 0
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#90
18. Oktober 2015, um 11:18:55 Uhr

Man braucht sich nur die Einschätzung von Rechtsanwalt Joachim Walser durchzulesen, um zu erahnen, welches Wirrwarr dieses Gesetz verursacht! Das ist nur EINE Eischschätzung! Wir kennen unser Rechtssystem und wissen nur zu gut, welche Flut von Rechtsstreitigkeiten auf die Justiz zukommt.
Denn auch wenn die Arroganz der gesetzgebenden Gremien in diesem Fall ausreichen sollte, sich selbst einzureden, hier ein "gutes" Gesetz (laut Aussage Walser wird sogar behauptet das BESTE Gesetz) schaffen zu können, haben wir reichlich oft erleben dürfen, dass unsere "Götter" schon bei niedriger angesiedelten Ansprüchen gescheitert sind!
Macht scheint mir bei vielen unserer Entscheidungsträger als billiger Ersatz für Durchblick zu dienen....
Das zeigen nicht zuletzt Fehleinschätzungen der jüngsten Vergangenheit........wenn dem nicht so wäre, dann hätte Berlin auch einen neuen, funktionierenden Flughafen   Grinsend

Das Gesetz ist so in sich verschachtelt und greift so gravierend in bestehende Gesetze ein, dass ein juristisches Chaos zwangsläufig zu sein scheint. Einfaches Beispiel:

Jemand besitzt eine Briefmarken-oder Münzsammlung (Einzelstücke max. im dreistelligen Eurobereich^^). Sicher hat er sich das eine oder andere Stück gekauft und kann diese Herkunft nachweisen. Ob es dann auch der Verkäufer kann, wird schon schwieriger zu beantworten. Kann dieser das nicht, ist das Objekt unrechtmäßig erworben und wird konfisziert?
Ich habe viele meiner Marken und Münzen noch aus der Kindheit. Wir haben da leider keine schriftlichen "Tauschverträge" abgefasst. Auch jemand, der zB. 1945 einen "Thüringer-Weihnachtsspende-Block" gekauft hat, hat sicher keinen Erwerbsnachweis mehr, denn dass das Teil mal bis zu 28 000 € wert sein kann, hat damals wohl keiner vermutet. Oder zumindest nicht jeder^^. Kann man diesen Eigentumserwerb nicht bringen, gehört das Teil dann dem Staat?
Man kann solche Beispiele zu allen "Kunst-und Kulturgütern" anführen...
Wo ist dann die Grenze der "Herkunftsnachweise"? Vor 70 Jahren? Vor 100, 200 oder 500 Jahren? Wem gehört dann überhaupt noch etwas? Fürstentum X hat Fürstentum Y siebtehnhunderteinundleipzig angegriffen und Schloss Schlagmichtot geplündert und und die dort eroberten Schätze geplündert. Einen "Eigentumserwerbnachweis" hierfür wird es nicht geben....

Tut mir leid....man argumentiert, dass das Gesetz dazu diene, Kulturgüter vor dem IS zu schützen und bastelt über Monate...evtl. Jahre soo ein Hirngespinnst (das mehr ins Land selbst wirkt). Was passiert, wenn der IS keine Kulturgüter mehr veräußern kann, zeigt er uns doch gerade! Er zerstört sie eben! Ob das dann besser ist...hm....eigenartige Einstellung.
Fakt ist: dieses Gesetz juckt den IS nur in so fern, dass er sich darüber totlacht, wie die Beschäftigung damit bei uns Ressourcen bindet und im Land selbst für Spannungen sorgt....  Grinsend



« Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, um 11:23:29 Uhr von (versteckt) »

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#91
18. Oktober 2015, um 16:30:56 Uhr

Was ist denn eigentlich mit den ganzen gestohlenen  Kunst- und  Kulturgütern aus unseren Museen? Werden die jetzt auch alle zurück gegeben ? Ich meine damit keine Beutekunst...

VG bennik

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#92
18. Oktober 2015, um 21:39:18 Uhr

Hallo,

@"SteiniPlatte": Die Beweislastumkehr des § 30 betrifft insbesondere die Einfuhr von Kulturgut aus dem Ausland nach Deutschland. Also z. B. jemanden, der auf einer Antikenmesse oder einer Mineralien- und Fossilienbörse im Ausland etwas erwirbt und nach Deutschland verbringt oder der auf einem Acker im Nachbarland gesondelt hat und den Fund nach Deutschland verbringt, alternativ beispielsweise jemanden der ein Mineral oder Fossil im Nachbarland gesammelt hat und hierher bringt.
Man muss nach dem Entwurf des KSG vom 14.09.2015 nunmehr jederzeit in der Lage dazu sein, die Legalität des Besitzes zu beweisen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, ansonsten wird das Objekt sichergestellt. Bislang war es so, dass der Staat die Illegalität beweisen musste (= Beweislastumkehr).

Im Strafverfahren muss nicht der Tatverdächtige den Beweis erbringen unschuldig zu sein (gleichwohl ein wasserdichtes Alibi hilfreich ist), sondern der Staat muss das rechtswidrige Handeln beweisen. Das ist die in einem Rechtstaat die übliche Praxis. Oft genug wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Theoretisch muss man nach dem Gesetzesentwurf bei jeder Art von eingeführtem Kulturgut (Briefmarke, Münze, Fossil, Mineral) jederzeit die Legalität beweisen können (ich sage nicht, dass man dies in der Praxis dauernd tun muss, Stichwort Schengen-Raum). Im § 30 steht, dass zum Legalitätsnachweis beispielse Ausfuhrpapiere geeignet sind. Ich bin Fossiliensammler (einen Detektor habe ich durchaus auch Smiley ) und habe für meine Fossilienfunde bisher nie derartige Papiere benötigt. Künftig brauche ich sie, um die Legalität der Einfuhr wirksam beweisen zu können. Sehr praktikabel, wenn es keine Behörde im Ausland gibt, die für diese "deutsche Einfuhrregelung" extra eine Genehmigungsbehörde schafft.

Wer sich nur in Deutschland bewegt, für den ist diese Art der Beweislastumkehr vielleicht weniger bedeutend. Allerdings ist auch der Fall denkbar, dass irrtümlich oder absichtlich eine Behörde vermutet, dass ein Objekt (das tatsächlich aus Deutschland stammen mag) eingeführt wurde und es unter diesem Aspekt sichergestellt wird. Du trägst nun die Beweislast dafür, dass der Fund aus Detschland stammt. Kannst Du es nicht beweisen, bekommst Du den Fund nicht zurück.

Anders als "Arminius" behauptet, geht es mir nicht um Panikmache, nur um den Hinweis, welche Missbrauchsmöglichkeiten ein viel zu weit gefasstes, auf nicht zusammengehörige Themengebiete (die ganzen neuerdings unter den Begriff "Kulturgut" gerechneten naturwissenschaftlichen Objekte, wie z. B. Mineralien und Fossilien gehören da nicht so recht rein) bezogenes Gesetz eröffnet.

Ich hoffe, ich konnte zum besseren Verständnis beitragen, auch wenn dies erst mein zweiter Beitrag in diesem Forum ist.

Gruß
Sönke

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#93
18. Oktober 2015, um 22:18:08 Uhr

 Schockiert
Ich weiß nicht, wie viele Semester Jura du hinter dir hast, ich habe null...aber ich möchte behaupten, dass das Käse ist, was du geschrieben hast.  Zwinkernd
Wenn ich Güter nach D einführen will, die auf irgend einer Einfuhrbeschränkungsliste stehen, dann muß ich schon immer deren Herkunft nachweisen. Und das hat auch rein gar nichts mit Beweislastumkehr zu tun.
Beispiele:
- Ich habe eine alte Elfenbeinschnitzerei erstanden, dann benötige ich zur Einfuhr ein Zertifikat, das eindeutig beweist, dass dieses Elfenbein aus genehmigten Material entstanden ist.
- Ein Zigarrenkästchen aus Tropenholz....das darf ich nur einführen, wenn das Holz aus extra dafür angelegten Plantagen stammt und nicht aus "Schwarzrodungen".....
- Einfuhr seltener Tropenfische....hier musst du nachweisen, dass diese aus einer Zucht und nicht aus Wildfängen stammen..

usw. , usw. und so weiter....

Die Einfuhr von Gegenständen ins Land hat rein gar nix mit einem Strafverfahren zu tun  Grinsend    Ich bin mir seeeehr sicher, dass du völlllig falsch liegst.


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#94
18. Oktober 2015, um 22:35:51 Uhr

Guten Abend,

künftig musst Du nicht nur bei Dingen, deren Einfuhr schon jetzt Beschränkungen unterliegt die Legalität beweisen können, sondern stets und immer, wenn Du Kulturgut (was alles Kulturgut ist, kannst Du ja noch mal unter § 2 nachlesen...) einführst. Das neue Gesetz geht im Grundsatz davon aus, dass die Einfuhr von Kulturgut illegal ist, es sei denn, Du kannst das Gegenteil beweisen. Das ist sehr weitreichend und hierin liegt die Umkehr der Beweislast gegenüber dem Status quo, wo der Staat Dir erst einmal nachweisen müsste, dass Dein Besitz illegal ist.

Deine Beispiele zeigen auf, dass es auch derzeit schon Ausnahmefälle gibt, wo die Einfuhr nur mit Papieren möglich ist und Dinge sonst aus dem Verkehr gezogen werden (in den genannten Fällen sicherlich zu recht, weil Deutschland entsprechende internationale Abkommen ratifiziert hat, die den Handel mit bestimmten Dingen einschränken).

Den Vergleich zum Strafverfahren habe ich gewählt, um Dir die Sache mit der Beweislastumkehr auch als juristischem Laien greifbar zu machen, leider scheint es nicht geklappt zu haben, aber einen Versuch war es wert.

Gruß
Sönke

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#95
19. Oktober 2015, um 12:06:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sönke
Die schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt. § 30 enthält die gefürchtete Beweislastumkehr - d.h. man muss die Legalität des Besitzes von beliebigem Kulturgut (und zwar ab 0 Euro wert) beweisen können, sonst ist eine Beschlagnahme möglich.Das gilt für alle Sammler von Kultur- und neuerdings auch Naturgut (wie Fossilien, Mineralien, Meteoriten und andere naturwissenschaftliche Objekte).

Ich weiß nicht recht, Sönke, was du hier strickst Schockiert

Zuerst schreibst du oben zitierten Text, in dem du pauschal behauptest, dass der §30 eine Beweisumkehr bei Besitz von Kulturgütern bedeutet, was aber so nicht der Fall ist, da dieser Paragraph wie erwähnt nur die EINFUHR derartiger Güter reglementiert.
Dann redest du im Zusammenhang bei "Bestimmungen zur Einfuhrkontrolle" von Beweislastumkehr in einem Strafverfahren und wenn man dir sagt, dass das eine mit dem anderen nix zu schaffen hat, rechtfertigst du das damit, dass du diesen Begriff verwendet hast, um Zitat: "dir als juristischem Laien" den Begriff greifbar zu machen? Dass dies nicht geklappt hat, liegt scheinbar aber daran, dass du den Begriff einsetzt, wo er nix zu suchen hat!
Nochmal nach dem laienhaften Verständnis meiner juristisch ungebildeten Person:  Grinsend
Der Staat führt eine Einfuhrkontolle für Kulturgüter ein.
Den Grund hierfür benennt er.
Das Recht hierzu hat er.
Wenn ich, SteiniPlatte, nun aber ein bestimmtest Kulturgut dennoch einführen will (im Übrigen benutzt du in Bezug zu §30 den Begriff BESITZ...um einen solchen geht es im Paragraüh gar nicht, sondern wie gesagt um EINFUHR ^^), dann darf ich das wohl tun, wenn ich nachweise, dass ich das Stück a) legal erworben habe und dem Stück b) durch Expertise oder wie auch immer attestiert ist, dass es aus legalen Quellen stammt. Dieses Prozedere ist völlig normal und stellt keine "Umkehr der Beweislast" dar.
Im Übrigen machst du das jedes Jahr! Bei deiner Steuererklärung!
Hier genügt es auch nicht, dass du sagst: "Ich versteuere 100 000 €!" Nein, du gibst fein säuberlich an, wo du diese her hast. Versuch das mal zu umgehen, dann wirst du aber ganz schnell mit deinem Verständnis der "Beweislastumkehr" konfrontiert. Nach deinem Verständnis wären deine Einkünfte legal, so lange dir niemand etwas anderes nachweisen kann? Viel Spaß bei dem Versuch...  Grinsend

Ich frage aber gerne nochmal, da du mich ja als "juristischen Laien" bezeichnet hast: Hast du tatsächlich Jura studiert?  Schockiert

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#96
19. Oktober 2015, um 12:23:44 Uhr

Hallo,

Deine letzte Frage tut zwar eigentlich nichts zur Sache, sie ist aber zu bejahen.

Lies Dir ggf. auch mal die oben verlinkte Stellungnahme von Rechtsanwalt Walser Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3566
durch oder den Text zur Petition, die bereits 26 290 Unterstützer gefunden hat:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Sowie die dortigen Kommentare:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.openpetition.de/petition/kommentare/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns


Ich behaupte mal, dass kein Sammler ein solches Gesetz begrüßen wird (außer jemand, der wie Du [bislang] die schwerwiegenden Eingriffe des Staates nicht erkennt - darin liegt wohl auch die Chance des Gesetzgebers so ein Projekt durchzudrücken, dass es zu wenige durchschauen, wer hat schon Lust sich den inklusive Erläuterungen 148-seitigen Gesetzestext durchzulesen - tja, Lust hatte ich auch nicht, aber getan habe ich es trotzdem).

Weitere Informationen findest Du auch unter:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.steinkern.de/news-updates/1125-diskussionsrunde-zum-kulturgutschutzgesetz-beim-leiter-der-abteilung-kultur-und-medien-in-berlin.html

und Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.steinkern.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=21093&hilit=Kulturgutschutzgesetz&start=135#p204897


Gruß
Sönke

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#97
19. Oktober 2015, um 13:54:16 Uhr

Sorry, Sönke,,,ich glaube dir kein Wort (ist aber nur mein persönlicher Eindruck)  Zwinkernd

Wenn jemand das aus dem §30 herausgelesen hat, was du in deinem ersten Post dazu geschrieben hast und dann hier erzählt, er hat Jura studiert.....sorry, nimm es mir nicht übel, aber mir das vorzustellen. dafür fehlt es mir wohl an Fantasie  Grinsend
Auch deine weiteren Ausführungen sind so undurchdacht und unpräzise, dass es mir schaudert, wenn ich mir vorstelle, ich müsste mich von dir ggf. vor einem Gericht vertreten lassen...  Zwinkernd
Auch deine Wortwahl haben nichts von dem, was ich von Anwälten z.B. gewohnt bin.....
Das ist nur mein Gefühl und soll nix Negatives aussagen....aber ich glaube dir kein Wort.   Zwinkernd



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#98
19. Oktober 2015, um 14:08:10 Uhr

Hallo,

wenn andere Mitglieder des Forums argumentativ etwas mehr mitgenommen haben (vielleicht auch durch Verfolgen der Links), würde mich dies freuen. Dir, SteiniPlatte, wünsche ich viel Glück, dass sich genügend andere für Deine Interessen einsetzen, so dass Du weiter ohne (zusätzliche) Einschränkungen Deiner Sammeltätigkeit nachgehen kannst.

Gruß
Sönke

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#99
19. Oktober 2015, um 15:05:41 Uhr

Danke, Sönke....  Zwinkernd
Ich bleibe da mal ganz gelassen. Ich hatte es ja auch geschafft die Petition zu unterzeichnen, lange bevor du hier warst.
Ich betone auch gern noch mal, dass ich keinerlei Problem mit deiner Person habe. Mir sind nur deine Ausführungen und Interpretationen zum §30 zu weit daneben....
Schließt nicht aus, dass wir an anderer Stelle durchaus mal gleicher Meinung sein werden... Narr
Noch viel Spaß im Forum....  Zwinkernd

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#100
19. Oktober 2015, um 15:10:39 Uhr

Danke! Zwinkernd

Na, dann passt´s doch - und Du hast auch schon gegen die Beweislastumkehr unterschrieben. Smiley

Gruß
Sönke

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#101
19. Oktober 2015, um 15:19:28 Uhr

Na dann kannst dich ja jetzt den Mitgliedern ganz entspannt vorstellen.Zwinkernd

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#102
30. Oktober 2015, um 16:10:03 Uhr

Hallo zusammen,

vorgestellt habe ich mich ja inzwischen an dieser Stelle:http://www.detektorforum.de/smf/neuvorstellungen/der_neue_aus_ostwestfalen-t94641.0.html;highlight=s%C3%B6nke . Danke noch mal für die freundlichen Willkommensgrüße! Smiley

Nun zurück zum Thema:
Endlich berichten die Medien auch über die Interessen der kleinen Privatsammler kritisch über das geplante "Kulturgutschutzgesetz":

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http://www.volksstimme.de/lokal/kloetze/20151030/kulturgueter-sammler-sind-in-heller-aufruhr


Vielleicht wollt Ihr den Aufruf von Steinkern.de mit unterstützen?
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http://www.steinkern.de/news-updates/1132-internationaler-aufruf-fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns.html


Zusammen mit Partnerforen aus dem Fossilien- und Mineralienbereich haben wir in den letzten Tagen tausende Stimmen werben können:
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https://www.openpetition.de/petition/statistik/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Die Foren, die sich dem Aufruf angeschlossen haben repräsentieren insgesamt 35 000 angemeldete Mitglieder.

Besonders gut funktioniert die Mobilisierung durch Benutzung von Newsletter-Tools.

Die Texte (in den bisher verfügbaren Sprachen deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch und niederländisch) und die dazugehörigen Grafiken sind frei verwendbar. Zwinkernd

Viele Grüße
Sönke

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#103
02. November 2015, um 19:39:32 Uhr

Hi zusammen,

"Die “Kulturgutschutz-Novelle” – Behinderung für die wissenschaftliche Paläontologie und paläontologische Sammlungen?"

Die Paläontologen Mike Reich (München), Alexander Gehler (Göttingen), Michael Krings (München), Cornelia Kurz (Kassel), Alexander Nützel (München), Gertrud Rößner (München), Oliver Rauhut (München), Tanja R. Stegemann (Göttingen) und Gert Wörheide (München) äußern sich in einem gerade veröffentlichten Vorabdruck der Geowissenschaftlichen Mitteilungen (Nr. 62, Dezember 2015) zu den erwartbar negativen Folgen eines unveränderten Inkrafttretens des Entwurfs des Kulturgutschutzgesetzes vom 14.09.2015.

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http://www.researchgate.net/publication/283346678_Die_Kulturgutschutz-Novelle__Behinderung_fr_die_wissenschaftliche_Palontologie_und_palontologische_Sammlungen__The_new_draft_act_to_protect_cultural_property__Obstruction_of_scientific_palaeontology_and_palaeontological_collections


Viele Grüße
Sönke


Hinzugefügt 03. November 2015, um 19:00:51 Uhr:

Liebe Sondler,

heute hat die Petition die 30.000er Marke geknackt. Smiley
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https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns


Interessant mögen für den einen oder anderen von Euch diese neuen Fragen an Staatsministerin Monika Grütters sein:
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http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_gruetters-778-78148--f445373.html#q445373


Wir fragen zwar speziell nach der Paläontologie, aber es lässt sich z.T. auch auf andere Sammelleidenschaften übertragen.

Gruß
Sönke

« Letzte Änderung: 03. November 2015, um 19:00:51 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#104
06. November 2015, um 00:26:39 Uhr

Mittlerweile hat das Kabinett den Regierungsentwurf beschlossen:
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http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-11-04-novelle-kulturgutschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4


Hinweisen möchte ich darauf, dass nochmals deutlich verschärft wurde. In § 84 Abs. 2 Nr. 1 lässt es für eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro genügen, wenn jemand fahrlässig ein Kulturgut (Buch, Briefmarke, Münze, Fund vom Sondeln Suchen einführt ohne eine Ausfuhrgenehmigung oder einen anderen Legalitätsnachweis nach § 30 bei sich zu haben. Auch das Mitnehmen eines Souvenirs aus dem Urlaub kann also teuer werden. Weise

Ich kann nur nochmals bitten, unterstützt die Petition:
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https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns


Über Euren Newsletter könntet Ihr sicher Viele erreichen, die das hier im Forum nicht so direkt mitkriegen.

Auch die Münzenwoche hat wieder mal berichtet, diesmal etwas unter dem Aspekt der Mineralien und Fossilien anlässlich der Mineralientage München:
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http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3733


Viele Grüße
Sönke

« Letzte Änderung: 06. November 2015, um 00:28:14 Uhr von (versteckt) »

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