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 Schatzregal in Hessen

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Avatar  Schatzregal in Hessen  (Gelesen 5585 mal) 0
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#15
03. Januar 2011, um 19:33:30 Uhr

Mit Einführung des Schatzregals wird aus dem Nichtmelden und Nichtabgeben eines Fundes ein Straftatbestand (Unterschlagung). Wir würden uns wünschen, dass Plan B greift und die Akteure alle ihre Mittel und Möglichkeiten einsetzen um das SR zu verhindern?

« Letzte Änderung: 03. Januar 2011, um 19:44:05 Uhr von (versteckt) »

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#16
03. Januar 2011, um 19:44:50 Uhr

nicht nur unterschlagung
diebstahl gemäß §242 stgb,verdacht der raubgrabung gem.§hdschgi.v.m.§§242,248a,259 stgb
gruß kelte

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#17
03. Januar 2011, um 20:50:07 Uhr

hallo

also ich wüßte wie man das SR zum kippen bringt ,es müßten halt alle Ihre Funde egal wie klein abgeben ,schön dokumentiert und im Beutel sogar anonym und dann haben die bald soviel Kram darum liegen das sie sich das nochmal überlegen ...lol... Applaus kleiner Spaß jetzt ist es nur noch eine Frage der zeit und dann kommt es auch in den restlichen Bundesländern Down

Gruß Daniel

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#18
03. Januar 2011, um 22:17:50 Uhr

@  Walter,

der Chef der Deutschen Waldbesitzer ist der Bruder des Verteidigungsministers zu Guttenberg - der kann ja seine Landesverbände informieren (er ist ein Bayer!).

Die für die Landwirte zuständige Bundesministerin ist Frau Ilse Aigner (auch aus Bayern!).

Der Chef der bundesdeutschen Landwirte, Herr Sonnleitner, kommt auch aus Bayern.

Mit denen wird ein Schatzregal in Bayern nicht zu machen sein, die haben darüberhinaus bestimmt Verständnis für Ihre Leute in Hessen  Grinsend .

@ all

Schatzregal ist die Option für die Bundesländer, die Eigentumszuweisung des § 984 BGB "nichtanwendbar" zu machen.
Diese Option ergibt sich aus einem dem BGB vorgeschalteten Gesetz, dem Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB).

Die Länder können nun aber das Schatzregal nur in Ländergesetze unterbringen (vorzugs- aber paradoxerweise in den Denkmalschutzgesetzen),  dürfen ja keine Bundesgesetze machen.
Da sich das Recht zum Schatzregal aus dem Bundesgesetz EGBGB ergibt, bricht das Landesrecht kein Bundesrecht(!).
Damit kann die Verfassungswidrigkeit nicht beklagt werden.

Eine andere, weiterreichende Überlegung zur Begründung einer Verfassungsfeindlichkeit der Schatzregale - eben weil in den Ländern höchst verschieden gehandhabt - wäre diese (bisher in der Literatur noch nicht gefunden, ist in den letzten Wochen meinem Hirn entsprungen):

1. Vor dem Gesetz ist jeder gleich. (§ 984 BGB)
2. Die Länder und deren Insassen sind auch durch das EGBGB mit der Option zum Schatzregal zunächst ja erst einmal alle gleichberechtigt (es heißt ja nicht, daß nur bestimmte Länder von der Option Gebrauch machen dürften!)
3. Das verfassungsmäßig verbürgte Recht zur Gleichheit vor dem Gesetz / den Landes-Gesetzen bei Nutzung der Optionsmöglichkeit / kann nur aufrecht erhalten bleiben bzw. werden, wenn es für alle Bundesländer gleichlautende Schatzregale gäbe (und nicht 8 verschiedene Varianten in 13 Ländern!).

Das verfassungsmäßige Unrecht sehe ich in der verschiedenen Ausgestaltung des Schatzregales - das wäre zu überprüfen.

Wir sind uns ja einig, daß sich die Länder niemals auf ein eines einigen werden können.
Hierduch könnte die Einführung des Schatzregales in weiteren Bundesländern auf die elend lange Bank geschoben werden.
Eine Abschaffung der Optionsmöglichkeit aus dem EGBGB (von 1900) dürfte die garantierte Gleichheit vor dem Gesetz gemäß unserer Verfassung (aus 1949) herstellen.

Bei der Einführung des BGB mit dem EGBGB sollte nach dem Willen des Gesetzgebers (ist hinreichend dokumentiert) das Schatzregal die Ausnahme von § 984 BGB bilden und nicht zur Regel mutieren.
Selbst insoweit wird dem Willen des Gesetzgebers (von 1900) nicht mehr Rechnung getragen.

Ergebnis:
Zu Fordern ist die Abschaffung des Schatzregales durch Änderung des EGBGB.

Möglicherweise ist ein Bundesverband von der Notwendigkeit einer solchen Verfassungsklage zu überzeugen und bereit.

Gruß

Rudolf (masterTHief) Patzwaldt







« Letzte Änderung: 03. Januar 2011, um 22:28:48 Uhr von (versteckt) »

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#19
04. Januar 2011, um 09:33:59 Uhr

Servus Walter

Übrigens: Ein frohes neues Jahr an alle.  Winken

Zu deiner Frage nach den Fundmünzen:

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Das steht auf Seite 10 unten.

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#20
04. Januar 2011, um 11:05:18 Uhr

 

Hallo Walter, hier ist der Artikel vom 14.12.2010

 Die Sorge, dass archäologische Funde, etwa von Sondengängern, nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr gemeldet würden, teilt sie ebensowenig wie Egon Schallmayer und dessen Kollege Dieter Planck, der ehemalige Landesarchäologe von Baden-Württemberg. Es habe, so Planck, "keinen Unterschied zwischen der Zeit vor und nach 1972 gegeben", als dort das Schatzregal eingeführt worden sei. Eine Meldepflicht für "Funde von hervorragendem wissenschaftlichem Wert" gebe es ohnehin, auch würden von den Denkmalpflegern Fundprämien gezahlt. Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Münzenhändler, Stefan Sonntag, hält dagegen nichts von einer Einführung des Schatzregals - es befördere lediglich den Schwarzhandel.

 
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http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~EA0821BC41F324F7197C8BEA38B9EAF74~ATpl~Ecommon~Scontent.html


 

Gruß

Micha

 


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#21
04. Januar 2011, um 11:18:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche


Hallo Walter, hier ist der Artikel vom 14.12.2010

 Die Sorge, dass archäologische Funde, etwa von Sondengängern, nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr gemeldet würden, teilt sie ebensowenig wie Egon Schallmayer und dessen Kollege Dieter Planck, der ehemalige Landesarchäologe von Baden-Württemberg. Es habe, so Planck, "keinen Unterschied zwischen der Zeit vor und nach 1972 gegeben", als dort das Schatzregal eingeführt worden sei. Eine Meldepflicht für "Funde von hervorragendem wissenschaftlichem Wert" gebe es ohnehin, auch würden von den Denkmalpflegern Fundprämien gezahlt. Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Münzenhändler, Stefan Sonntag, hält dagegen nichts von einer Einführung des Schatzregals - es befördere lediglich den Schwarzhandel.

 
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Gruß

Micha

 



Ich habe ja keine Ahnung aber eine Meinung,

haben die Herren Wissenschaftler da nicht einen kleinen Denkfehler?

Selbst wenn seit 1972 die Fundmeldungen gleich geblieben sind ist es ein Rückgang
wenn man das gewachsene Herr der Sondengänger mit in Betracht zieht.



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#22
04. Januar 2011, um 11:27:00 Uhr

Genau das was ich auch dazu denke und hinzu kommt noch der gewaltige Bauboom der letzten 40 Jahre.
Die reden sich das schön!
Gruß
Micha

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
04. Januar 2011, um 12:26:09 Uhr

Moin,

hier ein Link:

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http://archiv.twoday.net/stories/11552973


Viele Grüße

Walter

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#24
04. Januar 2011, um 16:19:54 Uhr

Forum spinnt mit SQL-Fehler herum... Beitrag gelöscht...

« Letzte Änderung: 04. Januar 2011, um 16:33:18 Uhr von (versteckt) »

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#25
04. Januar 2011, um 16:22:24 Uhr

Dann können die beim Amt schon mal einen Altmetallcontainer aufstellen für die ganzen Kronkorken und Ziehlaschen  Narr

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#26
04. Januar 2011, um 16:31:04 Uhr

Leider sind die Hessen nun zusätzlich in den Hintern gekniffen, denn Hardliner erhalten durch das SR eine zusätzliche Legitimation für weitere fiese Aktionen.

Wie läuft das eigentlich nun? Wenn nun alle Funde dem Land gehören müssen  ehrenamtliche Sondengehen ja zukünftig alles abliefern?

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#27
04. Januar 2011, um 19:00:57 Uhr

Richtig - die fordern jetzt das Eigentum an dem ganzen Schrott ein.

GRÖHL!

masterTHief

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#28
04. Januar 2011, um 21:05:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Richtig - die fordern jetzt das Eigentum an dem ganzen Schrott ein.

GRÖHL!

masterTHief

Nun leider so dusselig sind se nun auch wider nicht, BD gehen in Landesbesitz, Schrott bleibt dem Finder.

Perverse Gesetzgebung, was von Wert ist, ist meines. Schrott und dessen Entsorgung dem Pöbel.
Aber so kennen wir ja unsere Volksvertreter.  Ärgerlich

Hinzugefügt 04. Januar 2011, um 22:17:44 Uhr:

Abs.1 Bodendenkmale, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ijr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des LAndes Hessen. Sie sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu übergeben.

Abs.2Kontaminierungen im Boden, die so lange unentdeckt gewesen sind, dass ijr Eigentümer/Verursacher nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des LAndes Hessen. Sie sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu übergeben.

Wer A sagt muß auch B sagen Schockiert

« Letzte Änderung: 04. Januar 2011, um 22:17:44 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#29
04. Januar 2011, um 22:28:33 Uhr

Ist doch ganz einfach worum es hier wirklich geht:

Das Bundesland Hessen ist nicht länger willens (oder finanziell dazu in der Lage) die fällige Entschädigung für Funde zu zahlen.  Schweigend


Gruß
Michael

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