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 Schatzregal in Hessen

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Avatar  Schatzregal in Hessen  (Gelesen 5590 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Januar 2011, um 14:36:14 Uhr

Moin,

CDU und FDP haben mit der Drucksache 18/3479 vom 14.12.2010 dem Parlament den Entwurf für ein Schatzregal vorgelegt.

Es lautet:

Bodendenkmale, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ijr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des LAndes Hessen. Sie sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu übergeben.

Viele Grüße

Walter


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(versteckt)
#1
03. Januar 2011, um 14:48:24 Uhr

Das sieht aber nicht gut aus  Huch

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#2
03. Januar 2011, um 15:05:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Das sieht aber nicht gut aus  Huch

Genau, da war aber mit zu rechnen.


Gruß
Michael

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(versteckt)
#3
03. Januar 2011, um 15:09:42 Uhr

Hallo zusammen
hier mal ein Link ,falls es einen intressiert.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/9/03479.pdf



Gruß Daniel

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(versteckt)
#4
03. Januar 2011, um 15:53:59 Uhr

Ich weiß was die Archis sich bald denken:

"Huch, wo bleiben denn auf einmal die sensationellen Funde, die immer gemacht wurden"

Ich denke bei uns in Bayern sind sie vernünftiger und behalten die akutelle Regelung der hadrianischen Teilung bei!

Gruß

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(versteckt)
#5
03. Januar 2011, um 16:12:39 Uhr

Hallo zusammen!
 Bei dem Link wird bei der Begründung § 984 BGB falsch zitiert. Nicht das Land wird hälftig Eigentümer, sondern der Besitzer der Sache auf dem das bew.Denkmal gefunden wurde, wird hälftig Eigentümer müßte es heißen. Hiermit ist ganz klar, daß es eigentlich noch um das merowingische Gräberfeld geht. Trotz alledem äußerst schlampig und unkorrekt  und das bei Fraktionsvorsitzenden, die nicht einmal in der Lage sind, Gesetze korrekt zu interpretieren. Armes Hessen kann man da nur sagen.
Gruß Derfla

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#6
03. Januar 2011, um 17:33:10 Uhr

§ 984
Schatzfund
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Aha.
So zu lesen im aktuellen BGB. Da steht eigentlich nicht Land oder Bundesland, sondern wohl viel mehr dem Landeigentümer, also möglicherweise auch sogenannte "natürliche Personen"....

Die interpretieren anstatt zu lesen. Damit ist der Gesetzantrag hinfällig zu werten, da er der Sache nach das entsprechende Gesetz und dessen Auswirkung illegal verzerrt. Alleine auf der fälschlichen Annahme, hälftig an allem beteiligt zu sein, wäre das demnach schon der Tatbestand der Unterschlagung oder Diebsttahl gegenüber dem Eigentümer des "Landes" (oder Hauses), also der Sache, in der der Schatz (?) verborgen war.

Liebes BGB, was ist ein Schatz? Verborgen sind demnach nur Schätze? Toll, was ich Eisenschätze aus dem Boden hole.....

Da frage ich mich natürlich, ob die auch die Ochseneisensammlung und den ganzen Schrott beschlagnahmen wollen? Der Ochse ist tot. Der Bauer, der mit Ochsen gepflügt hat ist tot. Die Flurbereinigung ist mit der Neuverteilung des Ackerlandes betraut gewesen..... Also Eigentümer nicht zu ermitteln.

Ja werden die vor lauter Gier einfach zu dumm sein zu lesen? Gier frißt Hirn....so sagt man auf dem Land.

Flucht nach vorne wird wohl dann die ausschließliche und reichliche Ablieferung von dem ganzen Müll sein. Die Westentaschenkollektion ist ja nur das reine Aufwandsentgeld. Mager aber doch. Hat man ja nicht ausgegraben, sondern ist einem beim Graben auf dem Boden liegend ins Auge gefallen, ausgegraben hat man ein schönes Hufeisen....

Also doch kein Schatz?

Bin ratlos.

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#7
03. Januar 2011, um 18:08:15 Uhr

@ Walter

Von der o. g. Drucksache sollten Bauernverbände, Haus- u. Grundbesitzervereinigungen sowie die Vereinigung der Waldbesitzer der Landes- und Bundesebene in Kenntnis gesetzt werden.

Fest steht, daß die Enteignung der Grundbesitzer (soweit nicht auch Entdecker) durch die "Hintertür" der angedachten Einführung des Schatzregales innewohnt.

Dazu könnten die oftmals angeführten Gründe für die Einführung eines Schatzregales mit Argumenten widerlegt werden, wie ich sie noch vor der Ausstrahlung der Hörfunksendung von Bayern 2 zum Thema Raubgräber (01.012011 ) dem Bayrischen Rundfunk auch schriftlich dargelegt habe:

"Richtig ist...
...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er – wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),
...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten, wenn dies so wäre, es sich hingegen um eine Verschwendung von Steuermitteln handeln würde, von der man den Rechnungshof in Kenntnis setzen sollte. Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, sich bei Bedarf kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen.
...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist eigentlich wurscht - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert ist) zu erwarten hat,
...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB (der dem Entdecker und dem Grundeigner hälftig das Eigentum zuweist) zugunsten des Staates aufgehoben würde,
...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird,
...daß archäologisch relevante Bodenfunde nicht nur von einem Bundesland in eine anderes verschoben, sondern zudem vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen werden, vorzugsweise dann sogar vermehrt ins Ausland,
...daß zum Schutz und Erhalt von Baudenkmälern auch kein Archäologe auf die absurde Idee käme, daß das Eigentum hieran durch entschädigungslose Enteignung erlangt werden müsse, weil zum Erwerb ja bisher auch insoweit erhebliche Geldmittel erforderlich wären,
...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),
...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt,
...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 13 Bundesländern acht voneinander unterschiedliche Varianten des Schatzregales zu manifestieren. Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es... ...demnächst etwa eine weitere, natürlich noch bessere Variante geben?

Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des meiner Meinung nach bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).
..."

Bei dieser Gelegenheit:
Für die fabelhaft ausgearbeitete "Vereinssatzung" werden sich doch noch die ("glorreichen") sieben Gründungsmitglieder oder das "Fähnlein der sieben Aufrechten" finden lassen.


@ sondellugga

Täusche Dich nicht!

Die Spitzen der bayrischen Amtsarchäologie sind durchaus nicht(!) vernünftiger und versuchen latent, durchsichtige Scheinargumente in die Medien zu steuern und zu streuen (zur o. g. Hörfunksendung nicht so recht gelungen  Zunge ).

Hier in Bayern wird den Archäologen jedoch die nötige politische Unterstützung versagt.
Der in der o. g. Hörfunksendung interviewte zuständige Minister (zwar von der FDP, aber die CSU denkt nicht anders) hat definitiv erklärt, daß an der weiteren Einschränkung der freiheitlich bürgerlichen Rechte (gemeint war der § 984 BGB) nicht zu denken ist.

Die "Bayern-Partei" - zu deren bekennenden Mitgliedern ich zähle - würde als Partei (nicht nur für Ihre in der Mehrzahl recht "bodenständigen" Wähler und Anhänger) der Einführung des Schatzregales mit allen politisch zur Verfügung stehenden Mitteln entgegentreten.


@ derfla

Du hast natürlich recht.
Das bisherige Sammelsurium an acht verschiedenen "Ausschmückungen" des Schatzregales in den 13 belasteten Bundesländern würde mit Sicherheit - ob in Hessen oder eben nicht in Bayern -um eine weitere verschlimmbesserte Variante "bereichert" werden.

Gruß

masterTHief



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(versteckt)
#8
03. Januar 2011, um 18:27:29 Uhr

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Jede Klage hat demnach mit der Begründug durch BGB 984 hinreichend Aussicht auf Erfolg. Ich empfehle hiermit ALLEN einen Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für den Fundfall. Scheint gut investiertes Geld zu sein.

Grüße

Stephan

PS: Wie bringt man die Musketenkugeln in das Amt? Wo ist denn Suchfunktion der Smily mit der Steinschleuder?

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
03. Januar 2011, um 18:32:09 Uhr

Hallo Rudolf,

die Verbände werden morgen angeschrieben, Wald und was? Die habe ich noch nicht auf meiner Liste, wenn es so etwas in Hessen gibt, dann sind die ebenso mit dabei.

An alle:

Ich benötige noch den Link zum FAZ- Bericht i dem steht, dass der Landesarchäologe erklärt, im Jahre 197 - fast wäre es zum Lachen, wenn es nicht so traurig ist - dass sich die Fundmeldungen in BW vor und nach der Einführung des SR nicht verändert haben.

Wer kennt den VErgleich zwischen Münzfundmeldungen in BW und in BY? Da steht es ungefähr 60 zu 5000 Münzen. Das wurde irgendwann mal veröffentlicht.

Danke

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#10
03. Januar 2011, um 18:37:22 Uhr

Hallo,

irgend wie ist doch das Schatzregal rechtswidrig.

Es gibt in der Gesetzgebung eine Rangordnung.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle


Es kann doch nicht sein das Länder §§ des BGB aushebeln?

Eigentlich müsste doch das gesamte Schatzregal, mit dem richtigen Rechtsverdreher
und vor der Richtigen Instanz komplett zu kippen sein, oder?

Ebenso bin ich der Meinung das der Zwang zu NfG außerhalb von BD und Grabungsgebieten
Verfassungswidrig ist.

Gesetzlich fixiert sind bestimmte Hoheiten, z.B. Gewalthoheit, Justitzhoheit nur das Archeologen
die Hoheit über alle Grabungen haben ist nach meiner Kenntnis nirgens fixiert.

Das einzige was die A haben ist das was uns fehlt, eine Interessenvertretung mit Einfluß.

Gruß Charlie

 

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
03. Januar 2011, um 18:41:27 Uhr

Moin Charlie,

nicht immer bricht Bundesrecht Landesrecht, die Ausnahmen findest Du in den Art 73 und 74 GG und da gehört das Schatzregal dazu. Das wurde bereits vor vielen Jahren vom Verfassungsgericht überprüft.

Viele Grüße

Walter

PS. Eine Sondengängervertretung wird von den Sonengängern leider nicht gewünscht.



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#12
03. Januar 2011, um 19:01:17 Uhr

o
L_
OL
Kennt ihr diesen Mann? Der baut doch grade den Überwachungsstaat auf, das Schatzregal ist halt ein Glied in der Kette, auch wenn nicht sehr bedeutend, aber ohne ein einziges Glied funzt keine Kette Weise

« Letzte Änderung: 03. Januar 2011, um 19:05:11 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
03. Januar 2011, um 19:03:47 Uhr

In Deutschland haben die Bundesländer die Kulturhoheit und deswegen können sie ihre Denkmalschutzgesetze (aber nicht nur diese) unterschiedlich ausgestalten.

§ 984 BGB greift halt nicht überall, sondern bislang nur noch in Bayern, NRW und Hessen.

Wenn jamand das SR für rechtswidrig hält und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der könnte ja mal über eine Verfassungsklage nachdenken, falls er ein Betroffener ist.


Gruß
Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
03. Januar 2011, um 19:21:26 Uhr

Hallo Michael,

wie ich bereits drei Postings weiter oben geschrieben habe, wurde die Verfassungsmäßigkeit des SR bereits vom BVG überprüft wurde.


@ Rudolf,

Waldbeseitzerverband gibt es auch in Hessen - bekommt auch die Nachricht per Post.


Viele Grüße

Walter 

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