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 Schatzregal in Hessen - News

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Avatar  Schatzregal in Hessen - News  (Gelesen 3632 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Januar 2011, um 07:00:33 Uhr

Moin,

sollte das SR wirklich eingeführt werden, dann nur für drei Jahre. Offenbar hat man in den Hessischen Amtsstuben den § 31 HDSchG übersehen. Das bisherige Gesetz und damit auch das SR wird am 31-12-2014 automatisch außer Kraft gesetzt.

Danach muss das DSchG im Parlament neu verabschiedet werden.

Sollten sich die Fundmeldezahlen vor der Einführung und die Fundablieferungszahlen nach der Einführung erheblich von einander unterscheiden, werden sie 2014 ein großes Problem haben das SR neu zu begründen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#1
21. Januar 2011, um 08:29:11 Uhr

Das klingt sehr gut, bleibt zu hoffen das diesbezüglich nicht auch noch diese Regel erneuert wird.

Gruß
Micha

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(versteckt)
#2
21. Januar 2011, um 08:39:19 Uhr

Das glaube ich nicht, denn:

 Belehren
 Gier frißt Hirn.

Grüße  Winken

Stephan

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
22. Januar 2011, um 13:27:28 Uhr

Moin,

neue Info zum SR.

In der vorgelegten Form ist das Gesetz nicht verfassungskonform. Es wurde dabei nicht das Urteil vom BVG zum DSchG von BW beachtet. Danach ist zwar ein SR verfassungsmäßig, aber nur, wenn es zum Zwecke des Denkmalschutzes eingeführt wird. Die Hessen führen aber fast nur den Schutz der Staatskasse an, indem sie aufgelistet haben, was sie schon alles bezahlen mussten. 150.000 für das Grabinventar vom Glaubergfürst, 70.000 für dessen Statue, 3.000.000 für den Walgirmeser Pferdekopf, sowie die eventuellen Zahlungen für das Gräberfeld, die Trajanstatue und den Denarschatz.

Ihre Argumente wegen Denkmalschutz ist bereits von allen Sachverständigen widerlegt worden. SR schützen keine Denkmäler, sondern fördern deren Unterschlagung.

Wir haben uns erkundigt. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht kostet nichts. Sollte das SR eingeführt werden, werden wir dagegen klagen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#4
22. Januar 2011, um 14:12:39 Uhr

Wenn ein Land ohne Schatzregal meint, alles aufkaufen zu müssen - obwohl es zur wissenschaftlichen Auswertung überhaupt nicht des Eigentums bedarf - dann ist das zusätzlich eine Frage für den Landesrechnunghof wegen Verschleuderns von Steuergeldern.

Gruß

Rudolf

« Letzte Änderung: 22. Januar 2011, um 14:16:12 Uhr von (versteckt) »

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#5
22. Januar 2011, um 14:25:05 Uhr

Na, da bin ich ja mal gespannt.

Interessant finde ich ja auch die Stellungsnahme des Landesarchäologen Prof. Dr. Egon Schallmayer, der die Notwendigkeit eines Schatzregales mit der anhängigen Klage am Verwaltungsgericht Wiesbaden (damit ist das Ilbenstädter fränkisch-merowingische Gräberfeld in der Wetterau gemeint) begründet. Sollte diese im Sinne des Klägers ausfallen, so dürfte dies beispielgebende und präjudizierende Wirkung auf den Fall Nieder-Eschbach (Reiterstandbild des röm. Kaisers Trajan und röm. Münzschatz bei Nieder-Eschbach / Stadt Frankfurt am Main) und bei allen ähnlich gelagerten Sachverhalten im ganzen Lande haben. Den Findern in Hessen wird mit der Entdeckung einzelner Fundstücke ein regelrechter Claim zugesprochen und diese hätten damit die Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung des so erworbenen Eigentums.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T1.pdf
 (ab Seite 12)

Wie geht es eigentlich im Fall des Ilbenstädter Gräberfeldes weiter? Wann findet den die geophysikalische Prospektion statt?
Irgendwo habe ich eine Aussage von Walter Franke gelesen, dass das Gräberfeld einen Wert von 300 TEuro (materiell oder archäologisch?) darstellen soll. Es geht also dem Sondler um 150 TEuro bei der Teilung nach $984.
Wie kommt man auf solche Werte, wenn bisher nur einzelne Stücke geborgen wurden und wenn man die tatsächliche Ausdehnung auf dem Gelände der Staatsdomäne des hessichen Landes bisher garnicht kennt?

Es bleibt weiter spannend

Gruß V.



« Letzte Änderung: 22. Januar 2011, um 14:29:33 Uhr von (versteckt) »

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#6
22. Januar 2011, um 16:23:39 Uhr

Danke das Du es reingesetzt hast, jetzt weis es jeder!
Das wird wohl den ganzen Prozess jetzt sehr beschleunigen und für einen Riesenwirbel sorgen!

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
22. Januar 2011, um 16:48:38 Uhr

Moin,

drei Jahre wurde die Lage von den beteiligten sowie den informierten SG geheim gehalten - jetzt veröffentlicht es der Landesarchäologe.

Wir werden prüfen, ob wir ihn deswegen öffentlich zum Rücktritt auffordern sollen. 

Im Moment tut das Landesamt alles um sich in eine aussichtslose Lage zu schaffen.

 
@ Veneter

Es kann soviel sein, es kann auch viel weniger sein oder mehr, aber es geht trotzdem nicht um Geld, sondern nur um die Entdeckerrechte, ob Du das nun verstehst oder nicht - und das ist die letzte Aussage zum Thema Geld.


Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#8
22. Januar 2011, um 16:53:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Danke das Du es reingesetzt hast, jetzt weis es jeder!
Bitteschön, die Links zu den Stellungsnahmen sind doch auch in anderen Foren zu lesen. Mit eurem Prozess
seit ihr doch an die Öffentlichkeit und habt das LDA zum Reagieren gezwungen. Jetzt beklagst Du dich, dass
man nachlesen kann, dass ihr die Auslöser für die Gesetzesänderung mit heißer Nadel seit. Ihr seit ja hier
explizit aufgeführt.

Trotzdem hätte ich gerne noch gewußt wie Walter auf die Wertangaben kommt, ohne dass die genauen Abmaße bekannt sind.

Gruß V.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#9
22. Januar 2011, um 17:01:35 Uhr

Moin Veneter,

nein, die Klage wird darüber geführt, dass der Landedesarchäologe die Lage des Gräberfeldes veröffentlicht hat, nicht darüber, dass er den Fund des Gräberfeldes zum Vorwand für sein unsinniges und verfassungswidrige SR anführt.

Bitte genau lesen. Vielen Dank

Viele Grüße

Walter

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#10
22. Januar 2011, um 17:06:11 Uhr

Ich hätte mir unter "unaufgefordert eingegangen" noch Stellungnahmen der Sondengänger/Ehrenamtlichen gewünscht.

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#11
22. Januar 2011, um 17:17:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Veneter,

nein, die Klage wird darüber geführt, dass der Landedesarchäologe die Lage des Gräberfeldes veröffentlicht hat, nicht darüber, dass er den Fund des Gräberfeldes zum Vorwand für sein unsinniges und verfassungswidrige SR anführt.

Bitte genau lesen. Vielen Dank

Viele Grüße

Walter
Nicht der Fund selbst, sondern die hochgerechneten Eigentumsansprüche an das gesamte Gräberfeld sind eine der Begründungen des Landesarchäologen für die Einführung des SR. Bitte die Stellungsnahme genau lesen. Danke

PS.: Ob du es Entdeckerrechte nennst oder ich nach dem monetären Wert frage, den Du in einem anderen Forum genannt hast, dass kommt doch auf das Gleiche raus.

Gruß V.

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#12
22. Januar 2011, um 17:21:13 Uhr

Du scheinst nicht zu raffen das Herr Schallmeyer sich dies als zusätzliches Argument aus der Nase gezogen hat.
Mir scheint das einzige was Dich interessiert ist ob und wieviel Geld ich evtl. dafür erhalten könnte!
Diesbezüglich wird das ganze jetzt ein ziemlich unangenehmes Nachspiel haben, mein Anwalt ist bereits darüber informiert
und ich habe dies bereits an die Presse weitergeleitet!

« Letzte Änderung: 22. Januar 2011, um 17:23:57 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
22. Januar 2011, um 17:49:28 Uhr

Dann klär uns doch mal auf um was es eigentlich geht. Natürlich geht es um die Funde/Entschädigung. Es muß darum gehen, oder riskierst Du am Ende unser aller Hobby nur um Recht zu haben und dem LfD Deinen Willen aufzudrücken? Das wäre dann ja wohl noch weniger zu akzeptieren.

Also wenn jetzt schon gekämpft wird, dann muß es aus meiner Sicht um die Funde bzw. eine angemessene Entschädigung nach englischem Modell gehen!




« Letzte Änderung: 22. Januar 2011, um 17:53:16 Uhr von (versteckt) »

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#14
22. Januar 2011, um 17:54:05 Uhr

Ich würde den Landesarchäologen nicht die Schuld geben, dass das Gräberfeld genauer benannt wurde.

Gibt es nicht öffentliche Videos von Dir, die Dich bei der Fahrt zum Gräberfeld wiedergeben?
Ich denke, da kann sich der Landesarchäologe genauso beschweren, denn da hättet ihr einiges heraus-
schneiden müssen.

Keine Angst, mich interessiert dein Gräberfeld nicht und dein vermeintliches Eigentum nehme ich dir schon
gar nicht weg.  Grinsend

Wovor hast Du Angst, dass andere Sondengänger jetzt auf deinen Claim gehen? Spätestens seit deinem
Video hättest dann nicht mehr schlafen dürfen!

Gruß  V.

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