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 Sondeln in Brandenburg

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Avatar  Sondeln in Brandenburg  (Gelesen 17071 mal) 0
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#15
22. März 2012, um 21:30:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
Ich weiss ja nicht wo du herkommst aber in brb sehen die die sache ganz schön anders..
Wenn du anfängst zu buddeln oder dein spaten auspackst können gleich x strafbestände erfüllt sein . Störung der totenruhe, verwahrungsbruch,diebstahl,unterschlagung, und und und.....

Und das machen die auch so  wenn die dir eine auswischen wollen..
Sicher die sonde führen ohne zu graben ist erlaubt aber mal ehrlich wer sondelt ohne zu graben.
Und wenn sie dich durchsuchen und deine grabungswerkzeuge finden hier in brb hast ganz schnell ne hd am hals mit der begründung gefahr im verzug...wenn sie vermuten das du auf militaria aus bist

Aber ja ich setze mich mal ran und suche was für dich..

P.s.
Die sachen passieren hier öffter und kannst mir glauben erfahre sowas aus erster hand wenn de verstehst...



Mich würden auch mal die entsprechenden Gesetze interessieren.

Schreiben und nichts belegen, was soll das?

Gruß Charlie

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#16
22. März 2012, um 21:33:18 Uhr

Hay

Ja, Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand, das stimmt.
Aber hier ging es ja darum, wie man das sondeln in BRB angeht.
Und das ist nicht verboten oder ne Straftat, wenn man das DschG, Verordnung zum Schutz von Kriegsstätten , und Naturschutzverordnungen beachtet.  Smiley
Verstoss gegen Kriegswaffenkontrollgesetzt kann durchaus wieder Straftat sein, hab ich noch nicht nachgeschaut.

Das klingt alles erstmal gefährlich. Wer aber sich normal verhält und ganz norml sondelt unter beachtung dieser Gesetze, kann sondeln ohne Angst zu haben oder eine Genehmigung zu haben.

DAff

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#17
22. März 2012, um 21:35:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
Wenns jetzt so schnell gehen soll hab ja noch nich mal abendbrot gegessen....
Dann schau einfach mal selber die paragraphen nach.

Stichwort:
Fundunterschlagung und eigentumsrecht.
Verstöße gegen die Gesetze sind straftaten!

oder wie ich dir vorher schon schrieb... Diebstahl, störung der toten....etc...sind straftatbestände auch wenn du nich im flagrantie erwischt worden bist, reicht es wenn du ne sonde und ein spaten dabei hast denn welcher normale mensch geht mit nem spaten in wald, ergo hast du was vorgehabt.
Was die blauen denn draus machen(welche straftat) hängt von ihrer vermutung ab...

Also musst du dir die gesetze zu diebstahl etc..durchlesen was ich dir oben schrieb.

Wenn du aber von mir hören willst in paragr. So und so steht wörtlich: das führen einer sonde in verbindung mit grabungswerkzeug im land brandenburg ist eine straftat....
Dann muss ich dich enttäuschen, so ein gesetz(paragraph) gibt es nicht....
Braucht es auch nich weil die dir dann ebend die straftat nach anderen dingen auferlegen...

Ein bespiel wäre der diebstahl!
Du klaust jemand das portmonai, ist diebstahl!
Kommst du gerad von der baustelle und hast noch das cuttermesser in der tasche und klaust jemanden das portmonai ist es raub! Egal ob das cuttermesser was damit zu tun hatte...bzw. Ob du es benutzt hast...

Ähnlich verhält es sich mit dem sondeln...hast du den spaten dabei wird es, was weis ich...unterschlagung..etc....

Ergo bekommst du zu 99protzent in brb wenn du erwischt worden bist und du keine erlaubniss hast ne strafanzeige

Mal ehrlich, so viel Zusammenhang losen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

Sorry, aber iss so.

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#18
22. März 2012, um 21:37:59 Uhr

Was soll ich belegen!
Jeder kann sich doch wohl selber die gesetze zu
Z.b. fundunterschlagung oder eigentumsrecht selber durchlesen...

Hab halt noch ein privatleben und wollte nur mein wissen und meine erfahrung freundlicher weise weitergeben..
Und jetzt am abend nicht gesetzestexte kopieren um irgendwas zu beweisen...
Meine halbe familie besteht aus den blauen und weiss wovon ich rede und wie der hase in brb läuft ...

Und horizonte sind beschränkt, les mal aufmerksam charlie dann siehst du auch den zusammenhang und kein sinloses irgendwas..
Ging nur darum das du ne straftat begehen tust wenn der richtige polizeiobermeister anrückt .

« Letzte Änderung: 22. März 2012, um 21:43:44 Uhr von (versteckt) »

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#19
22. März 2012, um 21:43:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
.
Und das ist nicht verboten oder ne Straftat, wenn man das DschG, Verordnung zum Schutz von Kriegsstätten , und Naturschutzverordnungen beachtet.  Smiley


Das klingt alles erstmal gefährlich. Wer aber sich normal verhält und ganz norml sondelt unter beachtung dieser Gesetze, kann sondeln ohne Angst zu haben oder eine Genehmigung zu haben.

DAff

Richtig!
Ich wurde selbst schon beim sondeln in Brandenburg von der Polizei kontrolliert, die wollten zwar meine Funde sehen, in den Rucksack und das Auto gucken, mehr aber auch nicht.
Und wer Munition oder deren Teile mitschleppt braucht sich nicht zu wundern wenn es ne Hausdurchsuchung gibt, aber die ganz normale Suche nach Münzen etc. interessiert die Strassenförster im Normalfall nicht.

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#20
22. März 2012, um 21:46:21 Uhr

Naj, es ging ja darum das nach "Sondeln in Brandneburg" gefragt wurde.
Darauf hin hast du geschrieben (sondly): "In manchen ländern ist es eine ordnungsw. und in brb eine straftat!"
Das sondeln ne Straftat ist.
Wenn man sowas schreibt, dann sollte man es doch auch belegen können.
Ich habe ja alle Gesetze durchgearbeitet und finde davon nichts.
Daher fragte ich nach der Quelle in der steht das Sondeln in BRB ne Straftat sein soll.
Ansonsten ist es einfach ne Fallschinformation.

DAff


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#21
22. März 2012, um 21:47:13 Uhr

@kruste
Dann hast du glück gehabt und dich richtig benommen.
Das läuft nicht immer so ab.

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#22
22. März 2012, um 21:49:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
oder wie ich dir vorher schon schrieb... Diebstahl, störung der toten....etc...sind straftatbestände auch wenn du nich im flagrantie erwischt worden bist, reicht es wenn du ne sonde und ein spaten dabei hast denn welcher normale mensch geht mit nem spaten in wald, ergo hast du was vorgehabt.
Welcher normale Mensch geht mit einem Gewehr in den Wald?
Welcher normale Mensch lässt einen Drachen steigen?
Welcher normale Mensch verkleidet sich in einem Reenactement als Ritter?
Was erlaubst du dir als normal zu deklarieren?
Ach ja, ein Mensch geht mit einem Gewehr in den Wald ergo hat er vor, auf Menschen zu schießen. Idiot


Was die blauen denn draus machen(welche straftat) hängt von ihrer vermutung ab...
Die "blauen" sind die "Diener" der Staatsanwaltschaft, was die "blauen" machen können ist eine Anzeige zu erstellen und an den Staatsanwalt weiterzugeben.
Wenn der Staatsanwaltschaft die Sache einstellt, ist die Sache ad acta gelegt. Wenn es vor Gericht kommt, würden wir ja sehen, ob der Richter die Person bestraft, weil sie in einem normalen Wald (gehe davon aus, dass nicht auf einem Denkmal die Person aufgetroffen wurde) mit Detektor + Spaten gesehen wurde.


Also musst du dir die gesetze zu diebstahl etc..durchlesen was ich dir oben schrieb.
Was hat Diebstahl damit zu tuen? Es ist kein Diebstahl, wenn du eine verborgene Sache findest, die so lange verdeckt war, dass ihr Besitzer nicht mehr zu ermitteln ist. Das wäre eine Unterschlagung ab einem Wert von 10€ bzw. 20 €, aber kein Diebstahl.

Wenn du aber von mir hören willst in paragr. So und so steht wörtlich: das führen einer sonde in verbindung mit grabungswerkzeug im land brandenburg ist eine straftat....
Dann muss ich dich enttäuschen, so ein gesetz(paragraph) gibt es nicht....
Aha, warum gibt es das Gesetz nicht, wenn du doch das Gegenteil behauptest?
Braucht es auch nich weil die dir dann ebend die straftat nach anderen dingen auferlegen...
Stimmt, weil es keine Straftat ist. Das eine Unterschlagung eine Straftat ist, dürfte jedem bekannt sein. Alles ab einem Wert von 10€ bzw. 20€ muss mit dem Eigentümer des Bodens, in dem die Sache verborgen war, geteilt werden.


Ähnlich verhält es sich mit dem sondeln...hast du den spaten dabei wird es, was weis ich...unterschlagung..etc....
Was weiß ich? Wenn du es nicht weißt, dann schreib doch nicht sowas. Nur weil man eine Sonde + Spaten mit sich führt, kann man unmöglich auf Unterschlagung angezeigt+bestraft werden.
Für die Unterschlagung musst du etwas von einem bestimmten Wert entwendet haben, sprich dir angeeignet haben. Wie willst du dir etwas angeeignet haben, wenn du gar nichts angeeignet hast?


Ergo bekommst du zu 99protzent in brb wenn du erwischt worden bist und du keine erlaubniss hast ne strafanzeige
Ah gut, wenn sondly23 der felsenfesten Überzeugung ist, dass man in BRB, bei was-auch-immer ohne Erlaubnis erwischt wird, kriegt man auf jeden Fall (100pro, schwöre auf Koran!) eine Strafanzeige

Horrorgeschichten schön und gut, Brandenburg mag wohl strenger sein, was das Thema Sondengehen betrifft. Allerdings müssen auch die 3 Säulen unserer Demokratie sich an die Gesetze halten und sind an diese gebunden.
Das du es aus erster Hand erfahren hast, ist ja schön. Das sagt aber nicht aus, was genau passiert ist! Was waren die Umstände, derer du solchen Respekt vor dem Suchen in Brandenburg hast?
Ob derjenige in einem GSG mit Detektor und Schaufel, oder auf einem WK2 Friedhof mit Detektor + Schaufel angetroffen wurde, entzieht sich doch unserer Kenntnis.
Wenn jemand ein Kind angefahren hat, weil es auf die Straße rannte, stehenbleibt und sich um dieses kümmert, ist doch wohl auch was anderes als wenn er Fahrerflucht begehen würde!
Im Grunde zwei sehr ähnliche Sachverhalte mit jedoch erheblich anderen rechtlichen Auswirkungen.

Und das man auf sensiblen Orte wie in GSG oder auf Soldatenfriedhöfe nicht geht, das ist doch klar. Deswegen klär uns auf, was genau passiert ist, wo / wie oder lasse diese Verallgemeinerungen, die sich auf den durchschnittlichen Sondengänger überhaupt nicht übertragen lassen.  Super

« Letzte Änderung: 22. März 2012, um 21:55:23 Uhr von (versteckt) »

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#23
22. März 2012, um 21:50:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
Was soll ich belegen!
Jeder kann sich doch wohl selber die gesetze zu
Z.b. fundunterschlagung oder eigentumsrecht selber durchlesen...

Hab halt noch ein privatleben und wollte nur mein wissen und meine erfahrung freundlicher weise weitergeben..
Und jetzt am abend nicht gesetzestexte kopieren um irgendwas zu beweisen...
Meine halbe familie besteht aus den blauen und weiss wovon ich rede und wie der hase in brb läuft ...

Es ging doch hier ums Sondeln.

Logo das andere Verstöße nach den entsprechenden Gesetzen geahndet werden.

Nur eines ist Fakt, der Spaten ist kein Beleg für Unterschlagung und was du sonst
noch aufgezählt hast.

Was Fakt ist, ist das das BRB DschG eines der kompliziertesten ist und man als
Nichtjurist da kaum durch sieht. Eines ist aber klar, Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten.


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#24
22. März 2012, um 21:51:36 Uhr

@daff

Ok, fann habe ich mich in diesem sinne falsch ausgedrückt, sorry
Wollt nur zum ausdruck bringen das die gesetze in brb ziemlich scharf sind und man schneller einer straftatbestand überführt werden kann als einem lieb ist...ums jetzt ganz einfach aus zu drücken

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#25
22. März 2012, um 21:57:06 Uhr

Also, ich gehe ja nun mal fast nur in Brandenburg. Wenn der Jäger kommt grüße ich höflich, wenn ein Streifenwagen komms winke ich auch immer ganz nett, die Bauern grüße ich natürlich auch, schließlich sollen sie ja sehen, wer sich auf ihren Feldern rumtreibt, Spaziergängern werden höflich ihre Fragen beantwortet,.....usw. Ach so, ich sehe von der Kleidung natürlich nicht aus wie Rambo im Kampfeinsatz.....wo war jetzt eigentlich das Problem, oder die Frage.....

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#26
22. März 2012, um 21:58:47 Uhr

Ja in BRB ist es wohl etwas strenger. Das liegst an WKII Schlachtfeldern, Munition und Kriegsstättenschutz. Auch ist es richtig das die Gesetzte oft sehr verzwickelt und unklare Definitionen beinhalten.
Aber lasst euch davon nicht vergraulen. Letztendlich geht man sondeln. Das ist alles.  Smiley

DAff

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#27
22. März 2012, um 21:59:16 Uhr

au wacke, da hab ich ja ganz schön was losgetreten, unsere Wiese und auch der Wald sind weder Kriegsstätten noch Schutzgebiete

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#28
22. März 2012, um 22:00:41 Uhr

Nö, keine Angst.
Solche Diskusionen sind wichtig und helfen Missverständnisse aufzuklären oder Input zu geben.

DAff

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#29
22. März 2012, um 22:05:12 Uhr

@charlie
Ist auslegungssache nur weil du es so siehst und meinetwegen auch ich siehts der polizist bzw. staatsanwalt wieder ganz anders...

Kann nur zum bespiel greifen was mir gerad von ner polizeiobermeisterin “im bett“ (-; gesagt wurde...
“auch wenn du das cutter nur ine tasche hattest und du nie vorhattest es gegen einen einzu setzen als du den diebstahl begangen hast, verknacken die dich wegen raub und nich wegen diebstahl...
Blöd ich weiss aber so ist es, deshalb denke ich schon das die dir auch den straftatbestand “unterschlagung“ anheften können wegen einem spaten, spätestens nach ner hd oder hast du jeden fund gemeldet?

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